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  5. Mit VB Einzelanwalt werden?
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Antworten

 
Mit VB Einzelanwalt werden?
Gast
Unregistered
 
#11
03.07.2020, 13:50
Das VB bringt dir da halt nichts, du musst die Fähigkeit haben, gute Mandate aquirieren zu können. Wenn du die hast, wieso nicht. Wenn du die eher nicht hast, gibt es sicher einfachere Wege, ein Auskommen zu kriegen ;)
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Gast 0987
Unregistered
 
#12
03.07.2020, 14:24
Alleine schon der Umstand, dass Du -so jedenfalls der Anschein- in einem Forum Ratschläge erfragst, die Entscheidungsgrundlage sein sollen, gibt Dir schon die Antwort auf Dein Vorhaben, Dich selbstständig machen zu wollen.
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Gast23
Unregistered
 
#13
03.07.2020, 14:24
(03.07.2020, 11:13)Gast schrieb:  Ich habe in beiden Examen ein VB, aber die meisten Jobs sagen mir nicht so zu:

In der GK oder Boutique wirst du oft hart geknechtet, hast teilweise unangenehme Chefs. Gegen das Richteramt spricht einmal die Aussicht, erst Strafrecht machen zu müssen, andererseits das etwas konservative Arbeitsumfeld. Eine Behörde ist mir zu dröge, außerdem liebe ich das ÖR nicht.

Käme es deshalb theoretisch in Betracht, es als Einzelanwalt zu versuchen? Oder ist das zu riskant? 

Ich würde hoffen, in der Branche durch meine Qualifikationen und vor allem gute Leistung im Job aufzufallen. Ich schreibe gerne Schriftsätze an das Gericht und beherrsche das prozessuale und materielle Zivilrecht (abgesehen natürlich von praktischen Feinheiten, die man erst im Laufe der Zeit lernt) ziemlich gut. Geld habe ich ein bisschen gespart.

Vielen Dank für eure Tipps!


Wenn nur der Umstand ggf. Strafrecht zu machen gegen das Richteramt spricht. Bewirb dich doch auf gut Glück und guck wo du eingesetzt wirst, kannst dich ja bei Nicht-Gefallen einfach entlassen lassen und dann immernoch Einzelanwalt werden. 
Wenn du dann auch mal Richter warst und das auf deine Homepage schreibst, weiß auch jeder (der sich ein bisschen auskennt) das ne gute Formalqualifikation hast.
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Gast
Unregistered
 
#14
03.07.2020, 14:24
(03.07.2020, 13:13)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 11:13)Gast schrieb:  Ich habe in beiden Examen ein VB, aber die meisten Jobs sagen mir nicht so zu:

In der GK oder Boutique wirst du oft hart geknechtet, hast teilweise unangenehme Chefs. Gegen das Richteramt spricht einmal die Aussicht, erst Strafrecht machen zu müssen, andererseits das etwas konservative Arbeitsumfeld. Eine Behörde ist mir zu dröge, außerdem liebe ich das ÖR nicht.

Käme es deshalb theoretisch in Betracht, es als Einzelanwalt zu versuchen? Oder ist das zu riskant? 

Ich würde hoffen, in der Branche durch meine Qualifikationen und vor allem gute Leistung im Job aufzufallen. Ich schreibe gerne Schriftsätze an das Gericht und beherrsche das prozessuale und materielle Zivilrecht (abgesehen natürlich von praktischen Feinheiten, die man erst im Laufe der Zeit lernt) ziemlich gut. Geld habe ich ein bisschen gespart.

Vielen Dank für eure Tipps!


Tendenziell solltest du das machen, was den größten Spaß bringt, weil der Job im Zweifel lange getan werden will, alleine um das Investment für den Start in die Selbständigkeit wieder reinzuholen.

Was die GK-Trolle auch so gerne vergessen: wenn man - wirklich - gut ist (= eben nicht nur teuer bezahlter Zuarbeiter) und dort Partner werden will, begibst du dich genauso in ein (wohl noch deutlich höheres) Risiko und musst auch erstmal die Kohle für den dortigen Einstieg bzw Gesellschaftsanteil zusammenbekommen. Also Scheu vor Risiko solltest du als Anwalt so oder so eher ablegen.

