15.07.2020, 13:18
Hat denn jemand Erfahrung, ob und inwieweit Examensklausuren Urteile zum Gegenstand haben, die in Zeitschriften a la RÜ oder Life and Law besprochen wurden?
Im ersten Staatsexamen kommt dies ja sehr häufig vor, ist dies im Zweiten ähnlich?
Im ersten Staatsexamen kommt dies ja sehr häufig vor, ist dies im Zweiten ähnlich?
15.07.2020, 13:33
Die Klausuren ausm zweiten sind eigentlich immer an Rechtsprechung angelehnt, auch aktuelle. Anders könnte man sich die ganzen Fälle gar nicht ausdenken.
Ob das in der Folge dazu führt, dass man sich aktuelle Rspr anschauen sollte, muss jeder für sich selber entscheiden.
Kaiser gibt immer sehr lange Rechtsprechungslisten raus - es ist eh nicht möglich alles davon zu kennen und ne Garantie dass das dran kommt gibts auch nicht.
Ob das in der Folge dazu führt, dass man sich aktuelle Rspr anschauen sollte, muss jeder für sich selber entscheiden.
Kaiser gibt immer sehr lange Rechtsprechungslisten raus - es ist eh nicht möglich alles davon zu kennen und ne Garantie dass das dran kommt gibts auch nicht.
15.07.2020, 13:56
Ich würde das mit Vorsicht genießen, vor allem darf man nicht in den Modus kommen und Urteile zu lernen, denn das LJPA wandelt ja ab. Und vertretbar sind verschiedene Lösungen, bei nem BGH Urteil ist ja nicht so, dass der BGH jetzt recht hat, wenn davor ein olg was anderes gesagt hat, dann lässt sich das auch vertreten, da sitzen auch schlaue Köpfe rum. Von daher. Lieber Urteile lesen um in den Urteilsstil reinzukommen.
Es werden ja im Examen keine Urteile abgefragt, sondern man soll einen Fall lösen, mit Argumenten. Und da hilft idR am besten der Kommentar.
Es werden ja im Examen keine Urteile abgefragt, sondern man soll einen Fall lösen, mit Argumenten. Und da hilft idR am besten der Kommentar.
15.07.2020, 14:05
(15.07.2020, 13:56)Gast schrieb: Ich würde das mit Vorsicht genießen, vor allem darf man nicht in den Modus kommen und Urteile zu lernen, denn das LJPA wandelt ja ab. Und vertretbar sind verschiedene Lösungen, bei nem BGH Urteil ist ja nicht so, dass der BGH jetzt recht hat, wenn davor ein olg was anderes gesagt hat, dann lässt sich das auch vertreten, da sitzen auch schlaue Köpfe rum. Von daher. Lieber Urteile lesen um in den Urteilsstil reinzukommen.
Es werden ja im Examen keine Urteile abgefragt, sondern man soll einen Fall lösen, mit Argumenten. Und da hilft idR am besten der Kommentar.
Nur steht zur Meinung des OLG nichts in der Lösung des JPA und viele Prüfer werden sich nicht die Mühe machen diese Entscheidung zu lesen. Dann steht neben einer Übungsklausur auch mal "unvertretbar" obwohl das OLG es so vertreten hat. Jura halt.
15.07.2020, 15:43
(15.07.2020, 14:05)Gast schrieb:Ja, aber das wird im Examen (hoffentlich) eher nicht vorkommen, weil das ja ne Einladung zum Widerspruch ist. Ich denke (bzw. hoffe), dass sich die Korrektoren im Examen schon die Zeit nehmen, den jeweiligen Lösungsansatz zu verfolgen und mitzudenken und eventuell auch zu schauen, ob das vielleicht irgendwo vertreten wurde. Dass das bei den Übungsklausuren, die der AG-Leiter mal eben nebenbei korrigiert, anders ist, steht außer Frage. Genauso wie natürlich klar ist, dass eine dem BGH (= der Lösungsskizze) entsprechende Lösung immer ein paar Punkte mehr geben wird. Das ist die Lösung, die der Korrektor beim Lesen im Kopf hat. Wenn man die trifft, macht es bei dem direkt Klick und man ist gut dabei. Ist nur menschlich.(15.07.2020, 13:56)Gast schrieb: Ich würde das mit Vorsicht genießen, vor allem darf man nicht in den Modus kommen und Urteile zu lernen, denn das LJPA wandelt ja ab. Und vertretbar sind verschiedene Lösungen, bei nem BGH Urteil ist ja nicht so, dass der BGH jetzt recht hat, wenn davor ein olg was anderes gesagt hat, dann lässt sich das auch vertreten, da sitzen auch schlaue Köpfe rum. Von daher. Lieber Urteile lesen um in den Urteilsstil reinzukommen.
Es werden ja im Examen keine Urteile abgefragt, sondern man soll einen Fall lösen, mit Argumenten. Und da hilft idR am besten der Kommentar.
Nur steht zur Meinung des OLG nichts in der Lösung des JPA und viele Prüfer werden sich nicht die Mühe machen diese Entscheidung zu lesen. Dann steht neben einer Übungsklausur auch mal "unvertretbar" obwohl das OLG es so vertreten hat. Jura halt.
15.07.2020, 16:15
Ich denke es kann hilfreich sein, wenn man bedeutende Entscheidungen kennt, da man so meistens einfach schneller den Clou/Schwerpunkt findet. Und solche Entscheidungen werden halt auch gerne verbaut. Also wäre mein Tipp, dass man einfach punktuell sich Entscheidungen anschaut.
