07.08.2020, 14:35
(07.08.2020, 14:03)Gast schrieb:(07.08.2020, 13:50)GastNRWnrw schrieb: Heute in NRW:
Reine Kautelarklausur
ErbR
Magst du etwas ausführen? Musste man ein Testament entwerfen?
Ich habe es so dargestellt:
- Mandantenbegehren
- Wie ist die Rechtslage, wenn wir nichts machen?
iE nicht so wie M das will
Inzidente Prüfung:
Berliner Testament, Wechselbezüglichkeit, Bindungswirkung
Einzeltestament
Not. Abtretungsvertrag von Anteilen an GmbH, aufschiebend bedingt durch Erbvertrag
Dann Erbvertrag, hier mussten die Rechtswirkungen dargestellt werden (Zweiseite Vfg oder einseitig Vfg. ? etc.
Dann wieder Einzeltestament
Dann kommt man also zu einem Ergebnis, was die M nicht will
Und dann Zweckmäßigkeit: Was soll in unseren Entwurf rein?
Und dann im praktischen Teil
Ich habe einen zweiseitig ErbV mit Pflichtteilsverzicht
Und dann testamentarische Verfügungen desweiteren was M will (z.B. soll die Tochter des Pflichtteilsverzichtenden erben, dann musste man oben vereinbaren, dass der Ausschluss für die Abkömmlinge nicht gilt usw.)
07.08.2020, 14:37
(07.08.2020, 14:29)Gast schrieb:(07.08.2020, 14:14)Gast883 schrieb:(07.08.2020, 14:03)Gast schrieb:(07.08.2020, 13:50)GastNRWnrw schrieb: Heute in NRW:
Reine Kautelarklausur
ErbR
Magst du etwas ausführen? Musste man ein Testament entwerfen?
kein plan, habe ein Testamend und einen Erbverzicht des einen Sohnes gegen 500k Flocken notariell....
Ich auch. Einmal testamentarische Verfügung und dann Erbvertrag mit Verzicht bzgl des Sohnes. Ohne ne Ahnung zu haben ob das so überhaupt möglich ist wie ich mir das überlegt habe.
Ich quasi auch. 2299 BGB hat mir dabei geholfen. Habe die Vfg der Mutter in dem Erbvertrag als einseitige und nur diese Ziffer als nicht vertragliche ausgelegt. Ohne zu wissen was genau ich da mache, wenn ich ehrlich bin. Jedenfalls bin ich nur so weitergekommen zu meiner Lösung.
07.08.2020, 14:38
(07.08.2020, 14:29)Ich schrieb: Man sollte mehrere Urkunden entwerfen, wurde aber offen gelassen, welche genau. Mutter will einen Sohn von drei Kindern enterben, obwohl sie schonmal in einem erbvertrag alle drei eingesetzt hat - frage, ob das bindend ist forever. Hab ausgelegt und gesagt dass sich aus zusammspiel Ziffer II und Ziff III ergibt, dass es nur eine einseitige Verfügung war.
Mutter will Sohn 500K geben, damit er nicht rumzickt, kann auch den Pflichtteil haben. Enkel sollen 50K bei ihrem Tod kriegen. Mutter will ggf auf Malle sterben - Rechtswahl im Vertrag laut Anhang möglich
Wenn ich dich richtig verstehe, auch meine Lösung!
07.08.2020, 14:40
Hab halt den Palandt zu Abgrenzung einseitige Verfügung 2299 und vertragsmäßige 2278 abgeschrieben und dann Auslegung mit Wortlaut, Systematik, Gesamtbetrachtung, Wertung :D :D
07.08.2020, 14:45
(07.08.2020, 14:40)Gast883 schrieb: Hab halt den Palandt zu Abgrenzung einseitige Verfügung 2299 und vertragsmäßige 2278 abgeschrieben und dann Auslegung mit Wortlaut, Systematik, Gesamtbetrachtung, Wertung :D :D
Ja genau. Aber leider am Ende erbvertrag und schenkungsvertrag mit erbverzicht drin statt erbverzichtsvertrag mit Schenkung drin ? man weiß vielleicht, was gemeint war... und erbvertrag mit den anderen + Enkel kram als weiteren Teil im erbvertrag
07.08.2020, 14:46
Hilfe. Ich habe ein Erbvertrag gemacht und einen Erbschaftsvertrag. No Plan.
