03.09.2020, 16:55
(03.09.2020, 16:49)Gast Sep. 2020 schrieb:(03.09.2020, 16:46)Gast Hessen schrieb:(03.09.2020, 16:39)Gast(NRW) schrieb: Wie habt ihr bezüglich des Kaufpreises gelöst?
Ich habe den Vertrag dahingehend ausgelegt, dass vereinbart wurde, dass 10 % vom tatsächlich erzielten Kaufpreis als Provision einbehalten werden und der Rest an die Klägerin auszuzahlen ist. Also die Regelung mit den 3000 Euro so zu verstehen ist, dass es als mindestkaufpreis vereinbart wurde. Aber ich habe die Befürchtung, ich habe es mir mit der munteren Auslegung etwas zu einfach gemacht und Probleme übersehen.
So hab ich das auch.
+1
03.09.2020, 17:01
(03.09.2020, 16:51)Gast schrieb: Mich hat das auch total aus dem Konzept gebracht... es war prozessual einfach so heftig mit Problemen überladen und dazu noch diese krummen Zahlen
Könntest du näher beschreiben, was du im Endeffekt alles an prozessualen Problemen in den Gründen angesprochen hast? Nach meiner Lösung hat sich am Ende nämlich vieles garnicht ausgewirkt und ich frage mich, ob das jetzt falsch war. Also zb das VU und die erste Stufe der stufenklage habe ich im Rahmen der Zulässigkeit nicht erwähnt, weil das ja abgeschlossen war? Dachte ich zumindest.
03.09.2020, 17:11
(03.09.2020, 16:55)Gast schrieb:(03.09.2020, 16:49)Gast Sep. 2020 schrieb:(03.09.2020, 16:46)Gast Hessen schrieb:(03.09.2020, 16:39)Gast(NRW) schrieb: Wie habt ihr bezüglich des Kaufpreises gelöst?
Ich habe den Vertrag dahingehend ausgelegt, dass vereinbart wurde, dass 10 % vom tatsächlich erzielten Kaufpreis als Provision einbehalten werden und der Rest an die Klägerin auszuzahlen ist. Also die Regelung mit den 3000 Euro so zu verstehen ist, dass es als mindestkaufpreis vereinbart wurde. Aber ich habe die Befürchtung, ich habe es mir mit der munteren Auslegung etwas zu einfach gemacht und Probleme übersehen.
So hab ich das auch.
Ich habe es genau anders herum. Also dass die Klägerin nur einen Anspruch auf die 3000 Euro hat. Argumentiert damit dass man ansonsten das Wort „mindestens“ hätte in die Lücke füllen können wo der Betrag stand und weil Ziffer 3 Satz 2 davon sprach dass „der in Satz 1 genannte Betrag“ auszuzahlen sei.
Bezüglich der Provision habe ich geschrieben dass der Beklagte 10% von den 3000 und nicht vom tatsächlich erzielten Erlös bekommt weil in Ziffer 4 stand „10% des Betrags in Ziffer 3 Satz 1“. Weiß aber nicht ob das durchgeht
Hatte ich auch erst überlegt. Aber mir dann gedacht, die wollen uns nicht rumrechnen lassen, vor allem dann in der Kostenentscheidung. Wie sah die bei dir aus?
03.09.2020, 17:20
(03.09.2020, 17:11)Gast schrieb:(03.09.2020, 16:55)Gast schrieb:(03.09.2020, 16:49)Gast Sep. 2020 schrieb:(03.09.2020, 16:46)Gast Hessen schrieb:(03.09.2020, 16:39)Gast(NRW) schrieb: Wie habt ihr bezüglich des Kaufpreises gelöst?
Ich habe den Vertrag dahingehend ausgelegt, dass vereinbart wurde, dass 10 % vom tatsächlich erzielten Kaufpreis als Provision einbehalten werden und der Rest an die Klägerin auszuzahlen ist. Also die Regelung mit den 3000 Euro so zu verstehen ist, dass es als mindestkaufpreis vereinbart wurde. Aber ich habe die Befürchtung, ich habe es mir mit der munteren Auslegung etwas zu einfach gemacht und Probleme übersehen.
So hab ich das auch.
