• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren September 2020
« 1 ... 40 41 42 43 44 ... 132 »
 
Antworten

 
Klausuren September 2020
Gast Sep. 2020
Unregistered
 
#411
07.09.2020, 17:39
(07.09.2020, 17:33)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:28)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:00)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 16:57)Gast schrieb:  Wie habt ihr denn den Antrag 2 entschieden? Kam es da nicht auf die Beweislast des Klägers an mit dem Annahmeverzug? Und das er beweisfällig geblieben ist da er nicht substantiiert dargelegt hat welchen Zustand das Auto bei Vertragsschluss hatte

Ich hab gesagt zum Zustand war nichts tenoriert und auch in den Entscheidungsgründen nichts deswegen hat der Beklagte gegen 242 bgb mit der Ablehnung
Dachte nach dem günstigkeitsprinzip müsste der Kläger beweisbelastet sein. Er beruft sich ja darauf dass er nach 294 BGB tatsächlich angeboten hat.

Ja. Müsste nicht auch der Kläger den Nichteintritt der Bedingung - sprich Herausgabe - beweisen bei nem 3er Antrag? 
Außerdem führt doch Verweigerung der Annahme nur zu 300 BGB und nicht zur Erfüllung


Ja hab auch Erfüllung abgelehnt aber gesagt dass er wegen 242 bgb nicht die Annahmeverweigern durfte weil im Urteil kein Zustand tituliert war
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#412
07.09.2020, 17:39
(07.09.2020, 17:33)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:28)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:00)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 16:57)Gast schrieb:  Wie habt ihr denn den Antrag 2 entschieden? Kam es da nicht auf die Beweislast des Klägers an mit dem Annahmeverzug? Und das er beweisfällig geblieben ist da er nicht substantiiert dargelegt hat welchen Zustand das Auto bei Vertragsschluss hatte

Ich hab gesagt zum Zustand war nichts tenoriert und auch in den Entscheidungsgründen nichts deswegen hat der Beklagte gegen 242 bgb mit der Ablehnung
Dachte nach dem günstigkeitsprinzip müsste der Kläger beweisbelastet sein. Er beruft sich ja darauf dass er nach 294 BGB tatsächlich angeboten hat.

Ja. Müsste nicht auch der Kläger den Nichteintritt der Bedingung - sprich Herausgabe - beweisen bei nem 3er Antrag? 
Außerdem führt doch Verweigerung der Annahme nur zu 300 BGB und nicht zur Erfüllung
Die Verweigerung der Herausgabe war ja unstreitig. 
Aber stimmt das müsste ja zu 300 führen. Hmm
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#413
07.09.2020, 17:41
(07.09.2020, 17:37)Gast Sep. 2020 schrieb:  
(07.09.2020, 17:28)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:00)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 16:57)Gast schrieb:  Wie habt ihr denn den Antrag 2 entschieden? Kam es da nicht auf die Beweislast des Klägers an mit dem Annahmeverzug? Und das er beweisfällig geblieben ist da er nicht substantiiert dargelegt hat welchen Zustand das Auto bei Vertragsschluss hatte

Ich hab gesagt zum Zustand war nichts tenoriert und auch in den Entscheidungsgründen nichts deswegen hat der Beklagte gegen 242 bgb mit der Ablehnung
Dachte nach dem günstigkeitsprinzip müsste der Kläger beweisbelastet sein. Er beruft sich ja darauf dass er nach 294 BGB tatsächlich angeboten hat.

Ja klingt plausibel. 

Kam da irgendwie drauf weil da stand er habe in treuwidriger Weise die Herausgabe vereitelt. 

Aber die Klausur war bei mir eh fürn A... 
Anspruch 1 hab ich auch total verkackt

geht mir auch. Mit dem Tatbestand und allem wars zeitlich für mich echt schwierig. Bin mega unzufrieden gerade
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#414
07.09.2020, 17:51
(07.09.2020, 17:39)Gast Sep. 2020 schrieb:  
(07.09.2020, 17:33)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:28)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:00)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 16:57)Gast schrieb:  Wie habt ihr denn den Antrag 2 entschieden? Kam es da nicht auf die Beweislast des Klägers an mit dem Annahmeverzug? Und das er beweisfällig geblieben ist da er nicht substantiiert dargelegt hat welchen Zustand das Auto bei Vertragsschluss hatte

Ich hab gesagt zum Zustand war nichts tenoriert und auch in den Entscheidungsgründen nichts deswegen hat der Beklagte gegen 242 bgb mit der Ablehnung
Dachte nach dem günstigkeitsprinzip müsste der Kläger beweisbelastet sein. Er beruft sich ja darauf dass er nach 294 BGB tatsächlich angeboten hat.

