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Richteramt vs Rechtsanwalt
Gast
Unregistered
 
#91
10.09.2020, 21:47
(10.09.2020, 21:28)Gast schrieb:  Ganz überwiegend wird hier immer nur die Justiz mit der GK vergleichen. Gibt es auch Erfahrungsberichte aus mittelständischen Kanzleien, den dortigen Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten?

Das Problem ist: die Behauptung hier ist ja, dass man in genug GKs für 120T regelmäßig 9 bis 19 uhr arbeitet (also allenfalls 45 std pro Woche netto) ...

Also inwiefern soll das Paket in einer mittelständischen Kanzlei für 65T besser werden? :D
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Gast
Unregistered
 
#92
10.09.2020, 21:51
(10.09.2020, 21:47)Gast schrieb:  
(10.09.2020, 21:28)Gast schrieb:  Ganz überwiegend wird hier immer nur die Justiz mit der GK vergleichen. Gibt es auch Erfahrungsberichte aus mittelständischen Kanzleien, den dortigen Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten?

Das Problem ist: die Behauptung hier ist ja, dass man in genug GKs für 120T regelmäßig 9 bis 19 uhr arbeitet (also allenfalls 45 std pro Woche netto) ...

Also inwiefern soll das Paket in einer mittelständischen Kanzlei für 65T besser werden? :D

9 bis 18 Uhr ist u.U. drin
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Gast
Unregistered
 
#93
10.09.2020, 22:01
Hier wird ja auch immer - möglicherweise zu Recht - behauptet, dass die langfristige Perspektive hinsichtlich einer Partnerschaft in einer GK schwer erreichbar ist. Dies kann ja in mittelständischen Kanzleien durchaus anders aussehen, wo vielleicht 5 - 6 Jahre zur Partnerschaft durchaus realistisch sein könnten - mit möglicherweise ansprechenden Verdienstmöglichkeiten im Vergleich zu R1 bei gleichzeitig vertretbaren Arbeitszeiten...
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Gast 2.0
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#94
11.09.2020, 11:10
(10.09.2020, 22:01)Gast schrieb:  Hier wird ja auch immer - möglicherweise zu Recht - behauptet, dass die langfristige Perspektive hinsichtlich einer Partnerschaft in einer GK schwer erreichbar ist. Dies kann ja in mittelständischen Kanzleien durchaus anders aussehen, wo vielleicht 5 - 6 Jahre zur Partnerschaft durchaus realistisch sein könnten - mit möglicherweise ansprechenden Verdienstmöglichkeiten im Vergleich zu R1 bei gleichzeitig vertretbaren Arbeitszeiten...

Wobei die langfristige Perspektive natürlich auch nicht in R1 besteht...wenn man in der Kanzlei in Richtung Partnerschaft marschiert, ist man in der Justiz - jedenfalls wenn man zu den ambitionierten Leuten gehört - auf dem Sprung zu R 2. 

Die Arbeitszeiten in der Justiz (=Behörde) und in der freien Wirtschaft sind nie vergleichbar. Wer Partner in einem Dienstleistungsberuf ist, muss für die Mandanten IMMER verfügbar sein. Wer Richter ist, schaut außerhalb des Bereitschaftsdienstes nie auf sein Handy oder gar in seine E-Mails. Deswegen wird ja in der Wirtschaft auch deutlich besser bezahlt. Und das ist auch gerechtfertigt, auch wenn ich persönlich denke, dass der Gehaltsunterschied in einigen Bundesländern so groß geworden ist, dass nicht mehr ausreichend gutes Personal den Weg in die Justiz findet. Das gilt gerade für die Flächenländer. Außerhalb von Berlin, Hamburg und Bayern tut sich die Justiz zunehmend schwer. Das merkt man auch als Richter auf Veranstaltungen, wenn man sieht, dass junge Proberichter aus etwa Niedersachen ein ganz anderes Klientel darstellen, als etwa aus den drei genannten Bundesländern. 

Dazu findet sich ein sehr guter Artikel in der aktuellen DRiZ, wen es interessiert.
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Gast
Unregistered
 
#95
11.09.2020, 11:16
(10.09.2020, 21:51)Gast schrieb:  
(10.09.2020, 21:47)Gast schrieb:  
(10.09.2020, 21:28)Gast schrieb:  Ganz überwiegend wird hier immer nur die Justiz mit der GK vergleichen. Gibt es auch Erfahrungsberichte aus mittelständischen Kanzleien, den dortigen Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten?

