26.06.2020, 17:41
(26.06.2020, 08:25)T. Kaiser schrieb: Wir stellen den Streitstand dar. Dass wir die von dir genannte BGH-Entscheidung nicht nennen macht das Skript falsch? Ojeh...
Man kann sich in den Klausuren für beide Auffassungen entscheiden.
Aber wenn es dich beruhigt, ich werde das Urteil in der Neuauflage noch mitzitieren.
Die Kaiser-Scripte sind zahllosen Referendar*innen sicherlich eine große Hilfe, mir auch. Im Referendariat ist es wie auf hoher See und da ist das jeweilige Script ein dankbarer Nordstern. Dass Kaiser damit Geld verdient, schmälert diesen großen Verdienst in keiner Weise.
Dennoch: So ein "Ohje" ist mE unangebracht. Dass die BGH-Entscheidung nicht genannt wird, macht das Script nicht "falsch". Allerdings wird es dadurch seinem eigenen Anspruch nicht gerecht. Kaiser betont schließlich selbst, man solle stets der herrschenden Meinung folgen. Die BGH-Entscheidung sollte nicht ins Script, um einen Forum-User zu beruhigen, soll weil es sich für ein Assessor-Script so gehört. Hätte Sie im Script gestanden, hätte ich mir verwirrte Diskussion in meiner AG sparen können ("Aber bei Kaiser steht doch ...". "Aber der BGH sagt")
Und heißt es auch nicht immer, man sei für Anregungen, etc. dankbar?
Zugegeben ist man als Kaiser aber auch in einer extrem undankbaren Position. Immer wieder sieht man sich hier haltlosen ad-hominem-Attacken ausgesetzt. Und dann muss man sich von selbstgefälligen Referendar*innen auch noch belehren lassen. Aber Michelle Obama sagt ja auch: when they go low, we go high.
26.06.2020, 18:07
Um noch einmal zum eigentlichen Thema zurückzukommen:
Ich würde sagen, das zentrale Problem mit den Skripten ist für mich, dass sie - selbst bei gutem Wissen aus dem 1. Examen - recht viel voraussetzen, was vielen Referendaren zunächst nicht klar ist. Ich meine, dass man sich bei einem Direkteinstieg bei vielen der Skripten die Zähne ausbeißt: entweder man versteht sie nicht oder man quält sich enorm und erzielt kaum einen Mehrwert.
Deshalb rechne ich es auch Torsten hoch an, dass er hier oder in einem anderen Thema ausdrücklich betont hat, die Skripten seien eher der "missing link" zum Examen und können echte Lehrbücher zum Einstieg nicht ersetzen.
Wobei auch dort wieder das Problem ist, dass viele Lehrbücher von mittelmäßiger Qualität oder wenig examensrelevant sind. Leider gibt es zum 2. Examen nicht so viel. Beim 1. kann man auf ein paar recht sichere Nummern zählen (Looschelders in Teilen des ZR, Rengier, die Beckschen Examinatorien usw.), die alle auf einem hinreichenden Niveau sind, um damit für das Examen zu lernen, aber trotzdem verständlich genug, um recht früh damit anzufangen.
Was mir im 2. Examen wirklich fehlt: ein "Lernbuch" für jedes Rechtsgebiet, das ausführlicher, verständlicher und einstiegsgeeigneter als etwa viele Kaiserskripten ist, zugleich aber auch klausurnäher und problembezogener als etwa die klassischen Lehrbücher zum Ref. Insoweit kann ich die Kaiserskripten zum ÖR sehr empfehlen (no offense an Torsten im ZR, die Skripten sind auch gut, um schnell klausurbezogen Probleme zu erlernen, wenn man die Grundlagen kann; sie sind aber eben - anders als im ÖR - kein "rundum sorglos paket").
Ich würde sagen, das zentrale Problem mit den Skripten ist für mich, dass sie - selbst bei gutem Wissen aus dem 1. Examen - recht viel voraussetzen, was vielen Referendaren zunächst nicht klar ist. Ich meine, dass man sich bei einem Direkteinstieg bei vielen der Skripten die Zähne ausbeißt: entweder man versteht sie nicht oder man quält sich enorm und erzielt kaum einen Mehrwert.