Ja. Müsste nicht auch der Kläger den Nichteintritt der Bedingung - sprich Herausgabe - beweisen bei nem 3er Antrag? 
Außerdem führt doch Verweigerung der Annahme nur zu 300 BGB und nicht zur Erfüllung


Ja hab auch Erfüllung abgelehnt aber gesagt dass er wegen 242 bgb nicht die Annahmeverweigern durfte weil im Urteil kein Zustand tituliert war

Ich gab es eher anders rum gesagt. Eben weil der Tenor nicht etwas „ohne Motor“ oder „mit motor Zug um Zug gehen weitere 30.000€“ gesagt hat, dass das Angebot schon nicht ordnungsgemäß war. Seit wann muss man bei nem Auto sagen, was alles dran zu sein hat. Sag ka auch nicht bei nem Haus „ohne Rohre“. Kam mir komisch vor
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#415
07.09.2020, 17:52
(07.09.2020, 17:41)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:37)Gast Sep. 2020 schrieb:  
(07.09.2020, 17:28)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:00)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 16:57)Gast schrieb:  Wie habt ihr denn den Antrag 2 entschieden? Kam es da nicht auf die Beweislast des Klägers an mit dem Annahmeverzug? Und das er beweisfällig geblieben ist da er nicht substantiiert dargelegt hat welchen Zustand das Auto bei Vertragsschluss hatte

Ich hab gesagt zum Zustand war nichts tenoriert und auch in den Entscheidungsgründen nichts deswegen hat der Beklagte gegen 242 bgb mit der Ablehnung
Dachte nach dem günstigkeitsprinzip müsste der Kläger beweisbelastet sein. Er beruft sich ja darauf dass er nach 294 BGB tatsächlich angeboten hat.

Ja klingt plausibel. 

Kam da irgendwie drauf weil da stand er habe in treuwidriger Weise die Herausgabe vereitelt. 

Aber die Klausur war bei mir eh fürn A... 
Anspruch 1 hab ich auch total verkackt

geht mir auch. Mit dem Tatbestand und allem wars zeitlich für mich echt schwierig. Bin mega unzufrieden gerade

Ja TB war viel - hat gefühlt ewig gedauert
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#416
07.09.2020, 17:55
(07.09.2020, 17:52)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:41)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:37)Gast Sep. 2020 schrieb:  
(07.09.2020, 17:28)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:00)Gast schrieb:  Ich hab gesagt zum Zustand war nichts tenoriert und auch in den Entscheidungsgründen nichts deswegen hat der Beklagte gegen 242 bgb mit der Ablehnung
Dachte nach dem günstigkeitsprinzip müsste der Kläger beweisbelastet sein. Er beruft sich ja darauf dass er nach 294 BGB tatsächlich angeboten hat.

Ja klingt plausibel. 

Kam da irgendwie drauf weil da stand er habe in treuwidriger Weise die Herausgabe vereitelt. 

Aber die Klausur war bei mir eh fürn A... 
Anspruch 1 hab ich auch total verkackt

geht mir auch. Mit dem Tatbestand und allem wars zeitlich für mich echt schwierig. Bin mega unzufrieden gerade

Ja TB war viel - hat gefühlt ewig gedauert

genau!! Alle disktuieren hier so viel über das Inhaltliche.. Ich hab ewig für den Tatbestand gebraucht, weil es m.E. auch sehr viel war und den nicht auf den letzten Drücker noch in dem Stress schreiben wollte. Mir hat dann aber natürlich die Zeit in den Entscheidungsgründen gefehlt.. Jetzt denk ich mir auch, hätte ichs mal anders gemacht. So blöd echt. Dann überlegt man noch, welche Klageart überhaupt beim Antrag zu 1).. Es summiert sich und die Zeit reicht vorn und hinten nicht
Zitieren
Gast Sep. 2020
Unregistered
 
#417
07.09.2020, 17:56
(07.09.2020, 17:51)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:39)Gast Sep. 2020 schrieb:  
(07.09.2020, 17:33)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:28)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:00)Gast schrieb:  Ich hab gesagt zum Zustand war nichts tenoriert und auch in den Entscheidungsgründen nichts deswegen hat der Beklagte gegen 242 bgb mit der Ablehnung
Dachte nach dem günstigkeitsprinzip müsste der Kläger beweisbelastet sein. Er beruft sich ja darauf dass er nach 294 BGB tatsächlich angeboten hat.

