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Richteramt vs Rechtsanwalt
C8H10N4O2
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Beiträge: 369
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#21
08.09.2020, 11:18
Es liegt in der Tat teilweise an der mangelhaften Personalausstattung und den gnadenlos auf Effizienz getrimmten Vergabeschlüsseln über Pebbsy. Teilweise ist es aber auch die typische Beamten-Sesselpupser-Mentalität die nur noch fragt "Wieso ausgerechnet ich? Bin ich überhaupt zuständig? Kann das jemand anders machen? Wie kann ich die Akte möglichst schnell erledigen um vom Tisch bekommen damit ich bloß nicht mehr als 38,5 Stunden arbeite?" In dieser Ausgestaltung ist der Richterjob nichts anderes als ein Sachbearbeiterjob, nur eben für Rechtsfälle. Dafür ist R 1 auch eine angemessene Besoldung. Er zieht dann eben auch Leute an, die genau diese Mentalität mitbringen oder den Richterberuf nur als exit aus dem anstrengenden Job oder Möglichkeit für dauerhafte Elternzeit nach 6 Monaten Tätigkeit sehen.

Das Berufsbild vom Richter als fordernder, zeitintensiver, aber auch erfüllender und intellektuell fordernder Hochleistungsberuf, der nur den besten Absolventen und vor allem Leuten mit ausreichender Berufserfahrung als zB Rechtsanwalt offensteht, dafür aber auch entsprechend entlohnt wird ist ja keine Utopie, sondern in vielen anderen Ländern gelebter Alltag.
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Gast Gast
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#22
08.09.2020, 11:26
Wobei ich beruflich öfters auch mit ausländischen Parallelverfahren zu tun habe und zumindest im wirtschaftsrechtlichen Bereich haben die ausländischen Urteile definitiv keine bessere Qualität als die deutschen Urteile. Oftmals wird in Deutschland der Fall sogar rechtlich besser aufgearbeitet, während gerade im anglo-amerikanischen Raum dann auf irgendeinen Expert als Zeugen abgestellt wird und dann wird eben so entschieden, wie es der Richter auf Basis des glaubwürdigsten Zeugen befindet.

Wenn wir aber so grundlegend schon unterwegs sind: Wahrscheinlich wäre es die beste Pflege für den Gerichtsstandort, wenn man Rechtsschutzversicherungen verbieten würde. So viele Kleinkram Streitereien werden doch nur vor Gericht ausgetragen, weil der Kläger eine Rechtsschutzversicherung hat und die "jetzt auch mal genutzt werden soll" und schon streitet man sich über 3,50 Euro der Nebenkostenabrechnung, den herabhängenden Ast an der Grundstücksgrenze o.ä.
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Gast
Unregistered
 
#23
08.09.2020, 11:34
Ich wundere mich auch immer etwas über die Aussage, dass die Bezahlung so schlecht ist.

Etwa in Bayern ist die Besoldung doch ganz ordentlich. In Bayern zB liegt man schon schnell bei 4 netto. Das muss man in der freien Wirtschaft erstmal verdienen. Dort hat man aber nicht die gleiche Sicherheit und eine geringere Rente.

Klar, in der GK oder in vielen Dax-Unternehmen verdient man besser. Problem da ist, dass man zwingend in teuren Städten wie München wohnen muss. Auch das relativiert das Gehalt wieder. In ner kleinern Stadt wird man als Anwalt oft nicht besser verdienen als in der Justiz.

Die Kombination aus ordentlicher Bezahlung und keinem Chef  bei bei maximaler Sicherheit ist jedenfalls bei Lichte betrachtet so unattraktiv jedenfalls nicht.
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Gast
Unregistered
 
#24
08.09.2020, 11:40
(08.09.2020, 10:58)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 10:42)Gast schrieb:  Ich habe mich vor allem für das Richteramt entschieden, weil ich völlig unabhängig bin. Man kann arbeiten wie und wo man will, ohne dass man Rechenschaft darüber ablegen muss oder dass mir ein Vorgesetzter sagt was ich zu tun habe.