Das ist so nicht richtig. 
Abgesehen vom "Buy in", den es so meines Wissens nicht gibt, hat ein Partner ein völlig anderes Risiko. Klar, er muss einen sehr hohen Umsatz liefern. Anders als der Einzelanwalt wäre im Zweifel aber auch eine Abstufung zum (angestellten) Counsel möglich. Außerdem hat auch ein frischer Partner regelmäßig genug Kontakte und die nötigen Qualifikationen, um in eine gute Inhouse-Position zu kommen.
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Gast23
Unregistered
 
#15
03.07.2020, 14:29
Geht weg vom eigentlichen Thema.
Aber zum Buy-in: der wesentliche Unterschied ist doch bei 2 Punkten.
Einzelanwalt muss die Investition tätigen bevor er richtig Geld verdient und weiß nicht, was die Investition wert ist.
Bei ner Kanzlei erhalte ich einen Gegenwert in Form eines Anteils und zudem wird ein Buy in erst relevant, wenn es mehrere Jahre gut lief und man ein bisschen was weglegen konnte.
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Gast
Unregistered
 
#16
03.07.2020, 14:43
(03.07.2020, 14:24)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 13:13)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 11:13)Gast schrieb:  Ich habe in beiden Examen ein VB, aber die meisten Jobs sagen mir nicht so zu:

In der GK oder Boutique wirst du oft hart geknechtet, hast teilweise unangenehme Chefs. Gegen das Richteramt spricht einmal die Aussicht, erst Strafrecht machen zu müssen, andererseits das etwas konservative Arbeitsumfeld. Eine Behörde ist mir zu dröge, außerdem liebe ich das ÖR nicht.

Käme es deshalb theoretisch in Betracht, es als Einzelanwalt zu versuchen? Oder ist das zu riskant? 

Ich würde hoffen, in der Branche durch meine Qualifikationen und vor allem gute Leistung im Job aufzufallen. Ich schreibe gerne Schriftsätze an das Gericht und beherrsche das prozessuale und materielle Zivilrecht (abgesehen natürlich von praktischen Feinheiten, die man erst im Laufe der Zeit lernt) ziemlich gut. Geld habe ich ein bisschen gespart.

Vielen Dank für eure Tipps!


Tendenziell solltest du das machen, was den größten Spaß bringt, weil der Job im Zweifel lange getan werden will, alleine um das Investment für den Start in die Selbständigkeit wieder reinzuholen.

Was die GK-Trolle auch so gerne vergessen: wenn man - wirklich - gut ist (= eben nicht nur teuer bezahlter Zuarbeiter) und dort Partner werden will, begibst du dich genauso in ein (wohl noch deutlich höheres) Risiko und musst auch erstmal die Kohle für den dortigen Einstieg bzw Gesellschaftsanteil zusammenbekommen. Also Scheu vor Risiko solltest du als Anwalt so oder so eher ablegen.

Das ist so nicht richtig. 
Abgesehen vom "Buy in", den es so meines Wissens nicht gibt, hat ein Partner ein völlig anderes Risiko. Klar, er muss einen sehr hohen Umsatz liefern. Anders als der Einzelanwalt wäre im Zweifel aber auch eine Abstufung zum (angestellten) Counsel möglich. Außerdem hat auch ein frischer Partner regelmäßig genug Kontakte und die nötigen Qualifikationen, um in eine gute Inhouse-Position zu kommen.

Das ist aber mal sehr theoretisch und ohne Praxiserfahrung. Bei meinem ehemaligen ziemlich großen Laden, musst Du 250.000 € als Einlage mitbringen, jedenfalls wenn Du irgendwann intern nach mühsamer Prozedur ernannt wurdest (wie es extern läuft, weiß ich nicht). Das wurde auch von der Deutschlandspitze auf allen großen Versammlungen für den Nachwuchs entsprechend kommuniziert, mit dem Hinweis, dass es entsprechende Möglichkeiten gibt und noch nie fehlendes Geld eine Ernennung zum Partner verhindert hat.

Ich kenne mich mit dem Partnerschaftssystem oder sonstiger Gestaltung nicht aus, aber einfach mal "abstufen" geht garantiert nicht. Vor allem, weil jemand der Partner war, das idR nicht so einfach mit sich machen lässt. Da ist die Atmosphäre am Ende gerne vergiftet. Dann kannst Du  ein "buy out" versuchen. Bei uns passiert, bei jemandem, den man extern direkt als Partner reingeholt hat. Nicht nur, dass der nichts eingebracht hat, es hat auch wahnsinnig viel Kohle gekostet, ihn raus zu kicken. 

