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  5. Einstellung - Richter auf Probe - Hamburg
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Einstellung - Richter auf Probe - Hamburg
Gast
Unregistered
 
#41
26.06.2020, 11:55
(26.06.2020, 11:44)Der echte Norden schrieb:  
(26.06.2020, 11:34)Gast schrieb:  
(26.06.2020, 10:05)Der echte Norden schrieb:  
(26.06.2020, 09:33)Gast schrieb:  
(26.06.2020, 08:47)Der echte Norden schrieb:  Aus Erzählungen innerhalb der Hamburger Justiz würde ich sagen, dass die Erfolgsaussicht im ersten Gespräch bei etwa 50/50 liegt. Die regelmäßige Begründung für eine Ablehnung lautet dann: Sammeln Sie doch erstmal ein bisschen Erfahrung als Anwalt und bewerben Sie sich in ein paar Jahren noch einmal bei uns...

Wer hingegen von Frau Kaufmann zur großen Runde durchgelassen wird, wird in 90% der Fälle auch genommen. Wer hier allerdings scheitert, ist für immer raus. Auch ein Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt aus der Justiz eines anderen Landes ist dann ausgeschlossen.Hier lautet dann die Begründung, dass es von der Persönlichkeit her nicht passt.

Wird das so direkt gesagt, dass es von der Persönlichkeit nicht passt?
Ist Frau Kaufmann bei dem zweiten Gespräch auch dabei?

Ja und Ja!


Danke.
Wird auch gleich gesagt, dass man sich damit zu keiner Zeit und unter keinen Umständen mehr bewerben kann?
Kennst du Fälle, die es anschließend aus einem anderen Bundesland heraus erneut versucht haben und nicht genommen wurden aufgrund des damaligen Gesprächs?
Der Bewerber könnte mit weiterer Lebenserfahrung seine Persönlichkeit ändern und die Personen, die die Gespräche führen, könnten doch auch mal wechseln, wobei Frau Kaufmann das schon sehr lange zu machen scheint.

Solche Fälle kenne ich nicht, da unter Juristen über Misserfolge ja auch selten wirklich offen kommuniziert wird. Das im Falle der Ablehnung in der großen Runde die Tür in der Hamburger Justiz jedenfalls für absehbare Zeit zu ist, wird aber offen gesagt. Zumal man auch als Bundeslandwechsler wieder den Weg über Frau Kaufmann und die große Runde machen muss.

Wie lange die Absage im Ergebnis wirkt und ob sich die Aussagekraft danach (was aus meiner Sicht zu erwarten wäre) abschwächt weiß ich leider nicht.

Im Übrigen macht Frau Kaufmann das auch nicht soooo lange. Ich selbst wurde noch von ihrer Vorgängerin eingestellt.



Weißt du ungefähr seit wann Frau Kaufmann das macht und wie lange die Vorgängerin das gemacht hat?
Gilt das auch für den Fall, dass man sich als Lebenszeitrichter nach HH versetzen lassen möchte, dass man in so einem Falle auch zu Frau Kaufmann und zur großen Runde muss?
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Der echte Norden
Unregistered
 
#42
26.06.2020, 13:01
(26.06.2020, 11:55)Gast schrieb:  
(26.06.2020, 11:44)Der echte Norden schrieb:  
(26.06.2020, 11:34)Gast schrieb:  
(26.06.2020, 10:05)Der echte Norden schrieb:  
(26.06.2020, 09:33)Gast schrieb:  Wird das so direkt gesagt, dass es von der Persönlichkeit nicht passt?
Ist Frau Kaufmann bei dem zweiten Gespräch auch dabei?

Ja und Ja!


Danke.
Wird auch gleich gesagt, dass man sich damit zu keiner Zeit und unter keinen Umständen mehr bewerben kann?
Kennst du Fälle, die es anschließend aus einem anderen Bundesland heraus erneut versucht haben und nicht genommen wurden aufgrund des damaligen Gesprächs?
Der Bewerber könnte mit weiterer Lebenserfahrung seine Persönlichkeit ändern und die Personen, die die Gespräche führen, könnten doch auch mal wechseln, wobei Frau Kaufmann das schon sehr lange zu machen scheint.

