13.07.2020, 11:20
Hi,
was ist mit in der Klageschrift angekündigten, in der mündlichen Verhandlung aber nicht oder anders gestellten Anträgen? Ist das dann eine Teilrücknahme/ Änderung der Klage oder wie ist das rechtlich zu bewerten? Wie bringe ich das in den Tatbestand ein?
Beispiel:
Kläger kündigt in Klage an, in der mündlichen Verhandlung zu beantragen, den Beklagten zur Zahlung von 1.500 Euro zu verurteilen.
In der mündlichen Verhandlung lautet der Antrag dann nur noch 1.000 Euro.
Ist das eine Klageänderung/ Rücknahme oder wie ist das?
was ist mit in der Klageschrift angekündigten, in der mündlichen Verhandlung aber nicht oder anders gestellten Anträgen? Ist das dann eine Teilrücknahme/ Änderung der Klage oder wie ist das rechtlich zu bewerten? Wie bringe ich das in den Tatbestand ein?
Beispiel:
Kläger kündigt in Klage an, in der mündlichen Verhandlung zu beantragen, den Beklagten zur Zahlung von 1.500 Euro zu verurteilen.
In der mündlichen Verhandlung lautet der Antrag dann nur noch 1.000 Euro.
Ist das eine Klageänderung/ Rücknahme oder wie ist das?
13.07.2020, 11:33
Die Antwort findest du in jedem Lehrbuch und vermutlich auch im Kaiserskript...
13.07.2020, 20:50
Teilversäumnis- und Endurteil
13.07.2020, 21:56
13.07.2020, 21:59
was für säumnis?
13.07.2020, 22:02
13.07.2020, 22:03
13.07.2020, 22:11
Ja und? Wenn er die angekündigt hat, aber im Prozess andere stellt, dann ist er ja wohl nicht säumig lol
13.07.2020, 22:15
(13.07.2020, 22:11)hallo2424 schrieb: Ja und? Wenn er die angekündigt hat, aber im Prozess andere stellt, dann ist er ja wohl nicht säumig lol
Trolololol...lehrbuch?
Keine Erledigung, mangels erledigenden Ereignisses.
Keine Teilrücknahme mangels Einwilligung, § 269 I ZPO.
Damit wird die Klage hinsichtlich des zurückbleibenden Teils durch Teil-VU ggü. dem Kläger, im Übrigen durch Endurteil entschieden.
Übrigens: Es gibt - je nach Zählweise - mindestens 4 Arten der Säumnis.
13.07.2020, 22:17
Bitte was? Das ist ne einfache Klageänderung. Wenn ich 1.500 ankündige, in der mündlichen verhandlung aber nur 1.000 beantrage ist das eine klageänderung keine säumnis in höhe von 500,00. totaler quatsch. das würde bedeuten, dass meine angekündigten anträge für immer bindend sind.