03.09.2020, 17:50
03.09.2020, 17:55
Wie waren die Anwälte "Anwälte im Park" im Rubrum aufzunehmen? Hätte man die drei Namen ausschreiben sollen oder genügt die Formulierung "Anwälte im Park, Adresse, Postleitzahl, Stadt"?
Ich habe auch voll zugesprochen, aber am Ende so wenig Zeit gehabt, dass nur noch das Nötigste in den EG auftaucht, super ärgerlich, da ansonsten sehr schöne Klausur! Aber ob das Wenige zum bestehen reicht... denke mal eher nicht :s
Ich habe auch voll zugesprochen, aber am Ende so wenig Zeit gehabt, dass nur noch das Nötigste in den EG auftaucht, super ärgerlich, da ansonsten sehr schöne Klausur! Aber ob das Wenige zum bestehen reicht... denke mal eher nicht :s
03.09.2020, 18:04
(03.09.2020, 17:50)T. Kaiser schrieb:(03.09.2020, 17:47)Gast schrieb: Habe der Klage voll stattgegeben und im wesentlichen die Argumente der Klägerin genutzt und mit eigenen angereichert.
Gut gemacht!
Gruss
T.K.
Ist es denn falsch nicht voll stattzugeben und dagegen zu argumentieren. Ich fand, dass man den Vertrag in beide Richtungen auslegen konnte. Fand es aber auch eigenartig mit der Rechnerei die dann dann entsteht
03.09.2020, 18:09
(03.09.2020, 17:50)T. Kaiser schrieb:(03.09.2020, 17:47)Gast schrieb: Habe der Klage voll stattgegeben und im wesentlichen die Argumente der Klägerin genutzt und mit eigenen angereichert.
Gut gemacht!
Gruss
T.K.
Ich habe auch die Klage voll zugesprochen und die Gegenansprüche, die im Wege Aufrechnung geltend gemacht worden sind verneint. Aber die Ausführungen zu den Ansprüchen des Beklagten waren bei mir sehr dünn; nur einige Sätze weil ich keine Zeit mehr hatte.
Anfangs war ich so irritiert dass ich erst „Teilversäumnis- und Endurteil“ oben drüber schreiben wollte und dachte mir dann „ne ist doch Quatsch“ :dodgy:
Wie habt ihr das denn mit dem §93 gemacht??
Ich habe als Kostenentscheidung nämlich 1/4 Klägerin und 3/4 Beklagter plus Säumniskosten und 1/4 zulasten Klägerin habe ich über 93 begründet, weil sie ja nur vorher (auch durch die RAin nur) zur Auskunft aufgefordert hat und er keinen Anlass zur Klageerhebung bzgl Erlös gegeben hat... Die Begründung ist bei mir insgesamt leider sehr dünn, weil die Zeit einfach nicht reichte
03.09.2020, 18:15
(03.09.2020, 18:04)Gast schrieb:(03.09.2020, 17:50)T. Kaiser schrieb:(03.09.2020, 17:47)Gast schrieb: Habe der Klage voll stattgegeben und im wesentlichen die Argumente der Klägerin genutzt und mit eigenen angereichert.
Gut gemacht!
Gruss
T.K.
Ist es denn falsch nicht voll stattzugeben und dagegen zu argumentieren. Ich fand, dass man den Vertrag in beide Richtungen auslegen konnte. Fand es aber auch eigenartig mit der Rechnerei die dann dann entsteht
Ich fand auch dass der Wortlaut des Vertrags mit der Verweisung auf den Betrag von explizit 3000 Euro es schwer machte zugunsten der Klägerin zu entscheiden. Es wäre doch nur nötig gewesen das Wort mindestens vor den Betrag zu schreiben. Im Gesetz steht zwar bei 667 das alles herauszugeben ist, aber das kann vertraglich doch anders vereinbart werden. Zumal die Klägerin doch den Wagen zunächst als Anzahlung geben wollte. Es war ihr wichtig, dass es 3000 Euro und nicht weniger sind. Außerdem ging die Initiative ja vom Beklagten das Auto zu vermitteln. Die vertragliche Regelung hätte schon zugunsten des Vermittlers ausgelegt werden können.
