02.07.2020, 17:06
(02.07.2020, 17:05)GastNRWX schrieb: Hier ist übrigens das Ausgangsurteil, wogegen Berufung zum OLG Hamm eingelegt wurde.
Völlig verpeilt nach dem Tag:
https://openjur.de/u/2184880.html
02.07.2020, 17:13
Das Berufungsurteil dazu habe ich schon gepostet!!
02.07.2020, 17:22
02.07.2020, 17:30
(02.07.2020, 16:09)T. Kaiser schrieb:(02.07.2020, 16:08)GastHE schrieb:(02.07.2020, 16:00)T. Kaiser schrieb: Danke. Wen es interessiert: In Nds kam.... Verkehrsunfall! Wie immer. Verpackt in den Regress der Versicherung gg. den VN. Mit Einspurch gg. VU, auch wie immer immer immer immer immer.
Also ein Klassiker. Der dann super streng benotet wird, so dass man für ne gute Bewertung alles hätte perfekt machen müssen.
Naja, gemischt. Verkehrsunfall ja, Klassiker, die Verpackung in die Regressbeziehung der Versicherung nach § 426 BGB bestimmt nicht.
Was hätte man mit der AKB machen soll ??
Eine AGB-Kontrolle ??
Und obwohl der Unfall nicht streitig war, hätte man ihn prüfen bzw.noch mal feststellen müssen ??
02.07.2020, 17:31
Was sagt ihr zu dem Thema Erledigung Vs Klageänderung
02.07.2020, 17:31
(02.07.2020, 17:22)T. Kaiser schrieb:(02.07.2020, 17:05)jule hessen Juli 2020 schrieb: lieber Torsten,
hälst du einen Anspruch aus 831 BGB für vertretbar?
Handwerker als Verrichtungsgehilfen des Nachbarn?? Das wird schwierig...
Wer soll Verrichtungsgehilfe gewesen sein? Der, der damals die Ausschüttung vorgenommen hat? Stand da überhaupt dass das ein Handwerker, Bauarbeiter oÄ gemacht hat?
02.07.2020, 17:32
02.07.2020, 17:34
02.07.2020, 17:37
264 numero tres meine muchachos
02.07.2020, 17:39
(02.07.2020, 17:34)Gast schrieb:(02.07.2020, 17:32)Gast schrieb:(02.07.2020, 17:31)GastHE schrieb: Was sagt ihr zu dem Thema Erledigung Vs Klageänderung
War einfach 264 Nr. 3 mMn
Hab echt geknabbert an dem Punkt, im Palandt stand Erledigung. Hab aber auch 264 Nr 3 genommen
Das LG hat sich mit der Frage Klageänderung "vs." Erledigung befasst: https://openjur.de/u/2184880.html
Was mich ärgert: Weder LG noch OLG haben den mE richtigen Anspruch aus §§ 677, 684, 818 BGB auch nur angesprochen, obwohl das OLG in seinem Urteil bei Rn. 20 gleich eine ganze Kaskade an AGL abfeurt. Wäre ärgerlich, wenn der Korrektor sich auf den Lösungsweg über die unberechtigte GoA nicht einlässt.