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Klausuren August 2020
Gast
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#491
11.08.2020, 22:17
(11.08.2020, 22:09)Gast schrieb:  Was bringt das?



Spätere Anfechtung bzw. Widerspruch möglich
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Gast
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#492
11.08.2020, 22:21
(11.08.2020, 22:17)Gast schrieb:  
(11.08.2020, 22:09)Gast schrieb:  Was bringt das?



Spätere Anfechtung bzw. Widerspruch möglich


Außerdem Druck gegenüber dem GPA, zu handeln, um die Klausuren eben nicht anfechtbar zu machen
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Gast
Unregistered
 
#493
12.08.2020, 08:19
(11.08.2020, 17:57)JemandAusNRW schrieb:  Hallo. Doch in 37 stpo wird auf too bzgl der Zustellung verwiesen. 

Und 145a bei der Zustellung an einen Anwalt. 


Wie habt ihr denn gelöst, dass das Urteil erst so spät zugestellt wurde? War völlig planlos weil ich keine Vorschrift dazu gefunden habe. 268 regelt ja nur die Verkündung und nicht die Zustellung mit den Gründen? 
Habe knallhart geschrieben, dass es für die Zustellung keine Regelung in der stpo gibt und dann noch zusätzlich begründet, dass sich ja wegen Corona eh alles verzögert hat...
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Gast
Unregistered
 
#494
12.08.2020, 08:21
(12.08.2020, 08:20)Gast schrieb:   Hallo. Doch in 37 stpo wird auf ZPO bzgl der Zustellung verwiesen. 

Und 145a bei der Zustellung an einen Anwalt. 


(11.08.2020, 17:57)JemandAusNrw schrieb:  Wie habt ihr denn gelöst, dass das Urteil erst so spät zugestellt wurde? War völlig planlos weil ich keine Vorschrift dazu gefunden habe. 268 regelt ja nur die Verkündung und nicht die Zustellung mit den Gründen? 
Habe knallhart geschrieben, dass es für die Zustellung keine Regelung in der stpo gibt und dann noch zusätzlich begründet, dass sich ja wegen Corona eh alles verzögert hat...
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HHGPA
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#495
12.08.2020, 08:34
(12.08.2020, 08:21)Gast schrieb:  
(12.08.2020, 08:20)Gast schrieb:   Hallo. Doch in 37 stpo wird auf ZPO bzgl der Zustellung verwiesen. 

Und 145a bei der Zustellung an einen Anwalt. 


(11.08.2020, 17:57)JemandAusNrw schrieb:  Wie habt ihr denn gelöst, dass das Urteil erst so spät zugestellt wurde? War völlig planlos weil ich keine Vorschrift dazu gefunden habe. 268 regelt ja nur die Verkündung und nicht die Zustellung mit den Gründen? 
Habe knallhart geschrieben, dass es für die Zustellung keine Regelung in der stpo gibt und dann noch zusätzlich begründet, dass sich ja wegen Corona eh alles verzögert hat...

Aber ist die späte Zustellung etwas, was ich mit der Revision beanstanden kann? Ich brauche doch ein Beruhen des Urteils auf der Gesetzesverletzung und das Urteil war ja schon mit Gründen mündlich verkündet. Also ist halt ätzend, wenn man in Haft sitzt, aber vom Gefühl her dachte ich, dass das kein Punkt ist, der eine Revision begründet.
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Gast
Unregistered
 
#496
12.08.2020, 08:38
(12.08.2020, 08:34)HHGPA schrieb:  
(12.08.2020, 08:21)Gast schrieb:  
(12.08.2020, 08:20)Gast schrieb:   Hallo. Doch in 37 stpo wird auf ZPO bzgl der Zustellung verwiesen. 

Und 145a bei der Zustellung an einen Anwalt. 


(11.08.2020, 17:57)JemandAusNrw schrieb:  Wie habt ihr denn gelöst, dass das Urteil erst so spät zugestellt wurde? War völlig planlos weil ich keine Vorschrift dazu gefunden habe. 268 regelt ja nur die Verkündung und nicht die Zustellung mit den Gründen? 
Habe knallhart geschrieben, dass es für die Zustellung keine Regelung in der stpo gibt und dann noch zusätzlich begründet, dass sich ja wegen Corona eh alles verzögert hat...