Deshalb rechne ich es auch Torsten hoch an, dass er hier oder in einem anderen Thema ausdrücklich betont hat, die Skripten seien eher der "missing link" zum Examen und können echte Lehrbücher zum Einstieg nicht ersetzen.
Wobei auch dort wieder das Problem ist, dass viele Lehrbücher von mittelmäßiger Qualität oder wenig examensrelevant sind. Leider gibt es zum 2. Examen nicht so viel. Beim 1. kann man auf ein paar recht sichere Nummern zählen (Looschelders in Teilen des ZR, Rengier, die Beckschen Examinatorien usw.), die alle auf einem hinreichenden Niveau sind, um damit für das Examen zu lernen, aber trotzdem verständlich genug, um recht früh damit anzufangen.
Was mir im 2. Examen wirklich fehlt: ein "Lernbuch" für jedes Rechtsgebiet, das ausführlicher, verständlicher und einstiegsgeeigneter als etwa viele Kaiserskripten ist, zugleich aber auch klausurnäher und problembezogener als etwa die klassischen Lehrbücher zum Ref. Insoweit kann ich die Kaiserskripten zum ÖR sehr empfehlen (no offense an Torsten im ZR, die Skripten sind auch gut, um schnell klausurbezogen Probleme zu erlernen, wenn man die Grundlagen kann; sie sind aber eben - anders als im ÖR - kein "rundum sorglos paket").
27.06.2020, 14:17
(26.06.2020, 08:25)T. Kaiser schrieb: Wir stellen den Streitstand dar. Dass wir die von dir genannte BGH-Entscheidung nicht nennen macht das Skript falsch? Ojeh...
Man kann sich in den Klausuren für beide Auffassungen entscheiden.
Aber wenn es dich beruhigt, ich werde das Urteil in der Neuauflage noch mitzitieren.
st das dieses Thema „Zur Abgrenzung von Primär- und Hilfsaufrechnung“ auf klartext-Jura.de?
27.06.2020, 17:29
Ich meine, umgekehrt wird ein Schuh draus..
Nur Kaiserskripte Verwenden ist gut für ein ausreichendes zweites Examen
Nur Kaiserskripte Verwenden ist gut für ein ausreichendes zweites Examen
27.06.2020, 17:30
Aber das genügt ja auch. Mehr haben eh nur Streber. Der Bock springt nur so hoch wie er muss.
29.06.2020, 22:54
30.06.2020, 11:56
Als Antwort darauf: es kommt auf das Rechtsgebiet an und darauf, wie viel Zeit man investieren will.
Wenn man relativ wenig Zeit hat, würde ich die A/S-Skripten teilweise lesen und sodann die Kaiserskripten. Die A/S sind teilweise fehlerhaft (!) und nicht klausurbezogen/tiefgehend genug, aber dafür als Einstieg ganz ordentlich geeignet, sodass man einen Überblick bekommt. Darauf aufbauend kann man dann die Kaiserskripten lesen, um Klausurniveau zu erreichen.
Im ÖR (mat. und proz.) genügen die Kaiserskripten. Im StR notfalls auch (plus Russack).
---
Wenn man mehr Zeit hat oder investieren will, gibt es ein paar empfehlenswerte Lehrbücher:
I. ZR
1. ZPO: schwierig. Zum Einstieg wahrscheinlich Oberheim (der Knöringer ist sehr hart am Anfang). Danach würde ich aber tatsächlich zusätzlich (!) den Anders/Gehle lesen (oder den Knöringer, wenn er im Bundesland Usus ist). Das Kaiserbuch "Die Zivilgerichtsklausur" ist komplett verzichtbar, da es i.W. nur aus Aufbau- und Formulierungsvorschlägen besteht.
2. Zwangsvollstreckungsrecht: Lackmann (da würde ich aber zusätzlich das Kaiserskript lesen, um mehr Klausurbezug zu haben)
3. RA-Klausur: hier reicht die "Anwaltsklausur" von Kaiser.
4. Zivilrecht materiell: es gibt hier kein gutes Lehrbuch zum 2. Examen. Ich würde ehrlich gesagt "hemmer: die ...-Fälle im ...-Recht" nebenher durcharbeiten (Fallbezug und Wiederholung Stoff). Darauf aufbauend ist das Kaiserskript ok, aber eben als einzige Quelle sehr schwergängig und kompliziert zu verstehen. Es hilft auch, kostenlose Aktenvorträge (s. online, NRW) durchzuarbeiten - die enthalten viele mat. Probleme, die man so recht schnell wiederholen kann (jeden Vortrag so in 30 min. kurz gliedern; dass es "Vorträge" sind ist völlig egal).
