28.07.2020, 00:55
(27.07.2020, 18:37)Gast schrieb: Es ist doch ganz logisch:
Wer den Prüfern nicht vertraut, hat kein Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Denn der Beurteilungsspielraum ist durch Gesetz und Rechtsprechung vorgegeben. Wer aber kein Vertrauen in den Rechtsstaat hat, ist als Volljurist ohnehin fehl am Platz. QED.
Komische Logik. Wirkt etwas zum gewünschten Ergebnis zurecht gebogen bzw. "gebeugt" und sehr einseitig ohne tiefergehende Betrachtung bzw. Auseinandersetzung mit der berechtigten Kritik am Notensystem.
28.07.2020, 00:59
(27.07.2020, 17:10)Gast schrieb:(27.07.2020, 15:32)Gast schrieb:(27.07.2020, 13:53)Gast schrieb: Dass vor dem VG die Erfolgsquote so gering ist, liegt daran, dass die Behörden insgesamt gut arbeiten...
Ich heule vor lachen!
Ist nunmal so. Alles andere wäre in einem Rechtsstaat auch erschreckend.
Wie "gut" die Behörden arbeiten sieht man ja z.B. auch an der hohen Aufhebungsrate der Jobcenterbescheide vor den Sozialgerichten...
Da wird ja auch von oben angewiesen möglichst viele Ablehnbescheide zu erlassen, auch wenn sie rechtswidrig sind. Wozu das gut sein soll kann man nur raten. Ich denke es ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Widerspruchsabteilung.
28.07.2020, 07:34
(28.07.2020, 00:59)Gast schrieb:(27.07.2020, 17:10)Gast schrieb:(27.07.2020, 15:32)Gast schrieb:(27.07.2020, 13:53)Gast schrieb: Dass vor dem VG die Erfolgsquote so gering ist, liegt daran, dass die Behörden insgesamt gut arbeiten...
Ich heule vor lachen!
Ist nunmal so. Alles andere wäre in einem Rechtsstaat auch erschreckend.
Wie "gut" die Behörden arbeiten sieht man ja z.B. auch an der hohen Aufhebungsrate der Jobcenterbescheide vor den Sozialgerichten...
Da wird ja auch von oben angewiesen möglichst viele Ablehnbescheide zu erlassen, auch wenn sie rechtswidrig sind. Wozu das gut sein soll kann man nur raten. Ich denke es ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Widerspruchsabteilung.
Wie hoch ist denn die "Aufhebungsrate" oder kann man da auch nur raten?
28.07.2020, 08:03
(28.07.2020, 00:51)Gast schrieb:(28.07.2020, 00:20)Gast schrieb:(27.07.2020, 17:10)Gast schrieb:(27.07.2020, 15:32)Gast schrieb:(27.07.2020, 13:53)Gast schrieb: Dass vor dem VG die Erfolgsquote so gering ist, liegt daran, dass die Behörden insgesamt gut arbeiten...
Ich heule vor lachen!
Ist nunmal so. Alles andere wäre in einem Rechtsstaat auch erschreckend.
Welche Erfolgsquote vor dem VG wäre denn gerecht?
25 %
Und da ist das dann auch egal, ob die Klage begründet ist?
28.07.2020, 08:53
(28.07.2020, 08:03)GastHE schrieb:(28.07.2020, 00:51)Gast schrieb:(28.07.2020, 00:20)Gast schrieb:(27.07.2020, 17:10)Gast schrieb:(27.07.2020, 15:32)Gast schrieb: Ich heule vor lachen!
Ist nunmal so. Alles andere wäre in einem Rechtsstaat auch erschreckend.
Welche Erfolgsquote vor dem VG wäre denn gerecht?
25 %
Und da ist das dann auch egal, ob die Klage begründet ist?
Ja, 25% wären ja gerecht.
28.07.2020, 08:55
(28.07.2020, 00:55)Gast schrieb:(27.07.2020, 18:37)Gast schrieb: Es ist doch ganz logisch:
Wer den Prüfern nicht vertraut, hat kein Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Denn der Beurteilungsspielraum ist durch Gesetz und Rechtsprechung vorgegeben. Wer aber kein Vertrauen in den Rechtsstaat hat, ist als Volljurist ohnehin fehl am Platz. QED.
Komische Logik. Wirkt etwas zum gewünschten Ergebnis zurecht gebogen bzw. "gebeugt" und sehr einseitig ohne tiefergehende Betrachtung bzw. Auseinandersetzung mit der berechtigten Kritik am Notensystem.
