06.07.2020, 16:48
Wie habt ihr das denn bei der Aufrechnung gelöst ?
06.07.2020, 16:49
Inhaberstellung geprüft, festgestellt, dass im während des Prozess übertragen wurde und davor kein Anspruch auf Ausschüttung besteht
06.07.2020, 16:50
Was haben die niedersachsen denn so geprüft ?
06.07.2020, 16:52
06.07.2020, 16:55
(06.07.2020, 16:52)Nrw1 schrieb:(06.07.2020, 16:49)Gast schrieb: Inhaberstellung geprüft, festgestellt, dass im während des Prozess übertragen wurde und davor kein Anspruch auf Ausschüttung besteht
Also abgestellt auf die Übertragung und nicht den Vergleichsschluss ?
Habe ich so gemacht. In meiner Lösung war der vergleich nur die schuldrechtliche Verpflichtung zur Übertragung der Beteiligungen. Erst in durch die beiden Schreiben (Angebot u Annahme = Abtretungsvertrag) ist er bei mir Inhaber der Forderung geworden und damit nach dem relevanten Zeitpunkt
06.07.2020, 16:55
(06.07.2020, 16:52)Nrw1 schrieb:(06.07.2020, 16:49)Gast schrieb: Inhaberstellung geprüft, festgestellt, dass im während des Prozess übertragen wurde und davor kein Anspruch auf Ausschüttung besteht
Also abgestellt auf die Übertragung und nicht den Vergleichsschluss ?
Ja, weil ich damit argumentiert habe, dass aus dem Vergleich lediglich ein Anspruch auf Übertragung folgt und nicht die Übertragung selbst. Erst mit Einigung die Beteiligung übertragen worden
06.07.2020, 17:04
at Hessen: Hat keiner ein Problem mit dem BV gehabt?
Wurde durch die Formulierung: "keine angabe des Rechtsbehelfs/Rechtsmittels" super verwirrt.
hat jemand gesehen, dass vergleich und das jetzige verfahren das selbe AZ gehabt haben?
unterschrift des richters hat auch gefehlt.
Wurde durch die Formulierung: "keine angabe des Rechtsbehelfs/Rechtsmittels" super verwirrt.
hat jemand gesehen, dass vergleich und das jetzige verfahren das selbe AZ gehabt haben?
unterschrift des richters hat auch gefehlt.
06.07.2020, 17:05
(06.07.2020, 16:55)Gast schrieb:(06.07.2020, 16:52)Nrw1 schrieb:(06.07.2020, 16:49)Gast schrieb: Inhaberstellung geprüft, festgestellt, dass im während des Prozess übertragen wurde und davor kein Anspruch auf Ausschüttung besteht
Also abgestellt auf die Übertragung und nicht den Vergleichsschluss ?
Ja, weil ich damit argumentiert habe, dass aus dem Vergleich lediglich ein Anspruch auf Übertragung folgt und nicht die Übertragung selbst. Erst mit Einigung die Beteiligung übertragen worden
Oh Mist hab auf den Vergleich abgestellt ? könnte das als Verstoß gegen das abstraktionsprinzip zu werten
Sein ? ?
06.07.2020, 17:08
(06.07.2020, 17:04)RefHesse schrieb: at Hessen: Hat keiner ein Problem mit dem BV gehabt?
Wurde durch die Formulierung: "keine angabe des Rechtsbehelfs/Rechtsmittels" super verwirrt.
hat jemand gesehen, dass vergleich und das jetzige verfahren das selbe AZ gehabt haben?
unterschrift des richters hat auch gefehlt.
Unterbewusst ist mir das gleiche Aktenzeichen und die gleichen Richter aufgefallen, konnte das Problem aber nicht einordnen. Was wäre denn die Konsequenz ? Meinst du das alte Verfahren wurde hier weitergeführt / der Vergleich war unwirksam?
06.07.2020, 17:10
an sowas habe ich gedacht. wird wohl nicht so gewesen sein, ich finde es aber dennoch komisch
hab es dann einfach nicht gemacht, aber irgendwie hat es mich sehr verwirrt.
hab es dann einfach nicht gemacht, aber irgendwie hat es mich sehr verwirrt.