19.08.2020, 02:20
Das Land Berlin verlangt zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst, dass man ein Formular zur Erklärung der Verfassungstreue ausfüllt und einsendet. Da gibt es nun zwei Optionen:
1) Man erklärt, dass man die freiheitlich-demokratische GO toll findet, sich für sie einsetzen wird usw.
2) Man sagt, dass man nicht dazu bereit ist, die unter 1) genannte Erklärung abzugeben. Dann gibt es dort noch Felder, bei denen man eintragen soll, welche verfassungsfeindlichen Grupperiungen usw. man so unterstützt.
Was passiert nun, wenn ich mich für Option 2) entscheide? Ich gebe also an, dass ich nicht dazu bereit bin, die unter 1) genannte Erklärung abzugeben. Was dann? Ist die Erklärung nach 1) eine zwingende Einstellungsvoraussetzung?
1) Man erklärt, dass man die freiheitlich-demokratische GO toll findet, sich für sie einsetzen wird usw.
2) Man sagt, dass man nicht dazu bereit ist, die unter 1) genannte Erklärung abzugeben. Dann gibt es dort noch Felder, bei denen man eintragen soll, welche verfassungsfeindlichen Grupperiungen usw. man so unterstützt.
Was passiert nun, wenn ich mich für Option 2) entscheide? Ich gebe also an, dass ich nicht dazu bereit bin, die unter 1) genannte Erklärung abzugeben. Was dann? Ist die Erklärung nach 1) eine zwingende Einstellungsvoraussetzung?
19.08.2020, 08:17
§ 22 Abs. 3 JAO Berlin:
Die Ausbildungsbehörde kann die Rechtsreferendarin oder den Rechtsreferendar aus wichtigem Grund von der Ausübung hoheitlicher Befugnisse ausschließen, insbesondere wenn sie oder er nicht die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt. Die Entscheidung wirkt auch gegenüber anderen Ausbildungsstellen im Land Berlin, bei denen die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar ausgebildet wird
Die Ausbildungsbehörde kann die Rechtsreferendarin oder den Rechtsreferendar aus wichtigem Grund von der Ausübung hoheitlicher Befugnisse ausschließen, insbesondere wenn sie oder er nicht die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt. Die Entscheidung wirkt auch gegenüber anderen Ausbildungsstellen im Land Berlin, bei denen die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar ausgebildet wird
19.08.2020, 08:18
(19.08.2020, 08:17)Gast schrieb: § 22 Abs. 3 JAO Berlin:
Die Ausbildungsbehörde kann die Rechtsreferendarin oder den Rechtsreferendar aus wichtigem Grund von der Ausübung hoheitlicher Befugnisse ausschließen, insbesondere wenn sie oder er nicht die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt. Die Entscheidung wirkt auch gegenüber anderen Ausbildungsstellen im Land Berlin, bei denen die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar ausgebildet wird
Das heißt also, dass du etwa vom Sitzungsdienst bei der StA ausgeschlossen werden kannst. Macht sich im Zeugnis eher schlecht
19.08.2020, 08:51
Verfassungsfeinden würde ich nicht helfen..
20.08.2020, 13:07
(19.08.2020, 02:20)Gast schrieb: Das Land Berlin verlangt zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst, dass man ein Formular zur Erklärung der Verfassungstreue ausfüllt und einsendet. Da gibt es nun zwei Optionen:
1) Man erklärt, dass man die freiheitlich-demokratische GO toll findet, sich für sie einsetzen wird usw.
2) Man sagt, dass man nicht dazu bereit ist, die unter 1) genannte Erklärung abzugeben. Dann gibt es dort noch Felder, bei denen man eintragen soll, welche verfassungsfeindlichen Grupperiungen usw. man so unterstützt.
