14.07.2020, 15:24
Hey Leute,
ich brauche mal Euren Rat. Ich habe riesen Mist gemacht.
Habe mich bei einer Behörde (Beamtenstelle) beworden, bekam eine Zusage und bereite nun die Unterlagen vor. Ich habe jetzt entdeckt, dass ich einen Fehler im Lebenslauf gemacht habe. Ich habe geschrieben, dass ich bis 2015 an der Uni immatrikuliert war. 2015 habe ich auch mein erstes Examen bestanden, das habe ich so auch im Lebenslauf nochmal extra aufgeführt. Jetzt schaue ich mir meine Exmatrikulationsbescheinigung, die ich einsenden muss, an und sehe, dass ich bis Anfang 2016 immatrikuliert war. Warum auch immer aber ich habe mich vertan.
Weiß jemand, was das nun für Konsequenzen hat, wenn ich da morgen anrufe und diesen Fehler gestehe? Faktisch habe ich ja nur bis 2015 studiert, weil ich mit dem Examen ja das Studium abgeschlossen habe. Immatrikuliert war ich auf dem Papier aber bis 2016.
Wie dumm das war weiß ich selber. :( :( :(
Viele Grüße
ich brauche mal Euren Rat. Ich habe riesen Mist gemacht.
Habe mich bei einer Behörde (Beamtenstelle) beworden, bekam eine Zusage und bereite nun die Unterlagen vor. Ich habe jetzt entdeckt, dass ich einen Fehler im Lebenslauf gemacht habe. Ich habe geschrieben, dass ich bis 2015 an der Uni immatrikuliert war. 2015 habe ich auch mein erstes Examen bestanden, das habe ich so auch im Lebenslauf nochmal extra aufgeführt. Jetzt schaue ich mir meine Exmatrikulationsbescheinigung, die ich einsenden muss, an und sehe, dass ich bis Anfang 2016 immatrikuliert war. Warum auch immer aber ich habe mich vertan.
Weiß jemand, was das nun für Konsequenzen hat, wenn ich da morgen anrufe und diesen Fehler gestehe? Faktisch habe ich ja nur bis 2015 studiert, weil ich mit dem Examen ja das Studium abgeschlossen habe. Immatrikuliert war ich auf dem Papier aber bis 2016.
Wie dumm das war weiß ich selber. :( :( :(
Viele Grüße
14.07.2020, 15:32
Aus Personalersicht im öD kann ich Dir sagen, dass das überhaupt nichts macht. Da sind andere Daten wichtiger. Teile ihnen einfach mit, dass Dir da ein Fehler unterlaufen ist.
14.07.2020, 15:37
Vielen Dank für Deine Nachricht, die mich schon ein bisschen beruhigt. Hast Du noch einen Rat an mich? Soll ich bitten, dass ich einen neuen Lebenslauf schicken soll oder dass ein Vermerk gemacht wird? Wer entscheidet darüber, ob das schlimm ist? Müssen darüber auch nochmal alle am Bewerbungsgespräch Beteiligten informiert werden? Mir ist das so unangenehm.
14.07.2020, 15:52
Das kannst Du auch noch gut als Tippfehler verkaufen bzw. ist letztlich irrelevant. Entscheidend ist ja, wann Du Dein Examen gemacht hast und ggf. wann und wo Du gearbeitet hast. Das kann man ja durchaus auch während des Studiums/der Immatrikulation.
Sofern Du Dich aber z.B. beim BND oder Innenministerium (da kenne ich die genauen Voraussetzungen nicht) bewirbst, solltes Du auf jeden Fall aufpassen. Der Fehler bzgl. der Immatrikulation dürfte auch hier unerheblich sein, aber aufgrund der genauen (Sicherheits)Überprüfung kann da das Vergessen eines Ferienjobs o.Ä. am Ende tatsächlich ein Problem sein.
Sofern Du Dich aber z.B. beim BND oder Innenministerium (da kenne ich die genauen Voraussetzungen nicht) bewirbst, solltes Du auf jeden Fall aufpassen. Der Fehler bzgl. der Immatrikulation dürfte auch hier unerheblich sein, aber aufgrund der genauen (Sicherheits)Überprüfung kann da das Vergessen eines Ferienjobs o.Ä. am Ende tatsächlich ein Problem sein.
14.07.2020, 15:53
alter lass es sein. Das blicken und bemerken die eh nicht. Wenn du die hinweist, müssen die nachdenken und prüfen. Das mögen Beamte nicht.
14.07.2020, 15:58
Aber so wirklich was falsches angegeben hast du am Ende doch gar nicht. Das Datum an dem du das Examen bestanden hast ist doch das entscheidende.
Schreib doch einfach, dass dir aufgefallen ist, dass du natürlich nicht sofort mit bestehen exmatrikuliert wurdest, sondern dass das Semester auslief und gut ist.
Ganz ehrlich, ich hab bisher auch immer nur das Datum des Bestehens des Examens angegeben.
Schreib doch einfach, dass dir aufgefallen ist, dass du natürlich nicht sofort mit bestehen exmatrikuliert wurdest, sondern dass das Semester auslief und gut ist.
Ganz ehrlich, ich hab bisher auch immer nur das Datum des Bestehens des Examens angegeben.
14.07.2020, 16:02
Danke für Eure Antworten.
Denke auch, dass es entscheidend ist, wann ich das Examen gemacht habe. Ich möchte den Fehler lieber aufklären, bevor das irgendwann mal bemerkt wird. Ich habe bloß brutale Angst, dass die sagen, dass sie ihr Einstellungsangebot zurückziehen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie mich nicht genommen hätten, wenn sie gewusst hätten, dass ich bis Anfang 2016 immatrikuliert war.
Denke auch, dass es entscheidend ist, wann ich das Examen gemacht habe. Ich möchte den Fehler lieber aufklären, bevor das irgendwann mal bemerkt wird. Ich habe bloß brutale Angst, dass die sagen, dass sie ihr Einstellungsangebot zurückziehen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie mich nicht genommen hätten, wenn sie gewusst hätten, dass ich bis Anfang 2016 immatrikuliert war.
14.07.2020, 16:05
(14.07.2020, 15:58)GastHE schrieb: Aber so wirklich was falsches angegeben hast du am Ende doch gar nicht. Das Datum an dem du das Examen bestanden hast ist doch das entscheidende.
Schreib doch einfach, dass dir aufgefallen ist, dass du natürlich nicht sofort mit bestehen exmatrikuliert wurdest, sondern dass das Semester auslief und gut ist.
Ganz ehrlich, ich hab bisher auch immer nur das Datum des Bestehens des Examens angegeben.
Ja, das stimmt schon. Das hätte ich mal auch so machen sollen. :(
14.07.2020, 16:06
(14.07.2020, 16:05)Gast schrieb:(14.07.2020, 15:58)GastHE schrieb: Aber so wirklich was falsches angegeben hast du am Ende doch gar nicht. Das Datum an dem du das Examen bestanden hast ist doch das entscheidende.
Schreib doch einfach, dass dir aufgefallen ist, dass du natürlich nicht sofort mit bestehen exmatrikuliert wurdest, sondern dass das Semester auslief und gut ist.
Ganz ehrlich, ich hab bisher auch immer nur das Datum des Bestehens des Examens angegeben.
Ja, das stimmt schon. Das hätte ich mal auch so machen sollen. :(
Habe vergessen, meinen Gast-Namen einzutragen. Bin gerade bisschen neben mir, sorry.
14.07.2020, 16:08
Das ist doch total irrelevant. Schlafende Hunde soll man nicht wecken. Was macht das denn für einen Unterschied?