Übrigens liegen gute Inhouse-Positionen auf entsprechender Ebene nicht auf der Straße, auch nicht bei den Kontakten, die man i.Ü. nicht immer mitnimmt bzw. die nicht immer weiter helfen, speziell wenn man örtlich gebunden ist. Der Leiter der Rechtsabteilung, mit dem die Verfahren abgewickelt wurden, hat häufig nicht unbedingt die Absicht, seine Position für einen ausgemusterten Partner frei zu machen.
Natürlich gibt es Fälle, in denen das klappt, weil es gerade eine Vakanz gibt. Schon in meinem Ex-Laden waren aber mehrere, in denen das nicht so wie vorgestellt lief.

Dein Post ist so ein typischer "Ich arbeite in einer GK und weiß, wie es läuft" -Post, der mit der Realität allenfalls in Ausnahmefällen zu tun hat.
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Gast
Unregistered
 
#17
03.07.2020, 14:53
(03.07.2020, 14:43)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 14:24)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 13:13)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 11:13)Gast schrieb:  Ich habe in beiden Examen ein VB, aber die meisten Jobs sagen mir nicht so zu:

In der GK oder Boutique wirst du oft hart geknechtet, hast teilweise unangenehme Chefs. Gegen das Richteramt spricht einmal die Aussicht, erst Strafrecht machen zu müssen, andererseits das etwas konservative Arbeitsumfeld. Eine Behörde ist mir zu dröge, außerdem liebe ich das ÖR nicht.

Käme es deshalb theoretisch in Betracht, es als Einzelanwalt zu versuchen? Oder ist das zu riskant? 

Ich würde hoffen, in der Branche durch meine Qualifikationen und vor allem gute Leistung im Job aufzufallen. Ich schreibe gerne Schriftsätze an das Gericht und beherrsche das prozessuale und materielle Zivilrecht (abgesehen natürlich von praktischen Feinheiten, die man erst im Laufe der Zeit lernt) ziemlich gut. Geld habe ich ein bisschen gespart.

Vielen Dank für eure Tipps!


Tendenziell solltest du das machen, was den größten Spaß bringt, weil der Job im Zweifel lange getan werden will, alleine um das Investment für den Start in die Selbständigkeit wieder reinzuholen.

Was die GK-Trolle auch so gerne vergessen: wenn man - wirklich - gut ist (= eben nicht nur teuer bezahlter Zuarbeiter) und dort Partner werden will, begibst du dich genauso in ein (wohl noch deutlich höheres) Risiko und musst auch erstmal die Kohle für den dortigen Einstieg bzw Gesellschaftsanteil zusammenbekommen. Also Scheu vor Risiko solltest du als Anwalt so oder so eher ablegen.

Das ist so nicht richtig. 
Abgesehen vom "Buy in", den es so meines Wissens nicht gibt, hat ein Partner ein völlig anderes Risiko. Klar, er muss einen sehr hohen Umsatz liefern. Anders als der Einzelanwalt wäre im Zweifel aber auch eine Abstufung zum (angestellten) Counsel möglich. Außerdem hat auch ein frischer Partner regelmäßig genug Kontakte und die nötigen Qualifikationen, um in eine gute Inhouse-Position zu kommen.

Das ist aber mal sehr theoretisch und ohne Praxiserfahrung. Bei meinem ehemaligen ziemlich großen Laden, musst Du 250.000 € als Einlage mitbringen, jedenfalls wenn Du irgendwann intern nach mühsamer Prozedur ernannt wurdest (wie es extern läuft, weiß ich nicht). Das wurde auch von der Deutschlandspitze auf allen großen Versammlungen für den Nachwuchs entsprechend kommuniziert, mit dem Hinweis, dass es entsprechende Möglichkeiten gibt und noch nie fehlendes Geld eine Ernennung zum Partner verhindert hat.