Was passiert nun, wenn ich mich für Option 2) entscheide? Ich gebe also an, dass ich nicht dazu bereit bin, die unter 1) genannte Erklärung abzugeben. Was dann? Ist die Erklärung nach 1) eine zwingende Einstellungsvoraussetzung?
Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist (sogar so sehr, dass er/sie die oben genannte Erklärung nicht abgeben will), hat mE nichts in der Justiz, der Rechtspflege oder der Verwaltung zu suchen.
20.08.2020, 13:12
(20.08.2020, 13:07)Gast schrieb:(19.08.2020, 02:20)Gast schrieb: Das Land Berlin verlangt zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst, dass man ein Formular zur Erklärung der Verfassungstreue ausfüllt und einsendet. Da gibt es nun zwei Optionen:
1) Man erklärt, dass man die freiheitlich-demokratische GO toll findet, sich für sie einsetzen wird usw.
2) Man sagt, dass man nicht dazu bereit ist, die unter 1) genannte Erklärung abzugeben. Dann gibt es dort noch Felder, bei denen man eintragen soll, welche verfassungsfeindlichen Grupperiungen usw. man so unterstützt.
Was passiert nun, wenn ich mich für Option 2) entscheide? Ich gebe also an, dass ich nicht dazu bereit bin, die unter 1) genannte Erklärung abzugeben. Was dann? Ist die Erklärung nach 1) eine zwingende Einstellungsvoraussetzung?
Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist (sogar so sehr, dass er/sie die oben genannte Erklärung nicht abgeben will), hat mE nichts in der Justiz, der Rechtspflege oder der Verwaltung zu suchen.
Interessiert zum Glück keine Sau
20.08.2020, 20:07
(20.08.2020, 13:07)Gast schrieb: Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist (sogar so sehr, dass er/sie die oben genannte Erklärung nicht abgeben will), hat mE nichts in der Justiz, der Rechtspflege oder der Verwaltung zu suchen.
Das "so sehr" ist dann doch lustig. Als gäbe es einen "Extremismus für Einsteiger", bei dem man "nur" die BRD beseitigen bzw. in wesentlichen Punkten umgestalten will. Und dann gibt es da noch den "Extremismus für Hardliner", bei dem man sich allen Ernstes erdreistet, tatsächlich auf so einem Formblatt die Option 2 anzukreuzen. Wohl nicht, oder?
Sollte jedem klar sein (und ist der Berliner Senatsverwaltung wohl auch klar), dass man mit so einem Formblatt keine wirklich gefährlichen Fische rausfischt. Wer Merkel wegputschen will, der überspringt wohl auch die Hemmschwelle, die einen von einer falschen Angabe auf diesem Formblatt abhalten könnte. Diejenigen, die da wirklich Option 2 ankreuzen, dürften wohl überwiegend Leute sein, die sich aus rein persönlichen "Gewissensgründen" o.ä. nicht ausdrücklich und uneingeschränkt mit der BRD identifizieren soll.
Berechtigung der einen oder der anderen Haltung bzw. Vorgehensweise sei mal dahingestellt. Darüber müssen wir uns hier wohl nicht streiten. Es sollte nur jedem klar sein, dass die faktischen Auswirkungen der Notwendigkeit, sich zu dieser Frage zu erklären, gering sind.
20.08.2020, 20:14
Damit auch alle über den gleichen Inhalt sprechen, verlinke ich dieses Dokument hier mal:
https://www.berlin.de/gerichte/kammerger...streue.pdf
Da steht, dass man sich auch dazu verpflichtet, zu jeder Zeit für die FDGO "einzutreten". Es wird also ein aktives Verhalten geforder bzw. erklärt man sich zu diesem bereit. Die bloße Verweigerung eines solchen aktiven Verhaltens, etwa weil man vllt. einfach lieber passiv bleiben und sich um den gesamten Politikbertieb etc. ganz einfach nicht scheren möchte, macht mMn noch keinen "Verfassungsfeind" aus. Gibt es sowas, Extremismus durch Unterlassen?
