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Wie oft gibts 0 Punkte
GastNRW-Mai2020
Unregistered
 
#1
28.06.2020, 22:00
Hallo zusammen! 

Wie ist eurer Erfahrung nach mit null Punkten zu rechnen bzw. was muss man fabriziert haben um sie sich zu verdienen? 

Ich habe bisher noch kein solches Ergebnis gesehen und nur davon gehört. Frage mich aber ob es fehlerhafte Lösungen sind oder wirklich schlicht grobe Arbeitsverweigerung.

Vielen Dank für die Aufklärung bzw eure Eindrücke!
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Gast
Unregistered
 
#2
28.06.2020, 23:59
(28.06.2020, 22:00)GastNRW-Mai2020 schrieb:  Hallo zusammen! 

Wie ist eurer Erfahrung nach mit null Punkten zu rechnen bzw. was muss man fabriziert haben um sie sich zu verdienen? 

Ich habe bisher noch kein solches Ergebnis gesehen und nur davon gehört. Frage mich aber ob es fehlerhafte Lösungen sind oder wirklich schlicht grobe Arbeitsverweigerung.

Vielen Dank für die Aufklärung bzw eure Eindrücke!

Ich glaube das kommt auf den Korrektor an (wie immer).

Ich hab im 1. Examen in der 1. Klausur einen Punkt bekommen. Hatte vor Nervosität den totalen Blackout, hab ganze sechs Seiten reinen Unsinn geschrieben und war zwei Mal zum k*****n auf Toilette. Andere Korrektoren hätten mir da wahrscheinlich (nicht zu Unrecht) null Punkte für gegeben, ich hatte "Glück". Null Punkte sind mir auch persönlich nicht bekannt, den einen gab es eigentlich immer. Auch für nen Kollegen mit dem legendären Examensergebnis von 15-15- 01 (!)-13-13-13 :D
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Gast
Unregistered
 
#3
29.06.2020, 04:44
(28.06.2020, 23:59)Gast schrieb:  Auch für nen Kollegen mit dem legendären Examensergebnis von 15-15- 01 (!)-13-13-13

Der hat einfach kein Strafrecht gelernt, oder? :D 

Im Examen kenne ich keinen einzigen Fall, bei dem es 0 gab. Habe auch nie von einem solchen Fall gehört. Ausgenommen sind nur Täuschungsversuche.

In Universitätsprüfungen schon eher. Aber da haben es die Kandidaten entweder gezielt darauf angelegt und eine "witzige" Lösung abgegeben (in Reimform oder sowas). Oder der letztendlich verantwortliche Professor wollte es doch von 0 auf 1 Punkt anheben. Ich kenne nur einen Fall, bei dem eine (anscheinend) ernst gemeinte Hausarbeit endgültig mit 0 bewertet wurde. Die ganze Hausarbeit sah einfach so aus, als wäre es eben doch als "Witz" gemeint (was aber wohl nicht der Fall war). Der Verfasser dieser Hausarbeit hatte nichtmals den gröbsten Aufbau beherrscht (hat also leider nichtmals nach Schemata gegoogled) und das Literaturverzeichnis bestand sinngemäß nur aus Wikipedia. Vom Gutachtenstil war auch nichts zu erkennen. Hier wäre ein Punkt wirklich unverdient gewesen, weil es in der gesamten Arbeit nichts einen urzen Gedankenabriss gab, dem man irgendwas von juristischem Gehalt hätte entnehmen können.

Meiner Erfahrung nach bekommt man den 1 Punkt also schon, wenn man nur seine Prüflingsnummer draufgeschreben hat. Und meinem EIndruck nach wird zwischen 1, 2 und 3 Punkten auch (noch) weniger genau unterschieden als zwischen den Punktzahlem im Bestehensbereich. Bei Universitätsleistungen ist das ja auch egal, da zählt meistens eigentlich nur ob bestanden oder nicht. Aber bei Examensleistungen kann auch die genaue Bewertung einer nicht bestandenen Klausur noch im Schnitt über die 4 Punkte (oder 3,5 Punkte?) entscheiden.
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RechtsanwaltII
Unregistered
 
#4
29.06.2020, 07:21
0 kann ich mir nur bei Arbeitsverweigerung in Kombination mit einem garstigen Korrektor vorstellen.

Ich selbst habe nichtmal einen gegeben bisher. 2 war das Schlechteste bei meinen Korrekturen.

Irgendetwas nur im Ansatz sinnvolle bekommt doch jeder auf‘s Blatt, wenn man ernsthaft die Klausur mitschreibt und nicht nur hingeht, Sachverhalt abholt und ein leeres Blatt zurückgibt.
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Gast
Unregistered
 
#5
29.06.2020, 07:51
Von den März Kandidaten hat es ja offensichtlich jemand erwischt..das ist  komplett unverständlich finde ich. Denn derjenige/diejenige hat sicherlich nicht nix abgegeben..
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Auch Bln
Unregistered
 
#6
29.06.2020, 08:05
Kenne tatsächlich zwei Leute mit 0,5 (wobei ich jeweils nicht weiß, ob der "Gnadenpunkt" von Erst- oder Zweitkorrektor kam).
Eine dieser Klausuren habe ich auch gelesen. Offensichtlich totaler Blackout: RA-Klausur, wobei der Prüfling auf 5 Seiten das Mandanten-Begehren dargestellt hatte und dann der kaum begonnene Versuch eines praktischen Teils (Gutachten fehlte komplett). Das Ding war leider wirklich unbrauchbar...

Auch die andere Klausur war nach Berichten der Assessorin (zweistelliges VB im Endergebnis) ein Blackout.
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GastHE
Unregistered
 
#7
29.06.2020, 08:29
Ich kann mir 0 Punkte eigentlich nur vorstellen, wenn man krass gegen juristische Grundsätze verstößt.. ansonsten muss es doch wenigstens 1 Punkt geben, wenn man ein wenig was geschrieben hat.
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Gast
Unregistered
 
#8
29.06.2020, 08:45
(29.06.2020, 08:29)GastHE schrieb:  Ich kann mir 0 Punkte eigentlich nur vorstellen, wenn man krass gegen juristische Grundsätze verstößt.. ansonsten muss es doch wenigstens 1 Punkt geben, wenn man ein wenig was geschrieben hat.

Das reicht bei weitem nicht.
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NRooohhhWeeee
Unregistered
 
#9
29.06.2020, 09:10
(29.06.2020, 08:45)Gast schrieb:  
(29.06.2020, 08:29)GastHE schrieb:  Ich kann mir 0 Punkte eigentlich nur vorstellen, wenn man krass gegen juristische Grundsätze verstößt.. ansonsten muss es doch wenigstens 1 Punkt geben, wenn man ein wenig was geschrieben hat.

Das reicht bei weitem nicht.

Für 0 oder für einen Punkt?;)
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VerzweifelterJurist
Member
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Beiträge: 189
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2020
#10
29.06.2020, 09:14
(29.06.2020, 08:29)GastHE schrieb:  Ich kann mir 0 Punkte eigentlich nur vorstellen, wenn man krass gegen juristische Grundsätze verstößt.. ansonsten muss es doch wenigstens 1 Punkt geben, wenn man ein wenig was geschrieben hat.


Selbst wenn du das Abstraktionsprinzip missachtest, gibt dir keiner null Punkte. 

0 Punkte kann eigentlich nur leeres Blatt sein. Wer irgendwas hinschreibt, wo juristischer Gehalt zu erkennen ist, wird den einen Punkt schon kriegen.
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