11.07.2020, 17:49
Hallo zusammen,
ich weiß es gibt schon einen ähnlichen Thread, mich interessiert aber ausschließlich was angestellte Junganwälte in kleinen/ normal geoßen Kanzleien verdienen, also bei Feld/Wald und Wiesen Anwälten, keine Großkanzleien.
Wie sieht es mit Gehaltssteigerungen aus ? Wann und wie viel? Nach der Probezeit?
Ich arbeite in so einer Kanzlei in einer Kleinstadt in NRW, nahe einer Großstadt (in der ich wohne) und fühle mich ziemlich ausgebeutet.
Mir wurde einer Erhöhung nach der Probezeit in Aussicht gestellt, habe aber zufällig gehört was ein Kollege in der Kanzlei mit mehr Erfahrung verdient und sehe daher schwarz, obwohl der Chef mit meiner Leistung immer sehr zufrieden ist.
ich weiß es gibt schon einen ähnlichen Thread, mich interessiert aber ausschließlich was angestellte Junganwälte in kleinen/ normal geoßen Kanzleien verdienen, also bei Feld/Wald und Wiesen Anwälten, keine Großkanzleien.
Wie sieht es mit Gehaltssteigerungen aus ? Wann und wie viel? Nach der Probezeit?
Ich arbeite in so einer Kanzlei in einer Kleinstadt in NRW, nahe einer Großstadt (in der ich wohne) und fühle mich ziemlich ausgebeutet.
Mir wurde einer Erhöhung nach der Probezeit in Aussicht gestellt, habe aber zufällig gehört was ein Kollege in der Kanzlei mit mehr Erfahrung verdient und sehe daher schwarz, obwohl der Chef mit meiner Leistung immer sehr zufrieden ist.
11.07.2020, 17:53
Mein Erfahrungswert bei einer Kanzlei nähe Düsseldorf mit ca. 10 Anwälten, Einstiegsgehalt für die ersten zwei Jahre: 2.800 € brutto
11.07.2020, 18:04
Kommt auf die Noten an. Kleinstädte zahlen auch weniger, weil man da billiger wohnen kann. Ob man da aber überhaupt eine Wohnung unter 50 m2 findet und zu welchem Preis ist ne andere Frage.Manche müssen mit dem Gehalt dann noch pendeln von der nächstgelegenen Großstadt, wo ne Wohnung frei war. Unter 40 k sollte man nicht aufstehen, auch nicht mit 2 x 4, schon gar nicht mit Pendeln.
11.07.2020, 18:08
Also 2007 waren 2300 Euro brutto das untere Maß einer iSv § 26 BORA angemessenen Vergütung (AGH NRW 02.11.2007 - 2 ZU 7/07). Über 10 Jahre später sind 2800 Euro angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung wohl nicht viel mehr als gerade noch angemessen. Wer weit weniger verdient, sollte sich an die RAK wenden.
[url=https://www.justiz.nrw.de/nrwe/anwgh/j2007/2_ZU_7_07beschluss20071102.html][/url]
[url=https://www.justiz.nrw.de/nrwe/anwgh/j2007/2_ZU_7_07beschluss20071102.html][/url]
11.07.2020, 18:10
2800 ist die Untergrenze. Die Arbeitgeber wissen das wohl auch. Habe das mit 2 x 5,x schon öfter im Gespräch als Gehaltsvorstellung von Arbeitgeberseite gehört.
11.07.2020, 18:22
(11.07.2020, 17:53)Gast schrieb: Mein Erfahrungswert bei einer Kanzlei nähe Düsseldorf mit ca. 10 Anwälten, Einstiegsgehalt für die ersten zwei Jahre: 2.800 € bruttoPuh das ist schon echt wenig. Wann war das denn ?
Ich kriege jetzt 3.200x 12 das war’s, keine Sonderzahlungen oder sonst was.
Habe aber eigentlich ganz ordentliche Examina, weswegen es mich doppelt wurmt (7 & 7,3).
Behörden wollten mich nicht haben, bin wohl kein Behördenmensch ( zu sehr Chef und Eigeninitiative/Macher) und Unternehmen wollen immer Beruferfahrene.
Habe früher auch gesagt unter 45k fange ich nicht an, habe aus lauter Verzweiflung dann aber doch dort angefangen.
11.07.2020, 18:25
(11.07.2020, 18:04)Gast schrieb: Kommt auf die Noten an. Kleinstädte zahlen auch weniger, weil man da billiger wohnen kann. Ob man da aber überhaupt eine Wohnung unter 50 m2 findet und zu welchem Preis ist ne andere Frage.Manche müssen mit dem Gehalt dann noch pendeln von der nächstgelegenen Großstadt, wo ne Wohnung frei war. Unter 40 k sollte man nicht aufstehen, auch nicht mit 2 x 4, schon gar nicht mit Pendeln.
Tatsächlich wären mir 50m2 (deutlich) zu klein, es gibt aber in der Tat dort kaum Mietwohnungen und dann unwesentlich billiger als in der Großstadt.
11.07.2020, 18:30
(11.07.2020, 18:22)Anwalt7 schrieb:(11.07.2020, 17:53)Gast schrieb: Mein Erfahrungswert bei einer Kanzlei nähe Düsseldorf mit ca. 10 Anwälten, Einstiegsgehalt für die ersten zwei Jahre: 2.800 € bruttoPuh das ist schon echt wenig. Wann war das denn ?
Ich kriege jetzt 3.200x 12 das war’s, keine Sonderzahlungen oder sonst was.
Habe aber eigentlich ganz ordentliche Examina, weswegen es mich doppelt wurmt (7 & 7,3).
Behörden wollten mich nicht haben, bin wohl kein Behördenmensch ( zu sehr Chef und Eigeninitiative/Macher) und Unternehmen wollen immer Beruferfahrene.
Habe früher auch gesagt unter 45k fange ich nicht an, habe aus lauter Verzweiflung dann aber doch dort angefangen.
Das Angebot ist aktuell.
Es wird dann wohl damit argumentiert, dass die Kanzlei für einen Berufsanfänger eher draufzahlen würde.
11.07.2020, 18:33
Nimm halt an und bewirb dich parallel weiter.
11.07.2020, 18:54
(11.07.2020, 18:10)Gast schrieb: 2800 ist die Untergrenze. Die Arbeitgeber wissen das wohl auch. Habe das mit 2 x 5,x schon öfter im Gespräch als Gehaltsvorstellung von Arbeitgeberseite gehört.
Da würde ich ja sogar als im der Wirtschaft schlechter verdienende Frau schallend lachend den Raum verlassen. Jede Stelle im ÖD zahlt mir da mehr und da wird die Erhöhung nicht bloß versprochen und nie eingehalten, sondern einfach automatisch bewirkt.
Für das Gehalt und die leeren Versprechungen würde ich keinen Tag einen Fuß in die Kanzlei setzen. Aber muss ja jeder selber wissen.