20.08.2020, 14:28
(20.08.2020, 13:57)Gast schrieb: Hey auf der Webseite für NRW wird ja gesagt man soll ein VB und in der Summe mind. 25,5 haben. Wie ist es denn dann wenn man das erfüllt, aber das 2. Examen ist eher so 7,xx? Braucht man dann Vorkenntnisse? Es gab mal diese kleine Anfrage und komischerweise hatte das SG da auch aufgeführt, dass sie bei Leuten unter 9 im Zweiten auf Erfahrunf geguckt haben. Das hat mich etwas irritiert, weil die diese 7,76 - 9 Grenze ja so nicht kennen, sonsern eigene Anforderungen nennen.
2. zählt doppelt.
20.08.2020, 14:29
(20.08.2020, 14:28)Gast schrieb:(20.08.2020, 13:57)Gast schrieb: Hey auf der Webseite für NRW wird ja gesagt man soll ein VB und in der Summe mind. 25,5 haben. Wie ist es denn dann wenn man das erfüllt, aber das 2. Examen ist eher so 7,xx? Braucht man dann Vorkenntnisse? Es gab mal diese kleine Anfrage und komischerweise hatte das SG da auch aufgeführt, dass sie bei Leuten unter 9 im Zweiten auf Erfahrunf geguckt haben. Das hat mich etwas irritiert, weil die diese 7,76 - 9 Grenze ja so nicht kennen, sonsern eigene Anforderungen nennen.
2. zählt doppelt.
Ja das weiß ich und hat nichts mit meiner Frage zu tun
20.08.2020, 15:28
(20.08.2020, 13:57)Gast schrieb: Hey auf der Webseite für NRW wird ja gesagt man soll ein VB und in der Summe mind. 25,5 haben. Wie ist es denn dann wenn man das erfüllt, aber das 2. Examen ist eher so 7,xx? Braucht man dann Vorkenntnisse? Es gab mal diese kleine Anfrage und komischerweise hatte das SG da auch aufgeführt, dass sie bei Leuten unter 9 im Zweiten auf Erfahrunf geguckt haben. Das hat mich etwas irritiert, weil die diese 7,76 - 9 Grenze ja so nicht kennen, sonsern eigene Anforderungen nennen.
Es gilt das, was auf der Website steht. Die Anfrage des Landtags bzw. der FDP differenzierte (leider) nicht nach den Gerichtsbarkeiten.
20.08.2020, 15:38
Zusatz: Soll heißen mit einem guten ersten Examen kann man auch ein 7,x wettmachen. Kam auch schon vor. Wenn man in eine der kleinen Anfragen guckt, war da ein Kandidat mit einem Examen unter 7,76.
20.08.2020, 17:25
(20.08.2020, 15:28)Gast schrieb:(20.08.2020, 13:57)Gast schrieb: Hey auf der Webseite für NRW wird ja gesagt man soll ein VB und in der Summe mind. 25,5 haben. Wie ist es denn dann wenn man das erfüllt, aber das 2. Examen ist eher so 7,xx? Braucht man dann Vorkenntnisse? Es gab mal diese kleine Anfrage und komischerweise hatte das SG da auch aufgeführt, dass sie bei Leuten unter 9 im Zweiten auf Erfahrunf geguckt haben. Das hat mich etwas irritiert, weil die diese 7,76 - 9 Grenze ja so nicht kennen, sonsern eigene Anforderungen nennen.
Es gilt das, was auf der Website steht. Die Anfrage des Landtags bzw. der FDP differenzierte (leider) nicht nach den Gerichtsbarkeiten.
Doch in einer Anfrage wurde auch die Sozialgerichtsbarkeit gelistet wie in der Frage beschrieben
20.08.2020, 19:17
(20.08.2020, 17:25)Gast schrieb:(20.08.2020, 15:28)Gast schrieb:(20.08.2020, 13:57)Gast schrieb: Hey auf der Webseite für NRW wird ja gesagt man soll ein VB und in der Summe mind. 25,5 haben. Wie ist es denn dann wenn man das erfüllt, aber das 2. Examen ist eher so 7,xx? Braucht man dann Vorkenntnisse? Es gab mal diese kleine Anfrage und komischerweise hatte das SG da auch aufgeführt, dass sie bei Leuten unter 9 im Zweiten auf Erfahrunf geguckt haben. Das hat mich etwas irritiert, weil die diese 7,76 - 9 Grenze ja so nicht kennen, sonsern eigene Anforderungen nennen.
