• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren September 2020
« 1 ... 14 15 16 17 18 ... 132 »
 
Antworten

 
Klausuren September 2020
Gast
Unregistered
 
#151
03.09.2020, 19:03
(03.09.2020, 17:55)Gast25 schrieb:  Wie waren die Anwälte "Anwälte im Park" im Rubrum aufzunehmen? Hätte man die drei Namen ausschreiben sollen oder genügt die Formulierung "Anwälte im Park, Adresse, Postleitzahl, Stadt"?

Ich habe auch voll zugesprochen, aber am Ende so wenig Zeit gehabt, dass nur noch das Nötigste in den EG auftaucht, super ärgerlich, da ansonsten sehr schöne Klausur! Aber ob das Wenige zum bestehen reicht... denke mal eher nicht :s

Im Zivilurteil reicht es aus, die Kanzlei zu benennen.
Zitieren
Gast Sep. 2020
Unregistered
 
#152
03.09.2020, 19:04
(03.09.2020, 19:01)Gast schrieb:  
(03.09.2020, 18:56)Gast Sep. 2020 schrieb:  Ja denke auch kein Feststellungsantrag. 

Musste man eigentlich die Vertragsform groß begründen? Am Ende hat doch eigentlich nur gezählt was im Vertrag stand oder?

Am Entstehen/Typ/der Wirksamkeit der Vertrages war nichts problematisch.
Okay, weil weiter oben geschrieben wurde, dass jmd nicht wusste welchen Vertragstyp und dann zwischen Maklervertrag und Geschäftsbesorgung abgegrenzt hat. 
Das hab ich nicht hab nur ein Satz zu Geschäftsbesorgung geschrieben.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#153
03.09.2020, 19:05
(03.09.2020, 18:53)Gast schrieb:  
(03.09.2020, 18:51)Gast schrieb:  Wir werden Klausuren eigentlich bewertet wenn man nicht fertig wird. Ich habe zwar rundum Tenor TB und EG aber zum Ende hin habe ich zum Beispiel den feststellungsantrag für die Kosten des erledigten Teils nicht mehr nach 91a begründet. Habe nur am Ende die kostenentscheidung auf 91a bezüglich des feststellungsantrags gestützt weil ich das noch schnell hinschreiben konnte. Für mehr war keine Zeit. Es war wirklich so viel und überladen. Ich frage mich halt wie sowas bewertet wird. Ich denke es ist unbrauchbar

Das würde ich auch gerne wissen... 

Entschuldigung aber wieso FS-Antrag?  Es war doch eine beidseitige Erledigungserklärung...

Oh man scheisse stimmt. Ich habe das so durcheinander gebracht weil er die Kosten nicht tragen wollte bezüglich des erledigten Teils. Wie grausam
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#154
03.09.2020, 19:06
(03.09.2020, 19:03)Gast schrieb:  
(03.09.2020, 19:01)Gast schrieb:  
(03.09.2020, 18:56)Gast Sep. 2020 schrieb:  Ja denke auch kein Feststellungsantrag. 

Musste man eigentlich die Vertragsform groß begründen? Am Ende hat doch eigentlich nur gezählt was im Vertrag stand oder?

Am Entstehen/Typ/der Wirksamkeit der Vertrages war nichts problematisch.


Es war aber doch insofern problematisch, als dass es ein ggf typengemischter Vertrag war und man schauen musste welche Regelung man anwendet, oder nicht? Habe im Ergebnis auch 675 I mit 667 genommen, dennoch am Anfang ziemlich viel diskutiert... man hätte bestimmt auch sui generis vertreten können (das wäre dann halt nur nicht BGH-Lösung), oder?

Verstehe, was Du meinst, aber da die Parteien den Vertrag nicht angriffen, habe ich hierzu nichts gesagt und direkt auf 675, 611, 667 abgestellt.
Zitieren
GJPAGast
Unregistered
 
#155
03.09.2020, 19:07
Für die "gemischte" Kostenentscheidung 91,91a habe ich den Rechtsgedanken herangezogen, dass die Kosten ja sogar vom Beklagten zu tragen gewesen wären, wenn der Antrag auf 2.Stufe unbegründet gewesen wäre und der Kläger einseitig für erledigt erklärt hätte. Die Stufenklage wird ja komplett als "eine Klage" rechtshängig, für ein Anerkenntnis ist jedenfalls kein Raum mehr. Ausserdem das VU ist ja rechtskräftig oder?
Allerdings habe ich dann den Hinweis, dass die Klägerin ja (nochmal nach dem Auskungtsanspruch) auch die Zahlung angemahnt hat nicht verstanden.. (vl Notlösung des Erstellers?)
Materiell war das iW die Kaiserklausur "Bootskauf" (oder so ähnlich).