Ich kenne mich mit dem Partnerschaftssystem oder sonstiger Gestaltung nicht aus, aber einfach mal "abstufen" geht garantiert nicht. Vor allem, weil jemand der Partner war, das idR nicht so einfach mit sich machen lässt. Da ist die Atmosphäre am Ende gerne vergiftet. Dann kannst Du  ein "buy out" versuchen. Bei uns passiert, bei jemandem, den man extern direkt als Partner reingeholt hat. Nicht nur, dass der nichts eingebracht hat, es hat auch wahnsinnig viel Kohle gekostet, ihn raus zu kicken. 

Übrigens liegen gute Inhouse-Positionen auf entsprechender Ebene nicht auf der Straße, auch nicht bei den Kontakten, die man i.Ü. nicht immer mitnimmt bzw. die nicht immer weiter helfen, speziell wenn man örtlich gebunden ist. Der Leiter der Rechtsabteilung, mit dem die Verfahren abgewickelt wurden, hat häufig nicht unbedingt die Absicht, seine Position für einen ausgemusterten Partner frei zu machen.
Natürlich gibt es Fälle, in denen das klappt, weil es gerade eine Vakanz gibt. Schon in meinem Ex-Laden waren aber mehrere, in denen das nicht so wie vorgestellt lief.

Dein Post ist so ein typischer "Ich arbeite in einer GK und weiß, wie es läuft" -Post, der mit der Realität allenfalls in Ausnahmefällen zu tun hat.

Dein Post dagegen ist ein typischer "Ich war mal in einer GK und weiß, wie es läuft"-Post. Das ist natürlich etwas vollkommen anderes, nein, ich präzisiere, etwas vollkommen besseres...
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Gast
Unregistered
 
#18
03.07.2020, 15:08
(03.07.2020, 14:53)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 14:43)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 14:24)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 13:13)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 11:13)Gast schrieb:  Ich habe in beiden Examen ein VB, aber die meisten Jobs sagen mir nicht so zu:

In der GK oder Boutique wirst du oft hart geknechtet, hast teilweise unangenehme Chefs. Gegen das Richteramt spricht einmal die Aussicht, erst Strafrecht machen zu müssen, andererseits das etwas konservative Arbeitsumfeld. Eine Behörde ist mir zu dröge, außerdem liebe ich das ÖR nicht.

Käme es deshalb theoretisch in Betracht, es als Einzelanwalt zu versuchen? Oder ist das zu riskant? 

Ich würde hoffen, in der Branche durch meine Qualifikationen und vor allem gute Leistung im Job aufzufallen. Ich schreibe gerne Schriftsätze an das Gericht und beherrsche das prozessuale und materielle Zivilrecht (abgesehen natürlich von praktischen Feinheiten, die man erst im Laufe der Zeit lernt) ziemlich gut. Geld habe ich ein bisschen gespart.

Vielen Dank für eure Tipps!


Tendenziell solltest du das machen, was den größten Spaß bringt, weil der Job im Zweifel lange getan werden will, alleine um das Investment für den Start in die Selbständigkeit wieder reinzuholen.

Was die GK-Trolle auch so gerne vergessen: wenn man - wirklich - gut ist (= eben nicht nur teuer bezahlter Zuarbeiter) und dort Partner werden will, begibst du dich genauso in ein (wohl noch deutlich höheres) Risiko und musst auch erstmal die Kohle für den dortigen Einstieg bzw Gesellschaftsanteil zusammenbekommen. Also Scheu vor Risiko solltest du als Anwalt so oder so eher ablegen.

Das ist so nicht richtig. 
Abgesehen vom "Buy in", den es so meines Wissens nicht gibt, hat ein Partner ein völlig anderes Risiko. Klar, er muss einen sehr hohen Umsatz liefern. Anders als der Einzelanwalt wäre im Zweifel aber auch eine Abstufung zum (angestellten) Counsel möglich. Außerdem hat auch ein frischer Partner regelmäßig genug Kontakte und die nötigen Qualifikationen, um in eine gute Inhouse-Position zu kommen.

Das ist aber mal sehr theoretisch und ohne Praxiserfahrung. Bei meinem ehemaligen ziemlich großen Laden, musst Du 250.000 € als Einlage mitbringen, jedenfalls wenn Du irgendwann intern nach mühsamer Prozedur ernannt wurdest (wie es extern läuft, weiß ich nicht). Das wurde auch von der Deutschlandspitze auf allen großen Versammlungen für den Nachwuchs entsprechend kommuniziert, mit dem Hinweis, dass es entsprechende Möglichkeiten gibt und noch nie fehlendes Geld eine Ernennung zum Partner verhindert hat.