Das Problem ist: die Behauptung hier ist ja, dass man in genug GKs für 120T regelmäßig 9 bis 19 uhr arbeitet (also allenfalls 45 std pro Woche netto) ...

Also inwiefern soll das Paket in einer mittelständischen Kanzlei für 65T besser werden? :D

9 bis 18 Uhr ist u.U. drin


Also mir wurde im Vorstellungsgespräch klar gesagt, das für 120k auch 60 Std die Woche gearbeitet werden müssen. Bei einer anderen GK waren es 55 Std für etwas weniger. 45 Std die Woche halte ich daher für ein Märchen. In den größeren mittelständischen wurde mir zweimal eine Kernarbeitszeit von 9-19.30 Uhr genannt.
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Gast
Unregistered
 
#96
11.09.2020, 11:43
(11.09.2020, 11:16)Gast schrieb:  
(10.09.2020, 21:51)Gast schrieb:  
(10.09.2020, 21:47)Gast schrieb:  
(10.09.2020, 21:28)Gast schrieb:  Ganz überwiegend wird hier immer nur die Justiz mit der GK vergleichen. Gibt es auch Erfahrungsberichte aus mittelständischen Kanzleien, den dortigen Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten?

Das Problem ist: die Behauptung hier ist ja, dass man in genug GKs für 120T regelmäßig 9 bis 19 uhr arbeitet (also allenfalls 45 std pro Woche netto) ...

Also inwiefern soll das Paket in einer mittelständischen Kanzlei für 65T besser werden? :D

9 bis 18 Uhr ist u.U. drin


Also mir wurde im Vorstellungsgespräch klar gesagt, das für 120k auch 60 Std die Woche gearbeitet werden müssen. Bei einer anderen GK waren es 55 Std für etwas weniger. 45 Std die Woche halte ich daher für ein Märchen. In den größeren mittelständischen wurde mir zweimal eine Kernarbeitszeit von 9-19.30 Uhr genannt.

Sind wir immer noch bei dem Punkt der mangelnden Akzeptanz? Jeder macht unterschiedliche Erfahrungen und das Verallgemeinern bezüglich GKen und Gerichten ergibt keinen Sinn. 

Ist hier tatsächlich irgend jemand, der in jeder einzelnen GK Deutschlands Vorstellungsgespräche gehabt hat?
Nein?! Dann lasst die Unterstellung mit dem "das sind alles Märchen" doch einfach stecken.
Sowohl in manchen GKen, als auch in einigen Gerichten gibt es Posten, wo man sich nicht zu Tode arbeiten muss. Genauso gibt es natürlich auch Stellen in beiden Berufszweigen, wo vielfach erheblicher Erledigungsdruck herrscht und Überstunden die Regel sind. In den GKen wird das aufgrund der Dienstleistereigenschaft wahrscheinlich häufiger zu finden sein als bei den Gerichten. Aber es trifft nicht auf jede GK zu. Punkt.
 
So schwer ist das doch nun wirklich nicht zu verstehen...
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Gast
Unregistered
 
#97
11.09.2020, 11:48
(10.09.2020, 22:01)Gast schrieb:  Hier wird ja auch immer - möglicherweise zu Recht - behauptet, dass die langfristige Perspektive hinsichtlich einer Partnerschaft in einer GK schwer erreichbar ist. Dies kann ja in mittelständischen Kanzleien durchaus anders aussehen, wo vielleicht 5 - 6 Jahre zur Partnerschaft durchaus realistisch sein könnten - mit möglicherweise ansprechenden Verdienstmöglichkeiten im Vergleich zu R1 bei gleichzeitig vertretbaren Arbeitszeiten...


