08.09.2020, 14:10
Hier steht sehr viel Richtiges. Insbesondere der Ansatz "größte Aussagekraft unter allen Schlechten" vermag zu überzeugen.
Das gilt aber mMn nur bis zum Tage der mündlichen Prüfung. Hier beginnt sich dann wirklich das große Willkürkarusell zu drehen.
Ist zuvor gem. des Gesetzes der großen Zahl (immerhin mind. 8 Einzelleistungen) i.V.m. einer Bewertung frei von Person und Ansehen eine gewisse Aussagekraft auf jeden Fall nicht zu bestreiten, so konterkariert die Mündliche all Jenes.
Um diese Verzerrung zu belegen, genügt bereits ein Faktum (unterstellt, die folgenden Infos von Dritten sind korrekt):
Ausweislich der Protokolle gibt es Besetzungen, bei denen man im Durchschnitt mit einer Verbesserung von maximal 0,5 Punkten zu rechnen hat. Bei anderen Besetzungen sind es > 2 Punkte. Das hat natürlich gem. des o.g. mathematischen Gesetzes erst eine Aussagekraft bei einer größeren Anzahl von Prüfungen. Eine verlässliche Tendenz dürfte ab ca. 50 Prüfungen beginnen, jedenfalls liegt sich aber bei mehreren 100 Prüfungen vor. Eine derartige Abweichung (im obigen Beispiel >1,5 Punkte) lässt sich dann nicht mehr mit dem verschiedentlichen Niveau der Prüflinge erklären.
Meiner Meinung nach entwertet die Mündliche die Aussagekraft leider zutiefst. Die 40/60 Gewichtung ist mit nichts zu rechtfertigen.
Das gilt aber mMn nur bis zum Tage der mündlichen Prüfung. Hier beginnt sich dann wirklich das große Willkürkarusell zu drehen.
Ist zuvor gem. des Gesetzes der großen Zahl (immerhin mind. 8 Einzelleistungen) i.V.m. einer Bewertung frei von Person und Ansehen eine gewisse Aussagekraft auf jeden Fall nicht zu bestreiten, so konterkariert die Mündliche all Jenes.
Um diese Verzerrung zu belegen, genügt bereits ein Faktum (unterstellt, die folgenden Infos von Dritten sind korrekt):
Ausweislich der Protokolle gibt es Besetzungen, bei denen man im Durchschnitt mit einer Verbesserung von maximal 0,5 Punkten zu rechnen hat. Bei anderen Besetzungen sind es > 2 Punkte. Das hat natürlich gem. des o.g. mathematischen Gesetzes erst eine Aussagekraft bei einer größeren Anzahl von Prüfungen. Eine verlässliche Tendenz dürfte ab ca. 50 Prüfungen beginnen, jedenfalls liegt sich aber bei mehreren 100 Prüfungen vor. Eine derartige Abweichung (im obigen Beispiel >1,5 Punkte) lässt sich dann nicht mehr mit dem verschiedentlichen Niveau der Prüflinge erklären.
Meiner Meinung nach entwertet die Mündliche die Aussagekraft leider zutiefst. Die 40/60 Gewichtung ist mit nichts zu rechtfertigen.
08.09.2020, 14:14
Die Aussage, Noten seien ja gar nicht so aussagekräftig, kommt meist von Juristen mit eher schlechteren Examina. :D
08.09.2020, 14:18
Und zu bedenken gilt, dass die 40/60 Gewichtung häufig auch nur die halbe Wahrheit ist. Häufig kommt der mündlichen faktisch ein noch höheres Gewicht dadurch zu, dass manch Prüfer unbedingt diese eine Schwelle erklommen haben möchte. Da spielt manchmal dann gar nicht mehr die Teilleistung in der mündlichen Prüfung eine Rolle. Man passt letztlich nur die Note für die Teilleistung insofern an, als damit die intendierte Gesamtnote erreicht wird.
Da macht es dann oftmals keinerlei Unterschied, ob man mit 6,4 oder 7,3 aus den Schriftlichen kommt, wenn der Prüfer meint, dass man definitiv ein VB-ler ist (in die andere Richtung natürlich auch möglich).