03.09.2020, 18:21
(03.09.2020, 18:15)Gaststätte schrieb:(03.09.2020, 18:04)Gast schrieb:(03.09.2020, 17:50)T. Kaiser schrieb:(03.09.2020, 17:47)Gast schrieb: Habe der Klage voll stattgegeben und im wesentlichen die Argumente der Klägerin genutzt und mit eigenen angereichert.
Gut gemacht!
Gruss
T.K.
Ist es denn falsch nicht voll stattzugeben und dagegen zu argumentieren. Ich fand, dass man den Vertrag in beide Richtungen auslegen konnte. Fand es aber auch eigenartig mit der Rechnerei die dann dann entsteht
Ich fand auch dass der Wortlaut des Vertrags mit der Verweisung auf den Betrag von explizit 3000 Euro es schwer machte zugunsten der Klägerin zu entscheiden. Es wäre doch nur nötig gewesen das Wort mindestens vor den Betrag zu schreiben. Im Gesetz steht zwar bei 667 das alles herauszugeben ist, aber das kann vertraglich doch anders vereinbart werden. Zumal die Klägerin doch den Wagen zunächst als Anzahlung geben wollte. Es war ihr wichtig, dass es 3000 Euro und nicht weniger sind. Außerdem ging die Initiative ja vom Beklagten das Auto zu vermitteln. Die vertragliche Regelung hätte schon zugunsten des Vermittlers ausgelegt werden können.
ich glaube das Ergebnis ist hier irrelevant, solange man sich mit dem Problem auseinander gesetzt hat und seinen Weg gut begründet hat. Ich habe auch mit dem Wortlaut des Vertrages argumentiert und auch dazu geschrieben, dass entgegen des Wortlauts des § 667 die vertragliche Vereinbarung vorgeht.
03.09.2020, 18:28
(03.09.2020, 18:09)Gast schrieb:(03.09.2020, 17:50)T. Kaiser schrieb:(03.09.2020, 17:47)Gast schrieb: Habe der Klage voll stattgegeben und im wesentlichen die Argumente der Klägerin genutzt und mit eigenen angereichert.
Gut gemacht!
Gruss
T.K.
Ich habe auch die Klage voll zugesprochen und die Gegenansprüche, die im Wege Aufrechnung geltend gemacht worden sind verneint. Aber die Ausführungen zu den Ansprüchen des Beklagten waren bei mir sehr dünn; nur einige Sätze weil ich keine Zeit mehr hatte.
Anfangs war ich so irritiert dass ich erst „Teilversäumnis- und Endurteil“ oben drüber schreiben wollte und dachte mir dann „ne ist doch Quatsch“ :dodgy:
Wie habt ihr das denn mit dem §93 gemacht??
Ich habe als Kostenentscheidung nämlich 1/4 Klägerin und 3/4 Beklagter plus Säumniskosten und 1/4 zulasten Klägerin habe ich über 93 begründet, weil sie ja nur vorher (auch durch die RAin nur) zur Auskunft aufgefordert hat und er keinen Anlass zur Klageerhebung bzgl Erlös gegeben hat... Die Begründung ist bei mir insgesamt leider sehr dünn, weil die Zeit einfach nicht reichte
Im Rahmen der Kosten habe ich den 93 abgelehnt. Der Rechtsstreit geht bei der Stufenklage ja nur weiter, wenn eine Partei das beantragt. Die Klägerin hatte außergerichtlich Zahlungsfrist gesetzt, nachdem er die Auskunft abgab. Diese hat er nicht eingehalten. Damit verblieb für den 93 mE kein Raum.
03.09.2020, 18:37
(03.09.2020, 18:28)Gast1989 schrieb:(03.09.2020, 18:09)Gast schrieb:(03.09.2020, 17:50)T. Kaiser schrieb:(03.09.2020, 17:47)Gast schrieb: Habe der Klage voll stattgegeben und im wesentlichen die Argumente der Klägerin genutzt und mit eigenen angereichert.
Gut gemacht!
Gruss
T.K.