Ich würde aber gern wissen, wie man das VU verwurstet, ausser dass es Schlussurteil heißt und man es im TB vor der Erledigung erwähnt? (EG? Kosten?)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#156
03.09.2020, 19:08
(03.09.2020, 19:01)Gast schrieb:  
(03.09.2020, 18:56)Gast Sep. 2020 schrieb:  Ja denke auch kein Feststellungsantrag. 

Musste man eigentlich die Vertragsform groß begründen? Am Ende hat doch eigentlich nur gezählt was im Vertrag stand oder?

Am Entstehen/Typ/der Wirksamkeit der Vertrages war nichts problematisch.


Seh ich nicht so. Wenn es ein Kommissionsvertrag gewesen wäre, wäre zB der Mietanspruch qua Gesetz gegeben (steht irgendwo im 383 ff. ausdrücklich), dort auch andere Schadensrechtsgeltung. Maklerrecht lag laut Kommentierung auch nicht fern, hätte auch eine andere Bewertung ermöglicht. Daher zumindest Auslegung als Geschäftsbesorgungsvertrag erforderlich, zumindest nach meiner Klausurerfahrung, wonach das ja in solchen Fällen immer erwartet wird? Gerade bei all den Unklarheiten und der Bezeichnung als "Vermittler" muss man doch erstmal begründen, warum man anhand des Auftragsrechts (über den Geschäftsbesorungsvertrag) argumentiert.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#157
03.09.2020, 19:16
(03.09.2020, 19:08)Gast schrieb:  
(03.09.2020, 19:01)Gast schrieb:  
(03.09.2020, 18:56)Gast Sep. 2020 schrieb:  Ja denke auch kein Feststellungsantrag. 

Musste man eigentlich die Vertragsform groß begründen? Am Ende hat doch eigentlich nur gezählt was im Vertrag stand oder?

Am Entstehen/Typ/der Wirksamkeit der Vertrages war nichts problematisch.


Seh ich nicht so. Wenn es ein Kommissionsvertrag gewesen wäre, wäre zB der Mietanspruch qua Gesetz gegeben (steht irgendwo im 383 ff. ausdrücklich), dort auch andere Schadensrechtsgeltung. Maklerrecht lag laut Kommentierung auch nicht fern, hätte auch eine andere Bewertung ermöglicht. Daher zumindest Auslegung als Geschäftsbesorgungsvertrag erforderlich, zumindest nach meiner Klausurerfahrung, wonach das ja in solchen Fällen immer erwartet wird? Gerade bei all den Unklarheiten und der Bezeichnung als "Vermittler" muss man doch erstmal begründen, warum man anhand des Auftragsrechts (über den Geschäftsbesorungsvertrag) argumentiert.
Kann man machen. Meiner Ansicht nach, war das HGB ohnehin nicht anwendbar, da offensichtlich die Klägerin keine Kauffrau war. Daher denke ich, dass eine Abgrenzung zum 383 HGB nicht unbedingt erforderlich war. Aber falls Du das hast, bist Du eine/r der besonders aufmerksamen Kandidat/innen. ;)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#158
03.09.2020, 19:22
(03.09.2020, 19:07)GJPAGast schrieb:  Für die "gemischte" Kostenentscheidung 91,91a  habe ich den Rechtsgedanken herangezogen, dass die Kosten ja sogar vom Beklagten zu tragen gewesen wären, wenn der Antrag auf 2.Stufe unbegründet gewesen wäre und der Kläger einseitig für erledigt erklärt hätte. Die Stufenklage wird ja komplett als "eine Klage" rechtshängig, für ein Anerkenntnis ist jedenfalls kein Raum mehr. Ausserdem das VU ist ja rechtskräftig oder?
Allerdings habe ich dann den Hinweis, dass die Klägerin ja (nochmal nach dem Auskungtsanspruch) auch die Zahlung angemahnt hat nicht verstanden.. (vl Notlösung des Erstellers?)
Materiell war das iW die Kaiserklausur "Bootskauf" (oder so ähnlich).

Ich würde aber gern wissen, wie man das VU verwurstet, ausser dass es Schlussurteil heißt und man es im TB vor der Erledigung erwähnt? (EG? Kosten?)


:dodgy:  Okay, das macht Sinn. Ich habe 93 ZPO mir noch nie genauer angesehen ehrlich gesagt, weil da nie ein Fall bisher zu kam. Ich habe es so verstanden, dass die Kosten dann nicht zu tragen sind, wenn schlicht zur Klageerhebung kein Anlass gegeben wurde. So war es doch ursprünglich auch nicht bzgl der Erlösherausgabe, oder? Denn der Beklagte wurde außergerichtlich mehrfach aufgefordert lediglich Auskunft zu geben und hat hierauf nicht reagiert. Die Klägerin hätte auch einfach nur Auskunft klageweise geltend machen können... er hat dann ja schließlich auch direkt gezahlt (zumindest einen Teil) und damit doch konkludier den Anspruch dem Grunde nach anerkannt... habe es daher als Teilanerkenntnis iSv 307 I ausgelegt ...