Da macht es dann oftmals keinerlei Unterschied, ob man mit 6,4 oder 7,3 aus den Schriftlichen kommt, wenn der Prüfer meint, dass man definitiv ein VB-ler ist (in die andere Richtung natürlich auch möglich).
08.09.2020, 14:20
(08.09.2020, 14:10)Gast schrieb: Hier steht sehr viel Richtiges. Insbesondere der Ansatz "größte Aussagekraft unter allen Schlechten" vermag zu überzeugen.
Das gilt aber mMn nur bis zum Tage der mündlichen Prüfung. Hier beginnt sich dann wirklich das große Willkürkarusell zu drehen.
Ist zuvor gem. des Gesetzes der großen Zahl (immerhin mind. 8 Einzelleistungen) i.V.m. einer Bewertung frei von Person und Ansehen eine gewisse Aussagekraft auf jeden Fall nicht zu bestreiten, so konterkariert die Mündliche all Jenes.
Um diese Verzerrung zu belegen, genügt bereits ein Faktum (unterstellt, die folgenden Infos von Dritten sind korrekt):
Ausweislich der Protokolle gibt es Besetzungen, bei denen man im Durchschnitt mit einer Verbesserung von maximal 0,5 Punkten zu rechnen hat. Bei anderen Besetzungen sind es > 2 Punkte. Das hat natürlich gem. des o.g. mathematischen Gesetzes erst eine Aussagekraft bei einer größeren Anzahl von Prüfungen. Eine verlässliche Tendenz dürfte ab ca. 50 Prüfungen beginnen, jedenfalls liegt sich aber bei mehreren 100 Prüfungen vor. Eine derartige Abweichung (im obigen Beispiel >1,5 Punkte) lässt sich dann nicht mehr mit dem verschiedentlichen Niveau der Prüflinge erklären.
Meiner Meinung nach entwertet die Mündliche die Aussagekraft leider zutiefst. Die 40/60 Gewichtung ist mit nichts zu rechtfertigen.
Weg mit der Mündlichen!!! Schluss mit der Verzerrung. Gleichheit für alle... oder zumindest viele. :D
Dann krebsen in Zukunft aber noch sehr viel mehr Juristen mit ihrem Ausreichend aus den Schriftlichen auf dem Boden des Arbeitsmarktes herum... und einigen dürfte dann wohl auch das Sympathie-VB verwehrt bleiben. Das kann doch keiner wollen ;)
08.09.2020, 14:25
(08.09.2020, 14:20)Gast schrieb:(08.09.2020, 14:10)Gast schrieb: Hier steht sehr viel Richtiges. Insbesondere der Ansatz "größte Aussagekraft unter allen Schlechten" vermag zu überzeugen.
Das gilt aber mMn nur bis zum Tage der mündlichen Prüfung. Hier beginnt sich dann wirklich das große Willkürkarusell zu drehen.
Ist zuvor gem. des Gesetzes der großen Zahl (immerhin mind. 8 Einzelleistungen) i.V.m. einer Bewertung frei von Person und Ansehen eine gewisse Aussagekraft auf jeden Fall nicht zu bestreiten, so konterkariert die Mündliche all Jenes.
Um diese Verzerrung zu belegen, genügt bereits ein Faktum (unterstellt, die folgenden Infos von Dritten sind korrekt):
Ausweislich der Protokolle gibt es Besetzungen, bei denen man im Durchschnitt mit einer Verbesserung von maximal 0,5 Punkten zu rechnen hat. Bei anderen Besetzungen sind es > 2 Punkte. Das hat natürlich gem. des o.g. mathematischen Gesetzes erst eine Aussagekraft bei einer größeren Anzahl von Prüfungen. Eine verlässliche Tendenz dürfte ab ca. 50 Prüfungen beginnen, jedenfalls liegt sich aber bei mehreren 100 Prüfungen vor. Eine derartige Abweichung (im obigen Beispiel >1,5 Punkte) lässt sich dann nicht mehr mit dem verschiedentlichen Niveau der Prüflinge erklären.
Meiner Meinung nach entwertet die Mündliche die Aussagekraft leider zutiefst. Die 40/60 Gewichtung ist mit nichts zu rechtfertigen.
