14.04.2016, 15:56
(14.04.2016, 15:49)AausD schrieb: Mein Kommentar war nicht unmöglich, anonymer Gast rlp.
Außerdem wird es nicht "dieselbe" Klausur gewesen sein, weil doch jede Klausur bislang etwas variiert hat. die jpa sichern sich ab.
Oh 80 V , mies. Wahrscheinlich mit Nichtstörerinanspruchnahme?
Wieso interessiert dich das? Wieder Hoffnung, dass morgen dieselbe Klausur dran kommt?
Bisher waren es haargenau dieselben Klausuren!
14.04.2016, 16:04
NRW war, wie schon gesagt, Baurecht. Konkret ging es um eine Nutzungsuntersagung nebst Zwangsgeldandrohung der Bauordnungsbehörde ggü. einem Ehepaar, welches im unbeplanten Innenbereich eine ehemaliges Mehrfamilienhaus zu einer Art Beherbergungsbetrieb für Osteuropäische Gastarbeiter umfunktioniert hat.
Meine Kurzlösung:
Klage abgewiesen. Kosten tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Vollstreckbar ohne Sicherheit
TB -> keine Besonderheiten
EG -> hab zunächst kurz ausgelegt, dass auch gegen die Androhung vorgegangen werden soll
Ohne mündliche und Berichterstatter geht natürlich in Ordnung.
In der Zulässigkeit hab ich keine Probleme gesehen. Trotzdem kurz statthafte Klageart, Klagebefugnis, Frist, Vorverfahren, ordnungsgem. Vertretung und Prozessfähigkeit der Beklagten sowie subj. und obj. Klagehäufung angesprochen.
Begründetheit:
EGL: § 61 I 2 BauO NRW
Formelle RMK: einzig problematisch war hier das unbefugte Betreten der Wohnung, aber nach § 61 VI BauO geht das klar
Materielle RMK: Nutzungsänderung bejaht... bla bla bla, Wohnung bedeutet Lebensmittelpunkt, der bei einer vorübergehenden Beherberung fehlt, schwafel schwafel
Dann Ermessensprüfung: richtiges Auswahlermessen, Behörde hat keine Pflicht zum Einschreiten auch gegen die andere Herberge
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme auch, da keine generelle Genehmigungsfähigkeit, da, bla bla bla, Gebietscharakter untergraben wird. (34 II BauGB i.V.m. § 3 BauNVO)
Kein Bestandsschutz, da keine Duldung und erst kurzer Betrieb als Herberge
Meine Kurzlösung:
Klage abgewiesen. Kosten tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Vollstreckbar ohne Sicherheit
TB -> keine Besonderheiten
EG -> hab zunächst kurz ausgelegt, dass auch gegen die Androhung vorgegangen werden soll
Ohne mündliche und Berichterstatter geht natürlich in Ordnung.
In der Zulässigkeit hab ich keine Probleme gesehen. Trotzdem kurz statthafte Klageart, Klagebefugnis, Frist, Vorverfahren, ordnungsgem. Vertretung und Prozessfähigkeit der Beklagten sowie subj. und obj. Klagehäufung angesprochen.
Begründetheit:
EGL: § 61 I 2 BauO NRW
Formelle RMK: einzig problematisch war hier das unbefugte Betreten der Wohnung, aber nach § 61 VI BauO geht das klar
Materielle RMK: Nutzungsänderung bejaht... bla bla bla, Wohnung bedeutet Lebensmittelpunkt, der bei einer vorübergehenden Beherberung fehlt, schwafel schwafel
Dann Ermessensprüfung: richtiges Auswahlermessen, Behörde hat keine Pflicht zum Einschreiten auch gegen die andere Herberge
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme auch, da keine generelle Genehmigungsfähigkeit, da, bla bla bla, Gebietscharakter untergraben wird. (34 II BauGB i.V.m. § 3 BauNVO)
Kein Bestandsschutz, da keine Duldung und erst kurzer Betrieb als Herberge
14.04.2016, 16:09
(14.04.2016, 15:56)Gast schrieb:(14.04.2016, 15:49)AausD schrieb: Mein Kommentar war nicht unmöglich, anonymer Gast rlp.
Außerdem wird es nicht "dieselbe" Klausur gewesen sein, weil doch jede Klausur bislang etwas variiert hat. die jpa sichern sich ab.
Oh 80 V , mies. Wahrscheinlich mit Nichtstörerinanspruchnahme?
Wieso interessiert dich das? Wieder Hoffnung, dass morgen dieselbe Klausur dran kommt?
Bisher waren es haargenau dieselben Klausuren!
