31.07.2020, 12:10
Ich hatte neulich einen Richter, der einfach wortlos den Saal verlassen hat, nachdem ich mich etwas mit dem gegnerischen Kollegen gekappelt habe. Hat gewirkt.
31.07.2020, 16:44
Ein Paradebeispiel dafür, dass diese starren Notengrenzen absoluter Schwachsinn sind... Richter zu sein erfordert nämlich nicht nur, in ein paar Klausuren tolle Ergebnisse erzielt zu haben, sondern man muss neben den guten Rechtskenntnissen auch die entsprechende Persönlichkeit mitbringen, um die verantwortungsvolle Rolle auszufüllen. Es ist nicht nur ein Schreibtisch-Job mit stillen Akten.
Durchsetzungsvermögen und Selbstbewusstsein zählen hier einfach dazu. Man muss schließlich vor Menschen treten und den Rechtsstaat (glaubwürdig) vertreten. Sich diesbezüglich noch zu verändern, ist ab einem bestimmten Alter kaum noch möglich, weil sich die eigene Persönlichkeit längst verfestigt hat. Klar, man kann lernen, wie sich eine selbstbewusste Person in der Situation verhalten würde... Aber letztendlich ist das dann auch nur ein imitieren, ja schauspielern und wird zu meist leicht durchschaut.
Die Tatsache, dass der Fragensteller lieber in einem Forum nachfragt, statt sich Rat bei einem erfahrenen Kollegen zu suchen, spricht Bände. Entweder ist er zu schüchtern (wo wir wieder beim Thema wären) oder er ist zu eitel, denn niemand vom Fach soll mitbekommen, dass er Schwächen hat... Beides ist jedenfalls nicht das gelbe vom Ei.
Im Zivil- und im Verwaltungsgericht mag das nicht so gravierend sein. Aber als Strafrichter ist so etwas eine absolute Katastrophe für die Außenwirkung.
Im Referendariat durfte ich das selbst einmal miterleben, wie eine Richterin am AG schweigend da saß, während sich zwei Zeugen angingen und sich beinahe im Gerichtssaal prügelten, bis jemand vollkommen unbeteiligtes aus dem Publikum einschritt.
Da fehlt mir einfach jegliches Verständnis.
Vielleicht sollten die zukünftigen Bewerber für die Justiz doch etwas stärker auf ihre Persönlichkeit überprüft werden. Ein Punkt weniger im Examen ist vielleicht dennoch im Gesamtergebnis die bessere Wahl. Gute Klausuren bedeuten eben nicht, dass man tatsächlich für den Beruf des Richters geeignet ist.
Das Ganze hat auch nichts damit zu tun, ob jemand noch auf Probe ist. Es gibt etliche Richter auf Probe, die direkt von Beginn an überzeugen und sich auch bei alten, erfahrenen Anwälten durch ihren Auftritt/Habitus/Ausstrahlung bei Gericht Respekt verschaffen. Es ist und bleibt nunmal eine Frage der Persönlichkeit.
In einem anderen Thread wird von einem Richter auf Probe gefragt, ob man statt zu Pendel auf Dauer einfach im Gericht übernachten kann... unglaublich. Da steht uns ja eine glorreiche Zukunft (der Justiz) bevor.
Durchsetzungsvermögen und Selbstbewusstsein zählen hier einfach dazu. Man muss schließlich vor Menschen treten und den Rechtsstaat (glaubwürdig) vertreten. Sich diesbezüglich noch zu verändern, ist ab einem bestimmten Alter kaum noch möglich, weil sich die eigene Persönlichkeit längst verfestigt hat. Klar, man kann lernen, wie sich eine selbstbewusste Person in der Situation verhalten würde... Aber letztendlich ist das dann auch nur ein imitieren, ja schauspielern und wird zu meist leicht durchschaut.
Die Tatsache, dass der Fragensteller lieber in einem Forum nachfragt, statt sich Rat bei einem erfahrenen Kollegen zu suchen, spricht Bände. Entweder ist er zu schüchtern (wo wir wieder beim Thema wären) oder er ist zu eitel, denn niemand vom Fach soll mitbekommen, dass er Schwächen hat... Beides ist jedenfalls nicht das gelbe vom Ei.
Im Zivil- und im Verwaltungsgericht mag das nicht so gravierend sein. Aber als Strafrichter ist so etwas eine absolute Katastrophe für die Außenwirkung.
Im Referendariat durfte ich das selbst einmal miterleben, wie eine Richterin am AG schweigend da saß, während sich zwei Zeugen angingen und sich beinahe im Gerichtssaal prügelten, bis jemand vollkommen unbeteiligtes aus dem Publikum einschritt.
Da fehlt mir einfach jegliches Verständnis.
Vielleicht sollten die zukünftigen Bewerber für die Justiz doch etwas stärker auf ihre Persönlichkeit überprüft werden. Ein Punkt weniger im Examen ist vielleicht dennoch im Gesamtergebnis die bessere Wahl. Gute Klausuren bedeuten eben nicht, dass man tatsächlich für den Beruf des Richters geeignet ist.
Das Ganze hat auch nichts damit zu tun, ob jemand noch auf Probe ist. Es gibt etliche Richter auf Probe, die direkt von Beginn an überzeugen und sich auch bei alten, erfahrenen Anwälten durch ihren Auftritt/Habitus/Ausstrahlung bei Gericht Respekt verschaffen. Es ist und bleibt nunmal eine Frage der Persönlichkeit.
