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Klausuren September 2020
GAST2020HESSEN
Unregistered
 
#471
08.09.2020, 17:37
Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren
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Gast
Unregistered
 
#472
08.09.2020, 18:00
(08.09.2020, 17:37)GAST2020HESSEN schrieb:  Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren

Ich hatte für 25 HGB entschieden. Den Mietvertrag und seine Bestandsliste mit reingenommen aber gesagt er hat die Firma unter demselben Namen fortgeführt und der Verkauf hatte sich auch nicht geändert. Ich verstehe nicht welche AGL man bezüglich der 100 nehmen musste. 
spielt da der 26 HGB in Verbindung mit 426 BGB ne Rolle bezüglich der 300 Euro?
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Gast
Unregistered
 
#473
08.09.2020, 18:02
Mir ist grad eingefallen dass die mahnkosten ja 397 Euro betrugen. Das heißt er muss nur in Höhe von 300 Euro haften und für das Verschulden des Klaus ahlberg nicht dass da 97 Euro verzugskosten hinzukommen?
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Gast
Unregistered
 
#474
08.09.2020, 18:29
(08.09.2020, 18:00)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 17:37)GAST2020HESSEN schrieb:  Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren

Ich hatte für 25 HGB entschieden. Den Mietvertrag und seine Bestandsliste mit reingenommen aber gesagt er hat die Firma unter demselben Namen fortgeführt und der Verkauf hatte sich auch nicht geändert. Ich verstehe nicht welche AGL man bezüglich der 100 nehmen musste. 
spielt da der 26 HGB in Verbindung mit 426 BGB ne Rolle bezüglich der 300 Euro?

Das war meine AGL gegen den ursprünglichen Inhaber ? mal was trauen haha. Habe deshalb vorsorglich schon mal ne Klageschrift gefertigt und im Mandantenschreiben gesagt, dass ich vorher noch ein Anwalts-Mahnschreiben raushauen kann, wobei nicht viel dafür sprach, dass er zahlt laut des Sachverhalts, da er ja meinte er sei raus und seinerseits Kohle wollte. Die 100€ habe ich aus 816 II BGb und aus 812 I 1 2. Alt. abgelehnt... ansonsten auch nur oben über den 25 HGB philosophiert und dann angenommen...
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Gast
Unregistered
 
#475
08.09.2020, 18:31
(08.09.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 18:00)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 17:37)GAST2020HESSEN schrieb:  Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren

Ich hatte für 25 HGB entschieden. Den Mietvertrag und seine Bestandsliste mit reingenommen aber gesagt er hat die Firma unter demselben Namen fortgeführt und der Verkauf hatte sich auch nicht geändert. Ich verstehe nicht welche AGL man bezüglich der 100 nehmen musste. 
spielt da der 26 HGB in Verbindung mit 426 BGB ne Rolle bezüglich der 300 Euro?

Das war meine AGL gegen den ursprünglichen Inhaber ? mal was trauen haha. Habe deshalb vorsorglich schon mal ne Klageschrift gefertigt und im Mandantenschreiben gesagt, dass ich vorher noch ein Anwalts-Mahnschreiben raushauen kann, wobei nicht viel dafür sprach, dass er zahlt laut des Sachverhalts, da er ja meinte er sei raus und seinerseits Kohle wollte. Die 100€ habe ich aus 816 II BGb und aus 812 I 1 2. Alt. abgelehnt... ansonsten auch nur oben über den 25 HGB philosophiert und dann angenommen...
Achso und habe dann komisch gesplittet und von den 300€ Hälfte, weil ich gesagt habe, die haften beide, daher wie GS...und die 97,96 € nur der ursprüngliche Inhaber, weil er das verstümpert hat beim Führen des Betriebs. Alles reine Spekulationen (wie in allen Klausuren bisher)...
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Gast
Unregistered
 
#476
08.09.2020, 18:36
(08.09.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 18:00)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 17:37)GAST2020HESSEN schrieb:  Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren

Ich hatte für 25 HGB entschieden. Den Mietvertrag und seine Bestandsliste mit reingenommen aber gesagt er hat die Firma unter demselben Namen fortgeführt und der Verkauf hatte sich auch nicht geändert. Ich verstehe nicht welche AGL man bezüglich der 100 nehmen musste. 
spielt da der 26 HGB in Verbindung mit 426 BGB ne Rolle bezüglich der 300 Euro?

Das war meine AGL gegen den ursprünglichen Inhaber ? mal was trauen haha. Habe deshalb vorsorglich schon mal ne Klageschrift gefertigt und im Mandantenschreiben gesagt, dass ich vorher noch ein Anwalts-Mahnschreiben raushauen kann, wobei nicht viel dafür sprach, dass er zahlt laut des Sachverhalts, da er ja meinte er sei raus und seinerseits Kohle wollte. Die 100€ habe ich aus 816 II BGb und aus 812 I 1 2. Alt. abgelehnt... ansonsten auch nur oben über den 25 HGB philosophiert und dann angenommen...


