14.04.2016, 16:27
ja genau das glaube ich auch, dass heute nrw plan b geschrieben hat und eigentlich die versammlungsrecht urteil klausur hätte schreiben sollen.
kann mir einer erklären wofür gpa steht?
kann mir einer erklären wofür gpa steht?

14.04.2016, 16:30
14.04.2016, 16:30
Weil es nicht fair ist, darum ist das wichtig. Alle sollten unter denselben Bedingungen schreiben, wenn es schon einen Ringtausch gibt!
das wird Plan B gewesen sein, sonst hätte rlp nicht alles umgeschmissen. Morgen haben wir wieder dieselbe!
das wird Plan B gewesen sein, sonst hätte rlp nicht alles umgeschmissen. Morgen haben wir wieder dieselbe!
14.04.2016, 16:30
achso, gemeinsames prüfungsamt schleswighol und hamburg:D
14.04.2016, 16:30
(14.04.2016, 16:20)gpa schrieb: Habt ihr die Anträge ausgelegt? Im Ergebnis 80 V 1 Var 1, also Anordnung. Habt ihr geprüft, ob es sich bei den ersten beiden Anordnungen um bloße vorbereitende Maßnahmen handelt nach 44a? Im Ergebnis aber isoliert angreifbare Verwaltungsakte.
Ausgelegt ja, dass Anordnung und nicht Wiederherstellung gewollt; In zwei Sätzen gesagt, dass es eigenständige VA und keine vorbereitenden Maßnahmen sind.
Hätte man die Rechtmäßigkeit der Senatsverordnung irgendwie prüfen können/sollen?
War der vorherige Beschluss irgendwie relevant?
Habe kurz die Zwangsgeldanordnung geprüft; kommt es darauf überhaupt an?
14.04.2016, 16:38
(14.04.2016, 16:20)Gast0412 schrieb: Also das rumgeheule wie unfair doch alles ist und wie schwer man es ja selbst oder in seinem Land hat da kommts mir ehrlich gesagt ein wenig hoch. Das ist wohl so mancher Juristen Krankheit. Oder einfach nur den Dunning Kruger Effekt?....mangelnde sozialkomptenz?Oder das Gefühl sich besser machen zu müssen als andere....das kann man dahin stehen lassen.
Auf jeden Fall ist so ein Verhalten eines Kleinkindes würdig, das seinen Lutscher weggenommen bekommen hat, oder einer Juristin die Staatsanwälte per Mail Beleidigen muss und sich dann noch fragt, wieso sie keine Anwaltszulassung bekommt.
Dass es immer so wieder diese Narzisten und Nichts-Gönner gibt, ist nichts Unerwartetes aber dennoch Unbegreiflich.
Entschuldigt bitte. Aber das musste man jetzt mal los werden.
Danke!
Ich wenn ich nicht in S-A geachrieben hätte, hätte es den anderen auch gegönnt zumindest vorher grob das Thema zu kennen. Man kann sich immer noch per Rechtsbehelf aufregen, wenn einem hinterher das eigene Ergebnis nicht passt...
14.04.2016, 16:43
(14.04.2016, 16:30)GastHH schrieb:Die Verordnung habe ich hins. der zweiten Anordnung geprüft. also, ob eine wirksame EGL vorliegt.bin in diesem Rahmen auf Art. 13 VII GG eingegangen.(14.04.2016, 16:20)gpa schrieb: Habt ihr die Anträge ausgelegt? Im Ergebnis 80 V 1 Var 1, also Anordnung. Habt ihr geprüft, ob es sich bei den ersten beiden Anordnungen um bloße vorbereitende Maßnahmen handelt nach 44a? Im Ergebnis aber isoliert angreifbare Verwaltungsakte.
Ausgelegt ja, dass Anordnung und nicht Wiederherstellung gewollt; In zwei Sätzen gesagt, dass es eigenständige VA und keine vorbereitenden Maßnahmen sind.
Hätte man die Rechtmäßigkeit der Senatsverordnung irgendwie prüfen können/sollen?
War der vorherige Beschluss irgendwie relevant?
Habe kurz die Zwangsgeldanordnung geprüft; kommt es darauf überhaupt an?
Hinsichtlich des ursprünglichen VA festgehalten, dass einstw. Rechtsschutz und Hauptsacheverfahren unabhängig voneinander sind.
14.04.2016, 16:52
(14.04.2016, 16:38)AausD schrieb:(14.04.2016, 16:20)Gast0412 schrieb: Also das rumgeheule wie unfair doch alles ist und wie schwer man es ja selbst oder in seinem Land hat da kommts mir ehrlich gesagt ein wenig hoch. Das ist wohl so mancher Juristen Krankheit. Oder einfach nur den Dunning Kruger Effekt?....mangelnde sozialkomptenz?Oder das Gefühl sich besser machen zu müssen als andere....das kann man dahin stehen lassen.