Ich frage mich, ob du dich auch so aufgeregt hättest, wenn eine Klausur bei euch drangekommen wäre, die hier vorher im Forum gepostet wurde. Hofft da nicht jeder irgendwie darauf?
Dass es einen Vorteil bringt, keine Frage. Insoweit finde ich es auch von "AausD" etwas überzogen zu behaupten, es hätte einem nichts gebracht, die Klausur zu kennen. Nur können die Prüflinge aus SA sicherlich nichts dafür. Vielmehr glaube ich, dass das Prüfungsamt in RLP mächtg Mist gemacht hat, was ja schon in der Änderung der Prüfungsreihenfolge unter der Woche deutlich wird. Hätte man dort die VR1 Prüfung, wie in allen anderen Bundesländern, heute geschrieben, hätte es das Problem vermutlich erst gar nicht gegeben.
14.04.2016, 16:09
kam in nrw urteil oder beschluss dran? wenn es um 80er vwgo geht heißen doch die dinger beschluss oder? verwirrt mich ein wenig.
14.04.2016, 16:11
(14.04.2016, 16:09)eristguterjunge2 schrieb: kam in nrw urteil oder beschluss dran? wenn es um 80er vwgo geht heißen doch die dinger beschluss oder? verwirrt mich ein wenig.
Also ich habe ein Urteil geschrieben. Es wurde zwar auch sofortvollzug Angeordnet, aber darum ging es imho nicht. Der Schriftsatz war auch mit Klage überschrieben und es fand ein Ortstermin statt. Spricht daher wohl alles für Klage statt für Beschluss.
14.04.2016, 16:16
80V war beim GPA also Hamburg&SH.
14.04.2016, 16:20
Also das rumgeheule wie unfair doch alles ist und wie schwer man es ja selbst oder in seinem Land hat da kommts mir ehrlich gesagt ein wenig hoch. Das ist wohl so mancher Juristen Krankheit. Oder einfach nur den Dunning Kruger Effekt?....mangelnde sozialkomptenz?Oder das Gefühl sich besser machen zu müssen als andere....das kann man dahin stehen lassen.
Auf jeden Fall ist so ein Verhalten eines Kleinkindes würdig, das seinen Lutscher weggenommen bekommen hat, oder einer Juristin die Staatsanwälte per Mail Beleidigen muss und sich dann noch fragt, wieso sie keine Anwaltszulassung bekommt.
Dass es immer so wieder diese Narzisten und Nichts-Gönner gibt, ist nichts Unerwartetes aber dennoch Unbegreiflich.
Entschuldigt bitte. Aber das musste man jetzt mal los werden.
Auf jeden Fall ist so ein Verhalten eines Kleinkindes würdig, das seinen Lutscher weggenommen bekommen hat, oder einer Juristin die Staatsanwälte per Mail Beleidigen muss und sich dann noch fragt, wieso sie keine Anwaltszulassung bekommt.
Dass es immer so wieder diese Narzisten und Nichts-Gönner gibt, ist nichts Unerwartetes aber dennoch Unbegreiflich.
Entschuldigt bitte. Aber das musste man jetzt mal los werden.
14.04.2016, 16:20
(14.04.2016, 15:44)gpa schrieb: Das ist ja der Hammer mit SA!
GPA hatte heute was anderes als NRW. Bei uns kam 80V irgendwie materiell was mit ner Zweckentfremdeten Wohnung. War wirklich Mist!
Habt ihr die Anträge ausgelegt? Im Ergebnis 80 V 1 Var 1, also Anordnung. Habt ihr geprüft, ob es sich bei den ersten beiden Anordnungen um bloße vorbereitende Maßnahmen handelt nach 44a? Im Ergebnis aber isoliert angreifbare Verwaltungsakte.
14.04.2016, 16:21
Haltet ihr es für möglich, dass wir alle heute die Rlpf Klausur hätten bekommen sollen aber nur SA so dumm war die zu stellen? Weil das schon komisch ist dass GPA und NRW was anderes hatte. Und GPA hatte auf jeden Fall eine totale Kackklausur... kann sein dass das nur Plan B war!?!
14.04.2016, 16:26
(14.04.2016, 16:21)Gast schrieb: Haltet ihr es für möglich, dass wir alle heute die Rlpf Klausur hätten bekommen sollen aber nur SA so dumm war die zu stellen? Weil das schon komisch ist dass GPA und NRW was anderes hatte. Und GPA hatte auf jeden Fall eine totale Kackklausur... kann sein dass das nur Plan B war!?!
Abhaken. Die Klausur ist vorbei. Man kann nichts ändern. Egal, ob wir die auch hätten bekommen sollen. Warum ist das jetzt wichtig?!
Morgen geht's weiter!