Ja. Müsste nicht auch der Kläger den Nichteintritt der Bedingung - sprich Herausgabe - beweisen bei nem 3er Antrag? 
Außerdem führt doch Verweigerung der Annahme nur zu 300 BGB und nicht zur Erfüllung


Ja hab auch Erfüllung abgelehnt aber gesagt dass er wegen 242 bgb nicht die Annahmeverweigern durfte weil im Urteil kein Zustand tituliert war

Ich gab es eher anders rum gesagt. Eben weil der Tenor nicht etwas „ohne Motor“ oder „mit motor Zug um Zug gehen weitere 30.000€“ gesagt hat, dass das Angebot schon nicht ordnungsgemäß war. Seit wann muss man bei nem Auto sagen, was alles dran zu sein hat. Sag ka auch nicht bei nem Haus „ohne Rohre“. Kam mir komisch vor

Ja ich hab halt irgendwie gedacht bei nem Oldtimer kann das schonmal vorkommen, die sind ja oft nicht fahrbereit aber ich habe es auch nicht weiter begründet weil ich eh irgendwie so verwirrt war im Kopf, also das wird wahrscheinlich auch falsch sein.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#418
07.09.2020, 18:14
(07.09.2020, 17:56)Gast Sep. 2020 schrieb:  
(07.09.2020, 17:51)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:39)Gast Sep. 2020 schrieb:  
(07.09.2020, 17:33)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:28)Gast schrieb:  Dachte nach dem günstigkeitsprinzip müsste der Kläger beweisbelastet sein. Er beruft sich ja darauf dass er nach 294 BGB tatsächlich angeboten hat.

Ja. Müsste nicht auch der Kläger den Nichteintritt der Bedingung - sprich Herausgabe - beweisen bei nem 3er Antrag? 
Außerdem führt doch Verweigerung der Annahme nur zu 300 BGB und nicht zur Erfüllung


Ja hab auch Erfüllung abgelehnt aber gesagt dass er wegen 242 bgb nicht die Annahmeverweigern durfte weil im Urteil kein Zustand tituliert war

Ich gab es eher anders rum gesagt. Eben weil der Tenor nicht etwas „ohne Motor“ oder „mit motor Zug um Zug gehen weitere 30.000€“ gesagt hat, dass das Angebot schon nicht ordnungsgemäß war. Seit wann muss man bei nem Auto sagen, was alles dran zu sein hat. Sag ka auch nicht bei nem Haus „ohne Rohre“. Kam mir komisch vor

Ja ich hab halt irgendwie gedacht bei nem Oldtimer kann das schonmal vorkommen, die sind ja oft nicht fahrbereit aber ich habe es auch nicht weiter begründet weil ich eh irgendwie so verwirrt war im Kopf, also das wird wahrscheinlich auch falsch sein.

Ich habe auch gesagt dass im Tenor wohl gestanden hätte wenn das Fahrzeug ohne Motor geschuldet wäre weil das eine Einschränkung ist und das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Urteils einen Motor verbaut hatte
Zitieren
GJPAGast
Unregistered
 
#419
07.09.2020, 18:34
In Berlin lief übrigens komischerweise kein ZVR (da hat sich das Lernen wieder gelohnt!) sondern BGB AT / Sachenrecht Klausur und nem Antrag nach 510b ZPO und Widerklage. Eigentlich alles altbekannt denkt man aber dann doch alles in sehr seltsamen Gewand. Stichwort Katzenherausgabe nach "Pflegevertrag".
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#420
07.09.2020, 18:40
(07.09.2020, 18:14)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:56)Gast Sep. 2020 schrieb:  
(07.09.2020, 17:51)Gast schrieb:  
(07.09.2020, 17:39)Gast Sep. 2020 schrieb:  
(07.09.2020, 17:33)Gast schrieb:  Ja. Müsste nicht auch der Kläger den Nichteintritt der Bedingung - sprich Herausgabe - beweisen bei nem 3er Antrag? 
Außerdem führt doch Verweigerung der Annahme nur zu 300 BGB und nicht zur Erfüllung


Ja hab auch Erfüllung abgelehnt aber gesagt dass er wegen 242 bgb nicht die Annahmeverweigern durfte weil im Urteil kein Zustand tituliert war

Ich gab es eher anders rum gesagt. Eben weil der Tenor nicht etwas „ohne Motor“ oder „mit motor Zug um Zug gehen weitere 30.000€“ gesagt hat, dass das Angebot schon nicht ordnungsgemäß war. Seit wann muss man bei nem Auto sagen, was alles dran zu sein hat. Sag ka auch nicht bei nem Haus „ohne Rohre“. Kam mir komisch vor

Ja ich hab halt irgendwie gedacht bei nem Oldtimer kann das schonmal vorkommen, die sind ja oft nicht fahrbereit aber ich habe es auch nicht weiter begründet weil ich eh irgendwie so verwirrt war im Kopf, also das wird wahrscheinlich auch falsch sein.

Ich habe auch gesagt dass im Tenor wohl gestanden hätte wenn das Fahrzeug ohne Motor geschuldet wäre weil das eine Einschränkung ist und das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Urteils einen Motor verbaut hatte

Hätte man den Tenor auslegen müssen? Oder sagen müssen, der Einwand kommt zu spät?
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 40 41 42 43 44 ... 132 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus