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  5. Gehaltsverhandlungen - was ist mit Haftpflicht und Versorgungswerk
1 2 »
Antworten

 
Gehaltsverhandlungen - was ist mit Haftpflicht und Versorgungswerk
NRWnewby
Unregistered
 
#1
04.09.2020, 05:09
Hallo liebes Forum,

auf die Gefahr hin, dass ich sehr grün hinter den Ohren wirke (ich bin es!):

Stehe in Gehaltsverhandlungen mit meinem ersten AG (kleine Kanzlei mit zwei Berufsträgern). Grad wird übers Gehalt verhandelt. Was bisher nicht auf dem Tableau war sind die Kosten für Haftpflicht und die Leistungen ins Versorgungswerk. Ist es ggf sehr üblich, dass die vom AG getragen werden? Offenbare ich mit dem Ansprechen dazu ggf grandiose Unwissenheit (und beeinträchtige so sonst etwaige Verhandlungsstärke)?
Oder einigt man sich doch besser vorab um kein böses Erwachen zu haben?

Vielen Dank für eure Mühen!
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Gast
Unregistered
 
#2
04.09.2020, 07:09
(04.09.2020, 05:09)NRWnewby schrieb:  Hallo liebes Forum,

auf die Gefahr hin, dass ich sehr grün hinter den Ohren wirke (ich bin es!):

Stehe in Gehaltsverhandlungen mit meinem ersten AG (kleine Kanzlei mit zwei Berufsträgern). Grad wird übers Gehalt verhandelt. Was bisher nicht auf dem Tableau war sind die Kosten für Haftpflicht und die Leistungen ins Versorgungswerk. Ist es ggf sehr üblich, dass die vom AG getragen werden? Offenbare ich mit dem Ansprechen dazu ggf grandiose Unwissenheit (und beeinträchtige so sonst etwaige Verhandlungsstärke)?
Oder einigt man sich doch besser vorab um kein böses Erwachen zu haben?

Vielen Dank für eure Mühen!

Dein Ernst?
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Gast
Unregistered
 
#3
04.09.2020, 08:21
Das ist doch eine völlig legitime Frage? :rolleyes:

In meinen Bewerbungsgespräch habe ich es angesprochen, warum auch nicht? Ist doch völlig normal und geradezu zwingend, dass man alle Vertragsbedingungen ansteckt? Ich fände es eher komisch, es nicht anzusprechen.

Also nur Mut :-)
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NRWnewby
Unregistered
 
#4
04.09.2020, 08:40
(04.09.2020, 07:09)Gast schrieb:  
(04.09.2020, 05:09)NRWnewby schrieb:  Hallo liebes Forum,

auf die Gefahr hin, dass ich sehr grün hinter den Ohren wirke (ich bin es!):

Stehe in Gehaltsverhandlungen mit meinem ersten AG (kleine Kanzlei mit zwei Berufsträgern). Grad wird übers Gehalt verhandelt. Was bisher nicht auf dem Tableau war sind die Kosten für Haftpflicht und die Leistungen ins Versorgungswerk. Ist es ggf sehr üblich, dass die vom AG getragen werden? Offenbare ich mit dem Ansprechen dazu ggf grandiose Unwissenheit (und beeinträchtige so sonst etwaige Verhandlungsstärke)?
Oder einigt man sich doch besser vorab um kein böses Erwachen zu haben?

Vielen Dank für eure Mühen!

Dein Ernst?


Ja. Meine Beiträge hier im Forum erschöpfen sich idr nicht in holen Fragen.

Aber wenn es so verächtlich ist...dann sollte eine präzise Antwort ja kein Problem sein.;)

An dieser Stelle Shoutout an den dritten Poster im Thread; danke für die „legitime“ Antwort. 
Was wurd dir denn damals mitgeteilt?
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Anfänger
Unregistered
 
#5
04.09.2020, 08:47
Die Leistungen ins Versorgungswerk werden wie die Rente auch hälftig von AG und AN getragen, wenn du angestellt bist.

Im Übrigen habe ich die Übernahme der Kosten für Fortbildung und HV auch abgesprochen und das war überhaupt kein Thema für meinen Arbeitgeber (5 Berufsträger).

Vertragsbedingungen muss man aushandeln, das macht uns zu Anwälten - nur Mut und verkauf dich nicht unter Wert!
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Gast
Unregistered
 
#6
04.09.2020, 09:00
(04.09.2020, 08:40)NRWnewby schrieb:  
(04.09.2020, 07:09)Gast schrieb:  
(04.09.2020, 05:09)NRWnewby schrieb:  Hallo liebes Forum,

auf die Gefahr hin, dass ich sehr grün hinter den Ohren wirke (ich bin es!):

Stehe in Gehaltsverhandlungen mit meinem ersten AG (kleine Kanzlei mit zwei Berufsträgern). Grad wird übers Gehalt verhandelt. Was bisher nicht auf dem Tableau war sind die Kosten für Haftpflicht und die Leistungen ins Versorgungswerk. Ist es ggf sehr üblich, dass die vom AG getragen werden? Offenbare ich mit dem Ansprechen dazu ggf grandiose Unwissenheit (und beeinträchtige so sonst etwaige Verhandlungsstärke)?
Oder einigt man sich doch besser vorab um kein böses Erwachen zu haben?

