12.08.2020, 14:41
Das hängt wahrscheinlich vom Bezirk ab. Ich meine aber, dass die Regelung 5 Jahre Erstamt, 3 Jahre nachfolgendes Amt so oder so ähnlich überall gilt.
Für das Rheinland igilt dabei, dass es ein gelebtes Aufrückprinzip nicht gibt. Der wahrscheinlich überwiegende Teil der rheinischen Notare bleibt tatsächlich lebenslang auf dem Erstamt.
Ob Sonderverwendungen die Besetzung beeinflussen kann ich nur mutmaßen. Ich denke aber, dass es bei einigen Verwendungen tatsächlich der Fall ist. Wer beispielsweise in der Geschäftsführung der Kammer unterwegs ist, der sitzt "an der Quelle" was Stellenausschreibungen und Neubesetzungen etc. angeht und hat mit den Entscheidungsträgern viel zu tun. Ganz offiziell spielt das natürlich keine Rolle, aber jeder kann sich denken, dass es zumindest nicht schadet.
Bei Sonderverwendungen hat man aber jedenfalls eine gute Rechtfertigung, warum man sich als bestellungsreifer Notarassessor eben noch nicht auf die frei werdende Stelle in der Hintereifel bewirbt. So kann man dann ein/zwei/drei Jahre zusätzliche Assessorenzeit ansammeln und sich dann mit besseren Erfolgsaussichten auf eine Stelle bewerben, die einem zusagt. Das alles sind tatsächlich aber nur Spekulationen; mag sein dass ich hier daneben liege.
Für das Rheinland igilt dabei, dass es ein gelebtes Aufrückprinzip nicht gibt. Der wahrscheinlich überwiegende Teil der rheinischen Notare bleibt tatsächlich lebenslang auf dem Erstamt.
Ob Sonderverwendungen die Besetzung beeinflussen kann ich nur mutmaßen. Ich denke aber, dass es bei einigen Verwendungen tatsächlich der Fall ist. Wer beispielsweise in der Geschäftsführung der Kammer unterwegs ist, der sitzt "an der Quelle" was Stellenausschreibungen und Neubesetzungen etc. angeht und hat mit den Entscheidungsträgern viel zu tun. Ganz offiziell spielt das natürlich keine Rolle, aber jeder kann sich denken, dass es zumindest nicht schadet.
Bei Sonderverwendungen hat man aber jedenfalls eine gute Rechtfertigung, warum man sich als bestellungsreifer Notarassessor eben noch nicht auf die frei werdende Stelle in der Hintereifel bewirbt. So kann man dann ein/zwei/drei Jahre zusätzliche Assessorenzeit ansammeln und sich dann mit besseren Erfolgsaussichten auf eine Stelle bewerben, die einem zusagt. Das alles sind tatsächlich aber nur Spekulationen; mag sein dass ich hier daneben liege.
12.08.2020, 15:00
(12.08.2020, 14:41)Gast schrieb: Das hängt wahrscheinlich vom Bezirk ab. Ich meine aber, dass die Regelung 5 Jahre Erstamt, 3 Jahre nachfolgendes Amt so oder so ähnlich überall gilt.Wow, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Erlaube noch eine kurze Frage zur Tätigkeit bei der Notarkammer: Ist es schwer, an so eine Stelle zu kommen? Reißen sich die Assessoren darum? Wie läuft die Stellenbesetzung ab? Habe besten Dank!
Für das Rheinland igilt dabei, dass es ein gelebtes Aufrückprinzip nicht gibt. Der wahrscheinlich überwiegende Teil der rheinischen Notare bleibt tatsächlich lebenslang auf dem Erstamt.
Ob Sonderverwendungen die Besetzung beeinflussen kann ich nur mutmaßen. Ich denke aber, dass es bei einigen Verwendungen tatsächlich der Fall ist. Wer beispielsweise in der Geschäftsführung der Kammer unterwegs ist, der sitzt "an der Quelle" was Stellenausschreibungen und Neubesetzungen etc. angeht und hat mit den Entscheidungsträgern viel zu tun. Ganz offiziell spielt das natürlich keine Rolle, aber jeder kann sich denken, dass es zumindest nicht schadet.
Bei Sonderverwendungen hat man aber jedenfalls eine gute Rechtfertigung, warum man sich als bestellungsreifer Notarassessor eben noch nicht auf die frei werdende Stelle in der Hintereifel bewirbt. So kann man dann ein/zwei/drei Jahre zusätzliche Assessorenzeit ansammeln und sich dann mit besseren Erfolgsaussichten auf eine Stelle bewerben, die einem zusagt. Das alles sind tatsächlich aber nur Spekulationen; mag sein dass ich hier daneben liege.
12.08.2020, 16:18
12.08.2020, 18:43
(12.08.2020, 16:18)Gast schrieb:(12.08.2020, 09:46)Gast schrieb: Spielt das erste Examen eine Rolle bei der Ernennung zum Assessor? Wenn ja, welche?
Z. B.: 11,5+11,5 vs. 10+12 vs. 13+11?
Weißt du aus Sicht des Rheinlandes dazu noch etwas beizutragen?
Grundsätzlich ist das zweite Examen das Hauptkriterium. Alles andere ist nur ergänzend heranzuziehen. Den Vergleich 10 + 12 und 13 + 11 kann man vielleicht als Grenzfall nehmen, da hier zwar +1 Pkt im 2. Examen, aber -4 Pkt in der Addition bestehen. Bei diesen beiden Kandidaten könnte es vielleicht sogar auf das Gespräch ankommen. Wenn man hier einen Vorteil sehen wollen würde, wäre er aber jedenfalls bei dem Kandidaten mit 12 im 2. Examen.
