07.08.2020, 16:02
Hab überlegt, ob ich der einzige bin, der heute rein gar nichts hinbekommen hat und für den das Examen nach dieser Klausur gelaufen ist. Nach den Posts hier, scheint es so zu sein, dass ich da tatsächlich der einzige bin.
07.08.2020, 16:02
(07.08.2020, 15:59)Gast schrieb:Egal! ? Im Endeffekt gehts ja auch nur um das Rumlabern.(07.08.2020, 15:54)Gast schrieb:Nicht gesehen. Aber wie ich es dann gemacht hätte, weiß ich auch nicht :D(07.08.2020, 15:52)Gast schrieb:(07.08.2020, 15:49)... schrieb:(07.08.2020, 15:46)Gast schrieb: Doch brauchte man da auch. Damit er auf den Pflichtteil verzichten kann.
Für die Mutter was es ja ok, dass er seinen Pflichtteil bekommt :s
Echt? Hab ich das dann überlesen? Stand das da so in der Klausur?
Stand definitiv drin. Deswegen habe ich beim Pflichtteil auch kein Fass aufgemacht, sonder gesagt: Hier hast Du 500K und damit ist alles erledigt im Erbvertrag.
07.08.2020, 16:04
Sie wollte nicht dass er gar nix bekommt, wollte aber vor allem, dass es keine Streitigkeiten nach dem Tod gibt. Das ist nur über eine Abfindung gegen Pflichtteilsverzicht zu erreichen. Das ist das Klassikerproblem beim Pflichtteil: Wenn der Erbfall eintritt kloppen die sich darum und die Erben müssen auszahlen nach langwierigem Streit - genau das wollte die Mandantin nicht - da der Sohn das ggü. der Tochter ja auch schon angedroht hatte. Lieber wollte sie ihm pauschal "500k zahlen, damit dann aber ruhe ist!" - für mich eindeutig Pflichtteilverzicht gegen 500k
07.08.2020, 16:04
(07.08.2020, 16:02)Gast schrieb:Ja, ich denke auch, hier sollte man versuchen den Dschungel an Normen zu durchdringen. Versuchen einigermaßen dem Begehren zu entsprechen.(07.08.2020, 15:59)Gast schrieb:Egal! ? Im Endeffekt gehts ja auch nur um das Rumlabern.(07.08.2020, 15:54)Gast schrieb:Nicht gesehen. Aber wie ich es dann gemacht hätte, weiß ich auch nicht :D(07.08.2020, 15:52)Gast schrieb:(07.08.2020, 15:49)... schrieb: Für die Mutter was es ja ok, dass er seinen Pflichtteil bekommt :s
Echt? Hab ich das dann überlesen? Stand das da so in der Klausur?
Stand definitiv drin. Deswegen habe ich beim Pflichtteil auch kein Fass aufgemacht, sonder gesagt: Hier hast Du 500K und damit ist alles erledigt im Erbvertrag.
07.08.2020, 16:07
Wie so viele habe ich Ziffer 3 des Erbvertrages als einseitige Verfügung ausgelegt.
Das hat bei mir in der Folge dann bedeutet, dass sie sie widerrufen kann gemäß 2299 Abs. 2 S.1, 2253, 2254 BGB per neuem Testament.
Verstehe noch nicht ganz wieso viele hier dann einen Erbvertrag gemacht haben?!
Ich habe im Praxisentwurf ein neues Testament gemacht.
Das hat bei mir in der Folge dann bedeutet, dass sie sie widerrufen kann gemäß 2299 Abs. 2 S.1, 2253, 2254 BGB per neuem Testament.
Verstehe noch nicht ganz wieso viele hier dann einen Erbvertrag gemacht haben?!
Ich habe im Praxisentwurf ein neues Testament gemacht.
07.08.2020, 16:12
(07.08.2020, 16:07)GastHH schrieb: Wie so viele habe ich Ziffer 3 des Erbvertrages als einseitige Verfügung ausgelegt.Das meine ich. Und wenn man dann auch nicht für den Pflichtteil einen Verzicht macht, weil es für sie OK ist, braucht man den auch nicht.
Das hat bei mir in der Folge dann bedeutet, dass sie sie widerrufen kann gemäß 2299 Abs. 2 S.1, 2253, 2254 BGB per neuem Testament.
Verstehe noch nicht ganz wieso viele hier dann einen Erbvertrag gemacht haben?!
Ich habe im Praxisentwurf ein neues Testament gemacht.
Folgerichtig müsste bei das neue Testament inkl Enkeln reichen.
Wenn man sagt, dass sie gebunden ist (so hab ich es, wenn auch viel zu kurz begründet) braucht man den Verzicht als Erbvertrag plus Regelung für die Enkeln und Ausland (entweder im Erbvertrag selbst, was wohl geht, wie oben jemand meinte, oder eben ein neues Testament.
07.08.2020, 16:13
Ich hab den Erbschaftsvertrag so ausgelegt, dass Ziff. 3 nicht als ErbV, sondern als Testament gelten soll. Habe das aber Freestyle und ohne Norm. Hatte 2299 BGB überlesen :/ Meint ihr das bringt trotzdem noch was oder ist das schon ein schwerer Fehler, wenn man 2299 BGB übersehen hat?
07.08.2020, 16:17
(07.08.2020, 16:13)NullPunkte schrieb: Ich hab den Erbschaftsvertrag so ausgelegt, dass Ziff. 3 nicht als ErbV, sondern als Testament gelten soll. Habe das aber Freestyle und ohne Norm. Hatte 2299 BGB überlesen :/ Meint ihr das bringt trotzdem noch was oder ist das schon ein schwerer Fehler, wenn man 2299 BGB übersehen hat?Warum soll das eon Fehler sein? Ist ja richtig nur ohne Norm
07.08.2020, 16:18
Für die 50K an die Enkel habe ich gesagt, dass es ein Schenkungsversprechen nach § 2301 BGB ist.
Dann meinte sie noch, dass sie möchte, dass die Kinder von Hermann und Inge erben sollen, wenn die beiden vor ihr sterben sollten. Das habe ich dann als Ersatzerbschaft der Kinder bestimmt (leider vergessen, das ins Testament mitaufzunehmen -.-)
Ist jemand auch in die richtung bei dem ein oder anderen Punkt?
Dann meinte sie noch, dass sie möchte, dass die Kinder von Hermann und Inge erben sollen, wenn die beiden vor ihr sterben sollten. Das habe ich dann als Ersatzerbschaft der Kinder bestimmt (leider vergessen, das ins Testament mitaufzunehmen -.-)
Ist jemand auch in die richtung bei dem ein oder anderen Punkt?
07.08.2020, 16:19
Testament (mit deklaratorischem Widerruf der eins. Verfügung im Erbvertrag) + notriellen Verzicht auf Pflichtteil gem. 2346, 2348 - dreizeiler gegen Abfindung