Weg mit der Mündlichen!!! Schluss mit der Verzerrung. Gleichheit für alle... oder zumindest viele. :D
Dann krebsen in Zukunft aber noch sehr viel mehr Juristen mit ihrem Ausreichend aus den Schriftlichen auf dem Boden des Arbeitsmarktes herum... und einigen dürfte dann wohl auch das Sympathie-VB verwehrt bleiben. Das kann doch keiner wollen ;)
Dein Beitrag macht keinen Sinn. Es würde sich halt nur die Durchschnittsnote weiter nach unten verschieben.
Dies ist aber im Endeffekt völlig unbedeutend, da dies ja - im Durchschnitt - alle betrifft. Dann ist eben 7,5 da neue VB.
08.09.2020, 14:25
(08.09.2020, 14:25)Gast schrieb:(08.09.2020, 14:20)Gast schrieb:(08.09.2020, 14:10)Gast schrieb: Hier steht sehr viel Richtiges. Insbesondere der Ansatz "größte Aussagekraft unter allen Schlechten" vermag zu überzeugen.
Das gilt aber mMn nur bis zum Tage der mündlichen Prüfung. Hier beginnt sich dann wirklich das große Willkürkarusell zu drehen.
Ist zuvor gem. des Gesetzes der großen Zahl (immerhin mind. 8 Einzelleistungen) i.V.m. einer Bewertung frei von Person und Ansehen eine gewisse Aussagekraft auf jeden Fall nicht zu bestreiten, so konterkariert die Mündliche all Jenes.
Um diese Verzerrung zu belegen, genügt bereits ein Faktum (unterstellt, die folgenden Infos von Dritten sind korrekt):
Ausweislich der Protokolle gibt es Besetzungen, bei denen man im Durchschnitt mit einer Verbesserung von maximal 0,5 Punkten zu rechnen hat. Bei anderen Besetzungen sind es > 2 Punkte. Das hat natürlich gem. des o.g. mathematischen Gesetzes erst eine Aussagekraft bei einer größeren Anzahl von Prüfungen. Eine verlässliche Tendenz dürfte ab ca. 50 Prüfungen beginnen, jedenfalls liegt sich aber bei mehreren 100 Prüfungen vor. Eine derartige Abweichung (im obigen Beispiel >1,5 Punkte) lässt sich dann nicht mehr mit dem verschiedentlichen Niveau der Prüflinge erklären.
Meiner Meinung nach entwertet die Mündliche die Aussagekraft leider zutiefst. Die 40/60 Gewichtung ist mit nichts zu rechtfertigen.
Weg mit der Mündlichen!!! Schluss mit der Verzerrung. Gleichheit für alle... oder zumindest viele. :D
Dann krebsen in Zukunft aber noch sehr viel mehr Juristen mit ihrem Ausreichend aus den Schriftlichen auf dem Boden des Arbeitsmarktes herum... und einigen dürfte dann wohl auch das Sympathie-VB verwehrt bleiben. Das kann doch keiner wollen ;)
Dein Beitrag macht keinen Sinn. Es würde sich halt nur die Durchschnittsnote weiter nach unten verschieben.
Dies ist aber im Endeffekt völlig unbedeutend, da dies ja - im Durchschnitt - alle betrifft. Dann ist eben 7,5 da neue VB.
True dat
08.09.2020, 14:31
Die Anteile von VB und Durchgefallenen bleiben doch über die Jahre eh gleich, ob nun Notensprünge in der Mündlichen kleiner oder größer ausfallen. Nicht umsonst wollen manche Justizverwaltungen Rankingbescheinigungen. Dann wird das eben vermehrt nachgefragt werden. Für die Absolventen ändert sich dadurch nichts.
08.09.2020, 14:35
(08.09.2020, 14:31)Guest schrieb: Die Anteile von VB und Durchgefallenen bleiben doch über die Jahre eh gleich, ob nun Notensprünge in der Mündlichen kleiner oder größer ausfallen. Nicht umsonst wollen manche Justizverwaltungen Rankingbescheinigungen. Dann wird das eben vermehrt nachgefragt werden. Für die Absolventen ändert sich dadurch nichts.
