06.08.2020, 14:21
(06.08.2020, 14:07)C8H10N4O2 schrieb: Ärgerst du dich nicht, dir durch das schlechtere zweite evtl. ein paar attraktive Berufsmöglichkeiten verbaut zu haben? Oder war Notar/Prof. nie eine Option? (Bitte keine Diskussion ob das auch mit den Noten möglich ist)
Wie unsinnig ist das denn? Wenn es mit den Noten möglich ist, hat man sich doch gerade nichts verbaut und Deine Frage ist völlig obsolet.
Auch ansonsten ist das eine typisch sinnlose Frage, wie sie hier im Forum leider oft kommt. Warum fragt man Leute ständig nach ihren persönlichen Wünschen, Motiven oder ob sie persönlich zufrieden oder unzufrieden damit sind? Und dann wird das ständig hinterfragt, warum jemand mit den Noten ausgerechnet eine Sache (nicht) machen will. Da hat jemand seine Erfahrungen und Noten geschrieben, lass es doch mal gut sein. Ob er Prof., Solo-Anwalt, Taxi-Fahrer oder Astronaut sein will, ist doch völlig unerheblich, das muss er doch hier nicht noch groß ausführen, nur weil Du so übergriffig bist.
06.08.2020, 14:28
Nach ganz oben wird die Luft im zweiten halt einfach noch dünner oder? Mit 22 in Summe ist man ja sowieso schon top unterwegs.
06.08.2020, 14:30
Ansonsten wunderts mich schon etwas. Bei uns sind so 2-3 Leute über 12 Punkte im schriftlichen ersten Examen, wie kommt dann die hohe Zahl an im zweiten Examen schlechter gewordenen zustande. Sind alle schlechter, die mal richtig gut waren? Kann man das Künststück nur einmal?
06.08.2020, 15:04
Nein, das ist natürlich keine Gesetzmäßigkeit. Ich kenne auch Leute mit 2x "gut".
Abgesehen von den allgemeinen Unwägbarkeiten jedes Examens werden beim 2. Examen aber auch teilweise einfach andere Fähigkeiten abgefragt.
Beim 1. Examen kommt es bspw. ganz entscheidend auf die gute juristische Argumentation an. Die ist beim 2. Examen auch wichtig, aber der richtige Aufbau und das "richtige" Ergebnis sind wichtiger. Das liegt auch daran, dass die Korrektoren die Klausur natürlich auch an ihrer eigenen Arbeitsweise messen - beim 1. Examen gilt das weniger, da sehen es auch die Praktiker mehr als "Kunstprodukt".
Das heißt konkret: im 1. Examen konnte ich mit allgemeinen breiten und tiefen Rechtskenntnissen und guten sprachlichen Fähigkeiten in fast jeder Klausur immer 8 Punkte oder deutlich mehr bekommen. Selbst wenn ich das Problem und die richtige Lösung nicht im Ansatz kannte, konnte ich den Korrektor mit dem juristischen Handwerkszeug so gut wie immer davon überzeugen, mir zumindest eine ordentliche Note zu geben. Anders gesagt: wer gut, juristisch, nachvollziehbar, stringent und vertieft argumentiert, ist meist sicher.
Im 2. Examen sind diese Faktoren wichtig, aber wenn dein Ergebnis oder deine Schwerpunktsetzung "falsch" sind, gibt es weitaus deutlichere Abzüge. Dann heißt es nicht: ich wäre zwar mit einem anderen Aufbau zu einem anderen Ergebnis gekommen, aber der Kandidat versteht offensichtlich die juristische Methode und kann gut schreiben, 12 Punkte. Sondern oft eher: (nicht notwendig explizit) nicht praktisch verwertbar, unvertretbar, Schwerpunkte verkannt --> 6-8 Punkte (oder weniger).
Abgesehen von den allgemeinen Unwägbarkeiten jedes Examens werden beim 2. Examen aber auch teilweise einfach andere Fähigkeiten abgefragt.