Ich habe auch die Klage voll zugesprochen und die Gegenansprüche, die im Wege Aufrechnung geltend gemacht worden sind verneint. Aber die Ausführungen zu den Ansprüchen des Beklagten waren bei mir sehr dünn; nur einige Sätze weil ich keine Zeit mehr hatte.
Anfangs war ich so irritiert dass ich erst „Teilversäumnis- und Endurteil“ oben drüber schreiben wollte und dachte mir dann „ne ist doch Quatsch“ :dodgy:
Wie habt ihr das denn mit dem §93 gemacht??
Ich habe als Kostenentscheidung nämlich 1/4 Klägerin und 3/4 Beklagter plus Säumniskosten und 1/4 zulasten Klägerin habe ich über 93 begründet, weil sie ja nur vorher (auch durch die RAin nur) zur Auskunft aufgefordert hat und er keinen Anlass zur Klageerhebung bzgl Erlös gegeben hat... Die Begründung ist bei mir insgesamt leider sehr dünn, weil die Zeit einfach nicht reichte
Im Rahmen der Kosten habe ich den 93 abgelehnt. Der Rechtsstreit geht bei der Stufenklage ja nur weiter, wenn eine Partei das beantragt. Die Klägerin hatte außergerichtlich Zahlungsfrist gesetzt, nachdem er die Auskunft abgab. Diese hat er nicht eingehalten. Damit verblieb für den 93 mE kein Raum.
Habe die Kosten bzgl des erledigten Teils über 91a gelöst und zuvor auch die Anwendbarkeit des 93 verneint mangels Annerkenntis.
03.09.2020, 18:43
(03.09.2020, 18:28)Gast1989 schrieb:(03.09.2020, 18:09)Gast schrieb:(03.09.2020, 17:50)T. Kaiser schrieb:(03.09.2020, 17:47)Gast schrieb: Habe der Klage voll stattgegeben und im wesentlichen die Argumente der Klägerin genutzt und mit eigenen angereichert.
Gut gemacht!
Gruss
T.K.
Ich habe auch die Klage voll zugesprochen und die Gegenansprüche, die im Wege Aufrechnung geltend gemacht worden sind verneint. Aber die Ausführungen zu den Ansprüchen des Beklagten waren bei mir sehr dünn; nur einige Sätze weil ich keine Zeit mehr hatte.
Anfangs war ich so irritiert dass ich erst „Teilversäumnis- und Endurteil“ oben drüber schreiben wollte und dachte mir dann „ne ist doch Quatsch“ :dodgy:
Wie habt ihr das denn mit dem §93 gemacht??
Ich habe als Kostenentscheidung nämlich 1/4 Klägerin und 3/4 Beklagter plus Säumniskosten und 1/4 zulasten Klägerin habe ich über 93 begründet, weil sie ja nur vorher (auch durch die RAin nur) zur Auskunft aufgefordert hat und er keinen Anlass zur Klageerhebung bzgl Erlös gegeben hat... Die Begründung ist bei mir insgesamt leider sehr dünn, weil die Zeit einfach nicht reichte
Im Rahmen der Kosten habe ich den 93 abgelehnt. Der Rechtsstreit geht bei der Stufenklage ja nur weiter, wenn eine Partei das beantragt. Die Klägerin hatte außergerichtlich Zahlungsfrist gesetzt, nachdem er die Auskunft abgab. Diese hat er nicht eingehalten. Damit verblieb für den 93 mE kein Raum.
Alles klar, das klingt plausibel! ? ja dann hab ich es halt falsch ?
Die Klausur war einfach nur frech... viel zu vollgestopft. Habe bisher auch noch keine Klausur gelöst, die so überladen war mit Problemen...
03.09.2020, 18:45
Mich ärgert etwas das ich nicht wusste wie ich den Vertrag benennen soll. Hab dann zwischen einem atypischen Maklervertrag und Geschäftsbesorgung abgegrenzt und ersteres genommen. Hoffe wird nicht allzu negativ bewertet da man die Folgeprobleme wie die Klauselauslegung ja unabhängig davon diskutieren konnte.