Ich habe es genau anders herum. Also dass die Klägerin nur einen Anspruch auf die 3000 Euro hat. Argumentiert damit dass man ansonsten das Wort „mindestens“ hätte in die Lücke füllen können wo der Betrag stand und weil Ziffer 3 Satz 2 davon sprach dass „der in Satz 1 genannte Betrag“ auszuzahlen sei.
Bezüglich der Provision habe ich geschrieben dass der Beklagte 10% von den 3000 und nicht vom tatsächlich erzielten Erlös bekommt weil in Ziffer 4 stand „10% des Betrags in Ziffer 3 Satz 1“. Weiß aber nicht ob das durchgeht
Hatte ich auch erst überlegt. Aber mir dann gedacht, die wollen uns nicht rumrechnen lassen, vor allem dann in der Kostenentscheidung. Wie sah die bei dir aus?
Das war auch mein Problem. Die habe ich nicht richtig gemacht. Habe am Ende gequotelt. Ich fand das auch mit der teilerledigung von 1084 Euro und der ganzen Rechnerei so kompliziert und zeitfressend. Für mich war der Wortlaut im Vertrag ziemlich eindeutig. Es wurde ja immer auf den genannten Betrag von 3000 in Ziffer 3 Satz 1 verwiesen.
03.09.2020, 17:29
(03.09.2020, 17:20)Gast schrieb:(03.09.2020, 17:11)Gast schrieb:(03.09.2020, 16:55)Gast schrieb:(03.09.2020, 16:49)Gast Sep. 2020 schrieb:(03.09.2020, 16:46)Gast Hessen schrieb: Ich habe den Vertrag dahingehend ausgelegt, dass vereinbart wurde, dass 10 % vom tatsächlich erzielten Kaufpreis als Provision einbehalten werden und der Rest an die Klägerin auszuzahlen ist. Also die Regelung mit den 3000 Euro so zu verstehen ist, dass es als mindestkaufpreis vereinbart wurde. Aber ich habe die Befürchtung, ich habe es mir mit der munteren Auslegung etwas zu einfach gemacht und Probleme übersehen.
So hab ich das auch.
Ich habe es genau anders herum. Also dass die Klägerin nur einen Anspruch auf die 3000 Euro hat. Argumentiert damit dass man ansonsten das Wort „mindestens“ hätte in die Lücke füllen können wo der Betrag stand und weil Ziffer 3 Satz 2 davon sprach dass „der in Satz 1 genannte Betrag“ auszuzahlen sei.
Bezüglich der Provision habe ich geschrieben dass der Beklagte 10% von den 3000 und nicht vom tatsächlich erzielten Erlös bekommt weil in Ziffer 4 stand „10% des Betrags in Ziffer 3 Satz 1“. Weiß aber nicht ob das durchgeht
Hatte ich auch erst überlegt. Aber mir dann gedacht, die wollen uns nicht rumrechnen lassen, vor allem dann in der Kostenentscheidung. Wie sah die bei dir aus?
Das war auch mein Problem. Die habe ich nicht richtig gemacht. Habe am Ende gequotelt. Ich fand das auch mit der teilerledigung von 1084 Euro und der ganzen Rechnerei so kompliziert und zeitfressend. Für mich war der Wortlaut im Vertrag ziemlich eindeutig. Es wurde ja immer auf den genannten Betrag von 3000 in Ziffer 3 Satz 1 verwiesen.
Hatte auch pro Klägerin argumentiert und mich bei der Auslegung vorallem auf das Wort "soll" und Wortlaut von 667 BGB gestützt.
03.09.2020, 17:36
(03.09.2020, 17:20)Gast schrieb:(03.09.2020, 17:11)Gast schrieb:(03.09.2020, 16:55)Gast schrieb:(03.09.2020, 16:49)Gast Sep. 2020 schrieb:(03.09.2020, 16:46)Gast Hessen schrieb: Ich habe den Vertrag dahingehend ausgelegt, dass vereinbart wurde, dass 10 % vom tatsächlich erzielten Kaufpreis als Provision einbehalten werden und der Rest an die Klägerin auszuzahlen ist. Also die Regelung mit den 3000 Euro so zu verstehen ist, dass es als mindestkaufpreis vereinbart wurde. Aber ich habe die Befürchtung, ich habe es mir mit der munteren Auslegung etwas zu einfach gemacht und Probleme übersehen.