Beim 1. Examen kommt es bspw. ganz entscheidend auf die gute juristische Argumentation an. Die ist beim 2. Examen auch wichtig, aber der richtige Aufbau und das "richtige" Ergebnis sind wichtiger. Das liegt auch daran, dass die Korrektoren die Klausur natürlich auch an ihrer eigenen Arbeitsweise messen - beim 1. Examen gilt das weniger, da sehen es auch die Praktiker mehr als "Kunstprodukt".
Das heißt konkret: im 1. Examen konnte ich mit allgemeinen breiten und tiefen Rechtskenntnissen und guten sprachlichen Fähigkeiten in fast jeder Klausur immer 8 Punkte oder deutlich mehr bekommen. Selbst wenn ich das Problem und die richtige Lösung nicht im Ansatz kannte, konnte ich den Korrektor mit dem juristischen Handwerkszeug so gut wie immer davon überzeugen, mir zumindest eine ordentliche Note zu geben. Anders gesagt: wer gut, juristisch, nachvollziehbar, stringent und vertieft argumentiert, ist meist sicher.
Im 2. Examen sind diese Faktoren wichtig, aber wenn dein Ergebnis oder deine Schwerpunktsetzung "falsch" sind, gibt es weitaus deutlichere Abzüge. Dann heißt es nicht: ich wäre zwar mit einem anderen Aufbau zu einem anderen Ergebnis gekommen, aber der Kandidat versteht offensichtlich die juristische Methode und kann gut schreiben, 12 Punkte. Sondern oft eher: (nicht notwendig explizit) nicht praktisch verwertbar, unvertretbar, Schwerpunkte verkannt --> 6-8 Punkte (oder weniger).
06.08.2020, 15:14
(06.08.2020, 15:04)Gast schrieb: Nein, das ist natürlich keine Gesetzmäßigkeit. Ich kenne auch Leute mit 2x "gut".
Abgesehen von den allgemeinen Unwägbarkeiten jedes Examens werden beim 2. Examen aber auch teilweise einfach andere Fähigkeiten abgefragt.
Beim 1. Examen kommt es bspw. ganz entscheidend auf die gute juristische Argumentation an. Die ist beim 2. Examen auch wichtig, aber der richtige Aufbau und das "richtige" Ergebnis sind wichtiger. Das liegt auch daran, dass die Korrektoren die Klausur natürlich auch an ihrer eigenen Arbeitsweise messen - beim 1. Examen gilt das weniger, da sehen es auch die Praktiker mehr als "Kunstprodukt".
Das heißt konkret: im 1. Examen konnte ich mit allgemeinen breiten und tiefen Rechtskenntnissen und guten sprachlichen Fähigkeiten in fast jeder Klausur immer 8 Punkte oder deutlich mehr bekommen. Selbst wenn ich das Problem und die richtige Lösung nicht im Ansatz kannte, konnte ich den Korrektor mit dem juristischen Handwerkszeug so gut wie immer davon überzeugen, mir zumindest eine ordentliche Note zu geben. Anders gesagt: wer gut, juristisch, nachvollziehbar, stringent und vertieft argumentiert, ist meist sicher.
Im 2. Examen sind diese Faktoren wichtig, aber wenn dein Ergebnis oder deine Schwerpunktsetzung "falsch" sind, gibt es weitaus deutlichere Abzüge. Dann heißt es nicht: ich wäre zwar mit einem anderen Aufbau zu einem anderen Ergebnis gekommen, aber der Kandidat versteht offensichtlich die juristische Methode und kann gut schreiben, 12 Punkte. Sondern oft eher: (nicht notwendig explizit) nicht praktisch verwertbar, unvertretbar, Schwerpunkte verkannt --> 6-8 Punkte (oder weniger).
Super Erklärung, genau so ist es! Ich versuche das auch immer zu erklären, aber die Leute verstehen die Anforderungen im ersten Examen oftmals nicht und argumentieren, dass man im Ersten ja so viel "auswendig können" müsse. Das ist natürlich brutaler Quatsch. Das genaue Gegenteil ist richtig: im ersten Examen ist eine systematisch fundierte juristische Argumentation gefordert, nicht das Nachplappern von Lehrbuchmeinungen, ohne Bezug zum konkreten Fall, nur weil man ein Buzzword findet. Nur so kommt man nach meiner Erfahrung in die zweistelligen Punkteregionen.
Im Zweiten dagegen ist gefordert alles schematisch richtig einzukleiden, was schlichten Auswendiglernen von Formalia bedeutet. Auch sind selten große Auslegungen gefragt, die über den Inhalt der Kommentare hinausgehen. Meist reicht eigentlich auch schon das Lösen nach der hM in der Rspr. Insofern ist meiner Meinung nach das Erste aussagekräftiger zu der Frage "wie gut ist er als Jurist iSv. Rechtswissenschaftler", im Zweiten ist die Aussagekraft höher mit Blick auf die Frage "wie gut kann er praxistaugliche Ergebnisse insb. iSv. Urteilen, Klagen und Verwaltungsakten hinbekommen". Diese Fragen und Fähigkeiten sind nicht deckungsgleich.
06.08.2020, 15:23
(06.08.2020, 15:14)Gast7 schrieb:(06.08.2020, 15:04)Gast schrieb: Nein, das ist natürlich keine Gesetzmäßigkeit. Ich kenne auch Leute mit 2x "gut".
Abgesehen von den allgemeinen Unwägbarkeiten jedes Examens werden beim 2. Examen aber auch teilweise einfach andere Fähigkeiten abgefragt.
Beim 1. Examen kommt es bspw. ganz entscheidend auf die gute juristische Argumentation an. Die ist beim 2. Examen auch wichtig, aber der richtige Aufbau und das "richtige" Ergebnis sind wichtiger. Das liegt auch daran, dass die Korrektoren die Klausur natürlich auch an ihrer eigenen Arbeitsweise messen - beim 1. Examen gilt das weniger, da sehen es auch die Praktiker mehr als "Kunstprodukt".
Das heißt konkret: im 1. Examen konnte ich mit allgemeinen breiten und tiefen Rechtskenntnissen und guten sprachlichen Fähigkeiten in fast jeder Klausur immer 8 Punkte oder deutlich mehr bekommen. Selbst wenn ich das Problem und die richtige Lösung nicht im Ansatz kannte, konnte ich den Korrektor mit dem juristischen Handwerkszeug so gut wie immer davon überzeugen, mir zumindest eine ordentliche Note zu geben. Anders gesagt: wer gut, juristisch, nachvollziehbar, stringent und vertieft argumentiert, ist meist sicher.
Im 2. Examen sind diese Faktoren wichtig, aber wenn dein Ergebnis oder deine Schwerpunktsetzung "falsch" sind, gibt es weitaus deutlichere Abzüge. Dann heißt es nicht: ich wäre zwar mit einem anderen Aufbau zu einem anderen Ergebnis gekommen, aber der Kandidat versteht offensichtlich die juristische Methode und kann gut schreiben, 12 Punkte. Sondern oft eher: (nicht notwendig explizit) nicht praktisch verwertbar, unvertretbar, Schwerpunkte verkannt --> 6-8 Punkte (oder weniger).
Super Erklärung, genau so ist es! Ich versuche das auch immer zu erklären, aber die Leute verstehen die Anforderungen im ersten Examen oftmals nicht und argumentieren, dass man im Ersten ja so viel "auswendig können" müsse. Das ist natürlich brutaler Quatsch. Das genaue Gegenteil ist richtig: im ersten Examen ist eine systematisch fundierte juristische Argumentation gefordert, nicht das Nachplappern von Lehrbuchmeinungen, ohne Bezug zum konkreten Fall, nur weil man ein Buzzword findet. Nur so kommt man nach meiner Erfahrung in die zweistelligen Punkteregionen.
Im Zweiten dagegen ist gefordert alles schematisch richtig einzukleiden, was schlichten Auswendiglernen von Formalia bedeutet. Auch sind selten große Auslegungen gefragt, die über den Inhalt der Kommentare hinausgehen. Meist reicht eigentlich auch schon das Lösen nach der hM in der Rspr. Insofern ist meiner Meinung nach das Erste aussagekräftiger zu der Frage "wie gut ist er als Jurist iSv. Rechtswissenschaftler", im Zweiten ist die Aussagekraft höher mit Blick auf die Frage "wie gut kann er praxistaugliche Ergebnisse insb. iSv. Urteilen, Klagen und Verwaltungsakten hinbekommen". Diese Fragen und Fähigkeiten sind nicht deckungsgleich.