Aber ist die späte Zustellung etwas, was ich mit der Revision beanstanden kann? Ich brauche doch ein Beruhen des Urteils auf der Gesetzesverletzung und das Urteil war ja schon mit Gründen mündlich verkündet. Also ist halt ätzend, wenn man in Haft sitzt, aber vom Gefühl her dachte ich, dass das kein Punkt ist, der eine Revision begründet.

Eben. Das ist was für ne Beschwerde oder ähnliches. Mit der Revision hat es genau aus diesem Grund nichts zu tun.
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Gast
Unregistered
 
#497
12.08.2020, 10:10
(12.08.2020, 08:38)Gast schrieb:  
(12.08.2020, 08:34)HHGPA schrieb:  
(12.08.2020, 08:21)Gast schrieb:  
(12.08.2020, 08:20)Gast schrieb:   Hallo. Doch in 37 stpo wird auf ZPO bzgl der Zustellung verwiesen. 

Und 145a bei der Zustellung an einen Anwalt. 


(11.08.2020, 17:57)JemandAusNrw schrieb:  Wie habt ihr denn gelöst, dass das Urteil erst so spät zugestellt wurde? War völlig planlos weil ich keine Vorschrift dazu gefunden habe. 268 regelt ja nur die Verkündung und nicht die Zustellung mit den Gründen? 
Habe knallhart geschrieben, dass es für die Zustellung keine Regelung in der stpo gibt und dann noch zusätzlich begründet, dass sich ja wegen Corona eh alles verzögert hat...

Aber ist die späte Zustellung etwas, was ich mit der Revision beanstanden kann? Ich brauche doch ein Beruhen des Urteils auf der Gesetzesverletzung und das Urteil war ja schon mit Gründen mündlich verkündet. Also ist halt ätzend, wenn man in Haft sitzt, aber vom Gefühl her dachte ich, dass das kein Punkt ist, der eine Revision begründet.

Eben. Das ist was für ne Beschwerde oder ähnliches. Mit der Revision hat es genau aus diesem Grund nichts zu tun.
Habe das zwar nicht thematisiert. Denke auch dass es eher was für eine Beschwerde ist, finde den Gedanken aber echt gut und selbst wenn sowas falsch ist finde ich kann einem niemand vorwerfen wenn man das mal diskutiert. Also, gerade in so Prüfungssituationen.
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JemandAusNRW
Unregistered
 
#498
12.08.2020, 10:12
(12.08.2020, 08:38)Gast schrieb:  
(12.08.2020, 08:34)HHGPA schrieb:  
(12.08.2020, 08:21)Gast schrieb:  
(12.08.2020, 08:20)Gast schrieb:   Hallo. Doch in 37 stpo wird auf ZPO bzgl der Zustellung verwiesen. 

Und 145a bei der Zustellung an einen Anwalt. 


(11.08.2020, 17:57)JemandAusNrw schrieb:  Wie habt ihr denn gelöst, dass das Urteil erst so spät zugestellt wurde? War völlig planlos weil ich keine Vorschrift dazu gefunden habe. 268 regelt ja nur die Verkündung und nicht die Zustellung mit den Gründen? 
Habe knallhart geschrieben, dass es für die Zustellung keine Regelung in der stpo gibt und dann noch zusätzlich begründet, dass sich ja wegen Corona eh alles verzögert hat...

Aber ist die späte Zustellung etwas, was ich mit der Revision beanstanden kann? Ich brauche doch ein Beruhen des Urteils auf der Gesetzesverletzung und das Urteil war ja schon mit Gründen mündlich verkündet. Also ist halt ätzend, wenn man in Haft sitzt, aber vom Gefühl her dachte ich, dass das kein Punkt ist, der eine Revision begründet.

Eben. Das ist was für ne Beschwerde oder ähnliches. Mit der Revision hat es genau aus diesem Grund nichts zu tun.


Da stimme ich euch auch zu. Angesprochen habe ich es auch nur, weil der Anwalt es in seinem Vermerk erwähnt hatte. 
Aber stimmt schon, man hätte es sofort damit abhaken können, dass das Vorbringen nicht in die Revision gehört  :s
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Gast
Unregistered
 
#499
12.08.2020, 10:22
Gibts im ÖR die Regel "1. Tag gerichtliche Entscheidung 2. Tag Anwalt/Behörde"?
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Gast
Unregistered
 
#500
12.08.2020, 10:28
(12.08.2020, 10:22)Gast schrieb:  Gibts im ÖR die Regel "1. Tag gerichtliche Entscheidung 2. Tag Anwalt/Behörde"?

Ja in NRW
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