In einem anderen Thread wird von einem Richter auf Probe gefragt, ob man statt zu Pendel auf Dauer einfach im Gericht übernachten kann... unglaublich. Da steht uns ja eine glorreiche Zukunft (der Justiz) bevor.
31.07.2020, 17:09
Einfach rumbrüllen..
31.07.2020, 17:40
hört endlich mit euren Komplexen auf nur weil ihr die 8p nicht gepackt habt. bei jeder kleinigkeit kommt der rant dass 4p leute doch in allem besser sind. lächerich
31.07.2020, 17:42
Na ja, es ist eben wahrscheinlicher, dass Gottes Füllhorn einen nicht mit allen Gaben gleichermaßen beglückt hat. Heißt: wer mit 2x8 ein Topjurist ist, bei dem wurde dann häufig an anderer Stelle gespart.
31.07.2020, 18:21
(31.07.2020, 16:44)Gast schrieb: Ein Paradebeispiel dafür, dass diese starren Notengrenzen absoluter Schwachsinn sind... Richter zu sein erfordert nämlich nicht nur, in ein paar Klausuren tolle Ergebnisse erzielt zu haben, sondern man muss neben den guten Rechtskenntnissen auch die entsprechende Persönlichkeit mitbringen, um die verantwortungsvolle Rolle auszufüllen. Es ist nicht nur ein Schreibtisch-Job mit stillen Akten.
Durchsetzungsvermögen und Selbstbewusstsein zählen hier einfach dazu. Man muss schließlich vor Menschen treten und den Rechtsstaat (glaubwürdig) vertreten. Sich diesbezüglich noch zu verändern, ist ab einem bestimmten Alter kaum noch möglich, weil sich die eigene Persönlichkeit längst verfestigt hat. Klar, man kann lernen, wie sich eine selbstbewusste Person in der Situation verhalten würde... Aber letztendlich ist das dann auch nur ein imitieren, ja schauspielern und wird zu meist leicht durchschaut.
Die Tatsache, dass der Fragensteller lieber in einem Forum nachfragt, statt sich Rat bei einem erfahrenen Kollegen zu suchen, spricht Bände. Entweder ist er zu schüchtern (wo wir wieder beim Thema wären) oder er ist zu eitel, denn niemand vom Fach soll mitbekommen, dass er Schwächen hat... Beides ist jedenfalls nicht das gelbe vom Ei.
Im Zivil- und im Verwaltungsgericht mag das nicht so gravierend sein. Aber als Strafrichter ist so etwas eine absolute Katastrophe für die Außenwirkung.
Im Referendariat durfte ich das selbst einmal miterleben, wie eine Richterin am AG schweigend da saß, während sich zwei Zeugen angingen und sich beinahe im Gerichtssaal prügelten, bis jemand vollkommen unbeteiligtes aus dem Publikum einschritt.
Da fehlt mir einfach jegliches Verständnis.
Vielleicht sollten die zukünftigen Bewerber für die Justiz doch etwas stärker auf ihre Persönlichkeit überprüft werden. Ein Punkt weniger im Examen ist vielleicht dennoch im Gesamtergebnis die bessere Wahl. Gute Klausuren bedeuten eben nicht, dass man tatsächlich für den Beruf des Richters geeignet ist.
Das Ganze hat auch nichts damit zu tun, ob jemand noch auf Probe ist. Es gibt etliche Richter auf Probe, die direkt von Beginn an überzeugen und sich auch bei alten, erfahrenen Anwälten durch ihren Auftritt/Habitus/Ausstrahlung bei Gericht Respekt verschaffen. Es ist und bleibt nunmal eine Frage der Persönlichkeit.
In einem anderen Thread wird von einem Richter auf Probe gefragt, ob man statt zu Pendel auf Dauer einfach im Gericht übernachten kann... unglaublich. Da steht uns ja eine glorreiche Zukunft (der Justiz) bevor.
Ich denke schon, dass man noch viel lernen kann, auch das Auftreten. So sagen es mir alle (!) Staatsanwälte, mit denen ich über Souveränität in der Sitzung gesprochen habe. Als Richter ist es nicht anders. Es ist auch kein Schauspielern, sondern ein Zurechtfinden.
Und zu deinem Beispiel: Da hast du offenbar ja auch nicht durchgegriffen ;-)
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
31.07.2020, 18:22
31.07.2020, 18:26
In vielen BL gibst ein strukturiertes Auswahlgespräch ofer Ac, in dem man durchsus Bewerber rausfiltert, die bereits Schwächen bzgl Entscheidungskraft etc zeigen.
31.07.2020, 18:44
31.07.2020, 18:56
Warum fallen hier immer wieder auf dieses derailing ein? Irgendein Troll versucht in jedem Thread, die Diskussion auf den Sinn und Unsinn der Examensnoten zu bringen. Darüber kann man gewiss streiten und gewiss gibt es am Ende immer zwei Lager (Examen gut gelaufen = Examensnoten sind aussagekräftig; Examen schlecht gelaufen = Examensoten sagen nichts). Aber das man sich in jedem neuen Faden wieder darauf einlässt, ist halt einfach nur nervig.