Aber mein Gott diese Klausur hat einen auch einfach nur erschlagen!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#159
03.09.2020, 19:24
(03.09.2020, 19:16)Gast schrieb:  
(03.09.2020, 19:08)Gast schrieb:  
(03.09.2020, 19:01)Gast schrieb:  
(03.09.2020, 18:56)Gast Sep. 2020 schrieb:  Ja denke auch kein Feststellungsantrag. 

Musste man eigentlich die Vertragsform groß begründen? Am Ende hat doch eigentlich nur gezählt was im Vertrag stand oder?

Am Entstehen/Typ/der Wirksamkeit der Vertrages war nichts problematisch.


Seh ich nicht so. Wenn es ein Kommissionsvertrag gewesen wäre, wäre zB der Mietanspruch qua Gesetz gegeben (steht irgendwo im 383 ff. ausdrücklich), dort auch andere Schadensrechtsgeltung. Maklerrecht lag laut Kommentierung auch nicht fern, hätte auch eine andere Bewertung ermöglicht. Daher zumindest Auslegung als Geschäftsbesorgungsvertrag erforderlich, zumindest nach meiner Klausurerfahrung, wonach das ja in solchen Fällen immer erwartet wird? Gerade bei all den Unklarheiten und der Bezeichnung als "Vermittler" muss man doch erstmal begründen, warum man anhand des Auftragsrechts (über den Geschäftsbesorungsvertrag) argumentiert.
Kann man machen. Meiner Ansicht nach, war das HGB ohnehin nicht anwendbar, da offensichtlich die Klägerin keine Kauffrau war. Daher denke ich, dass eine Abgrenzung zum 383 HGB nicht unbedingt erforderlich war. Aber falls Du das hast, bist Du eine/r der besonders aufmerksamen Kandidat/innen. ;)


Der Hinweis mit ihrem Beruf war doch auch nur wegen 38 ZPO, oder? Pffff aber wenn man das erkannt hat, wird es einem auch keinen Pokal eingebracht haben. 

Ist es grob falsch dass ich lediglich „Urteil“ drüber geschrieben hab?
Zitieren
Gastt
Unregistered
 
#160
03.09.2020, 19:30
(03.09.2020, 19:24)Gast schrieb:  
(03.09.2020, 19:16)Gast schrieb:  
(03.09.2020, 19:08)Gast schrieb:  
(03.09.2020, 19:01)Gast schrieb:  
(03.09.2020, 18:56)Gast Sep. 2020 schrieb:  Ja denke auch kein Feststellungsantrag. 

Musste man eigentlich die Vertragsform groß begründen? Am Ende hat doch eigentlich nur gezählt was im Vertrag stand oder?

Am Entstehen/Typ/der Wirksamkeit der Vertrages war nichts problematisch.


Seh ich nicht so. Wenn es ein Kommissionsvertrag gewesen wäre, wäre zB der Mietanspruch qua Gesetz gegeben (steht irgendwo im 383 ff. ausdrücklich), dort auch andere Schadensrechtsgeltung. Maklerrecht lag laut Kommentierung auch nicht fern, hätte auch eine andere Bewertung ermöglicht. Daher zumindest Auslegung als Geschäftsbesorgungsvertrag erforderlich, zumindest nach meiner Klausurerfahrung, wonach das ja in solchen Fällen immer erwartet wird? Gerade bei all den Unklarheiten und der Bezeichnung als "Vermittler" muss man doch erstmal begründen, warum man anhand des Auftragsrechts (über den Geschäftsbesorungsvertrag) argumentiert.
Kann man machen. Meiner Ansicht nach, war das HGB ohnehin nicht anwendbar, da offensichtlich die Klägerin keine Kauffrau war. Daher denke ich, dass eine Abgrenzung zum 383 HGB nicht unbedingt erforderlich war. Aber falls Du das hast, bist Du eine/r der besonders aufmerksamen Kandidat/innen. ;)


Der Hinweis mit ihrem Beruf war doch auch nur wegen 38 ZPO, oder? Pffff aber wenn man das erkannt hat, wird es einem auch keinen Pokal eingebracht haben. 

Ist es grob falsch dass ich lediglich „Urteil“ drüber geschrieben hab?

Ich hab Endurteil.. Ist das richtig?! Weil sonst ja auch Teilversäumnis- und Endurteil. Teil-VU war ja, deswegen hab ich nur Endurteil geschrieben  :-/
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 14 15 16 17 18 ... 132 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus