04.08.2020, 15:44
(04.08.2020, 15:38)Also Gast883 schrieb: habe 2 mögliche Pflichtverletzungen:
1. Sachverhalt unzureichend erforscht und daher keinen Widerruf erklärt, der damals fristgerecht möglich gewesen wäre - hier dann inzident Widerruf gem 355, 356 mit vielen detailproblemen bei Anwendbarkeit 312ff., anwendbarkeit 312c wegen möglichem Kontakt bei Anbahnung + frage ob Verkäufer system iSd 312c hatte - beides eher gute beweisprog. da Verkäufer insoweit darlegungs u beweisbelastet gewesen wäre - iE Anspruch gegeben
2. Pflichtverletzung verpennte Berufung + inzident zulässig und begründet? IE bei nein, da Widerruf von Gericht richtig als verfristet, umdeutung (auch laut BV) nicht möglich und Sachmangel iE minus daher kein Rücktritt-> Berufung unbegründet.
Ich hab die Mail der Ehefrau noch als möglichen Widerruf geprüft, da sie (in der frist) sagte dass das bett schmerzen bereitet und wahrscheinlich für sie ungeeignet ist. Widerruf durch sie wegen 1357 möglich
04.08.2020, 15:53
(04.08.2020, 15:44)Gast schrieb:(04.08.2020, 15:38)Also Gast883 schrieb: habe 2 mögliche Pflichtverletzungen:
1. Sachverhalt unzureichend erforscht und daher keinen Widerruf erklärt, der damals fristgerecht möglich gewesen wäre - hier dann inzident Widerruf gem 355, 356 mit vielen detailproblemen bei Anwendbarkeit 312ff., anwendbarkeit 312c wegen möglichem Kontakt bei Anbahnung + frage ob Verkäufer system iSd 312c hatte - beides eher gute beweisprog. da Verkäufer insoweit darlegungs u beweisbelastet gewesen wäre - iE Anspruch gegeben
2. Pflichtverletzung verpennte Berufung + inzident zulässig und begründet? IE bei nein, da Widerruf von Gericht richtig als verfristet, umdeutung (auch laut BV) nicht möglich und Sachmangel iE minus daher kein Rücktritt-> Berufung unbegründet.
Ich hab die Mail der Ehefrau noch als möglichen Widerruf geprüft, da sie (in der frist) sagte dass das bett schmerzen bereitet und wahrscheinlich für sie ungeeignet ist. Widerruf durch sie wegen 1357 möglich
Das habe ich übersehen :/ Scheiße, naja man kann nicht alles treffen :E
Aber 6800 Euro noch von 1357 umfasst? Und nach Auslegung Widerruf ausdrücklich erklärt iSd 355 I S. 3?
04.08.2020, 16:04
(04.08.2020, 15:53)Gast schrieb:(04.08.2020, 15:44)Gast schrieb:(04.08.2020, 15:38)Also Gast883 schrieb: habe 2 mögliche Pflichtverletzungen:
1. Sachverhalt unzureichend erforscht und daher keinen Widerruf erklärt, der damals fristgerecht möglich gewesen wäre - hier dann inzident Widerruf gem 355, 356 mit vielen detailproblemen bei Anwendbarkeit 312ff., anwendbarkeit 312c wegen möglichem Kontakt bei Anbahnung + frage ob Verkäufer system iSd 312c hatte - beides eher gute beweisprog. da Verkäufer insoweit darlegungs u beweisbelastet gewesen wäre - iE Anspruch gegeben
2. Pflichtverletzung verpennte Berufung + inzident zulässig und begründet? IE bei nein, da Widerruf von Gericht richtig als verfristet, umdeutung (auch laut BV) nicht möglich und Sachmangel iE minus daher kein Rücktritt-> Berufung unbegründet.
Ich hab die Mail der Ehefrau noch als möglichen Widerruf geprüft, da sie (in der frist) sagte dass das bett schmerzen bereitet und wahrscheinlich für sie ungeeignet ist. Widerruf durch sie wegen 1357 möglich
Das habe ich übersehen :/ Scheiße, naja man kann nicht alles treffen :E
Aber 6800 Euro noch von 1357 umfasst? Und nach Auslegung Widerruf ausdrücklich erklärt iSd 355 I S. 3?
Ist davon umfasst weil sie mithaftet.
Man musste die erklärung umdeuten. Im palandt stand bissl was
04.08.2020, 16:07
Hat die Ehefrau das auch in nrw gesagt? Voll übersehen haha
04.08.2020, 16:10
04.08.2020, 16:19
(04.08.2020, 16:07)AIch schrieb: Hat die Ehefrau das auch in nrw gesagt? Voll übersehen haha
Also bei uns war das ein kleiner abschnitt im urteil, im unstreitigen. Die ehefrag sagte sie habe Rückenschmerzen und hat im fachmarkt nachgefragt und die meinten das bett sei ungeeignet. Daraufhin hat sie bei dem Bettenverkäufer nachgefragt wie der “mangel” behoben werden kann.
Ich hab dann halt geprüft ob man das als widerruf umdeuten kann, da ja verbraucherfreundliche auslegung plapla und die berufung dann ja erfolg hätte
04.08.2020, 16:22
(04.08.2020, 16:19)Gast schrieb:(04.08.2020, 16:07)AIch schrieb: Hat die Ehefrau das auch in nrw gesagt? Voll übersehen haha
Also bei uns war das ein kleiner abschnitt im urteil, im unstreitigen. Die ehefrag sagte sie habe Rückenschmerzen und hat im fachmarkt nachgefragt und die meinten das bett sei ungeeignet. Daraufhin hat sie bei dem Bettenverkäufer nachgefragt wie der “mangel” behoben werden kann.
Ich hab dann halt geprüft ob man das als widerruf umdeuten kann, da ja verbraucherfreundliche auslegung plapla und die berufung dann ja erfolg hätte
Hast du gewitzt gemacht! Sicher n schöner Pluspunkt, aber nicht der Schwerpunkt heute
04.08.2020, 16:23
Habe mich sowohl gestern als auch heute wie im ersten Examen gefühlt. Prozessrecht gefühlt umsonst gelernt.
04.08.2020, 16:23
(04.08.2020, 16:22)Gast schrieb:(04.08.2020, 16:19)Gast schrieb:(04.08.2020, 16:07)AIch schrieb: Hat die Ehefrau das auch in nrw gesagt? Voll übersehen haha
Also bei uns war das ein kleiner abschnitt im urteil, im unstreitigen. Die ehefrag sagte sie habe Rückenschmerzen und hat im fachmarkt nachgefragt und die meinten das bett sei ungeeignet. Daraufhin hat sie bei dem Bettenverkäufer nachgefragt wie der “mangel” behoben werden kann.
Ich hab dann halt geprüft ob man das als widerruf umdeuten kann, da ja verbraucherfreundliche auslegung plapla und die berufung dann ja erfolg hätte
Hast du gewitzt gemacht! Sicher n schöner Pluspunkt, aber nicht der Schwerpunkt heute
Ne das stimmt, mir ist bloß sonst wenig schlaues eingefallen :D
04.08.2020, 16:32