Ich kenne mich mit dem Partnerschaftssystem oder sonstiger Gestaltung nicht aus, aber einfach mal "abstufen" geht garantiert nicht. Vor allem, weil jemand der Partner war, das idR nicht so einfach mit sich machen lässt. Da ist die Atmosphäre am Ende gerne vergiftet. Dann kannst Du  ein "buy out" versuchen. Bei uns passiert, bei jemandem, den man extern direkt als Partner reingeholt hat. Nicht nur, dass der nichts eingebracht hat, es hat auch wahnsinnig viel Kohle gekostet, ihn raus zu kicken. 

Übrigens liegen gute Inhouse-Positionen auf entsprechender Ebene nicht auf der Straße, auch nicht bei den Kontakten, die man i.Ü. nicht immer mitnimmt bzw. die nicht immer weiter helfen, speziell wenn man örtlich gebunden ist. Der Leiter der Rechtsabteilung, mit dem die Verfahren abgewickelt wurden, hat häufig nicht unbedingt die Absicht, seine Position für einen ausgemusterten Partner frei zu machen.
Natürlich gibt es Fälle, in denen das klappt, weil es gerade eine Vakanz gibt. Schon in meinem Ex-Laden waren aber mehrere, in denen das nicht so wie vorgestellt lief.

Dein Post ist so ein typischer "Ich arbeite in einer GK und weiß, wie es läuft" -Post, der mit der Realität allenfalls in Ausnahmefällen zu tun hat.

Dein Post dagegen ist ein typischer "Ich war mal in einer GK und weiß, wie es läuft"-Post. Das ist natürlich etwas vollkommen anderes, nein, ich präzisiere, etwas vollkommen besseres...

Zumindest anhand von Erfahrungsbeispielen aufgezeigt, dass es eben nicht (grds.) so einfach ist, wie in Deinem Post geschrieben. Einem frischen Volljurist, der Erfahrungsberichte sucht, ist nicht wirklich mit der Aussage geholfen, wie einfach es mit der Partner-Lösung bzw. "Sicherungsnetzen" ist. Jedenfalls nicht, wenn de facto auch diese Ebene ziemlich risikobehaftet ist. 

Im Gegensatz zu Deinem jetzt patzigen und überflüssigen posting hab ich etwas Sinnvolles - nämlich potentielle Risiken anhand von Erfahrungen von meinem Ex-AG beigetragen. Muss Dich auch nicht interessieren, da es schließlich für jemand anderen eine zusätzliche Information darstellen sollte.
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RechtsanwaltII
Unregistered
 
#19
03.07.2020, 15:18
Es läuft! Nur knapp 1,5 Seiten bis zum Verlassen des Themas und bis zum Beginn der GK-Diskussion.

Als der eine Gast da am Anfang von FWW und müffelnder Robe schrieb, dachte ich, es geht schneller. Aber so ist auch ok.

Tja, schade, lieber Einzelanwalt. Thema durch!
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C8H10N4O2
Senior Member
****
Beiträge: 369
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#20
03.07.2020, 15:44
In dem Versuch, den Thread noch zu retten (auch wenn ich denke, dass die generelle Stoßrichtung mittlerweile klar geworden ist):

Als frisch gebackener Assessor fehlen dir anfangs viele Fähigkeiten und Kenntnisse, die du als Einzelanwalt brauchst. Diese lernst du am besten in einer kleineren, aber hochwertigen Einheit, bei der eine enge Betreuung durch einen fähigen Partner sichergestellt ist. Wenn dann der richtige Zeitpunkt zum Absprung gekommen ist, hast du im Idealfall noch zwei drei Gleichgesinnte getroffen, mit denen du deine neue Kanzlei (als Bürogemeinschaft oder richtige Sozietät) starten kannst. Möglicherweise gibt es auch Mandate, die du mit rübernehmen kannst. Es bleibt trotzdem ein steiniger Weg, aber du kannst deine Chancen enorm verbessern, wenn du zum Berufseinstieg die Möglichkeiten nutzt, die sich aus deinen guten Asbchlussnoten ergeben.

Viel Erfolg!
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