14.07.2020, 17:47
Falls er was genommen hat, das milden Verfolgungswahn erzeugt (zb auch schon Alkohol), darf er das aber nicht beim Amtsarzt angeben...schlafende Hunde nicht wecken.
14.07.2020, 17:55
Geht es um eine Richter Stelle oder ganz normal Beamter?
14.07.2020, 18:35
(14.07.2020, 15:24)Gast in Panik schrieb: Hey Leute,
ich brauche mal Euren Rat. Ich habe riesen Mist gemacht.
Habe mich bei einer Behörde (Beamtenstelle) beworden, bekam eine Zusage und bereite nun die Unterlagen vor. Ich habe jetzt entdeckt, dass ich einen Fehler im Lebenslauf gemacht habe. Ich habe geschrieben, dass ich bis 2015 an der Uni immatrikuliert war. 2015 habe ich auch mein erstes Examen bestanden, das habe ich so auch im Lebenslauf nochmal extra aufgeführt. Jetzt schaue ich mir meine Exmatrikulationsbescheinigung, die ich einsenden muss, an und sehe, dass ich bis Anfang 2016 immatrikuliert war. Warum auch immer aber ich habe mich vertan.
Weiß jemand, was das nun für Konsequenzen hat, wenn ich da morgen anrufe und diesen Fehler gestehe? Faktisch habe ich ja nur bis 2015 studiert, weil ich mit dem Examen ja das Studium abgeschlossen habe. Immatrikuliert war ich auf dem Papier aber bis 2016.
Wie dumm das war weiß ich selber. :( :( :(
Viele Grüße
Du musst dich mal davon frei machen was du da eingetragen hast. Du hast da eingetragen, dass du bis 2016 als Student eingeschrieben warst und das warst du doch auch. Wo ist das Problem?
Würde ja nicht anrufen und irgendwas aufklären. Es gibt schlicht nichts zu erklären. Wenn du mich dafür anrufen würdest würde ich danach schon sehr an dir zweifeln.
14.07.2020, 18:48
Die Dauer der Immatrikulation ist so extrem irrelevant, dass es schlicht niemanden interessiert. Es dürfte zudem Standard sein, dass man sich so lange wie möglich weitermeldet - etwa fürs Semesterticket oder die Krankenversicherung. Nicht wenige schreiben sich sogar in zulassungsfreie Studiengänge ein.
Das gibt man natürlich alles nicht an. Es wäre nämlich sogar falsch, die Immatrikulationshistorie im Lebenslauf penibel nachzuerzählen. Das ist für den Auswähler nämlich uninteressant.
Ich würde dir auch raten, dir eine etwas dickere Haut zuzulegen (zugegebenermaßen leichter gesagt als getan). Wegen einer solchen Nichtigkeit sollte ein Volljurist nun wirklich keine Schnappatmung kriegen. Mit 18 ist sowas noch okay, als Mitt-Zwanziger sollte man souverän genug sein.
Das gibt man natürlich alles nicht an. Es wäre nämlich sogar falsch, die Immatrikulationshistorie im Lebenslauf penibel nachzuerzählen. Das ist für den Auswähler nämlich uninteressant.
Ich würde dir auch raten, dir eine etwas dickere Haut zuzulegen (zugegebenermaßen leichter gesagt als getan). Wegen einer solchen Nichtigkeit sollte ein Volljurist nun wirklich keine Schnappatmung kriegen. Mit 18 ist sowas noch okay, als Mitt-Zwanziger sollte man souverän genug sein.
14.07.2020, 18:50
Wegen sowas Wind machen: ich würde dich auch nicht einstellen. Meine Güte, belass es dabei oder wenn du sonst scheinbar nicht schlafen kannst ruf halt an und sag dir ist ein Tippfehler aufgefallen und gut ist. An deiner generellen Einstellung solltest du aber echt arbeiten, wenn du im Berufsleben nicht untergehen willst - wenn du dir über sowas belangloses schon total den Kopf machst: Prost Mahlzeit!
14.07.2020, 18:53
(14.07.2020, 16:02)Gast in Panik schrieb: Danke für Eure Antworten.
Denke auch, dass es entscheidend ist, wann ich das Examen gemacht habe. Ich möchte den Fehler lieber aufklären, bevor das irgendwann mal bemerkt wird. Ich habe bloß brutale Angst, dass die sagen, dass sie ihr Einstellungsangebot zurückziehen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie mich nicht genommen hätten, wenn sie gewusst hätten, dass ich bis Anfang 2016 immatrikuliert war.
Vollkommen absurd.
Hör auf dir unnötige Gedanken zu machen.
14.07.2020, 19:04
Wie kann man als Jurist überleben, wenn man sich wegen sowas schon Gedanken macht :D
14.07.2020, 19:11
(14.07.2020, 18:48)Gast schrieb: Die Dauer der Immatrikulation ist so extrem irrelevant, dass es schlicht niemanden interessiert. Es dürfte zudem Standard sein, dass man sich so lange wie möglich weitermeldet - etwa fürs Semesterticket oder die Krankenversicherung. Nicht wenige schreiben sich sogar in zulassungsfreie Studiengänge ein.
Das gibt man natürlich alles nicht an. Es wäre nämlich sogar falsch, die Immatrikulationshistorie im Lebenslauf penibel nachzuerzählen. Das ist für den Auswähler nämlich uninteressant.
Ich würde dir auch raten, dir eine etwas dickere Haut zuzulegen (zugegebenermaßen leichter gesagt als getan). Wegen einer solchen Nichtigkeit sollte ein Volljurist nun wirklich keine Schnappatmung kriegen. Mit 18 ist sowas noch okay, als Mitt-Zwanziger sollte man souverän genug sein.
Habe auch noch nie in einem Lebenslauf ausdrücklich angegeben, von wann bis wann ich formal immatrikuliert war. Wüsste auch nicht, warum ich derartige Angaben unaufgefordert machen sollte. Ich habe allein angegeben, in welchem Zeitraum ich tatsächlich studiert habe. D.h. Lehrveranstaltungen besucht, Prüfungen absolviert und mein Staatsexamen erlangt habe. Die Immatrikulation ist ein rein formaler Zustand, der noch lange nichts darüber aussagt, ob jemand wirklich studiert. Zumindest in NRW bleiben auch viele Referendare - z.T. auch in Jura - weiter scheineingeschrieben, um in den Genuss des Semestertickets zu kommen. Aber niemand käme ernsthaft auf die Idee, das im Lebenslauf oder Bewerbungsgespräch offenzulegen.
14.07.2020, 19:13
Mal eine blöde Frage: wieso gibt man überhaupt an wie lange man an der Uni immatrikuliert war? Ich erwähne im Lebenslauf lediglich das Datum, an dem ich mein Examen absolviert habe. Aber wozu soll ich abgeben, dass ich bis Ende September zB noch immatrikuliert war?
14.07.2020, 19:51
(14.07.2020, 19:13)Juristin88 schrieb: Mal eine blöde Frage: wieso gibt man überhaupt an wie lange man an der Uni immatrikuliert war? Ich erwähne im Lebenslauf lediglich das Datum, an dem ich mein Examen absolviert habe. Aber wozu soll ich abgeben, dass ich bis Ende September zB noch immatrikuliert war?
Würde mal mutmaßen:
Im ÖD muss man einen lückenlosen CV vorlegen und denke die Fragestellerin wollte lieber Studentin als Arbeitslose sein (zb zwischen 1 Examen und Beginn des Ref).
Wobei man da auch einfach mal selbstbewusst 2,3 Monate Urlaub eintragen kann :D