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Anträge
Frage242
Unregistered
 
#1
13.07.2020, 11:20
Hi,

was ist mit in der Klageschrift angekündigten, in der mündlichen Verhandlung aber nicht oder anders gestellten Anträgen? Ist das dann eine Teilrücknahme/ Änderung der Klage oder wie ist das rechtlich zu bewerten? Wie bringe ich das in den Tatbestand ein?

Beispiel:

Kläger kündigt in Klage an, in der mündlichen Verhandlung zu beantragen, den Beklagten zur Zahlung von 1.500 Euro zu verurteilen.

In der mündlichen Verhandlung lautet der Antrag dann nur noch 1.000 Euro. 

Ist das eine Klageänderung/ Rücknahme oder wie ist das?
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Gast
Unregistered
 
#2
13.07.2020, 11:33
Die Antwort findest du in jedem Lehrbuch und vermutlich auch im Kaiserskript...
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Gast
Unregistered
 
#3
13.07.2020, 20:50
Teilversäumnis- und Endurteil
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Gast
Unregistered
 
#4
13.07.2020, 21:56
(13.07.2020, 20:50)Gast schrieb:  Teilversäumnis- und Endurteil

Teilversäumnis- und Schlussurteil!

Schlussurteil ist das Endurteil, das auf die ergehenden Teilurteile folgt und den Rechtsstreit endgültig beendet.
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hallo744
Unregistered
 
#5
13.07.2020, 21:59
was für säumnis?
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Gast
Unregistered
 
#6
13.07.2020, 22:02
(13.07.2020, 21:56)Gast schrieb:  
(13.07.2020, 20:50)Gast schrieb:  Teilversäumnis- und Endurteil

Teilversäumnis- und Schlussurteil!

Schlussurteil ist das Endurteil, das auf die ergehenden Teilurteile folgt und den Rechtsstreit endgültig beendet.


Nope. Der Vorschreiber hat recht.
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Gast
Unregistered
 
#7
13.07.2020, 22:03
(13.07.2020, 21:59)hallo744 schrieb:  was für säumnis?


Klägerseitige. Der Kläger bleibt mit den gestellten Anträgen teilweise hinter den schriftsätzlich angekündigten Anträgen zurück.
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hallo2424
Unregistered
 
#8
13.07.2020, 22:11
Ja und? Wenn er die angekündigt hat, aber im Prozess andere stellt, dann ist er ja wohl nicht säumig lol
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Gast
Unregistered
 
#9
13.07.2020, 22:15
(13.07.2020, 22:11)hallo2424 schrieb:  Ja und? Wenn er die angekündigt hat, aber im Prozess andere stellt, dann ist er ja wohl nicht säumig lol


Trolololol...lehrbuch?
Keine Erledigung, mangels erledigenden Ereignisses.
Keine Teilrücknahme mangels Einwilligung, § 269 I ZPO.


Damit wird die Klage hinsichtlich des zurückbleibenden Teils durch Teil-VU ggü. dem Kläger, im Übrigen durch Endurteil entschieden.

Übrigens: Es gibt - je nach Zählweise - mindestens 4 Arten der Säumnis.
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jakfa123
Unregistered
 
#10
13.07.2020, 22:17
Bitte was? Das ist ne einfache Klageänderung. Wenn ich 1.500 ankündige, in der mündlichen verhandlung aber nur 1.000 beantrage ist das eine klageänderung keine säumnis in höhe von 500,00. totaler quatsch. das würde bedeuten, dass meine angekündigten anträge für immer bindend sind.
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