04.07.2020, 10:46
(04.07.2020, 10:19)Gast nds schrieb:(04.07.2020, 09:44)Gast schrieb: Wie habt ihr denn das beigefügte Urteil in Hessen verwertet?
In nds lief ja die gleiche Klausur.. und ich
hab es als Argument verwendet, wieso der Mandat länger braucht. 1. besteht sonst die Gefahr, dass die Konzentration zu hoch ist und es für die Mieter gesundheitsgefährdend ist
2. die Stoffe brauchen bei exakter Menge ca. 2 Monate um zu verschwinden, so dass der Mandant erst warten musste bis alle Stoffe weg waren, bevor er mit den Wespen kommen kann
Aber alles ohne Gewähr, wenn ich das hier lese hab ich eine ganz andere Lösung
Hört sich aber gut an! Ach Quatsch, keine Lösung hat Anspruch auf Richtigkeit. Mit entsprechender Begründung ist alles vertretbar.
04.07.2020, 11:05
ja, ärgern kann man sich in zwei Wochen immer noch :D
jetzt heißt es: Kopf hoch, genug Kraft für die nächsten Klausuren sammeln und die gelaufenen Klausuren abhacken :fire: :fire:
jetzt heißt es: Kopf hoch, genug Kraft für die nächsten Klausuren sammeln und die gelaufenen Klausuren abhacken :fire: :fire:
04.07.2020, 11:18
Hab gehört bei Strafrecht kommt ein Raser-Fall
04.07.2020, 11:24
04.07.2020, 11:30
04.07.2020, 11:32
04.07.2020, 11:58
was auch gut eingebaut werden kann: OLG Hamm Beschluss v. 7.4.2020 4 RVs 12/20: kontaktloses Zahlen einer EC-Karte, PIN Eingabe nicht erforderlich, da Warenwert unter 25€ :D
04.07.2020, 12:01
04.07.2020, 13:12
Die Klausur gestern in Hessen habe ich über die Beschaffenheit/Abnahme gelöst. Es lag sodann kein Mangel vor, da der Besteller den Unternehmer gehindert hat die erforderliche Beschaffenheit herzustellen. Aus gleichen Gründen lag dann auch keine Pflichtverletzung etwaiger AS aus allg LeistungsstörubgsR vor. So meine Argumentation.
04.07.2020, 13:21
Da konnte man dann auch gut diskutieren, dass sehr wohl eine Beschaffenheit (Säuberung durch Schädlinge) mit Schlupfwespen vereinbart wurde.
Im SV wurde ja mehrmals auf den Mangel begriff abgestellt. Deshalb war mE der dann auch zu diskutieren, aber abzulehnen, auch weil keine Abnahme stattfand. So konnte man dann bezüglich etwaiger Pflichtverletzungen nach oben verweisen.
Im SV wurde ja mehrmals auf den Mangel begriff abgestellt. Deshalb war mE der dann auch zu diskutieren, aber abzulehnen, auch weil keine Abnahme stattfand. So konnte man dann bezüglich etwaiger Pflichtverletzungen nach oben verweisen.