And what about PEBB§Y?

Was soll schon damit sein? Gerade wenn man ohnehin mit R1 am AG bleiben will, ist es doch mehr oder weniger völlig egal.
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Gast Gast
Unregistered
 
#25
08.09.2020, 11:42
Die Bezahlung eines Richters ist auch nicht schlecht. Ich glaube, das sagen immer nur ein paar GK-Pflanzen, die sich in anderen Sphären bewegen (oder zumindest davon träumen). Nur ist die Bezahlung, du sagst 4k netto mit ein paar Jahren Berufserfahrung), eben auch nur angemessen, wenn die Arbeitszeit im normalen Rahmen ist. 

4k netto ist für jemand, der in seinem Studiengang zum oberen Drittel gehört hat, nach einigen Jahren im Beruf und mit Anfang/Mitte 30 vollkommen angemessen, auch auf Grund der Verantwortung. Nur wenn man dafür 50 Wochenstunden machen soll, dann wird es ein schlechter Deal. Dann verdient man auf einmal pro Stunde nur noch so viel, wie jemand in einem Tarifunternehmen mit 3k netto bei dem es Überstunden gibt.
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Gast
Unregistered
 
#26
08.09.2020, 11:46
Das ist richtig 50h dürften - außer bei Proberichtern - aber die Ausnahme sein. Dass in der GK alle um 7 gehen, ist genau so falsch, wie dass alle Erst um 22 Uhr gehen. Es gibt doch genug Erhebungen, die Durchschnitte zwischen 50-60h zeigen. Mal abgesehen davon ist um 19.00 bei Gericht kaum noch jemand..
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Gast
Unregistered
 
#27
08.09.2020, 11:58
(08.09.2020, 11:40)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 10:58)Gast schrieb:  
(08.09.2020, 10:42)Gast schrieb:  Ich habe mich vor allem für das Richteramt entschieden, weil ich völlig unabhängig bin. Man kann arbeiten wie und wo man will, ohne dass man Rechenschaft darüber ablegen muss oder dass mir ein Vorgesetzter sagt was ich zu tun habe.


And what about PEBB§Y?

Was soll schon damit sein? Gerade wenn man ohnehin mit R1 am AG bleiben will, ist es doch mehr oder weniger völlig egal.

Naja so eine Zeitvorgabe für die einzelnen Akten ist für mich eher das Gegenteil von unabhängig und erinnert eher an Sachbearbeiter in Versicherungen. Aber klar, wenn man sich gedanklich von diesen Vorgaben lösen kann, gibt es insofern keine Konsequenzen.

Mich stört bloß dieses von den Fans des Richterberufs geschaffene Bild, der Richter arbeite wie ein unabhängiger Schriftsteller, der die meiste Zeit philosophierend im Garten über seinen wenigen Akten sitzt, die er bis in die Tiefe wissenschaftlich bearbeitet. Mein Bild, das ich im Ref kennengelernt hatte, war deutlich unromantischer und hatte mehr diesen Abarbeitungs- und Vergleichsfokus, den PEBB§Y vorgibt.

Die Amtsgerichtsurteile, die ich gesehen habe, waren auch zum Großteil inhaltlich auf einem durchwachsenen Niveau, es wirkte, als hätten die Richter keine Zeit gehabt, in der juristischen Kommentarliteratur nachzuschauen. Vielleicht wollten sie es aber auch gar nicht, wo wir wieder bei der richterlichen Unabhängigkeit wären. Wenn man so drauf ist, dann ist das natürlich ein Plus.
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Gast
Unregistered
 