Meine Agl war 433 Abs. 2 ihm 25 abs. 1 HGB und bzgl der 100 Euro habe ich gesagt, dass der Anspruch zumindest wegen 242 BGB nicht existiert, da es unbillig wäre über 25 beeinträchtigende Verbindlichkeiten zahlen zu müssen und andererseits begünstigende herauszugeben. Hatte keine Zeit mehr haha
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Gast
Unregistered
 
#477
08.09.2020, 18:37
(08.09.2020, 18:36)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 18:00)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 17:37)GAST2020HESSEN schrieb:  Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren

Ich hatte für 25 HGB entschieden. Den Mietvertrag und seine Bestandsliste mit reingenommen aber gesagt er hat die Firma unter demselben Namen fortgeführt und der Verkauf hatte sich auch nicht geändert. Ich verstehe nicht welche AGL man bezüglich der 100 nehmen musste. 
spielt da der 26 HGB in Verbindung mit 426 BGB ne Rolle bezüglich der 300 Euro?

Das war meine AGL gegen den ursprünglichen Inhaber ? mal was trauen haha. Habe deshalb vorsorglich schon mal ne Klageschrift gefertigt und im Mandantenschreiben gesagt, dass ich vorher noch ein Anwalts-Mahnschreiben raushauen kann, wobei nicht viel dafür sprach, dass er zahlt laut des Sachverhalts, da er ja meinte er sei raus und seinerseits Kohle wollte. Die 100€ habe ich aus 816 II BGb und aus 812 I 1 2. Alt. abgelehnt... ansonsten auch nur oben über den 25 HGB philosophiert und dann angenommen...


Meine Agl war 433 Abs. 2 ihm 25 abs. 1 HGB und bzgl der 100 Euro habe ich gesagt, dass der Anspruch zumindest wegen 242 BGB nicht existiert, da es unbillig wäre über 25 beeinträchtigende Verbindlichkeiten zahlen zu müssen und andererseits begünstigende herauszugeben. Hatte keine Zeit mehr haha

Hinsichtlich des Anspruchs aus dem MB war das auch meine AGL ::) 242 geht immer ?
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Gast Hessen
Unregistered
 
#478
08.09.2020, 18:43
(08.09.2020, 18:36)Mm Gast schrieb:  
(08.09.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 18:00)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 17:37)GAST2020HESSEN schrieb:  Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren

Ich hatte für 25 HGB entschieden. Den Mietvertrag und seine Bestandsliste mit reingenommen aber gesagt er hat die Firma unter demselben Namen fortgeführt und der Verkauf hatte sich auch nicht geändert. Ich verstehe nicht welche AGL man bezüglich der 100 nehmen musste. 
spielt da der 26 HGB in Verbindung mit 426 BGB ne Rolle bezüglich der 300 Euro?

Das war meine AGL gegen den ursprünglichen Inhaber ? mal was trauen haha. Habe deshalb vorsorglich schon mal ne Klageschrift gefertigt und im Mandantenschreiben gesagt, dass ich vorher noch ein Anwalts-Mahnschreiben raushauen kann, wobei nicht viel dafür sprach, dass er zahlt laut des Sachverhalts, da er ja meinte er sei raus und seinerseits Kohle wollte. Die 100€ habe ich aus 816 II BGb und aus 812 I 1 2. Alt. abgelehnt... ansonsten auch nur oben über den 25 HGB philosophiert und dann angenommen...


Meine Agl war 433 Abs. 2 ihm 25 abs. 1 HGB und bzgl der 100 Euro habe ich gesagt, dass der Anspruch zumindest wegen 242 BGB nicht existiert, da es unbillig wäre über 25 beeinträchtigende Verbindlichkeiten zahlen zu müssen und andererseits begünstigende herauszugeben. Hatte keine Zeit mehr haha

Mega! Hab ich 1 zu 1 genau so ?
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Gast
Unregistered
 
#479
08.09.2020, 18:45
Habt ihr § 823 I BGB abgelehnt?
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Gast
Unregistered
 
#480
08.09.2020, 18:46
(08.09.2020, 18:43)Gast Hessen schrieb:  
(08.09.2020, 18:36)Mm Gast schrieb:  
(08.09.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 18:00)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 17:37)GAST2020HESSEN schrieb:  Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren

Ich hatte für 25 HGB entschieden. Den Mietvertrag und seine Bestandsliste mit reingenommen aber gesagt er hat die Firma unter demselben Namen fortgeführt und der Verkauf hatte sich auch nicht geändert. Ich verstehe nicht welche AGL man bezüglich der 100 nehmen musste. 
spielt da der 26 HGB in Verbindung mit 426 BGB ne Rolle bezüglich der 300 Euro?

Das war meine AGL gegen den ursprünglichen Inhaber ? mal was trauen haha. Habe deshalb vorsorglich schon mal ne Klageschrift gefertigt und im Mandantenschreiben gesagt, dass ich vorher noch ein Anwalts-Mahnschreiben raushauen kann, wobei nicht viel dafür sprach, dass er zahlt laut des Sachverhalts, da er ja meinte er sei raus und seinerseits Kohle wollte. Die 100€ habe ich aus 816 II BGb und aus 812 I 1 2. Alt. abgelehnt... ansonsten auch nur oben über den 25 HGB philosophiert und dann angenommen...


Meine Agl war 433 Abs. 2 ihm 25 abs. 1 HGB und bzgl der 100 Euro habe ich gesagt, dass der Anspruch zumindest wegen 242 BGB nicht existiert, da es unbillig wäre über 25 beeinträchtigende Verbindlichkeiten zahlen zu müssen und andererseits begünstigende herauszugeben. Hatte keine Zeit mehr haha

Mega! Hab ich 1 zu 1 genau so  :)
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