II. ÖR
1. proz. ÖR: Kintz (braucht es aber nicht dringend, hier genügt Kaiser)
2. mat. ÖR: hier gibt es nichts, außer evtl. bundeslandspezifisch. Hier würde ich nur Kaiser mat. ÖR lesen.
III. StR
1. Allgemein StPO: "Haller/Conzen" ist ganz gut, aber eben sehr lang.
2. StA: hier ist das Kaiserskript ordentlich.
3. Revision: Russack, aber auch der Kunnes ist zusätzlich (!) empfehlenswert, da manchmal verständlicher.
4. Mat. StR: hier würde ich die "Jäger" Bücher lesen, die sind absolut top und fallbezogen, für das zweite Examen genauso gut geeignet (aktuelle Rspr.!). Sie sind besser (aber länger) als das Kaiserskript, was aber auch ok ist.
Wenn man relativ wenig Zeit hat, würde ich die A/S-Skripten teilweise lesen und sodann die Kaiserskripten. Die A/S sind teilweise fehlerhaft (!) und nicht klausurbezogen/tiefgehend genug, aber dafür als Einstieg ganz ordentlich geeignet, sodass man einen Überblick bekommt. Darauf aufbauend kann man dann die Kaiserskripten lesen, um Klausurniveau zu erreichen.
Im ÖR (mat. und proz.) genügen die Kaiserskripten. Im StR notfalls auch (plus Russack).
---
Wenn man mehr Zeit hat oder investieren will, gibt es ein paar empfehlenswerte Lehrbücher:
I. ZR
1. ZPO: schwierig. Zum Einstieg wahrscheinlich Oberheim (der Knöringer ist sehr hart am Anfang). Danach würde ich aber tatsächlich zusätzlich (!) den Anders/Gehle lesen (oder den Knöringer, wenn er im Bundesland Usus ist). Das Kaiserbuch "Die Zivilgerichtsklausur" ist komplett verzichtbar, da es i.W. nur aus Aufbau- und Formulierungsvorschlägen besteht.
2. Zwangsvollstreckungsrecht: Lackmann (da würde ich aber zusätzlich das Kaiserskript lesen, um mehr Klausurbezug zu haben)
3. RA-Klausur: hier reicht die "Anwaltsklausur" von Kaiser.
4. Zivilrecht materiell: es gibt hier kein gutes Lehrbuch zum 2. Examen. Ich würde ehrlich gesagt "hemmer: die ...-Fälle im ...-Recht" nebenher durcharbeiten (Fallbezug und Wiederholung Stoff). Darauf aufbauend ist das Kaiserskript ok, aber eben als einzige Quelle sehr schwergängig und kompliziert zu verstehen. Es hilft auch, kostenlose Aktenvorträge (s. online, NRW) durchzuarbeiten - die enthalten viele mat. Probleme, die man so recht schnell wiederholen kann (jeden Vortrag so in 30 min. kurz gliedern; dass es "Vorträge" sind ist völlig egal).
II. ÖR
1. proz. ÖR: Kintz (braucht es aber nicht dringend, hier genügt Kaiser)
2. mat. ÖR: hier gibt es nichts, außer evtl. bundeslandspezifisch. Hier würde ich nur Kaiser mat. ÖR lesen.
III. StR
1. Allgemein StPO: "Haller/Conzen" ist ganz gut, aber eben sehr lang.
2. StA: hier ist das Kaiserskript ordentlich.
3. Revision: Russack, aber auch der Kunnes ist zusätzlich (!) empfehlenswert, da manchmal verständlicher.
4. Mat. StR: hier würde ich die "Jäger" Bücher lesen, die sind absolut top und fallbezogen, für das zweite Examen genauso gut geeignet (aktuelle Rspr.!). Sie sind besser (aber länger) als das Kaiserskript, was aber auch ok ist.
30.06.2020, 12:25
Danke! Kann einiges jetzt schon unterschreiben
30.06.2020, 16:20
Ja, danke! Sehr ausführliche und nachvollziehbare Antwort!