12.08.2020, 18:46
Ergänzend: Beide wären in den letzten Jahren im Rheinland zu dem Vorstellungsgespräch eingeladen worden.
12.08.2020, 19:12
(12.08.2020, 18:43)Gast schrieb:(12.08.2020, 16:18)Gast schrieb:(12.08.2020, 09:46)Gast schrieb: Spielt das erste Examen eine Rolle bei der Ernennung zum Assessor? Wenn ja, welche?
Z. B.: 11,5+11,5 vs. 10+12 vs. 13+11?
Weißt du aus Sicht des Rheinlandes dazu noch etwas beizutragen?
Grundsätzlich ist das zweite Examen das Hauptkriterium. Alles andere ist nur ergänzend heranzuziehen. Den Vergleich 10 + 12 und 13 + 11 kann man vielleicht als Grenzfall nehmen, da hier zwar +1 Pkt im 2. Examen, aber -4 Pkt in der Addition bestehen. Bei diesen beiden Kandidaten könnte es vielleicht sogar auf das Gespräch ankommen. Wenn man hier einen Vorteil sehen wollen würde, wäre er aber jedenfalls bei dem Kandidaten mit 12 im 2. Examen.
Da stimmt aber was nicht. Die Rechtsprechung ist da eindeutig. Es zählt grundsätzlich das 2. (zumindest primär). Das erste Examen ist aber dennoch geeignet, eine Gleichwertigkeit (auch zwischen 9,x und 10,x) herzustellen.
13.08.2020, 09:18
(12.08.2020, 19:12)Gast schrieb:(12.08.2020, 18:43)Gast schrieb:(12.08.2020, 16:18)Gast schrieb:(12.08.2020, 09:46)Gast schrieb: Spielt das erste Examen eine Rolle bei der Ernennung zum Assessor? Wenn ja, welche?
Z. B.: 11,5+11,5 vs. 10+12 vs. 13+11?
Weißt du aus Sicht des Rheinlandes dazu noch etwas beizutragen?
Grundsätzlich ist das zweite Examen das Hauptkriterium. Alles andere ist nur ergänzend heranzuziehen. Den Vergleich 10 + 12 und 13 + 11 kann man vielleicht als Grenzfall nehmen, da hier zwar +1 Pkt im 2. Examen, aber -4 Pkt in der Addition bestehen. Bei diesen beiden Kandidaten könnte es vielleicht sogar auf das Gespräch ankommen. Wenn man hier einen Vorteil sehen wollen würde, wäre er aber jedenfalls bei dem Kandidaten mit 12 im 2. Examen.
Da stimmt aber was nicht. Die Rechtsprechung ist da eindeutig. Es zählt grundsätzlich das 2. (zumindest primär). Das erste Examen ist aber dennoch geeignet, eine Gleichwertigkeit (auch zwischen 9,x und 10,x) herzustellen.
sagt ihr nicht das Gleiche? So wie du die Rechtsprechung zitierst, kann das erste immer nur die Gleichheit herstellen, nie aber das zweite ausstechen.
10.09.2020, 16:11
In welchem Bundesland hat man mit 11,8 im Ersten und 10,0 im Zweiten (plus Dr./LL.M.) ne realistische Chance darauf, Notarassessor zu werden?
10.09.2020, 16:30
(10.09.2020, 16:11)Gast schrieb: In welchem Bundesland hat man mit 11,8 im Ersten und 10,0 im Zweiten (plus Dr./LL.M.) ne realistische Chance darauf, Notarassessor zu werden?In jedem ostdeutschen Bundesland. Wenn das für dich in Frage kommt, musst du den Notarberuf auch von Herzen wollen, v.a. auch im Erzgebirge, der Prignitz, der Unstrut und in der Uckermark. Du hast keine Garantie auf eine Stelle in Leipzig, Potsdam oder Schwerin. Bedenke, dass du eine Reise ins örtliche Ungewisse antrittst und damit fertig werden musst. Die aufgezählten Regionen sind nicht wirtschaftlich nicht vergleichbar mit ländlichen Gebieten in Bayern, wo es einen gewachsenen Mittelstand und höheren Einkommen der Bevölkerung gibt. Bedenke zudem, dass die Bevölkerungsprognose für ländliche ostdeutsche Regionen ungünstig ist. Es sterben mehr Menschen, als welche geboren werden.
Warum das ganze? Das Notariat findet immer unter den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Ort statt. Du lebst von den Menschen vor Ort und ihrenVermögenswerten. Auf deiner ersten Stelle musst du 5 Jahre hocken ohne Garantie auf eine attraktivere Stelle danach.
Das Anwaltsnotariat ist da um einiges flexibler, was das örtliche angeht. Seit Einführung der notariellen Fachprüfung veröffentlichen die Notarkammern regelmässig, wo und wann wie viele Notare in den Ruhestand gehen und wie viele Stellen damit zu besetzen sind. Siehe etwa vorbildlich die Notarkammer Frankfurt am Main. InAnwaltsnotariat kannst du in etwa abschätzen, ob du in einer wirtschaftlich attraktiven Gegend Chancen hast.
10.09.2020, 16:46
(10.09.2020, 16:11)Gast schrieb: In welchem Bundesland hat man mit 11,8 im Ersten und 10,0 im Zweiten (plus Dr./LL.M.) ne realistische Chance darauf, Notarassessor zu werden?
Baden-Württemberg, RLP, NRW und Ostdeutschland. Oder anders gesagt: überall, außer in HH und Bayern. Höre nicht auf die Trolle.