Die Chancen sind natürlich etwas besser. Man sollte sich allerdings auch da frühzeitig überlegen, ob man überhaupt der Typ ist, um irgendwo Partner zu werden. Auch in einer mittelständischen Kanzlei gibt es ganz erheblichen Umsatzdruck. Wenn man von Anfang an weiß, dass man kein Netzwerker ist, hilft einem auch eine mittelständische Kanzlei kaum weiter. Das ist ja auch das irrationale an jeglichen Diskussionen hier. Unabhängig davon, dass es weder Die GK noch Die Justiz oder Den Mittelstand gibt, gibt es erst recht nicht Den Bewerber.
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Gast
Unregistered
 
#98
11.09.2020, 12:02
(11.09.2020, 11:48)Gast schrieb:  
(10.09.2020, 22:01)Gast schrieb:  Hier wird ja auch immer - möglicherweise zu Recht - behauptet, dass die langfristige Perspektive hinsichtlich einer Partnerschaft in einer GK schwer erreichbar ist. Dies kann ja in mittelständischen Kanzleien durchaus anders aussehen, wo vielleicht 5 - 6 Jahre zur Partnerschaft durchaus realistisch sein könnten - mit möglicherweise ansprechenden Verdienstmöglichkeiten im Vergleich zu R1 bei gleichzeitig vertretbaren Arbeitszeiten...


Die Chancen sind natürlich etwas besser. Man sollte sich allerdings auch da frühzeitig überlegen, ob man überhaupt der Typ ist, um irgendwo Partner zu werden. Auch in einer mittelständischen Kanzlei gibt es ganz erheblichen Umsatzdruck. Wenn man von Anfang an weiß, dass man kein Netzwerker ist, hilft einem auch eine mittelständische Kanzlei kaum weiter. Das ist ja auch das irrationale an jeglichen Diskussionen hier. Unabhängig davon, dass es weder Die GK noch Die Justiz oder Den Mittelstand gibt, gibt es erst recht nicht Den Bewerber.

This. Man muss sich klar sein, dass man als Anwalt spätestens ab der Partnerschaft in erster Linie Unternehmer und Dienstleister ist.
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Schmidtchen
Unregistered
 
#99
11.09.2020, 12:26
(11.09.2020, 11:10)Gast 2.0 schrieb:  
(10.09.2020, 22:01)Gast schrieb:  Hier wird ja auch immer - möglicherweise zu Recht - behauptet, dass die langfristige Perspektive hinsichtlich einer Partnerschaft in einer GK schwer erreichbar ist. Dies kann ja in mittelständischen Kanzleien durchaus anders aussehen, wo vielleicht 5 - 6 Jahre zur Partnerschaft durchaus realistisch sein könnten - mit möglicherweise ansprechenden Verdienstmöglichkeiten im Vergleich zu R1 bei gleichzeitig vertretbaren Arbeitszeiten...

Wobei die langfristige Perspektive natürlich auch nicht in R1 besteht...wenn man in der Kanzlei in Richtung Partnerschaft marschiert, ist man in der Justiz - jedenfalls wenn man zu den ambitionierten Leuten gehört - auf dem Sprung zu R 2. 

Die Arbeitszeiten in der Justiz (=Behörde) und in der freien Wirtschaft sind nie vergleichbar. Wer Partner in einem Dienstleistungsberuf ist, muss für die Mandanten IMMER verfügbar sein. Wer Richter ist, schaut außerhalb des Bereitschaftsdienstes nie auf sein Handy oder gar in seine E-Mails. Deswegen wird ja in der Wirtschaft auch deutlich besser bezahlt. Und das ist auch gerechtfertigt, auch wenn ich persönlich denke, dass der Gehaltsunterschied in einigen Bundesländern so groß geworden ist, dass nicht mehr ausreichend gutes Personal den Weg in die Justiz findet. Das gilt gerade für die Flächenländer. Außerhalb von Berlin, Hamburg und Bayern tut sich die Justiz zunehmend schwer. Das merkt man auch als Richter auf Veranstaltungen, wenn man sieht, dass junge Proberichter aus etwa Niedersachen ein ganz anderes Klientel darstellen, als etwa aus den drei genannten Bundesländern. 

Dazu findet sich ein sehr guter Artikel in der aktuellen DRiZ, wen es interessiert.