Aber natürlich ist es ein rein theoretisches Problem, dass wir uns hier ansehen, oder? In der Praxis unterschreibt wohl jeder dieses Dokument an der richtigen Stelle und das war es dann.
https://www.berlin.de/gerichte/kammerger...streue.pdf
Da steht, dass man sich auch dazu verpflichtet, zu jeder Zeit für die FDGO "einzutreten". Es wird also ein aktives Verhalten geforder bzw. erklärt man sich zu diesem bereit. Die bloße Verweigerung eines solchen aktiven Verhaltens, etwa weil man vllt. einfach lieber passiv bleiben und sich um den gesamten Politikbertieb etc. ganz einfach nicht scheren möchte, macht mMn noch keinen "Verfassungsfeind" aus. Gibt es sowas, Extremismus durch Unterlassen?
Aber natürlich ist es ein rein theoretisches Problem, dass wir uns hier ansehen, oder? In der Praxis unterschreibt wohl jeder dieses Dokument an der richtigen Stelle und das war es dann.
20.08.2020, 21:53
Es geht ja auch nicht um Privatleute, sondern um (dann) Staatsdiener. Wäre ja nicht so toll, wenn ein Verfassungsrichter wegkuckt und mal abwartet, bevor er einen Organstreit anhand des GG entscheidet (beispielsweise).
20.08.2020, 22:07
(20.08.2020, 21:53)Gast schrieb: Es geht ja auch nicht um Privatleute, sondern um (dann) Staatsdiener. Wäre ja nicht so toll, wenn ein Verfassungsrichter wegkuckt und mal abwartet, bevor er einen Organstreit anhand des GG entscheidet (beispielsweise).
Naja, da geht es um den Eintritt in das Referendariat. Staatsdiener also nur so halb.
Will gar nichts zu der Berechtigung oder Nichtberechtigung so einer Erklärung sagen. Halte sie nur für überflüssig, weil es am Ende doch nur irgendein Wisch ist, den auch der schlimmste Nazi/Kommunist/Islamist unterschreiben würde. Vielleicht sogar mit gutem Gewissen, da es auch Menschen gibt, die in Hitlers Deutschland keine Gefahr für Menschenrechte gesehen haben (" wird wurden angegriffen"), die sozialitische Einparteiensysteme befürworten würden ("Deutsche Demokratische Republik") oder die etwa das System im Iran für rechtsstaatlich halten ("Scharia-Gericht").
Man kann sich das also eigentlich auch sparen. Man hält damit keine Extremisten vom Ref fern. Ehrlich gesagt würde ich aber auch sagen, dass der maximale Schaden, den ein entsprechender Referendar im Sitzungsdienst anrichten könnte, sehr gering wäre. Er könnte (wenn er seine Gesinnung absolut nicht verbergen kann) nur "kurz" für Irrituationen sorgen, denen man dann sofort entgegen steuern kann. Bei einem Verfassungsrichter sieht das etwas aus, das stimmt.
Diese Erklärung zur "Gesinnung" erscheint mir daher als nutzlos.
Wichtiger für das KG sind natürlich die Angaben zur "Mitgliedschaft" in verschiedenen verfassungsfeindlichen Gruppierungen. Wobei man hier auch im Hinterkopf behalten muss, wie hoch die Anforderungen für eine Versagung der Aufnahme in das Ref wären. Der Ausschluss von der Sitzungsvertretung oder so ist vermutlich schon eher zu machen. Zumindest ist das KG dann "vorgewarnt" und setzt Referendar XYZ nicht unbedingt im Staatsschutz ein.
Was diese Angaben angeht, sollte man sich das natürlich auch nicht zu schön reden: Eine Lüge an dieser Stelle dürfte meistens unentdeckt bleiben (das Ref geht ja nur 2 Jahre) und auch im Übrigen konsequezenlos bleiben (hohe Anforderungen von Art 12).