01.07.2020, 08:47
"4. Zivilrecht materiell: es gibt hier kein gutes Lehrbuch zum 2. Examen. Ich würde ehrlich gesagt "hemmer: die ...-Fälle im ...-Recht" nebenher durcharbeiten (Fallbezug und Wiederholung Stoff). Darauf aufbauend ist das Kaiserskript ok, aber eben als einzige Quelle sehr schwergängig und kompliziert zu verstehen."
Das tut mir Leid, dass ihr das so empfindet. Ich gebe mir bei jeder Neuauflage immer wahnsinnig Mühe, die Punkte so verständlich aber auch kompakt wie möglich darzustellen. Ich werde schauen, dass ich das zukünftig noch besser hinbekomme.
Mein Lehrbuch materielles ZR im Ass. ist eben kein "Lehrbuch" bzw. "Lernbuch" wie fürs Erste (so wie das o.g. Hemmer-Skript wohl), wo ich gaaaanz von vorne anfange und Grundlagen bespreche oder mit Schulbuch-Bsp. (die so nie im Zweiten kommen würden) arbeite, sondern ist der missing link zu den Anforderungen im Zweiten (!!) und bildet schlicht die Examensrealität im zweiten Examen ab. Und die Fälle im Assessorexamen sind eben auch schwer, und viel, und manchmal auch kompliziert. Die Lösung praktisch jeder Klausur aus dem mat. ZR, die seit 19 Jahren geschrieben wurde, ist dort in meinem Skript enthalten. Und viel Informationen auf engem Raum (wer viel weiß, sieht auch viel in den Klausuren! Die sind ja mittlerweile so dermaßen lang geworden, das ist schon eine Frechheit. Warum lang? Weil dort viele kleine Dinge versteckt sind!) gehen notgedrungen auf Kosten langer Ausführungen.
Ich werde mir zukünftig Mühe geben, die Themen noch einfacher darzustellen, wenn das geht. Manchmal geht es nicht, dann muss man als Referendar da durch. Aber das liegt dann nicht immer unbedingt am Skript, sondern an der Komplexität des juristischen Themas. Ich brauche manchmal 5 Stunden, um einen bestimmten mat. Aspekt aus einer Klausur oder einem aktuellen Urteil im Skript zu meiner Zufriedenheit zu formulieren.
Gruss
T.K.
Das tut mir Leid, dass ihr das so empfindet. Ich gebe mir bei jeder Neuauflage immer wahnsinnig Mühe, die Punkte so verständlich aber auch kompakt wie möglich darzustellen. Ich werde schauen, dass ich das zukünftig noch besser hinbekomme.
Mein Lehrbuch materielles ZR im Ass. ist eben kein "Lehrbuch" bzw. "Lernbuch" wie fürs Erste (so wie das o.g. Hemmer-Skript wohl), wo ich gaaaanz von vorne anfange und Grundlagen bespreche oder mit Schulbuch-Bsp. (die so nie im Zweiten kommen würden) arbeite, sondern ist der missing link zu den Anforderungen im Zweiten (!!) und bildet schlicht die Examensrealität im zweiten Examen ab. Und die Fälle im Assessorexamen sind eben auch schwer, und viel, und manchmal auch kompliziert. Die Lösung praktisch jeder Klausur aus dem mat. ZR, die seit 19 Jahren geschrieben wurde, ist dort in meinem Skript enthalten. Und viel Informationen auf engem Raum (wer viel weiß, sieht auch viel in den Klausuren! Die sind ja mittlerweile so dermaßen lang geworden, das ist schon eine Frechheit. Warum lang? Weil dort viele kleine Dinge versteckt sind!) gehen notgedrungen auf Kosten langer Ausführungen.
Ich werde mir zukünftig Mühe geben, die Themen noch einfacher darzustellen, wenn das geht. Manchmal geht es nicht, dann muss man als Referendar da durch. Aber das liegt dann nicht immer unbedingt am Skript, sondern an der Komplexität des juristischen Themas. Ich brauche manchmal 5 Stunden, um einen bestimmten mat. Aspekt aus einer Klausur oder einem aktuellen Urteil im Skript zu meiner Zufriedenheit zu formulieren.
Gruss
T.K.