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Klausuren Juni 2016
FlyingCircus
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Themen: 0
Registriert seit: Oct 2015
#401
13.06.2016, 23:24
(13.06.2016, 15:02)Hast BW schrieb:  
(13.06.2016, 15:00)Gast schrieb:  Und was war mit der frist? Ewig lang gesucht und doch nicht gecheckt...

Rechtsbehelfsbelehrung war falsch... Stand nicht drin, wann die Frist zu laufen beginnt

Ich habe das mit der Frist auch nicht verstanden. Ich war mir zwar sicher, dass mit der Belehrung irgendetwas nicht stimmen kann, bin aber nicht dahinter gekommen. Es ist so ähnlich wie mit falsch geschriebenen Wörtern - das Gehirn korrigiert den Fehler :P

Es ist nur blöd, dass mir dadurch so viel Zeit verloren gegangen ist. Und die Klausur lief dann im Gutachten.

(13.06.2016, 14:55)Gast BW schrieb:  
(13.06.2016, 14:47)Gast BW schrieb:  In BW:
Ohne mündliche Verhandlung war hier nach einem Beschluss im einstweiligen Rechtschutz nach 123 vwgo gefragt?

Es gab doch eine mündliche Verhandlung... Stand im Bearbeiervermerk... Ortsbesichtigung und mV
(13.06.2016, 15:24)gast aus bw schrieb:  Sollte man als urteilsart einfach endurteil schreiben??? Hmmm komisch

Nur Urteil. Ich denke hier wollten das Prüfungsamt sehen, ob wir auch den Bearbeitervermerk lesen :rolleyes:
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Gast
Unregistered
 
#402
14.06.2016, 15:42
War das Abseilen heute nur § 14 BPolG oder war das eine Vollstreckung nach dem VwVG?
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NRW
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#403
14.06.2016, 15:45
Hallo,
könnte einer der NRW Schreiber kurz schreiben, was heute dran kam? Insbesondere ob eine Behörden- oder Anwaltsklausur lief?
Vielen Dank und ihr habt es geschafft!!!!!
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Gast
Unregistered
 
#404
14.06.2016, 15:48
Ich fürchte 19 bpolg war einschlägig. Ich habe es leider über das vwvg gemacht. Weiß jemand wie sich 19 bpolg zum vwvg verhält?
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Gast
Unregistered
 
#405
14.06.2016, 15:48
(14.06.2016, 15:45)NRW schrieb:  Hallo,
könnte einer der NRW Schreiber kurz schreiben, was heute dran kam? Insbesondere ob eine Behörden- oder Anwaltsklausur lief?
Vielen Dank und ihr habt es geschafft!!!!!

Anwaltsklausur. Die Bundespolizei hat eine Frau, die auf einen Baum geklettert ist und gegen einen Castortransport demonstriert hat, von dem Baum heruntergeholt und in Gewahrsam genommen. Ziemlicher Dreck.
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Gast
Unregistered
 
#406
14.06.2016, 15:50
(14.06.2016, 15:48)Gast schrieb:  Ich fürchte 19 bpolg war einschlägig. Ich habe es leider über das vwvg gemacht. Weiß jemand wie sich 19 bpolg zum vwvg verhält?

Nee, unmittelbare Ausführung geht nur, wenn der Störer nicht zu erreichen ist. Das war heute aber ohne Weiteres der Fall.
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Gast
Unregistered
 
#407
14.06.2016, 16:18
Sicher? In der Kaiser-Übersicht zu aktuellen urteilen gab es auch ein Urteil bei dem jemand sich auf Schienen festgeketter hat. Die Polizei hat ihn entfernt und es erging ein Kostenbescheid nach 19 abs. 2 bpolg. Ich denke 19 abs. 1 war daher einschlägig. Ich frage mich nur, ob man auch daneben über das vwvg gehen kann. Wahrscheinlich ist 19 abs. 1 dann spezieller, oder?
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Gast
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#408
14.06.2016, 16:31
Möchte jemand aus BW seine Lösung mitteilen?
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Gast
Unregistered
 
#409
14.06.2016, 16:38
Das Castor-Urteil hat auf 19 abs. 1 abgestellt. In der Berufung wurde aber 14 BpolG angenommen. Darauf gestützt erging der Kostenbescheid nach 19 abs. 3. War glaube ich ovg schleswig holstein irgendwann im September 2015.
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Bw
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#410
14.06.2016, 16:46
Zulässigkeit
P 1: va erledigt ?
P2: va bestandskräftig?
wiederholende verf/ neunescheid

Begründetheit
I. Egl 1,3 polg?
-ergänzungslehre
a Form Rechtmäßigkeit
Zuständigkeit: §§ 44 , 45, 46 stvo. Ich habe gesagt. Zustänigkeitsregelungen in stvo sind hier nicht einschlägig. Da in 45 , 46 genaueres austariert und eben nur Sondererlaubnis nach 32 hier geregelt.

Dann Zustänigkeitsregelungen aus polg anwendbar?
Ja da sonst Egl ohne Zuständigkeit. Danach gem 60 ff polg bw bm zuständig.

b. Materielle rmk
Gefahr Verstoß gegen 32 stvo?
(- )da stvo nicht einschlägig kein gemeingebrauch.

2. Egl 16 Abs 8
a. Form
b. Materielle rmk
Problem: nachschieben von Gründen.

Im Ergebnis hinreichende Aussicht auf Erfolg.
So in etwa aufg 1.

Gute Zeit euch!
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