04.08.2020, 14:23
Zu welchem Ergebnis seid ihr gekommen? Wie sahen eure ZME aus?
04.08.2020, 14:33
Bei mir hatte die Klage keinen Erfolg :s
04.08.2020, 14:36
(04.08.2020, 14:03)GPA HH Heute schrieb: Heute Anwaltshaftungs, weil ehemaliger RA keine Berufung eingelegt hat und Widerrufsrecht womöglich übersehen hat. Erstinstanzliches Urteil ist daher negativerweise für Mandanten in Rechtskraft erwachsen.
AS aus 280 I gegen alten RA
Problem: Kausalität des Schadens
Prüfe ich da Inzident die Erfolgsaussichten der unterbliebenen Berufung?
Zu welchen Ergebnis seid ihr gekommen?
Hab es auch so. Aber die Begründetheit der Berufung nur in 2 Sätzen abgehandelt. Mangel mit einem Satz verneint. Blöde Zeitnot :/ Fand das mit dem Mangel aber auch so fernliegen, dass ich nicht wusste, was ich da hätte schreiben sollen.
04.08.2020, 14:38
04.08.2020, 14:45
(04.08.2020, 14:38)Urkunde schrieb:(04.08.2020, 14:23)Lou schrieb: Zu welchem Ergebnis seid ihr gekommen? Wie sahen eure ZME aus?Klage im Urkundenprozess. Weil nur Urkunde als Beweismittel (Urteil + Protokoll). Emails gelöscht, Zeugen im Vorprozess nichts darüber hinsus zu labern. Einfach so gemacht. Kein Plan
Hmm.. die Zeugen können doch als Beweismittel für die Kausalität des Schadens herhalten (bei mit war nur der Einwand der verspäteten Widerrufserklärung kausal). Kausalität (+) da Widerrufsrecht tatsächlich Bestand. Beweis Zeugenaussagen (vor allem die der Mitarbeiterin)
04.08.2020, 14:45
(04.08.2020, 14:38)Urkunde schrieb:(04.08.2020, 14:23)Lou schrieb: Zu welchem Ergebnis seid ihr gekommen? Wie sahen eure ZME aus?Klage im Urkundenprozess. Weil nur Urkunde als Beweismittel (Urteil + Protokoll). Emails gelöscht, Zeugen im Vorprozess nichts darüber hinsus zu labern. Einfach so gemacht. Kein Plan
Konnte man die Handakte nicht herausverlagen? Mit den Mails drin? 50 BRAO?
04.08.2020, 15:05
(04.08.2020, 14:45)Gast schrieb:(04.08.2020, 14:38)Urkunde schrieb:(04.08.2020, 14:23)Lou schrieb: Zu welchem Ergebnis seid ihr gekommen? Wie sahen eure ZME aus?Klage im Urkundenprozess. Weil nur Urkunde als Beweismittel (Urteil + Protokoll). Emails gelöscht, Zeugen im Vorprozess nichts darüber hinsus zu labern. Einfach so gemacht. Kein Plan
Konnte man die Handakte nicht herausverlagen? Mit den Mails drin? 50 BRAO?
Glaube die sind schon vor dem ersten Prozess verloren gegangen, bin mir aber nicht 100 pro sicher.. sonst sicher ne super Idee
04.08.2020, 15:14
(04.08.2020, 15:05)GastNRW0820 schrieb:(04.08.2020, 14:45)Gast schrieb:(04.08.2020, 14:38)Urkunde schrieb:(04.08.2020, 14:23)Lou schrieb: Zu welchem Ergebnis seid ihr gekommen? Wie sahen eure ZME aus?Klage im Urkundenprozess. Weil nur Urkunde als Beweismittel (Urteil + Protokoll). Emails gelöscht, Zeugen im Vorprozess nichts darüber hinsus zu labern. Einfach so gemacht. Kein Plan
Konnte man die Handakte nicht herausverlagen? Mit den Mails drin? 50 BRAO?
Glaube die sind schon vor dem ersten Prozess verloren gegangen, bin mir aber nicht 100 pro sicher.. sonst sicher ne super Idee
Also beim GPA waren nur die Mails bzgl des Vertragsschlusses (Bett) weg, nicht der Mailverkehr mit dem Anwalt.. also hilft auch 50 BRAO nicht
04.08.2020, 15:38
habe 2 mögliche Pflichtverletzungen:
1. Sachverhalt unzureichend erforscht und daher keinen Widerruf erklärt, der damals fristgerecht möglich gewesen wäre - hier dann inzident Widerruf gem 355, 356 mit vielen detailproblemen bei Anwendbarkeit 312ff., anwendbarkeit 312c wegen möglichem Kontakt bei Anbahnung + frage ob Verkäufer system iSd 312c hatte - beides eher gute beweisprog. da Verkäufer insoweit darlegungs u beweisbelastet gewesen wäre - iE Anspruch gegeben
2. Pflichtverletzung verpennte Berufung + inzident zulässig und begründet? IE bei nein, da Widerruf von Gericht richtig als verfristet, umdeutung (auch laut BV) nicht möglich und Sachmangel iE minus daher kein Rücktritt-> Berufung unbegründet.
1. Sachverhalt unzureichend erforscht und daher keinen Widerruf erklärt, der damals fristgerecht möglich gewesen wäre - hier dann inzident Widerruf gem 355, 356 mit vielen detailproblemen bei Anwendbarkeit 312ff., anwendbarkeit 312c wegen möglichem Kontakt bei Anbahnung + frage ob Verkäufer system iSd 312c hatte - beides eher gute beweisprog. da Verkäufer insoweit darlegungs u beweisbelastet gewesen wäre - iE Anspruch gegeben
2. Pflichtverletzung verpennte Berufung + inzident zulässig und begründet? IE bei nein, da Widerruf von Gericht richtig als verfristet, umdeutung (auch laut BV) nicht möglich und Sachmangel iE minus daher kein Rücktritt-> Berufung unbegründet.
04.08.2020, 15:39
(04.08.2020, 15:38)Gast883 schrieb: habe 2 mögliche Pflichtverletzungen:
1. Sachverhalt unzureichend erforscht und daher keinen Widerruf erklärt, der damals fristgerecht möglich gewesen wäre - hier dann inzident Widerruf gem 355, 356 mit vielen detailproblemen bei Anwendbarkeit 312ff., anwendbarkeit 312c wegen möglichem Kontakt bei Anbahnung + frage ob Verkäufer system iSd 312c hatte - beides eher gute beweisprog. da Verkäufer insoweit darlegungs u beweisbelastet gewesen wäre - iE Anspruch gegeben
2. Pflichtverletzung verpennte Berufung + inzident zulässig und begründet? IE bei nein, da Widerruf von Gericht richtig als verfristet, umdeutung (auch laut BV) nicht möglich und Sachmangel iE minus daher kein Rücktritt-> Berufung unbegründet.
Zusätzlich noch kein Ausschluss gem 313g II Nr 1 und 3