Solche Fälle kenne ich nicht, da unter Juristen über Misserfolge ja auch selten wirklich offen kommuniziert wird. Das im Falle der Ablehnung in der großen Runde die Tür in der Hamburger Justiz jedenfalls für absehbare Zeit zu ist, wird aber offen gesagt. Zumal man auch als Bundeslandwechsler wieder den Weg über Frau Kaufmann und die große Runde machen muss.

Wie lange die Absage im Ergebnis wirkt und ob sich die Aussagekraft danach (was aus meiner Sicht zu erwarten wäre) abschwächt weiß ich leider nicht.

Im Übrigen macht Frau Kaufmann das auch nicht soooo lange. Ich selbst wurde noch von ihrer Vorgängerin eingestellt.



Weißt du ungefähr seit wann Frau Kaufmann das macht und wie lange die Vorgängerin das gemacht hat?
Gilt das auch für den Fall, dass man sich als Lebenszeitrichter nach HH versetzen lassen möchte, dass man in so einem Falle auch zu Frau Kaufmann und zur großen Runde muss?

Frau Kaufmann dürfte das seit etwa 3 bis 4 Jahren machen. Die Vorgängerin hat das meines Wissens nach ewig gemacht, wie lang genau entzieht sich meiner Kenntnis.

Hamburg übernimmt grundsätzlich keine Proberichter anderer Bundesländer. Hier gibt es scheinbar sogar Abreden, jedenfalls mit den umliegenden Ländern, dass man sich keine Konkurrenz bei den Assessoren macht. Will man als Richter nach Hamburg wechseln, muss man also zwingend bereits auf Lebenszeit ernannt sein oder zumindest die Planungszusage erhalten haben. Das Einstellungsverfahren ist dann im Ergebnis das gleiche wie bei einem Neuanfänger. Der einzige Unterschied ist, dass man im Falle der erfolgreichen Bewerbung bei seinem bisherigen Bundesland einen Antrag auf Abordnung zum Zwecke der Versetzung stellen muss. Nach einem Jahr der Abordnung ernennt einen der Richterwahlausschuss dann erneut - diesmal in Hamburg!
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Gast
Unregistered
 
#43
26.06.2020, 13:56
(26.06.2020, 13:01)Der echte Norden schrieb:  
(26.06.2020, 11:55)Gast schrieb:  
(26.06.2020, 11:44)Der echte Norden schrieb:  
(26.06.2020, 11:34)Gast schrieb:  
(26.06.2020, 10:05)Der echte Norden schrieb:  Ja und Ja!


Danke.
Wird auch gleich gesagt, dass man sich damit zu keiner Zeit und unter keinen Umständen mehr bewerben kann?
Kennst du Fälle, die es anschließend aus einem anderen Bundesland heraus erneut versucht haben und nicht genommen wurden aufgrund des damaligen Gesprächs?
Der Bewerber könnte mit weiterer Lebenserfahrung seine Persönlichkeit ändern und die Personen, die die Gespräche führen, könnten doch auch mal wechseln, wobei Frau Kaufmann das schon sehr lange zu machen scheint.

Solche Fälle kenne ich nicht, da unter Juristen über Misserfolge ja auch selten wirklich offen kommuniziert wird. Das im Falle der Ablehnung in der großen Runde die Tür in der Hamburger Justiz jedenfalls für absehbare Zeit zu ist, wird aber offen gesagt. Zumal man auch als Bundeslandwechsler wieder den Weg über Frau Kaufmann und die große Runde machen muss.

Wie lange die Absage im Ergebnis wirkt und ob sich die Aussagekraft danach (was aus meiner Sicht zu erwarten wäre) abschwächt weiß ich leider nicht.

Im Übrigen macht Frau Kaufmann das auch nicht soooo lange. Ich selbst wurde noch von ihrer Vorgängerin eingestellt.



Weißt du ungefähr seit wann Frau Kaufmann das macht und wie lange die Vorgängerin das gemacht hat?
Gilt das auch für den Fall, dass man sich als Lebenszeitrichter nach HH versetzen lassen möchte, dass man in so einem Falle auch zu Frau Kaufmann und zur großen Runde muss?