ZB hatte ich das mit den Pflandflaschen aus dem aktuellen Durchgang in NRW vorher auch bei einem Webinar gehört. Ich denke, dass die Rep-Anbieter (auch solche fürs 1. Examen), die auch aktuelle Rechtsprechung thematisieren, das schon ganz gut auf dem Schirm haben, was da aktuell in der Rspr. passiert, was wirklich hilfreich ist, zu kennen. Und meistens setzt man sich bei so einem Anlass, dann ja irgendwie noch mal mit der gesamten Thematik auseinander und wiederholt das auch noch indirekt.Und für Formulierungen etc. schadet es natürlich nie, wenn man mal ab und zu ein Urteil liest.
Nicht sinnvoll ist denke ich, wenn man irgendwie die Rspr auswendig lernen möchte.
ZB hatte ich das mit den Pflandflaschen aus dem aktuellen Durchgang in NRW vorher auch bei einem Webinar gehört. Ich denke, dass die Rep-Anbieter (auch solche fürs 1. Examen), die auch aktuelle Rechtsprechung thematisieren, das schon ganz gut auf dem Schirm haben, was da aktuell in der Rspr. passiert, was wirklich hilfreich ist, zu kennen. Und meistens setzt man sich bei so einem Anlass, dann ja irgendwie noch mal mit der gesamten Thematik auseinander und wiederholt das auch noch indirekt.Und für Formulierungen etc. schadet es natürlich nie, wenn man mal ab und zu ein Urteil liest.
Nicht sinnvoll ist denke ich, wenn man irgendwie die Rspr auswendig lernen möchte.
15.07.2020, 16:52
In den Klausuren im zweiten Examen kommen dauernd aktuelle Urteile dran, viel viel mehr noch als im ersten Examen (dort im Ersten helfen dann in der Tat die klassischen Zeitschriften aus dem Studium wie L&L, Alpman RÜ, JA etc). Im Zweiten kommen aber oft andere Urteile als im Ersten.
Gruss
T.K.
Gruss
T.K.
15.07.2020, 20:02
in welchem Webinar wurde der Pfandflaschenfall besprochen?
15.07.2020, 20:26
(15.07.2020, 20:02)nrwww schrieb: in welchem Webinar wurde der Pfandflaschenfall besprochen?
Mat. StrafR. War ja die S1-Klausur. Ich meine, der stand auch auf dem Handout zum Seminar. Bin mir aber nicht 100-prozentig sicher, es haben mir die Teilnehmer unserer Kaiser-Strafrechtswebinare unisono berichtet, dass sie den Fall jedenfalls aus dem Webinar kannten. Wie auch das Urteil zur ersten ÖR-Klausur übrigens, das stand auch auf dem ÖR-Handout zum Kaiser-Webinar. Bekannt waren ja auch der Mietrechtsfall und die Z1.
15.07.2020, 21:08
(15.07.2020, 20:26)T. Kaiser schrieb:(15.07.2020, 20:02)nrwww schrieb: in welchem Webinar wurde der Pfandflaschenfall besprochen?
Mat. StrafR. War ja die S1-Klausur. Ich meine, der stand auch auf dem Handout zum Seminar. Bin mir aber nicht 100-prozentig sicher, es haben mir die Teilnehmer unserer Kaiser-Strafrechtswebinare unisono berichtet, dass sie den Fall jedenfalls aus dem Webinar kannten. Wie auch das Urteil zur ersten ÖR-Klausur übrigens, das stand auch auf dem ÖR-Handout zum Kaiser-Webinar. Bekannt waren ja auch der Mietrechtsfall und die Z1.
Torsten, ich fand eure Webinare super hilfreich aber man muss ehrlich sagen: eure Rspr Listen sind wirklich lang, da stehen Ultra viele Urteile drauf. Natürlich habt ihr da „Treffer“. Es ist aber utopisch zu glauben, dass man es schafft die zig Urteile auf den Listen alle zu lesen. Ich habe zB aus deinem Webinar die „heißen“ Urteile gelesen, die auf einem extra Zettel standen wo es hieß die sollte drucken und lesen. Davon kam keins dran. Dafür Z1, stand auf eurer langen Liste, mit dem Kommentar, dass der OLG das über 823 II und 1004 gelöst hat. War sicher hilfreich das zu wissen, hat man aber auch ohne das Wissen geschafft, indem man über GoA gegangen ist.
Und die Rspr zum Pfandflaschenfall stand 1:1 im Kommentar.
Wie gesagt, eure Webinare sind super, eure Rechtsprechungsübersichten auch, aber dieses „wir hatten das Urteil auf unserer Liste!!! Wir haben es ja gesagt!!!“ ist immer etwas nervig, denn da stehen richtig viele Urteile drauf, die eh keiner lesen kann.
Ich will nur nicht dass die Leute denken sie müssen ständig Urteile lesen, das dauert Ultra lange und die Wahrscheinlichkeit, das genau das Urteil drankommt ist gering.
Man sollte Urteile lesen um ein Gefühl dafür zu bekommen wie die Gerichte argumentieren - aber nicht, um sich die Entscheidung des Gerichts zu merken (sagt ihr auch nicht, denken aber viele).
Kenne genug Leute die meinten „ich kenne das Urteil!“, die haben das im Examen dann runter geschrieben und hatten am Ende trotzdem nur 4 Punkte.