Klar, das Wesen des Juristen ist es ja auch, möglichst viel dank des guten Urvertrauens hinzunehmen. Ist ja nicht so, als wäre die ganze Juristenkaste total misstrauisch, weil es darum in ihrem Beruf geht..
28.07.2020, 09:08
Back to topic please
28.07.2020, 09:36
(28.07.2020, 00:20)Gast schrieb:(27.07.2020, 17:10)Gast schrieb:(27.07.2020, 15:32)Gast schrieb:(27.07.2020, 13:53)Gast schrieb: Dass vor dem VG die Erfolgsquote so gering ist, liegt daran, dass die Behörden insgesamt gut arbeiten...
Ich heule vor lachen!
Ist nunmal so. Alles andere wäre in einem Rechtsstaat auch erschreckend.
Welche Erfolgsquote vor dem VG wäre denn gerecht?
Was hat die Erfolgsquote vor einem Gericht mit Gerechtigkeit zu tun?
28.07.2020, 09:56
(28.07.2020, 07:34)Gast schrieb:(28.07.2020, 00:59)Gast schrieb:(27.07.2020, 17:10)Gast schrieb:(27.07.2020, 15:32)Gast schrieb:(27.07.2020, 13:53)Gast schrieb: Dass vor dem VG die Erfolgsquote so gering ist, liegt daran, dass die Behörden insgesamt gut arbeiten...
Ich heule vor lachen!
Ist nunmal so. Alles andere wäre in einem Rechtsstaat auch erschreckend.
Wie "gut" die Behörden arbeiten sieht man ja z.B. auch an der hohen Aufhebungsrate der Jobcenterbescheide vor den Sozialgerichten...
Da wird ja auch von oben angewiesen möglichst viele Ablehnbescheide zu erlassen, auch wenn sie rechtswidrig sind. Wozu das gut sein soll kann man nur raten. Ich denke es ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Widerspruchsabteilung.
Wie hoch ist denn die "Aufhebungsrate" oder kann man da auch nur raten?
Irgendwo hatte ich mal auch ne kleine Anfrage gefunden mit dieser Aufschlüsselung.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/...cationFile
Hier findet sich aber schon ein anhaltspunkt.
von 350.000 erledigten verfahren
allein 50.000 mit anerkenntnis
die fälle wo gezahlt wird und erledigt wird
wo entschieden wird
und ein vergleich geschlossen wird noch nicht drin.
da da kommt man dann schnell auf ne Quote von 1/3
und das betrifft nur die bescheide die gerichtlich angefochten werden. alle noch im widerspruchsverfahren beseitigt werden sind nicht inkludiert und die, gegen die sich niemand wehrt...
28.07.2020, 13:08
(28.07.2020, 09:56)xyz schrieb:(28.07.2020, 07:34)Gast schrieb:(28.07.2020, 00:59)Gast schrieb:(27.07.2020, 17:10)Gast schrieb:(27.07.2020, 15:32)Gast schrieb: Ich heule vor lachen!
Ist nunmal so. Alles andere wäre in einem Rechtsstaat auch erschreckend.
Wie "gut" die Behörden arbeiten sieht man ja z.B. auch an der hohen Aufhebungsrate der Jobcenterbescheide vor den Sozialgerichten...
Da wird ja auch von oben angewiesen möglichst viele Ablehnbescheide zu erlassen, auch wenn sie rechtswidrig sind. Wozu das gut sein soll kann man nur raten. Ich denke es ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Widerspruchsabteilung.
Wie hoch ist denn die "Aufhebungsrate" oder kann man da auch nur raten?
Irgendwo hatte ich mal auch ne kleine Anfrage gefunden mit dieser Aufschlüsselung.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/...cationFile
Hier findet sich aber schon ein anhaltspunkt.
von 350.000 erledigten verfahren
allein 50.000 mit anerkenntnis
die fälle wo gezahlt wird und erledigt wird
wo entschieden wird
und ein vergleich geschlossen wird noch nicht drin.
da da kommt man dann schnell auf ne Quote von 1/3
und das betrifft nur die bescheide die gerichtlich angefochten werden. alle noch im widerspruchsverfahren beseitigt werden sind nicht inkludiert und die, gegen die sich niemand wehrt...
Dann ist ja klar, dass alle Behörden nicht so gut arbeiten.