Vielen Dank für eure Mühen!

Dein Ernst?


Ja. Meine Beiträge hier im Forum erschöpfen sich idr nicht in holen Fragen.

Aber wenn es so verächtlich ist...dann sollte eine präzise Antwort ja kein Problem sein.;)

An dieser Stelle Shoutout an den dritten Poster im Thread; danke für die „legitime“ Antwort. 
Was wurd dir denn damals mitgeteilt?


Bei mir wurde alles übernommen. Ist aber auch eine etwas größere Kanzlei. Etwas blöd ist, dass man auf die Sachen noch Sozialabgaben zahlt und auf diesem Anteil dann leider auf jeden Fall sitzen bleibt.
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Anfänger
Unregistered
 
#7
04.09.2020, 16:50
(04.09.2020, 09:00)Gast schrieb:  
(04.09.2020, 08:40)NRWnewby schrieb:  
(04.09.2020, 07:09)Gast schrieb:  
(04.09.2020, 05:09)NRWnewby schrieb:  Hallo liebes Forum,

auf die Gefahr hin, dass ich sehr grün hinter den Ohren wirke (ich bin es!):

Stehe in Gehaltsverhandlungen mit meinem ersten AG (kleine Kanzlei mit zwei Berufsträgern). Grad wird übers Gehalt verhandelt. Was bisher nicht auf dem Tableau war sind die Kosten für Haftpflicht und die Leistungen ins Versorgungswerk. Ist es ggf sehr üblich, dass die vom AG getragen werden? Offenbare ich mit dem Ansprechen dazu ggf grandiose Unwissenheit (und beeinträchtige so sonst etwaige Verhandlungsstärke)?
Oder einigt man sich doch besser vorab um kein böses Erwachen zu haben?

Vielen Dank für eure Mühen!

Dein Ernst?


Ja. Meine Beiträge hier im Forum erschöpfen sich idr nicht in holen Fragen.

Aber wenn es so verächtlich ist...dann sollte eine präzise Antwort ja kein Problem sein.;)

An dieser Stelle Shoutout an den dritten Poster im Thread; danke für die „legitime“ Antwort. 
Was wurd dir denn damals mitgeteilt?


Bei mir wurde alles übernommen. Ist aber auch eine etwas größere Kanzlei. Etwas blöd ist, dass man auf die Sachen noch Sozialabgaben zahlt und auf diesem Anteil dann leider auf jeden Fall sitzen bleibt.

Was heißt denn alles? Der komplette Beitrag ins Versorgungswerk?
Der Ratgeber vom DAV meint, dass die Aufteilung hälftig Zwischen AN und AG erfolgt
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Gast
Unregistered
 
#8
04.09.2020, 17:34
Das verstehe ich nicht.Steht das nicht im Arbeitsvertrag? Wie hoch ist das Gehalt? Ist es da nicht üblich, dass der Arbeitgeber alles bezahlt, wenn man z.B.nur 40 k bekommt?
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AnfängerNRW
Unregistered
 
#9
04.09.2020, 18:17
Ich habe mich jetzt auch gerade durchgegooglet, aber nichts Brauchbares gefunden.

Es scheint mir, als zahlt man auch als angestellter Anwalt voll ins Versorgungswerk und eine Zeit lang sogar zusätzlich in die DRV ein, bis man sich von der DRV hat befreien lassen.

Eigentlich müssten die Beiträge an das Versorgungswerk aber genauso hälftig zwischen AN und AG aufgeteilt werden, wie das bei der Rente auch der Fall ist. Alles andere scheint mir irgendwie unlogisch, also sowohl die vollständige Tragung durch den AG als auch erst Recht die alleinige Tragung durch den AN.

Bitte belehrt mich eines Besseren, falls ich falsch liege! Ich steige da nicht durch... - das FAQ das Versorgungswerks in NRW beinhaltet jeden Sonderfall, aber nicht eine Grundkonstellation...
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C8H10N4O2
Senior Member
****
Beiträge: 368
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#10
04.09.2020, 18:25
Ist eigentlich nicht so kompliziert:

Als Anwalt übst du einen Beruf, der sich über Kammern selbst organisiert und überwacht. Dazu kommt das Versorgungswerk, mit dem die Anwälte sich eine eigene Form der Altervorsorge geschaffen haben. Sobald du als Anwalt zugelassen bist kannst du wählen, ob du in der "normalen" Rentenversicherung bleiben willst oder ins Versorgungswerk einzahlen willst. Dann entfällt deine Pflicht zur Zahlung in die DRV und du zahlst nur noch ins Versorgungswerk. Die Beitragshöhe hängt vom Bundesland (und damit vom Versorgungswerk ab), richtet sich aber in aller Regel nach dem Satz in der DRV. DIe Beiträge werden wie die "normalen" Rentenbeiträge zur Hälfte vom AG und AN getragen. Sobald du beim Versorgungswerk angemeldet bist gibst du deine Mitgliedsnummer an deinen AG weiter und dann wird der Beitrag automatisch abgebucht.

Berufshaftplficht, Kammerbeitrag usw schuldest erstmal du selbst als Anwalt. ob der AG das übernimmt ist Verhandlungssache (aber zumindest für die Haftpflicht absolut üblich). Muss man dann als vermögenswirksame Leistung versteuern
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