#28
08.09.2020, 12:00
Im Vergleich zur GK hat man als Richter einen sehr geregelten Tagesablauf. Als Anwalt kommt es häufig vor, noch kurzfristig Sachen auf den Tisch zu bekommen die schnell erledigt werden müssen, der Mandant ruft spät abends noch an etc. Natürlich gibt es auch als Richter Eilfälle, aber nicht in dem Ausmaß und es sitzt einem auch kein Mandant im Nacken. Dazu habe ich es schon in zwei verschiedenen GKs erlebt, dass Frauen die in der Zeit dort schwanger geworden sind, einen gewissen Stempel bekommen haben. Auch nach der Elternzeit dürfte der Einstieg dann als Richterin deutlich einfacher sein. Also falls du eine Frau bist, sollte man diesen Aspekt auf jeden Fall in seiner Entscheidung berücksichtigen.
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Gast
Unregistered
 
#29
08.09.2020, 16:14
Ich stand vor ein paar Jahren mit dem zweiten Examen in der Tasche vor der gleichen Frage. Habe mich zunächst für eine Tätigkeit als RA entchieden. Gerade in größeren Einheiten wird man hier noch eher "an die Hand genommen" und lernt, ohne viele Fehler machen zu können, bzw kann man zumindest immer jemanden fragen.

Ein Vorteil dieses Weges ist auch, dass man - im Extremfall - mit vielleicht 27 Jahren und 0 Arbeitserfahrung als Richter auf einmal Fälle aus dem echten (Wirtschafts-)Leben beurteilen muss und natürlich auch gegen gestandene RAe und StAe sich behaupten muss. 
Dabei ist ein wenig Lebens- und Arbeitserfahrung immens hilfreich. 

Außerdem, wie oben ja auch schon benannt, läufst du Gefahr, dich in der Situation wiederzufinden, dass du die Anwälte ihren Job machen siehst und weißt, dass du idR derjenige im Gerichtssaal bist, der am wenigsten verdient, aber am meisten juristisch auf dem Kasten hat. Natürlich ist das Geld nicht alles und darum geht es hier auch nicht, sondern eher darum, dass du dir dann möglicherweise Vorwürfe machst und dir denkst "das könnte ich auch".

So oder so - ich wünsche dir viel Erfolg!
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Gast
Unregistered
 
#30
08.09.2020, 16:16
(08.09.2020, 16:14)Gast schrieb:  Ich stand vor ein paar Jahren mit dem zweiten Examen in der Tasche vor der gleichen Frage. Habe mich zunächst für eine Tätigkeit als RA entchieden. Gerade in größeren Einheiten wird man hier noch eher "an die Hand genommen" und lernt, ohne viele Fehler machen zu können, bzw kann man zumindest immer jemanden fragen.

Ein Vorteil dieses Weges ist auch, dass man - im Extremfall - mit vielleicht 27 Jahren und 0 Arbeitserfahrung als Richter auf einmal Fälle aus dem echten (Wirtschafts-)Leben beurteilen muss und natürlich auch gegen gestandene RAe und StAe sich behaupten muss. 
Dabei ist ein wenig Lebens- und Arbeitserfahrung immens hilfreich. 

Außerdem, wie oben ja auch schon benannt, läufst du Gefahr, dich in der Situation wiederzufinden, dass du die Anwälte ihren Job machen siehst und weißt, dass du idR derjenige im Gerichtssaal bist, der am wenigsten verdient, aber am meisten juristisch auf dem Kasten hat. Natürlich ist das Geld nicht alles und darum geht es hier auch nicht, sondern eher darum, dass du dir dann möglicherweise Vorwürfe machst und dir denkst "das könnte ich auch".

So oder so - ich wünsche dir viel Erfolg!

Was ich noch vergessen hatte zu erwähnen: Es ist gut, erst einmal als Angestellter gearbeitet zu haben um sich einen eigenen Workflow zu entwickeln. Ich kann mir vorstellen, dass die richterliche Freiheit gerade als Berufsanfänger eine erdrückende Freiheit sein kann.
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