16.07.2020, 10:07
Bis wann muss man sich denn eigentlich zurückmelden? In der JurVDKpV steht bis 4 Wochen vor Bewerbungsschluss. In der Email wiederum steht, es wird bis zum Bewerbungsschluss berücksichtigt.
Heißt doch im Prinzip, bevor man überhaupt weiß, ob man nicht vielleicht doch noch nachrückt, muss man sich vorsorglich zurückmelden - oder sehe ich das falsch? Mir kommt dieses ganze Verfahren nicht besonders effizient vor - schon die Sache mit dem Führungszeugnis ist aus meiner Sicht eine Verschwendung von Geld und Kapazität, wenn man doch eh nicht weiß, zu welchem Termin man angenommen wird :dodgy:
Heißt doch im Prinzip, bevor man überhaupt weiß, ob man nicht vielleicht doch noch nachrückt, muss man sich vorsorglich zurückmelden - oder sehe ich das falsch? Mir kommt dieses ganze Verfahren nicht besonders effizient vor - schon die Sache mit dem Führungszeugnis ist aus meiner Sicht eine Verschwendung von Geld und Kapazität, wenn man doch eh nicht weiß, zu welchem Termin man angenommen wird :dodgy:
16.07.2020, 12:51
(16.07.2020, 10:07)Gast schrieb: Bis wann muss man sich denn eigentlich zurückmelden? In der JurVDKpV steht bis 4 Wochen vor Bewerbungsschluss. In der Email wiederum steht, es wird bis zum Bewerbungsschluss berücksichtigt.
Heißt doch im Prinzip, bevor man überhaupt weiß, ob man nicht vielleicht doch noch nachrückt, muss man sich vorsorglich zurückmelden - oder sehe ich das falsch? Mir kommt dieses ganze Verfahren nicht besonders effizient vor - schon die Sache mit dem Führungszeugnis ist aus meiner Sicht eine Verschwendung von Geld und Kapazität, wenn man doch eh nicht weiß, zu welchem Termin man angenommen wird :dodgy:
Ja, es wird bis zum Bewerbungsschluss des Termins berücksichtigt. Für den Novembertermin also bis zum 5. August. In der JurVDKpV steht das zwar anders, aber in der Mail, die man beim Eingang der Bewerbung erhält steht dass Rückmeldungen "über die Vorgaben der JurVDKpV hinaus bis zum Bewerbungsschluss berücksichtigt werden"
Hast du denn schon ein Führungszeugnis beantragt? Das OLG meinte, man solle das erst mit Platzangebot beantragen, da man ja nicht weiß, ob man genommen wird.
16.07.2020, 19:00
(16.07.2020, 12:51)Gast schrieb:(16.07.2020, 10:07)Gast schrieb: Bis wann muss man sich denn eigentlich zurückmelden? In der JurVDKpV steht bis 4 Wochen vor Bewerbungsschluss. In der Email wiederum steht, es wird bis zum Bewerbungsschluss berücksichtigt.
Heißt doch im Prinzip, bevor man überhaupt weiß, ob man nicht vielleicht doch noch nachrückt, muss man sich vorsorglich zurückmelden - oder sehe ich das falsch? Mir kommt dieses ganze Verfahren nicht besonders effizient vor - schon die Sache mit dem Führungszeugnis ist aus meiner Sicht eine Verschwendung von Geld und Kapazität, wenn man doch eh nicht weiß, zu welchem Termin man angenommen wird :dodgy:
Ja, es wird bis zum Bewerbungsschluss des Termins berücksichtigt. Für den Novembertermin also bis zum 5. August. In der JurVDKpV steht das zwar anders, aber in der Mail, die man beim Eingang der Bewerbung erhält steht dass Rückmeldungen "über die Vorgaben der JurVDKpV hinaus bis zum Bewerbungsschluss berücksichtigt werden"
Hast du denn schon ein Führungszeugnis beantragt? Das OLG meinte, man solle das erst mit Platzangebot beantragen, da man ja nicht weiß, ob man genommen wird.
Ja, das habe ich. Ich dachte, es muss unbedingt eins vorliegen, wenn man angenommen wird? Und da die Bearbeitungszeit mit 2 Wochen angegeben wurde und das Amt durch Corona Termine vegeben hat (längere Wartezeit) habe ich das schon vor Wochen vorsorglich erledigt. Habe mit Referendaren gesprochen, die mir das geraten haben - allerdings aus Berlin - und habe auf der Website des OLG nichts anderes gefunden.
