10.09.2020, 09:43
Hallo,
ich wollte mal erfragen, wie ihr das mit der Krankenkasse innerhalb der Wartezeit auf das Referendariat macht/ gemacht habt.
Ich fange hoffentlich im Februar mit dem Referendariat an und bin aktuell noch Student - allerdings nur bis Oktober.
Nach Oktober bin ich kein Student. Ich gehe auch aktuell nicht arbeiten und habe das auch eigentlich bis Februar nicht vor. Antworten auf Bewerbungen, die ich bereits im Juni abgesendet habe, blieben bis jetzt leider aus und mittlerweile denke ich, dass es sich für vier Monate nicht einmal mehr lohnt jemanden einzustellen.
Soweit ich das sehe, kann ich als Nicht-Student (über 23) nicht mehr in der Familienversicherung (TK) bleiben. Das hieße ja dann, dass hohe Kosten einer freiwilligen Versicherung auf mich zukommen würden - insgesamt für die vier Monate über 600,00 Euro.
Mich würde mal interessieren, wie ihr das in der Wartezeit so handhabt? Soweit ich gehört habe, gibt es einige die die Zeit nach dem Examen zu Ausspannen nutzen - Gibt es also eine günstigere Lösung das mit der Krankenkasse zu regeln?
ich wollte mal erfragen, wie ihr das mit der Krankenkasse innerhalb der Wartezeit auf das Referendariat macht/ gemacht habt.
Ich fange hoffentlich im Februar mit dem Referendariat an und bin aktuell noch Student - allerdings nur bis Oktober.
Nach Oktober bin ich kein Student. Ich gehe auch aktuell nicht arbeiten und habe das auch eigentlich bis Februar nicht vor. Antworten auf Bewerbungen, die ich bereits im Juni abgesendet habe, blieben bis jetzt leider aus und mittlerweile denke ich, dass es sich für vier Monate nicht einmal mehr lohnt jemanden einzustellen.
Soweit ich das sehe, kann ich als Nicht-Student (über 23) nicht mehr in der Familienversicherung (TK) bleiben. Das hieße ja dann, dass hohe Kosten einer freiwilligen Versicherung auf mich zukommen würden - insgesamt für die vier Monate über 600,00 Euro.
Mich würde mal interessieren, wie ihr das in der Wartezeit so handhabt? Soweit ich gehört habe, gibt es einige die die Zeit nach dem Examen zu Ausspannen nutzen - Gibt es also eine günstigere Lösung das mit der Krankenkasse zu regeln?
10.09.2020, 10:05
Schreib dich einfach für ein anderes Studienfach ein.
10.09.2020, 13:32
Genau, einfach in Physik, Mathe oder wo auch immer es keine NC gibt einschreiben. Ist ja auch günstiger mit der Studentenversicherung und man bekommt das Semesterticket.
10.09.2020, 18:00
Super, danke Euch für die Antworten.
Da ergibt sich mir noch eine zweite Frage. Hat es Auswirkungen auf das Kindergeld, wenn ich mich in einen NC-freien Studiengang
immatrikuliere? Das könnte dann ja als Zweitausbildung gewertet werden, oder?
Soweit ich in Erfahrung gebracht habe, wird das Kindergeld auch in der Wartezeit auf das Ref gezahlt - von daher habe ich auch schon die Bestätigung des OLG an die Kindergeldkasse gesendet. Könnte es bei einem Zweitstudium jetzt nicht so aussehen, als würde ich meine erste Ausbildung nicht mehr verfolgen, was dann zu einem Verlust des Kindergeldanspruchs führen würde.
Da ergibt sich mir noch eine zweite Frage. Hat es Auswirkungen auf das Kindergeld, wenn ich mich in einen NC-freien Studiengang
immatrikuliere? Das könnte dann ja als Zweitausbildung gewertet werden, oder?
Soweit ich in Erfahrung gebracht habe, wird das Kindergeld auch in der Wartezeit auf das Ref gezahlt - von daher habe ich auch schon die Bestätigung des OLG an die Kindergeldkasse gesendet. Könnte es bei einem Zweitstudium jetzt nicht so aussehen, als würde ich meine erste Ausbildung nicht mehr verfolgen, was dann zu einem Verlust des Kindergeldanspruchs führen würde.
10.09.2020, 20:41
(10.09.2020, 18:00)Alex schrieb: Super, danke Euch für die Antworten.
Da ergibt sich mir noch eine zweite Frage. Hat es Auswirkungen auf das Kindergeld, wenn ich mich in einen NC-freien Studiengang
immatrikuliere? Das könnte dann ja als Zweitausbildung gewertet werden, oder?
Soweit ich in Erfahrung gebracht habe, wird das Kindergeld auch in der Wartezeit auf das Ref gezahlt - von daher habe ich auch schon die Bestätigung des OLG an die Kindergeldkasse gesendet. Könnte es bei einem Zweitstudium jetzt nicht so aussehen, als würde ich meine erste Ausbildung nicht mehr verfolgen, was dann zu einem Verlust des Kindergeldanspruchs führen würde.
§ 2 Abs. 2 Satz 2 Bundeskindergeldgesetz