Hab im Erbvertrag als vertragsmäßig nur dass der Wahl des deutschen Rechts bindend ist. Alles andere einseitige Verfügungen damit man ggf noch ändern kann. Im ErbschaftsV dann dass der Sohn mit dem ErbV einverstanden ist, dass er nur Pflichtteil bekommt und dass er eben 500.000 Zahlung sofort bekommt. Und dass er auch mit dem ersten ErbV einverstanden ist also weiterhin an Mutti mtl zahlt.
Hab im Erbvertrag als vertragsmäßig nur dass der Wahl des deutschen Rechts bindend ist. Alles andere einseitige Verfügungen damit man ggf noch ändern kann. Im ErbschaftsV dann dass der Sohn mit dem ErbV einverstanden ist, dass er nur Pflichtteil bekommt und dass er eben 500.000 Zahlung sofort bekommt. Und dass er auch mit dem ersten ErbV einverstanden ist also weiterhin an Mutti mtl zahlt.
07.08.2020, 15:05
Hab Erbverzichtsvertrag im Hinblick auf Pflichtteilsrecht, nicht Pflichtteilsanspruch, Abfindung 500.000€, plus Vermächtnis 50.000 € je Enkelin ( dass mit dem, wenn Enkelin 3 vor Erblasserin stirbt, hab ich nicht untergekriegt), vorsorglich Rechtswahl 22 Abs.1 ErbR VO für den Fall, dass sie nach Spanien geht
Gutachten ist ne Katastrophe!!
Gutachten ist ne Katastrophe!!
07.08.2020, 15:11
*im Hinblich auf gesetzlichen Erbteil
07.08.2020, 15:12
(07.08.2020, 15:05)Gast schrieb: Hab Erbverzichtsvertrag im Hinblick auf Pflichtteilsrecht, nicht Pflichtteilsanspruch, Abfindung 500.000€, plus Vermächtnis 50.000 € je Enkelin ( dass mit dem, wenn Enkelin 3 vor Erblasserin stirbt, hab ich nicht untergekriegt), vorsorglich Rechtswahl 22 Abs.1 ErbR VO für den Fall, dass sie nach Spanien geht
Gutachten ist ne Katastrophe!!
Ich habe ehrlich gesagt nicht verstanden warum man da groß abgrenzen soll ob das jetzt einseitig ist oder nicht. Selbst wenn sie durch den Erbvertrag gebunden ist und deshalb der eine Sohn erbt, kann er doch mittels neuem Erbvertrag nach 2352 auf diese Zuwendung verzichten. https://dejure.org/gesetze/BGB/2352.html
Es ist dafür doch vollkommen egal, ob der Vertrag jetzt bindet oder nicht?
So hab ich es jedenfalls gemacht. Aber im Ergebnis kommt das Gleiche raus.
07.08.2020, 15:13
(07.08.2020, 15:12)Gast schrieb:Und einen Erbvertrag für den Verzicht braucht es ja sowieso(07.08.2020, 15:05)Gast schrieb: Hab Erbverzichtsvertrag im Hinblick auf Pflichtteilsrecht, nicht Pflichtteilsanspruch, Abfindung 500.000€, plus Vermächtnis 50.000 € je Enkelin ( dass mit dem, wenn Enkelin 3 vor Erblasserin stirbt, hab ich nicht untergekriegt), vorsorglich Rechtswahl 22 Abs.1 ErbR VO für den Fall, dass sie nach Spanien geht
Gutachten ist ne Katastrophe!!
Ich habe ehrlich gesagt nicht verstanden warum man da groß abgrenzen soll ob das jetzt einseitig ist oder nicht. Selbst wenn sie durch den Erbvertrag gebunden ist und deshalb der eine Sohn erbt, kann er doch mittels neuem Erbvertrag nach 2352 auf diese Zuwendung verzichten. https://dejure.org/gesetze/BGB/2352.html
Es ist dafür doch vollkommen egal, ob der Vertrag jetzt bindet oder nicht?
So hab ich es jedenfalls gemacht. Aber im Ergebnis kommt das Gleiche raus.