Naja...Zumindest würden sich die ungläubigen Blicke der nichtjuristischen Freunde und Familie noch intensiver, wenn man schon bei 7,5 von 18 Möglichen Luftsprünge macht ;)
08.09.2020, 14:59
(08.09.2020, 14:25)Gast schrieb:(08.09.2020, 14:25)Gast schrieb:(08.09.2020, 14:20)Gast schrieb:(08.09.2020, 14:10)Gast schrieb: Hier steht sehr viel Richtiges. Insbesondere der Ansatz "größte Aussagekraft unter allen Schlechten" vermag zu überzeugen.
Das gilt aber mMn nur bis zum Tage der mündlichen Prüfung. Hier beginnt sich dann wirklich das große Willkürkarusell zu drehen.
Ist zuvor gem. des Gesetzes der großen Zahl (immerhin mind. 8 Einzelleistungen) i.V.m. einer Bewertung frei von Person und Ansehen eine gewisse Aussagekraft auf jeden Fall nicht zu bestreiten, so konterkariert die Mündliche all Jenes.
Um diese Verzerrung zu belegen, genügt bereits ein Faktum (unterstellt, die folgenden Infos von Dritten sind korrekt):
Ausweislich der Protokolle gibt es Besetzungen, bei denen man im Durchschnitt mit einer Verbesserung von maximal 0,5 Punkten zu rechnen hat. Bei anderen Besetzungen sind es > 2 Punkte. Das hat natürlich gem. des o.g. mathematischen Gesetzes erst eine Aussagekraft bei einer größeren Anzahl von Prüfungen. Eine verlässliche Tendenz dürfte ab ca. 50 Prüfungen beginnen, jedenfalls liegt sich aber bei mehreren 100 Prüfungen vor. Eine derartige Abweichung (im obigen Beispiel >1,5 Punkte) lässt sich dann nicht mehr mit dem verschiedentlichen Niveau der Prüflinge erklären.
Meiner Meinung nach entwertet die Mündliche die Aussagekraft leider zutiefst. Die 40/60 Gewichtung ist mit nichts zu rechtfertigen.
Weg mit der Mündlichen!!! Schluss mit der Verzerrung. Gleichheit für alle... oder zumindest viele. :D
Dann krebsen in Zukunft aber noch sehr viel mehr Juristen mit ihrem Ausreichend aus den Schriftlichen auf dem Boden des Arbeitsmarktes herum... und einigen dürfte dann wohl auch das Sympathie-VB verwehrt bleiben. Das kann doch keiner wollen ;)
Dein Beitrag macht keinen Sinn. Es würde sich halt nur die Durchschnittsnote weiter nach unten verschieben.
Dies ist aber im Endeffekt völlig unbedeutend, da dies ja - im Durchschnitt - alle betrifft. Dann ist eben 7,5 da neue VB.
True dat
Eine wirklich interessante, alternative Welt...
"Mama, Papa, schaut her! Ich habe 7,5 P. von 18 möglichen Punkten erreicht und bin damit ein Überfliegerjurist!"...
Das ganze Notensystem und die juristische Ausbildung bedarf nach einem gefühlten Jahrhundert doch längst einer gründlichen Überarbeitung. Das Notenspektrum wird kaum ausgeschöpft. Keine Ahnung, warum es dieses Phänomen nur unter Juristen gibt. Aber noch fraglicher ist es doch, warum es akzeptiert wird und man mit einem Befriedigend zufrieden sein sollte, wenn es eigentlich auch ein "VB" , "Gut" oder "Sehr gut" zu erreichen gab. Mit 9 P. hat man ja gerade mal die Hälfte richtig gemacht... und was ist mit den restlichen 9 Punkten, die fehlen?
"Ja aber der Durchschnitt!"...
ist doch vollkommen Wurst, was der Durchschnitt so macht!
So gesehen scheint es in Deutschland jedenfalls notentechnisch überwiegend mittelmäßige bis schlechte Juristen zu geben.
08.09.2020, 15:22
Ist doch vollkommen egal, wie man ein gut oder schlecht nun bezeichnet. Wie gesagt, in anderen Studienfächern gilt eine 2,1 schon als richtig schlecht. Das ist genauso abstrus. Und das sind Bachelor-Studiengänge, die es erst seit kurzem gibt.