03.09.2020, 15:18
03.09.2020, 15:41
03.09.2020, 15:44
Promoviert
Erstes examen 9,
Zweites Examen 5,
Berufserfahrung in Kanzleien seit der Uni
Bekomme nicht mal bei mittelständischen Kanzleien eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Großkanzleien antworten nicht mal auf meine Bewerbungen.
Erstes examen 9,
Zweites Examen 5,
Berufserfahrung in Kanzleien seit der Uni
Bekomme nicht mal bei mittelständischen Kanzleien eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Großkanzleien antworten nicht mal auf meine Bewerbungen.
03.09.2020, 16:11
(03.09.2020, 15:44)Gast schrieb: Promoviert
Erstes examen 9,
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Berufserfahrung in Kanzleien seit der Uni
Bekomme nicht mal bei mittelständischen Kanzleien eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Großkanzleien antworten nicht mal auf meine Bewerbungen.
Fünf Punkte sind halt leider sehr schwach.
03.09.2020, 16:17
5p reichen selbst ohne Corona nicht für GK
03.09.2020, 16:18
(03.09.2020, 15:44)Gast schrieb: Promoviert
Erstes examen 9,
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Berufserfahrung in Kanzleien seit der Uni
Bekomme nicht mal bei mittelständischen Kanzleien eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Großkanzleien antworten nicht mal auf meine Bewerbungen.
Schade, böser Absturz im zweiten. Hattest du im ersten nen super Schwerpunkt, der dich gerettet hat?
Dass du für GKen uninteressant bist, ist leider klar. Da bräuchtest du minimum 7 im zweiten. Mittelständische dürften dich irgendwann aber schon auch mal einladen..
03.09.2020, 16:30
(03.09.2020, 16:11)Gast schrieb:(03.09.2020, 15:44)Gast schrieb: Promoviert
Erstes examen 9,
Zweites Examen 5,
Berufserfahrung in Kanzleien seit der Uni
Bekomme nicht mal bei mittelständischen Kanzleien eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Großkanzleien antworten nicht mal auf meine Bewerbungen.
Fünf Punkte sind halt leider sehr schwach.
Stimmt gar nicht, 4 sind sehr schwach und nicht 5. 5 sind normal, hat mir ne Bank im Vorstellungsgespräch gesagt.
Ich hatte mit 2 x 5 vor Corona ne Einladung als Projektjurist bei ner GK und mit 1 x 5,x im 1. ein Telefonat mit ner GK wegen ner Refstation. Kommt immer auf den restlichen Lebenslauf an.
03.09.2020, 16:33
(03.09.2020, 16:30)Gast schrieb:(03.09.2020, 16:11)Gast schrieb:(03.09.2020, 15:44)Gast schrieb: Promoviert
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Bekomme nicht mal bei mittelständischen Kanzleien eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Großkanzleien antworten nicht mal auf meine Bewerbungen.
Fünf Punkte sind halt leider sehr schwach.
Stimmt gar nicht, 4 sind sehr schwach und nicht 5. 5 sind normal, hat mir ne Bank im Vorstellungsgespräch gesagt.
Ich hatte mit 2 x 5 vor Corona ne Einladung als Projektjurist bei ner GK und mit 1 x 5,x im 1. ein Telefonat mit ner GK wegen ner Refstation. Kommt immer auf den restlichen Lebenslauf an.
Du machst Scherze. Du hast vielleicht bei der GK angerufen. Mit 5, nimmt keine Gk jemanden fürs Ref.
03.09.2020, 16:34
(03.09.2020, 16:30)Gast schrieb:(03.09.2020, 16:11)Gast schrieb:(03.09.2020, 15:44)Gast schrieb: Promoviert
Erstes examen 9,
Zweites Examen 5,
Berufserfahrung in Kanzleien seit der Uni
Bekomme nicht mal bei mittelständischen Kanzleien eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Großkanzleien antworten nicht mal auf meine Bewerbungen.
Fünf Punkte sind halt leider sehr schwach.
Stimmt gar nicht, 4 sind sehr schwach und nicht 5. 5 sind normal, hat mir ne Bank im Vorstellungsgespräch gesagt.
Ich hatte mit 2 x 5 vor Corona ne Einladung als Projektjurist bei ner GK und mit 1 x 5,x im 1. ein Telefonat mit ner GK wegen ner Refstation. Kommt immer auf den restlichen Lebenslauf an.
5 ist eher unterdurchschnittlich.
Das heißt aber nicht, dass auch du ein unterdurchschnittlicher Jurist sein musst.
03.09.2020, 16:42
4 ist schlecht, da „gerade so“ bestanden; weniger geht halt nicht.
5 ist schwach, da auch nicht viel besser und unter dem Durchschnitt.
Ich weiß gar nicht, wieso man sich sträubt, die Noten in schlecht/mittel/gehoben/gut einzuteilen? Wird doch in jedem anderen Studiengang uä auch so vorgenommen. Sagt ja nichts über die Person an sich aus, sondern nur über die juristischen Fähigkeiten im Zeitpunkt der Abfassung jener Klausuren und der Mündlichen.
In Anbetracht der angegebenen Note aus dem 1. Examen war das sicher nicht die volle Leistung, die der Absolvent rausgeholt hat.
5 ist schwach, da auch nicht viel besser und unter dem Durchschnitt.
Ich weiß gar nicht, wieso man sich sträubt, die Noten in schlecht/mittel/gehoben/gut einzuteilen? Wird doch in jedem anderen Studiengang uä auch so vorgenommen. Sagt ja nichts über die Person an sich aus, sondern nur über die juristischen Fähigkeiten im Zeitpunkt der Abfassung jener Klausuren und der Mündlichen.
In Anbetracht der angegebenen Note aus dem 1. Examen war das sicher nicht die volle Leistung, die der Absolvent rausgeholt hat.