Auf jeden Fall ist so ein Verhalten eines Kleinkindes würdig, das seinen Lutscher weggenommen bekommen hat, oder einer Juristin die Staatsanwälte per Mail Beleidigen muss und sich dann noch fragt, wieso sie keine Anwaltszulassung bekommt.
Dass es immer so wieder diese Narzisten und Nichts-Gönner gibt, ist nichts Unerwartetes aber dennoch Unbegreiflich.
Entschuldigt bitte. Aber das musste man jetzt mal los werden.
Danke!
Ich wenn ich nicht in S-A geachrieben hätte, hätte es den anderen auch gegönnt zumindest vorher grob das Thema zu kennen. Man kann sich immer noch per Rechtsbehelf aufregen, wenn einem hinterher das eigene Ergebnis nicht passt...
+1
Jeder hätte sich doch an seiner statt tierisch über so einen blöden Fehler des JPA gefreut. Da es zudem ein anderes Bundesland ist, wird es auch keine Auswirkungen auf das eigene Ergebnis haben. Ich wünsche euch zumindest allen ein dickes VB. :heart:
14.04.2016, 16:59
(14.04.2016, 16:43)Gpa schrieb:(14.04.2016, 16:30)GastHH schrieb:Die Verordnung habe ich hins. der zweiten Anordnung geprüft. also, ob eine wirksame EGL vorliegt.bin in diesem Rahmen auf Art. 13 VII GG eingegangen.(14.04.2016, 16:20)gpa schrieb: Habt ihr die Anträge ausgelegt? Im Ergebnis 80 V 1 Var 1, also Anordnung. Habt ihr geprüft, ob es sich bei den ersten beiden Anordnungen um bloße vorbereitende Maßnahmen handelt nach 44a? Im Ergebnis aber isoliert angreifbare Verwaltungsakte.
Ausgelegt ja, dass Anordnung und nicht Wiederherstellung gewollt; In zwei Sätzen gesagt, dass es eigenständige VA und keine vorbereitenden Maßnahmen sind.
Hätte man die Rechtmäßigkeit der Senatsverordnung irgendwie prüfen können/sollen?
War der vorherige Beschluss irgendwie relevant?
Habe kurz die Zwangsgeldanordnung geprüft; kommt es darauf überhaupt an?
Hinsichtlich des ursprünglichen VA festgehalten, dass einstw. Rechtsschutz und Hauptsacheverfahren unabhängig voneinander sind.
Ich meine die Verordnung des Senats, dass ein "Wohngefahrengebiet" vorliegt. Da hatte der Antragsteller zu 1) behauptet, es gäbe für diese Art von Wohnungen keine Knappheit. Normalerweise hätte ich gesagt, dass man sie überprüfen muss, nur gab es keine weiteren Angaben auf die man das hätte stützen können.
14.04.2016, 17:05
(14.04.2016, 16:59)GastHH schrieb:(14.04.2016, 16:43)Gpa schrieb:(14.04.2016, 16:30)GastHH schrieb:Die Verordnung habe ich hins. der zweiten Anordnung geprüft. also, ob eine wirksame EGL vorliegt.bin in diesem Rahmen auf Art. 13 VII GG eingegangen.(14.04.2016, 16:20)gpa schrieb: Habt ihr die Anträge ausgelegt? Im Ergebnis 80 V 1 Var 1, also Anordnung. Habt ihr geprüft, ob es sich bei den ersten beiden Anordnungen um bloße vorbereitende Maßnahmen handelt nach 44a? Im Ergebnis aber isoliert angreifbare Verwaltungsakte.
Ausgelegt ja, dass Anordnung und nicht Wiederherstellung gewollt; In zwei Sätzen gesagt, dass es eigenständige VA und keine vorbereitenden Maßnahmen sind.
Hätte man die Rechtmäßigkeit der Senatsverordnung irgendwie prüfen können/sollen?
War der vorherige Beschluss irgendwie relevant?
Habe kurz die Zwangsgeldanordnung geprüft; kommt es darauf überhaupt an?
Hinsichtlich des ursprünglichen VA festgehalten, dass einstw. Rechtsschutz und Hauptsacheverfahren unabhängig voneinander sind.
Ich meine die Verordnung des Senats, dass ein "Wohngefahrengebiet" vorliegt. Da hatte der Antragsteller zu 1) behauptet, es gäbe für diese Art von Wohnungen keine Knappheit. Normalerweise hätte ich gesagt, dass man sie überprüfen muss, nur gab es keine weiteren Angaben auf die man das hätte stützen können.
Ja, missverstanden. Die Verordnung habe ich nicht geprüft. Da hätten sonst noch weitere Anhaltspunkte sein müssen. Hins. Ziffer 2 war ja die Wirksamkeit von 13 a zu prüfen.
Zwangsgelanordnung habe ich dem Grunde und Höhe nach geprüft. Die Antragsteller gingen auch gegen die vor.