Es gilt das, was auf der Website steht. Die Anfrage des Landtags bzw. der FDP differenzierte (leider) nicht nach den Gerichtsbarkeiten.
Doch in einer Anfrage wurde auch die Sozialgerichtsbarkeit gelistet wie in der Frage beschrieben
Ich habe auch nicht das Gegenteil behauptet. Ich habe nur gesagt, dass sie Anfrage in ihrer Fragestellung nicht unterschiedliche Fragen an die jeweiligen Gerichtsbarkeiten formuliert.
20.08.2020, 19:55
(20.08.2020, 19:17)Gast schrieb:(20.08.2020, 17:25)Gast schrieb:(20.08.2020, 15:28)Gast schrieb:(20.08.2020, 13:57)Gast schrieb: Hey auf der Webseite für NRW wird ja gesagt man soll ein VB und in der Summe mind. 25,5 haben. Wie ist es denn dann wenn man das erfüllt, aber das 2. Examen ist eher so 7,xx? Braucht man dann Vorkenntnisse? Es gab mal diese kleine Anfrage und komischerweise hatte das SG da auch aufgeführt, dass sie bei Leuten unter 9 im Zweiten auf Erfahrunf geguckt haben. Das hat mich etwas irritiert, weil die diese 7,76 - 9 Grenze ja so nicht kennen, sonsern eigene Anforderungen nennen.
Es gilt das, was auf der Website steht. Die Anfrage des Landtags bzw. der FDP differenzierte (leider) nicht nach den Gerichtsbarkeiten.
Doch in einer Anfrage wurde auch die Sozialgerichtsbarkeit gelistet wie in der Frage beschrieben
Ich habe auch nicht das Gegenteil behauptet. Ich habe nur gesagt, dass sie Anfrage in ihrer Fragestellung nicht unterschiedliche Fragen an die jeweiligen Gerichtsbarkeiten formuliert.
Aber die Frage ist noch nicht beantwortet. Denn in dieser Anfrage hat das LSG Vorkenntnisse im Sozialrecht angegeben bzgl der 3 eingestellten Kandidaten unter 9. Aber nach den Voraussetzungen auf der Webseite müsste es doch eine solche Rechtfertigung unter 9 gar nicht geben, sofern 25.5 erreicht wurden...
20.08.2020, 20:28
Sie haben geantwortet, weil sie gefragt wurden. Eigentlich wäre die Rechtfertigung nicht notwendig.
20.08.2020, 21:58
10.12.2020, 01:59
Kann hier noch jemand etwas über die Arbeit am Sozialgericht erzählen? Hat das SG einen schlechten Ruf oder wieso hört man quasi nie, dass jemand gerne ans SG gehen möchte? Wahrscheinlich gehen die guten Juristen mit Interesse am ÖR eher ans VG?
Und wie sieht das mit Abordnungen an Ministerien aus? Sozialrecht ist ja jetzt nicht so der typische Behördenschwerpunkt, wohingegen man ja als VG Richter oder LG Richter sicher eher mal in der Staatskanzlei oder in einer EU Institution unterkommt?
Habe die Sorge, dass man als SG Richter quasi „nur“ den Sozialrechtstempel auf der Stirn hat. Da sind die anderen Gerichtsbarkeiten ja breiter gestreut.
Und wie sieht das mit Abordnungen an Ministerien aus? Sozialrecht ist ja jetzt nicht so der typische Behördenschwerpunkt, wohingegen man ja als VG Richter oder LG Richter sicher eher mal in der Staatskanzlei oder in einer EU Institution unterkommt?
Habe die Sorge, dass man als SG Richter quasi „nur“ den Sozialrechtstempel auf der Stirn hat. Da sind die anderen Gerichtsbarkeiten ja breiter gestreut.