Frau Kaufmann dürfte das seit etwa 3 bis 4 Jahren machen. Die Vorgängerin hat das meines Wissens nach ewig gemacht, wie lang genau entzieht sich meiner Kenntnis.

Hamburg übernimmt grundsätzlich keine Proberichter anderer Bundesländer. Hier gibt es scheinbar sogar Abreden, jedenfalls mit den umliegenden Ländern, dass man sich keine Konkurrenz bei den Assessoren macht. Will man als Richter nach Hamburg wechseln, muss man also zwingend bereits auf Lebenszeit ernannt sein oder zumindest die Planungszusage erhalten haben. Das Einstellungsverfahren ist dann im Ergebnis das gleiche wie bei einem Neuanfänger. Der einzige Unterschied ist, dass man im Falle der erfolgreichen Bewerbung bei seinem bisherigen Bundesland einen Antrag auf Abordnung zum Zwecke der Versetzung stellen muss. Nach einem Jahr der Abordnung ernennt einen der Richterwahlausschuss dann erneut - diesmal in Hamburg!

Danke dir!
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LouisaHH
Unregistered
 
#44
01.07.2020, 11:56
(23.06.2020, 10:12)Der echte Norden schrieb:  Nach ein bis zwei Wochen bekommt man einen Brief, eine andere Eingangsbestätigung gibt es nicht. Diesen gibt es in drei Varianten: Entweder, handelt es sich um die Bitte sich zur Terminabsprache für ein "Informationsgespräch" zu melden (=Einladung zum ersten Gespräch), eine Mitteilung über die Aufnahme in eine Warteliste (= Mindestvoraussetzungen werden erfüllt, aber es gibt bessere Bewerber) oder eine direkte Absage.

Hey :) , vielen Dank für Deine Nachricht, das ist sehr interessant.
Eine Frage habe ich an Dich oder andere hier mit Erfahrung zur Einschätzung.
Ich habe von Frau K. knapp zwei Wochen nach Eingang meiner Bewerbung ein Schreiben bekommen. Dies scheint der ersten deiner drei genannten Varianten zu entsprechen: So biete man mir die Vereinbarung eines Termins für ein "Informationsgespräch" an. Das fand ich erst verwirrend, zumal ich dachte, es handele sich um Schritt 1 des Bewerbungsgesprächs/-verfahrens. Aber das scheint ja nach deinem Post die übliche Formulierung zu sein. Also bis hierhin wohl alles gut.

Aber, vielleicht folgende Besonderheit(?)): Ihr Schreiben war so formuliert, dass nach Durchsicht der Unterlagen sie vorschlage, dass wir "im Hinblick auf längerfristige Personaldispositionen" ein Informationsgespräch führen. Sollte ich daran interessiert sein, könne ich telefonisch einen Termin dafür vereinbaren. Mich verwirrt das "längerfristige". Bedeutet das, ich bin nur zweite Reihe (und dass ich generell interessant bin, aber es halt im Moment nicht reicht)? Muss ich mir also Sorgen machen? Oder ist das die normale Formulierung, und "längerfristig" ist normal, weil das Verfahren eben dauert? Oder dauert eben momentan alles wegen Corona ein Bisschen länger/ist seltener? (Zu mir: Doppelprädikat und Landeskind).

Über Auskunft und Erfahrungen freue ich mich. Danke euch.

Louisa
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Gast
Unregistered
 
#45
01.07.2020, 12:01
(01.07.2020, 11:56)LouisaHH schrieb:  
(23.06.2020, 10:12)Der echte Norden schrieb:  Nach ein bis zwei Wochen bekommt man einen Brief, eine andere Eingangsbestätigung gibt es nicht. Diesen gibt es in drei Varianten: Entweder, handelt es sich um die Bitte sich zur Terminabsprache für ein "Informationsgespräch" zu melden (=Einladung zum ersten Gespräch), eine Mitteilung über die Aufnahme in eine Warteliste (= Mindestvoraussetzungen werden erfüllt, aber es gibt bessere Bewerber) oder eine direkte Absage.

