31.08.2020, 21:08
Hallo an alle,
Ich habe nun meine mündliche hinter mir und möchte mich gerne auf ein Richteramt bewerben. Ein paar Kollegen aus meiner AG erzählten mir aber, dass man sich nicht bei mehrern OLGs (auch andere Bundesländer) gleichzeitig bewerben soll.
Hat da jemand Erfahrung mit? Ich würde gerne etwas Zeit sparen bei den Bewerbungen. :D
Herzlichen Dank und viele Grüße
Ich habe nun meine mündliche hinter mir und möchte mich gerne auf ein Richteramt bewerben. Ein paar Kollegen aus meiner AG erzählten mir aber, dass man sich nicht bei mehrern OLGs (auch andere Bundesländer) gleichzeitig bewerben soll.
Hat da jemand Erfahrung mit? Ich würde gerne etwas Zeit sparen bei den Bewerbungen. :D
Herzlichen Dank und viele Grüße
31.08.2020, 21:14
Glückwunsch zum Examen! Ein Problem bei parallelen Bewerbungen kann sein, dass mehrere Einstellungsbehörden gleichzeitig auf Deine Personalakte zugreifen wollen...
Dann kommt es ggf. zu Verzögerungen und Du hast im Gespräch vielleicht Probleme, zu verkaufen, dass zu wirklich zu OLG bzw. BL 1 und nicht OLG bzw. BL 2 willst...
Ist natürlich nicht schlimm, wenn beides NRW bzw. beides NDS oder benachbarte BL sind und Du das gut begründen kannst...
Dann kommt es ggf. zu Verzögerungen und Du hast im Gespräch vielleicht Probleme, zu verkaufen, dass zu wirklich zu OLG bzw. BL 1 und nicht OLG bzw. BL 2 willst...
Ist natürlich nicht schlimm, wenn beides NRW bzw. beides NDS oder benachbarte BL sind und Du das gut begründen kannst...
31.08.2020, 23:46
Was steht eigentlich in der Personalakte?
01.09.2020, 00:58
Alle Schreiben, die an dich raus gegangen sind, Abwesenheit wegen Urlaub oder Krankheit. Also zB falls es eine Attestauflage gab, würde das da drin stehen. Und alle Zeugnisse. Ich glaube auch die Bewerbungsunterlagen zum Ref. Hab es irgendwann mal gegoogelt :D
01.09.2020, 07:04
(31.08.2020, 21:14)Auch Bln schrieb: Glückwunsch zum Examen! Ein Problem bei parallelen Bewerbungen kann sein, dass mehrere Einstellungsbehörden gleichzeitig auf Deine Personalakte zugreifen wollen...
Dann kommt es ggf. zu Verzögerungen und Du hast im Gespräch vielleicht Probleme, zu verkaufen, dass zu wirklich zu OLG bzw. BL 1 und nicht OLG bzw. BL 2 willst...
Ist natürlich nicht schlimm, wenn beides NRW bzw. beides NDS oder benachbarte BL sind und Du das gut begründen kannst...
Ist die Justiz eigentlich eine Sekte? Ich muss jetzt auch noch begründen wieso OLG 1 ind nicht OLG 2? Reicht es nicht, dass man den Job machen möchte und sich daher überall dort bewirbt wo es den Job gibt? Finde diese Psychospiele total merkwürdig. Was soll das?
01.09.2020, 07:14
Ich habe noch nicht gehört, das man sich immer nur bei einem OLG bewerben "darf"/"sollte" - wäre ja noch schöner.
Bei uns war es üblich, sich parallel zu bewerben. In der Regel wurde dann von den Bewerbern auch mit offenen Karten gespielt und mitgeteilt, das andere Bewerbungen noch laufen.
(So habe ich es auch gemacht)
Bei uns war es üblich, sich parallel zu bewerben. In der Regel wurde dann von den Bewerbern auch mit offenen Karten gespielt und mitgeteilt, das andere Bewerbungen noch laufen.