16.07.2020, 19:13
(16.07.2020, 19:00)Gast schrieb:(16.07.2020, 12:51)Gast schrieb:(16.07.2020, 10:07)Gast schrieb: Bis wann muss man sich denn eigentlich zurückmelden? In der JurVDKpV steht bis 4 Wochen vor Bewerbungsschluss. In der Email wiederum steht, es wird bis zum Bewerbungsschluss berücksichtigt.
Heißt doch im Prinzip, bevor man überhaupt weiß, ob man nicht vielleicht doch noch nachrückt, muss man sich vorsorglich zurückmelden - oder sehe ich das falsch? Mir kommt dieses ganze Verfahren nicht besonders effizient vor - schon die Sache mit dem Führungszeugnis ist aus meiner Sicht eine Verschwendung von Geld und Kapazität, wenn man doch eh nicht weiß, zu welchem Termin man angenommen wird :dodgy:
Ja, es wird bis zum Bewerbungsschluss des Termins berücksichtigt. Für den Novembertermin also bis zum 5. August. In der JurVDKpV steht das zwar anders, aber in der Mail, die man beim Eingang der Bewerbung erhält steht dass Rückmeldungen "über die Vorgaben der JurVDKpV hinaus bis zum Bewerbungsschluss berücksichtigt werden"
Hast du denn schon ein Führungszeugnis beantragt? Das OLG meinte, man solle das erst mit Platzangebot beantragen, da man ja nicht weiß, ob man genommen wird.
Ja, das habe ich. Ich dachte, es muss unbedingt eins vorliegen, wenn man angenommen wird? Und da die Bearbeitungszeit mit 2 Wochen angegeben wurde und das Amt durch Corona Termine vegeben hat (längere Wartezeit) habe ich das schon vor Wochen vorsorglich erledigt. Habe mit Referendaren gesprochen, die mir das geraten haben - allerdings aus Berlin - und habe auf der Website des OLG nichts anderes gefunden.
Auf meine Nachfrage beim OLG sagte man mir, dass es ausreiche dies erst mit Angebotserteilung zu beantragen, da "Sie ja eh nicht wissen ob sie genommen werden und es schade wäre, wenn es verfällt". Um also nicht unnötig 13 Euro auszugeben, werde ich das auch erst mit Angebotserteilung beantragen. :D
22.07.2020, 18:52
Ist denn noch jemand nachgerückt? Wenn ja
mit wie viel Punkten + Wartezeit?
mit wie viel Punkten + Wartezeit?
22.07.2020, 20:22
07.08.2020, 21:41
Hallo,
bekommt man eine offizielle Absage, wenn man nicht genommen wurde? Und wenn ja hat diese schon jemand bekommen?
Und bekommt man wenn man sich zurüchgemeldet hat eine Bestätigung, dass man zu dem nächsten/ gewünschten Zeitpunkt in der Liste steht?
LG
bekommt man eine offizielle Absage, wenn man nicht genommen wurde? Und wenn ja hat diese schon jemand bekommen?
Und bekommt man wenn man sich zurüchgemeldet hat eine Bestätigung, dass man zu dem nächsten/ gewünschten Zeitpunkt in der Liste steht?
LG
08.08.2020, 08:55
(07.08.2020, 21:41)Gast schrieb: Hallo,
bekommt man eine offizielle Absage, wenn man nicht genommen wurde? Und wenn ja hat diese schon jemand bekommen?
Und bekommt man wenn man sich zurüchgemeldet hat eine Bestätigung, dass man zu dem nächsten/ gewünschten Zeitpunkt in der Liste steht?
LG
Hey,
falls deine Bewerbung nicht berücksichtigt werden konnte bekommst du ein Schreiben.
Eine Bestätigung, dass deine Bewerbung zum nächsten gewünschten Zeitpunkt berücksichtige wird bzw. die Rückmeldung eingegangen ist gibt es allerdings nicht.
Ich würde dir deshalb empfehlen, etwaige Versandnachweise aufzubewahren um im Zweifelsfall den fristgerechten Versand nachweisen zu können.