So hab ich das auch.
Ich habe es genau anders herum. Also dass die Klägerin nur einen Anspruch auf die 3000 Euro hat. Argumentiert damit dass man ansonsten das Wort „mindestens“ hätte in die Lücke füllen können wo der Betrag stand und weil Ziffer 3 Satz 2 davon sprach dass „der in Satz 1 genannte Betrag“ auszuzahlen sei.
Bezüglich der Provision habe ich geschrieben dass der Beklagte 10% von den 3000 und nicht vom tatsächlich erzielten Erlös bekommt weil in Ziffer 4 stand „10% des Betrags in Ziffer 3 Satz 1“. Weiß aber nicht ob das durchgeht
Hatte ich auch erst überlegt. Aber mir dann gedacht, die wollen uns nicht rumrechnen lassen, vor allem dann in der Kostenentscheidung. Wie sah die bei dir aus?
Das war auch mein Problem. Die habe ich nicht richtig gemacht. Habe am Ende gequotelt. Ich fand das auch mit der teilerledigung von 1084 Euro und der ganzen Rechnerei so kompliziert und zeitfressend. Für mich war der Wortlaut im Vertrag ziemlich eindeutig. Es wurde ja immer auf den genannten Betrag von 3000 in Ziffer 3 Satz 1 verwiesen.
Mir ist grade eingefallen dass man den streitwert des Auskunftsanspruch aus dem Teil VU ja auch in das Schlussurteil hätte beachten müssen. Mist! Das bedeutet der streitwert wäre doch die ursprüngliche Klage von 3564 ( ca.) und die 1000 Euro laut Bearbeitervermerk.
Hatte dann geschrieben Anspruch der Klägerin auf 3000 Euro abzüglich 10% (von 3000 inkl. Mwst) Summe: 2643 Euro.
Und dann das es in Höhe von 1084 erloschen ist wegen der Erledigung. Also Anspruch noch auf 1559 Euro.
03.09.2020, 17:40
Wie habt ihr eigentlich den Zufallsschaden behandelt?
Wegen der stellplatzmiete habe ich erst einen ausdrücklichen Mietvertrag verneint, auch keinen konkludenten laut dem vermittlungsvertrag. Und bin dann auf §670 BGB gegangen. Im Ergebnis verneint weil es Aufwendungen sein müssten die für die Auftraggeberin zum Zwecke des Auftrags sind, der Zaun war aber primär für den Vermittler und seine Geschäfte selbst bezweckt.
Wegen der stellplatzmiete habe ich erst einen ausdrücklichen Mietvertrag verneint, auch keinen konkludenten laut dem vermittlungsvertrag. Und bin dann auf §670 BGB gegangen. Im Ergebnis verneint weil es Aufwendungen sein müssten die für die Auftraggeberin zum Zwecke des Auftrags sind, der Zaun war aber primär für den Vermittler und seine Geschäfte selbst bezweckt.
03.09.2020, 17:46
(03.09.2020, 17:01)Gast schrieb:(03.09.2020, 16:51)Gast schrieb: Mich hat das auch total aus dem Konzept gebracht... es war prozessual einfach so heftig mit Problemen überladen und dazu noch diese krummen Zahlen
Könntest du näher beschreiben, was du im Endeffekt alles an prozessualen Problemen in den Gründen angesprochen hast? Nach meiner Lösung hat sich am Ende nämlich vieles garnicht ausgewirkt und ich frage mich, ob das jetzt falsch war. Also zb das VU und die erste Stufe der stufenklage habe ich im Rahmen der Zulässigkeit nicht erwähnt, weil das ja abgeschlossen war? Dachte ich zumindest.
Bei mir auch. Hat nur den TB verlängert.
03.09.2020, 17:47
Habe der Klage voll stattgegeben und im wesentlichen die Argumente der Klägerin genutzt und mit eigenen angereichert.
03.09.2020, 17:48
Und was war mit dem zweiseitigen Kalender??