Aber inwiefern zeugt das 2. Examen von Praxistauglichkeit, wenn es Programme und Internet gibt, durch die das Auswendiglernen von Formalia obsolet sind?
06.08.2020, 15:25
(06.08.2020, 14:30)Gast schrieb: Ansonsten wunderts mich schon etwas. Bei uns sind so 2-3 Leute über 12 Punkte im schriftlichen ersten Examen, wie kommt dann die hohe Zahl an im zweiten Examen schlechter gewordenen zustande. Sind alle schlechter, die mal richtig gut waren? Kann man das Künststück nur einmal?
Fürs Erste ist die Ausbildung besser. Man kann so lange lernen bis man bereit ist und die Unis bieten Klausurenkurse usw. an. An meinem LG gab es für das Zweite zB keinen Klausurenkurs. Und nicht jeder wirft sein Geld dann Anbietern zu, die nicht mal Originalklausuren stellen...
06.08.2020, 15:29
(06.08.2020, 14:21)Gast schrieb:(06.08.2020, 14:07)C8H10N4O2 schrieb: Ärgerst du dich nicht, dir durch das schlechtere zweite evtl. ein paar attraktive Berufsmöglichkeiten verbaut zu haben? Oder war Notar/Prof. nie eine Option? (Bitte keine Diskussion ob das auch mit den Noten möglich ist)
Wie unsinnig ist das denn? Wenn es mit den Noten möglich ist, hat man sich doch gerade nichts verbaut und Deine Frage ist völlig obsolet.
Auch ansonsten ist das eine typisch sinnlose Frage, wie sie hier im Forum leider oft kommt. Warum fragt man Leute ständig nach ihren persönlichen Wünschen, Motiven oder ob sie persönlich zufrieden oder unzufrieden damit sind? Und dann wird das ständig hinterfragt, warum jemand mit den Noten ausgerechnet eine Sache (nicht) machen will. Da hat jemand seine Erfahrungen und Noten geschrieben, lass es doch mal gut sein. Ob er Prof., Solo-Anwalt, Taxi-Fahrer oder Astronaut sein will, ist doch völlig unerheblich, das muss er doch hier nicht noch groß ausführen, nur weil Du so übergriffig bist.
Vielleicht habe ich das missverständlich ausgedrückt: Mir ging es gerade darum, zu erfahren, ob er eigentlich nach dem ersten Examen etwas machen wollte, was bessere Noten im zweiten als "nur" 9 Punkte erfordert und es dann einfach wegen des für ihn ätzenden Prüfungsformats gelassen hat, oder ob es egal war da er ohnehin etwas machen wollte, wofür ein VB im zweiten ausreicht. Wenn er dazu nix sagen will ist es ja auch okay, aber das kriegt er schon selber hin und du musst ihm nicht im vorauseilenden Gehorsam als white knight zur Seite springen.
Was ich durch den Klammerzusatz vermeiden wollte ist die xte Diskussion darüber, dass man doch mit zwei VB "sowieso überall alles werden kann", was einfach nicht stimmt.
06.08.2020, 15:46
Und genau deswegen finde ich das zweite Examen blöd :(
06.08.2020, 16:26
(06.08.2020, 14:07)C8H10N4O2 schrieb: Ärgerst du dich nicht, dir durch das schlechtere zweite evtl. ein paar attraktive Berufsmöglichkeiten verbaut zu haben? Oder war Notar/Prof. nie eine Option? (Bitte keine Diskussion ob das auch mit den Noten möglich ist)Überhaupt nicht, will beides nicht (mehr) machen. Notar wollte ich nie werden, die akademische Laufbahn hatte ich zwar mal ins Auge gefasst, aber das ist mir zu unsicher und auch alles nicht meine Welt. Ich promoviere jetzt und möchte dann in die Verwaltung.