(So habe ich es auch gemacht)
01.09.2020, 07:42
(01.09.2020, 07:04)Gast schrieb:(31.08.2020, 21:14)Auch Bln schrieb: Glückwunsch zum Examen! Ein Problem bei parallelen Bewerbungen kann sein, dass mehrere Einstellungsbehörden gleichzeitig auf Deine Personalakte zugreifen wollen...
Dann kommt es ggf. zu Verzögerungen und Du hast im Gespräch vielleicht Probleme, zu verkaufen, dass zu wirklich zu OLG bzw. BL 1 und nicht OLG bzw. BL 2 willst...
Ist natürlich nicht schlimm, wenn beides NRW bzw. beides NDS oder benachbarte BL sind und Du das gut begründen kannst...
Ist die Justiz eigentlich eine Sekte? Ich muss jetzt auch noch begründen wieso OLG 1 ind nicht OLG 2? Reicht es nicht, dass man den Job machen möchte und sich daher überall dort bewirbt wo es den Job gibt? Finde diese Psychospiele total merkwürdig. Was soll das?
Nein, natürlich ist die Justiz keine Sekte... Aber man möchte ggf. in Schleswig-Holstein keine Gesprächsslots an Bewerber*innen "verschwenden", die am Ende eh nach Hamburg gehen...
01.09.2020, 07:55
(01.09.2020, 07:04)Gast schrieb:(31.08.2020, 21:14)Auch Bln schrieb: Glückwunsch zum Examen! Ein Problem bei parallelen Bewerbungen kann sein, dass mehrere Einstellungsbehörden gleichzeitig auf Deine Personalakte zugreifen wollen...
Dann kommt es ggf. zu Verzögerungen und Du hast im Gespräch vielleicht Probleme, zu verkaufen, dass zu wirklich zu OLG bzw. BL 1 und nicht OLG bzw. BL 2 willst...
Ist natürlich nicht schlimm, wenn beides NRW bzw. beides NDS oder benachbarte BL sind und Du das gut begründen kannst...
Ist die Justiz eigentlich eine Sekte? Ich muss jetzt auch noch begründen wieso OLG 1 ind nicht OLG 2? Reicht es nicht, dass man den Job machen möchte und sich daher überall dort bewirbt wo es den Job gibt? Finde diese Psychospiele total merkwürdig. Was soll das?
Gut beobachtet. Nicht weit davon entfernt würde ich sagen.
01.09.2020, 08:07
Warum bewirbt man sich nicht einfach und schaut, was passiert.
Falls man negativ auffällt, weil man sich an mehreren OLGs beworben hat, sollte man sich mal Gedanken über den potentiellen Arbeitgeber machen. Normal wäre das ja schließlich nicht.
Ich gehe aber nicht davon aus, dass sich daran jemand stören könnte. Das Risiko von Bewerbungsgesprächen, die am Ende zu nichts führen, ist doch allgemeines Risiko eines Bewerbungsverfahrens. Auch in der Justiz.
Im Zweifel gibt es doch auch genügend Argumente dafür, warum man sich bei mehreren OLGs bewirbt...
Falls man negativ auffällt, weil man sich an mehreren OLGs beworben hat, sollte man sich mal Gedanken über den potentiellen Arbeitgeber machen. Normal wäre das ja schließlich nicht.
Ich gehe aber nicht davon aus, dass sich daran jemand stören könnte. Das Risiko von Bewerbungsgesprächen, die am Ende zu nichts führen, ist doch allgemeines Risiko eines Bewerbungsverfahrens. Auch in der Justiz.
Im Zweifel gibt es doch auch genügend Argumente dafür, warum man sich bei mehreren OLGs bewirbt...
01.09.2020, 08:34
(01.09.2020, 08:07)Gast schrieb: Falls man negativ auffällt, weil man sich an mehreren OLGs beworben hat, sollte man sich mal Gedanken über den potentiellen Arbeitgeber machen. Normal wäre das ja schließlich nicht.
Genau! Und dann wird man einfach bei einem anderen Arbeitgeber Richter. Beim DFB oder so