Was meinst du konkret damit, dass "junge Proberichter aus etwa Niedersachsen ein ganz anderes Klientel darstellen" ?
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Gast 2.0
Unregistered
 
#100
11.09.2020, 12:48
(11.09.2020, 12:26)Schmidtchen schrieb:  
(11.09.2020, 11:10)Gast 2.0 schrieb:  
(10.09.2020, 22:01)Gast schrieb:  Hier wird ja auch immer - möglicherweise zu Recht - behauptet, dass die langfristige Perspektive hinsichtlich einer Partnerschaft in einer GK schwer erreichbar ist. Dies kann ja in mittelständischen Kanzleien durchaus anders aussehen, wo vielleicht 5 - 6 Jahre zur Partnerschaft durchaus realistisch sein könnten - mit möglicherweise ansprechenden Verdienstmöglichkeiten im Vergleich zu R1 bei gleichzeitig vertretbaren Arbeitszeiten...

Wobei die langfristige Perspektive natürlich auch nicht in R1 besteht...wenn man in der Kanzlei in Richtung Partnerschaft marschiert, ist man in der Justiz - jedenfalls wenn man zu den ambitionierten Leuten gehört - auf dem Sprung zu R 2. 

Die Arbeitszeiten in der Justiz (=Behörde) und in der freien Wirtschaft sind nie vergleichbar. Wer Partner in einem Dienstleistungsberuf ist, muss für die Mandanten IMMER verfügbar sein. Wer Richter ist, schaut außerhalb des Bereitschaftsdienstes nie auf sein Handy oder gar in seine E-Mails. Deswegen wird ja in der Wirtschaft auch deutlich besser bezahlt. Und das ist auch gerechtfertigt, auch wenn ich persönlich denke, dass der Gehaltsunterschied in einigen Bundesländern so groß geworden ist, dass nicht mehr ausreichend gutes Personal den Weg in die Justiz findet. Das gilt gerade für die Flächenländer. Außerhalb von Berlin, Hamburg und Bayern tut sich die Justiz zunehmend schwer. Das merkt man auch als Richter auf Veranstaltungen, wenn man sieht, dass junge Proberichter aus etwa Niedersachen ein ganz anderes Klientel darstellen, als etwa aus den drei genannten Bundesländern. 

Dazu findet sich ein sehr guter Artikel in der aktuellen DRiZ, wen es interessiert.


Was meinst du konkret damit, dass "junge Proberichter aus etwa Niedersachsen ein ganz anderes Klientel darstellen" ?

So hart es klingen mag: Während in Berlin, Hamburg oder Bayern die jungen Richter häufig über Erfahrung aus GKs oder dem wissenschaftlichen Bereich verfügen und sich bewusst gegen Freshfields und Co. entschieden haben, ist es in anderen Bundesländern immer häufiger so, dass die jungen Richter in die Justiz gehen, weil für sie - aufgrund des akademischen Hintergrunds - GKs, große Unternehmen etc. auch gar nicht in Betracht kommen. Es ist die Entscheidung FWW vs. Richter. 

Noch vor 10 Jahren gab es in der Richterschaft deutschlandweit einen sehr homogenen Personalkörper und es gelang weitgehend den Bedarf an Neueinstellungen aus dem Pool der Prädikatsjuristen zu decken. Inzwischen fällt zunehmend auf, dass die Bewerbersituation in vielen Ländern sehr mau ist. Um es hart zu sagen: In Niedersachen, dem OLG Hamm und einigen anderen Regionen, dürfte der durchschnittliche Proberichter sich schwer tun eine Stelle als Amtsanwalt in Hamburg zu bekommen, von einer Stelle in einer renommierten Kanzlei ganz zu schweigen. Das ist eine sehr bedrohliche Tendenz und gefährdet den Rechtsstaat. Denn die Parteien nehmen die schwindende Qualität natürlich wahr und fliehen immer mehr - wenn möglich - in alternative Streitschlichtungssysteme. Spitzenanwälte nehmen den Richter dann nicht mehr als Partner auf Augenhöhe war, sondern als minder begabten Sachbearbeiter einer nicht funktionierenden Behörde.

Allerdings können "normale" Leute nicht einfach fliehen, weswegen das Vertrauen in den Rechtsstaat immer weiter abnimmt. Auch mit der Perspektive von innerhalb der Justiz nehme ich deutlich war, dass seit einigen Jahre Leute eingestellt werden, die den vom GG geforderten Anforderungen nicht gerecht werden. Wie in so vielen Bereichen steuert die Politik hier leider nicht gegen und weigert sich standhaft den Beruf attraktiver zu machen.
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