26.07.2020, 17:29
Wer selber nur ein unteres b oder gutes a in den Staatsexamen hatte als Anwalt und Prüfer wird, der wird auch nicht einsehen, warum er jemanden mit Punkten vollschmeissen soll, wenn er selber nur stiefmütterlich mit Punkten bedacht wurde...
Opfer werden oft zu Tätern.
Opfer werden oft zu Tätern.
26.07.2020, 17:52
Das dürfte doch eher ausgeschlossen sein.
26.07.2020, 17:53
(26.07.2020, 17:29)Gast schrieb: Wer selber nur ein unteres b oder gutes a in den Staatsexamen hatte
... der wird wohl ganz einfach nicht Prüfer werden. Die lassen das wohl nicht jeden machen, oder?
Soweit ich weiß erhalten prüfende Anwälte übrigens Zahlungen von ihrer Kammer, zumindest bei Prüfungen im eigenen Bezirk. Keine Ahnung wieso oder ob das auch wirklich so ist.
Bei Professoren bin ich mir übrigens auch nicht ganz so sicher, ob die im 1. Examen nicht doch verpflichtet werden können. Weiß aber auch nicht auf welcher Grundlage das passieren soll. Oder warum dann nur ein Bruchteil der Professoren dort prüft.
Antworten beziehen sich auf NRW.
26.07.2020, 18:05
(26.07.2020, 17:10)Gast schrieb:(26.07.2020, 17:02)Gast schrieb: Denke auch die Laune wird da nicht so schlecht sein. Ist doch recht entspannt für die. Dazu machen sie das mehr oder weniger freiwillig. Und wenn ich als Prüfer nicht so viel daran verdiene, dann denke ich mir vielleicht eher "och, der war zwar nicht so gut, aber ganz sympathisch, dem geb ich nen Punkt mehr. Bei 28€ können die ja nicht erwarten, dass ich hier wirklich total ernsthaft prüfe". Bei nem Tausender für einen Tag denk ich mir schon eher "okay, das muss ich jetzt gescheit machen". Aber alles nur Spekulation, kann man wahrscheinlich eh nicht verallgemeinern
Deswegen prüfen ja auch immer Beamten-Penner und erfolglose Anwälte.
Als kleiner Reality-Check, hier ein Link zu der Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage in Hamburg. Das dürfte auch in anderen Bundesländern ähnlich aussehen: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/...ruefer.pdf
"Auch hier wird in ständiger Verwaltungspraxis erwartet, dass künftige Prüferinnen und Prüfer in der Regel zwei Prädikatsexamina vorweisen können und zudem über eine längere Berufserfahrung verfügen."
26.07.2020, 18:46
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Die Kanzleien suchen ja auch alle überdurchschnittliche Anwälte und stellen dann schlechtere ein.
Warum sollte ein GK Typ so ein Nebeneinkommen brauchen?
Die Kanzleien suchen ja auch alle überdurchschnittliche Anwälte und stellen dann schlechtere ein.
Warum sollte ein GK Typ so ein Nebeneinkommen brauchen?
26.07.2020, 18:57
Warum sollten alle Anwälte mit 2x VB in Großkanzleien arbeiten?
26.07.2020, 18:59
(26.07.2020, 18:46)Gast schrieb: Ausnahmen bestätigen die Regel.
Die Kanzleien suchen ja auch alle überdurchschnittliche Anwälte und stellen dann schlechtere ein.
Warum sollte ein GK Typ so ein Nebeneinkommen brauchen?
Ein Ministerialdirektor braucht das auch nicht, sondern macht das weil es ihm im Zweifel Spaß macht und er an guten Juristen für die Zukunft interessiert ist.
26.07.2020, 19:16
Denke auch, viele machen das aus ideellen Gründen. Manche Prüfer vielleicht auch aus Sadismus heraus..
26.07.2020, 19:18
26.07.2020, 19:31
(26.07.2020, 18:57)Gast schrieb: Warum sollten alle Anwälte mit 2x VB in Großkanzleien arbeiten?
Weil das die Grunderwartungshaltung in diesem Forum ist.
Anwälte in GK: Alle mindestens 2xVB
Anwälte in Nicht-GK: Alles Looser mit höchstens 2xausreichend.
Wird leider an den Unis so erzählt, die Studis glauben‘s und quasseln es hier nach...
Aber zum Thema:
Keiner verdient am Prüfen ernsthaft Geld. Manche machen das aus Überzeugung, die meisten, weil es erwartet wird.
Mancher Anwalt hat eben auch noch „Pläne“ (Anwaltskammer, Honorarprofessur). Da wird das auch gerne gesehen...