08.06.2016, 20:39
Irgendwelche Ideen für Do und Fr ?
Laut Rep. kann ein Idealfahrer nahezu jeden Unfall vermeiden :) Und das man beim unabwendbaren Ereignis den Idealfahrer zum Maßstab nimmt, ist glaub ich inzwischen jedem klar^^
08.06.2016, 21:18
(08.06.2016, 20:29)Gast schrieb:(08.06.2016, 20:21)Gast schrieb: Warum gehen wir eigentlich alle fest davon aus, dass der Gegner tatsächlich selbst bei grün gefahren ist? Der hat das doch auch nur behauptet. Es gab im Sachverhalt keinen Beweis dafür, dass das tatsächlich stimmte. Der war besoffen, zu schnell und die Frau hat die Aussage verweigert.
weil die kreisverwaltung selbst angegeben hat, dass es zu einem ampeldefekt kam und alle fahrbahnen grün hatten... und auch, dass dieser defekt zum zeitpunkt des unfalls vorlag, ist unter hinzuziehung aller angaben zutreffend...
Die Kreisverwaltung hat gesagt, die Uhr war ab 16:04:39 Uhr defekt. Der Mandat hat gesagt, die Nachrichten wären gerade zu Ende gewesen. Daraus ergibt sich noch lange nicht, dass das feindliche grün bewiesen ist. Der Unfall kann auch um 16:04:38 Uhr passiert sein als der Gegner gerade rot hatte...
Die Klausur ist doch echt der letzte Dreck gewesen...
08.06.2016, 21:40
da stimme ich dir zu!!!und wir sollten alle damit abschließen und uns auf den rest konzentrieren,bald haben wir es geschafft!
viel glück&erfolg!
viel glück&erfolg!
08.06.2016, 22:40
(08.06.2016, 21:18)Gast schrieb: Die Klausur ist doch echt der letzte Dreck gewesen...
Amen!
Ist euch eigentlich der Fehler im Sachverhalt aufgefallen? AAK = 0,7 Promille und BAK = 0,7 Promille. Blöd nur, dass es AAK = mg/l und BAK = Promille. Wer passt den hier schon wieder nicht auf? So etwas Banales muss doch auffallen!
09.06.2016, 14:16
Liebe Leute aus BaWü,
vorab: Was war das denn heute bitte für eine scheiss Klausur im StrR?
Irgednjemand hier, der zum Bste geben kann, was er so hat und warum?
Ich bin blank. Keine Ahnung ob das wirklich § 164 war, ob das Urteil so richtig war, weiss ich auch nicht. Strafbefehl noch nie geschrieben. Alles in allem wieder mal: WTF
vorab: Was war das denn heute bitte für eine scheiss Klausur im StrR?
Irgednjemand hier, der zum Bste geben kann, was er so hat und warum?
Ich bin blank. Keine Ahnung ob das wirklich § 164 war, ob das Urteil so richtig war, weiss ich auch nicht. Strafbefehl noch nie geschrieben. Alles in allem wieder mal: WTF
09.06.2016, 14:36
Könnte jmd mal kurz sagen, welcher SV in BaWü dran kam? § 153 ff und Strafbefehl im praktischen Teil?
Wir haben im GPA Nord glaube ich den gleichen SV gehabt...
Wir haben im GPA Nord glaube ich den gleichen SV gehabt...
09.06.2016, 14:54
09.06.2016, 15:02
Hab ne Anklage geschrieben und 164 abgelehnt, weil J keinen "anderen" verdächtigt hat sondern sich selbst. Hab dann 145d II Nr. 1 angenommen...
09.06.2016, 15:06