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Conflict Check
GastStätte
Unregistered
 
#1
30.06.2020, 00:18
Liebe alle! 

Wollte mal nach euren Erfahrungen mit conflict checks, insbesondere amerikanischer Kanzleien fragen.

Wenn die nach konkreten Mandantennamen vorheriger Stellen oder behandelten Rechtsstreits fragen, an denen man beteiligt war, andererseits aber nicht eingestellt wird.

Wie geht ihr da vor? Spielt es eine Rolle ob „öffentlich“ ist, was man auf Juve und lto liest?

Beste Grüße!
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Gast
Unregistered
 
#2
30.06.2020, 00:42
Naja, wenn man es genau nimmt, dürfte man solche Tabellen zwecks Conflict Check fast nie ausfüllen, da man schnell im 203 StGB wäre. Allerdings habe ich mich auch schon gefragt, ob es nicht der BRAO oder BORA geregelt ist, wie bei Kanzleiwechseln vorzugehen ist...

Ich selbst habe bei meinem Kanzleiwechsel die Conflict Check-Liste leer zurück geschickt. Es hat auch niemand nachgefragt. Wenn jemand gefragt hätte, hätte ich gesagt, dass ich wegen meiner Schweigepflicht keine Angaben hierzu machen darf. Sollte ich im Rahmen meiner neuen Tätigkeit auf Konflikte stoßen, würde ich vor der Mandatsarbeit Bescheid geben, dass ich hier einen Conflict habe...
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Gast
Unregistered
 
#3
30.06.2020, 01:59
Ich hab das damals ausgefüllt. Dabei habe ich aber keine Erkenntnisse weitergegeben, die nicht ohnehin schon öffentlich auf der Website meiner vorherigen Station aufrufbar waren.
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Gast
Unregistered
 
#4
30.06.2020, 06:59
(30.06.2020, 01:59)Gast schrieb:  Ich hab das damals ausgefüllt. Dabei habe ich aber keine Erkenntnisse weitergegeben, die nicht ohnehin schon öffentlich auf der Website meiner vorherigen Station aufrufbar waren.

Öffentliche Informationen entbinden dich aber eig auch nicht von deiner vertraglich vereinbarten Verschwiegenheitspflicht...
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An Wald
Unregistered
 
#5
30.06.2020, 07:34
Mir wurde sogar gesagt, dass ich als Wissmit nicht einmal eingestellt werden könne, wenn die Tabelle frei bliebe.
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Gast23
Unregistered
 
#6
30.06.2020, 09:19
(30.06.2020, 06:59)Gast schrieb:  
(30.06.2020, 01:59)Gast schrieb:  Ich hab das damals ausgefüllt. Dabei habe ich aber keine Erkenntnisse weitergegeben, die nicht ohnehin schon öffentlich auf der Website meiner vorherigen Station aufrufbar waren.

Öffentliche Informationen entbinden dich aber eig auch nicht von deiner vertraglich vereinbarten Verschwiegenheitspflicht...


Öffentliche Informationen dürften aber mangels "Geheimnis" nicht mehr unter §203 StGB fallen.
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Gast
Unregistered
 
#7
30.06.2020, 09:25
(30.06.2020, 00:42)Gast schrieb:  Naja, wenn man es genau nimmt, dürfte man solche Tabellen zwecks Conflict Check fast nie ausfüllen, da man schnell im 203 StGB wäre. Allerdings habe ich mich auch schon gefragt, ob es nicht der BRAO oder BORA geregelt ist, wie bei Kanzleiwechseln vorzugehen ist...

Ich selbst habe bei meinem Kanzleiwechsel die Conflict Check-Liste leer zurück geschickt. Es hat auch niemand nachgefragt. Wenn jemand gefragt hätte, hätte ich gesagt, dass ich wegen meiner Schweigepflicht keine Angaben hierzu machen darf. Sollte ich im Rahmen meiner neuen Tätigkeit auf Konflikte stoßen, würde ich vor der Mandatsarbeit Bescheid geben, dass ich hier einen Conflict habe...

Dir ist aber schon klar, dass nicht nur du persönlich den Konflikt hättest, sondern du deine neue Kanzlei mit deinem Konflikt "infizierst" (§ 3 Abs. 2 BORA)? Das kann für die Kanzlei höchstproblematisch werden - und für dich auch, da es einen Kündigungsgrund darstellt.
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Gast Gast
Unregistered
 
#8
30.06.2020, 17:26
Sieht mir irgendwie nicht nach einer klaren Rechtslage aus, oder?
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Gast
Unregistered
 
#9
30.06.2020, 17:54
(30.06.2020, 17:26)Gast Gast schrieb:  Sieht mir irgendwie nicht nach einer klaren Rechtslage aus, oder?

Das ist ein Minenfeld und gerade hochbrisant.
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Konfliktbereit
Unregistered
 
#10
09.07.2020, 12:17
Wollte das hier nochmal auffrischen.

Das ausfüllen so einer Tabelle wird nämlich als Bedingung gestellt, dass man als WissMit/Referendar genommen wird.

Hattet Ihr da bereits mal Konsequenzen, weil ihr das ausgefüllt habt, um eben genommen zu werden?

LG!
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