13.07.2020, 15:03
(13.07.2020, 14:57)Nrwler123 schrieb:(13.07.2020, 14:51)VerzweifelterJurist schrieb:(13.07.2020, 14:48)Gast schrieb: Sogar die falsche Klageart geprüft, schlimmer kann es nicht werden
Welche?
Habe beide Male eine FK angenommen. Bei Antrag 2 habe ich auch an eine FFKL gedacht aber abgelehnt. Das VG hat beides angenommen bzw es offen gelassen, also scheint mir meine FK nicht völlig unvertretbar. Mit dem Argument, dass er ein Realhandeln will.
Hab’s auch falsch. Aber ehrlich gesagt liest es sich so, als würde bzgl des Antrags zu 2. nur eine FFK in Betracht kommen...
Das Gericht geht bei dem Antrag zu 2 von einer FK in Kombination mit einer FFKL aus.
Denn die Zulassung besteht einerseits aus VA und andererseits aus Realhandeln (so auch das Gericht).
Da ich nur auf das Realhandeln abgestellt habe, werde ich nicht deswegen durchfallen weil ich dann folgerichtig eine FK angenommen habe.
Wird im Ergebnis auch nicht drauf ankommen da selber Tenor und selbe VSS.
Welche Klageart habt ihr denn?
13.07.2020, 15:04
(13.07.2020, 15:02)GastNRWX schrieb:(13.07.2020, 14:35)VerzweifelterJurist schrieb:(13.07.2020, 14:31)Die Gast schrieb:(13.07.2020, 14:22)Gast schrieb:(13.07.2020, 14:10)Gast schrieb: Hessen war der Horror
Was wars denn in Hessen?
Urt. v. 03.09.2019, Az. 8 K 2064/18.Gl).
Lief auch in nrw
Eigentlich eine Frechheit, was das LJPA aus einem durchaus examenstauglichen Urteil für eine unsinnige Frankensteins Monster Klausur gezimmert hat. Völlig unklar, worauf die hinaus wollten und wo die Schwerpunkte liegen sollten. Liest man aber das Urteil, dann versteht man erst, worum es gehen soll. Erinnert stark an ZI.
Dem möchte ich zustimmen.
Wenn man das Urteil liest, ist alles klar. Der SV in der Klausur war demgegenüber einfach bizarr und referendarunfreundlich.
13.07.2020, 15:09
Absolut machbare Klausur heute. Weiß nicht was alle haben. Die Thematik ist doch hinlänglich bekannt.
13.07.2020, 15:11
13.07.2020, 15:11
13.07.2020, 15:17
Ganz identisch zum Urteil ist der sv ja nicht, zb bei den Angaben zur Versicherung geht es ja um was anderes
13.07.2020, 15:33
(13.07.2020, 15:03)VerzweifelterJurist schrieb:(13.07.2020, 14:57)Nrwler123 schrieb:(13.07.2020, 14:51)VerzweifelterJurist schrieb:(13.07.2020, 14:48)Gast schrieb: Sogar die falsche Klageart geprüft, schlimmer kann es nicht werden
Welche?
Habe beide Male eine FK angenommen. Bei Antrag 2 habe ich auch an eine FFKL gedacht aber abgelehnt. Das VG hat beides angenommen bzw es offen gelassen, also scheint mir meine FK nicht völlig unvertretbar. Mit dem Argument, dass er ein Realhandeln will.
Hab’s auch falsch. Aber ehrlich gesagt liest es sich so, als würde bzgl des Antrags zu 2. nur eine FFK in Betracht kommen...
Das Gericht geht bei dem Antrag zu 2 von einer FK in Kombination mit einer FFKL aus.
Denn die Zulassung besteht einerseits aus VA und andererseits aus Realhandeln (so auch das Gericht).
Da ich nur auf das Realhandeln abgestellt habe, werde ich nicht deswegen durchfallen weil ich dann folgerichtig eine FK angenommen habe.
Wird im Ergebnis auch nicht drauf ankommen da selber Tenor und selbe VSS.
Welche Klageart habt ihr denn?
Hab 1. FKl 43 I und 2. FFKl 113 I 4 gesagt beides (+)
aber zu viel Zeit verloren bei der Überlegung was statthaft ist
13.07.2020, 15:44
Mich ärgert, dass ich den Antrag zu 1 als unbegründet abgewiesen habe. Man hätte da nur stumpf die Streitgegenstände vergleichen müssen und wäre dazu gekommen, dass es der selbe Streitgegenstand ist und die Weigerung der Behörde daher gegen 20 III GG iVM 121 VwGO verstößt.
Ich habe da hingegen irgendwas gelabert von Rechtskrafterstreckung bei Beschlüssen im
Einstweiligen RS.
Ich habe da hingegen irgendwas gelabert von Rechtskrafterstreckung bei Beschlüssen im
Einstweiligen RS.
13.07.2020, 15:50
In Niedersachsen wurde heute nach über der Hälfte der Bearbeitungszeit ein Sachverhaltsfehler korrigiert...coolcoolcool
13.07.2020, 15:52
unmöglich, das in der Zeit zu schaffen, bin echt so sauer.