Hey :) , vielen Dank für Deine Nachricht, das ist sehr interessant.
Eine Frage habe ich an Dich oder andere hier mit Erfahrung zur Einschätzung.
Ich habe von Frau K. knapp zwei Wochen nach Eingang meiner Bewerbung ein Schreiben bekommen. Dies scheint der ersten deiner drei genannten Varianten zu entsprechen: So biete man mir die Vereinbarung eines Termins für ein "Informationsgespräch" an. Das fand ich erst verwirrend, zumal ich dachte, es handele sich um Schritt 1 des Bewerbungsgesprächs/-verfahrens. Aber das scheint ja nach deinem Post die übliche Formulierung zu sein. Also bis hierhin wohl alles gut.

Aber, vielleicht folgende Besonderheit(?)): Ihr Schreiben war so formuliert, dass nach Durchsicht der Unterlagen sie vorschlage, dass wir "im Hinblick auf längerfristige Personaldispositionen" ein Informationsgespräch führen. Sollte ich daran interessiert sein, könne ich telefonisch einen Termin dafür vereinbaren. Mich verwirrt das "längerfristige". Bedeutet das, ich bin nur zweite Reihe (und dass ich generell interessant bin, aber es halt im Moment nicht reicht)? Muss ich mir also Sorgen machen? Oder ist das die normale Formulierung, und "längerfristig" ist normal, weil das Verfahren eben dauert? Oder dauert eben momentan alles wegen Corona ein Bisschen länger/ist seltener? (Zu mir: Doppelprädikat und Landeskind).

Über Auskunft und Erfahrungen freue ich mich. Danke euch.

Louisa


Hast du zurückgerufen?
Wenn ja, für wann hast du deinen Termin bekommen?
Wenn er eher kurzfristig anberaumt wurde, würde ich es eher positiv werten.
Anderenfalls bezieht sich das längerfristig auf den momentan sinkenden Bedarf und der damit verbundenen längeren Zeit bis zu einer möglichen Einstellung.
Hast du dich direkt nach deinem Examen beworben oder schon Berufserfahrung (sonst kommt vielleicht: sammeln Sie doch erst noch ein bisschen Berufserfahrung)?
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LouisaHH
Unregistered
 
#46
01.07.2020, 12:12
Danke für die Antwort!
Habe keine Berufserfahrung, sondern direkt nach Examen.
Ja, habe angerufen und die Sekretaerin/GS-Mitarbeiterin erreicht. Termin erst in 2 Monaten ab Telefonat frei. Da ich eben aber nur mit der GS-Mitarbeiterin den Termin abgemacht habe und nicht mit Frau K. selbst, denke ich nicht, dass sie spezifisch mir einen so späten Termin gegeben hat, sondern dass eben vorher nichts frei war.(?) Also eher neutrales Zeichen?
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Gast
Unregistered
 
#47
01.07.2020, 12:17
(01.07.2020, 12:12)LouisaHH schrieb:  Danke für die Antwort!
Habe keine Berufserfahrung, sondern direkt nach Examen.
Ja, habe angerufen und die Sekretaerin/GS-Mitarbeiterin erreicht. Termin erst in 2 Monaten ab Telefonat frei. Da ich eben aber nur mit der GS-Mitarbeiterin den Termin abgemacht habe und nicht mit Frau K. selbst, denke ich nicht, dass sie spezifisch mir einen so späten Termin gegeben hat, sondern dass eben vorher nichts frei war.(?) Also eher neutrales Zeichen?

Mh, das weiß ich nicht. Ich hatte meinen Termin damals auch mit der Sekretärin ausgemacht, weil diese Nummer als erst angegeben war.
Ich glaube, die sind schon informiert...
Für wann ist dein Termin?
Bis Ende Juli sind aus Urlaubsgründen keine Termine mehr zu haben. Wenn dieser Zeitraum also dazwischen liegt, dann würde ich es nicht als negativ bewerten, dass es zwei Monate dauert.
Kam das Schreiben nur per Post?
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LouisaHH
Unregistered
 
#48
01.07.2020, 12:32
Ach so stimmt, da ist ja Urlaub zwischen. Das erklaert es wahrscheinlich. Habe Anfang Juni angerufen, Termin ist direkt Anfang August.
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LouisaHH
Unregistered
 
#49
01.07.2020, 12:33
Und das Schreiben kam nur per Post. Gibt es da Unterscheide?
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Gast
Unregistered
 
#50
01.07.2020, 13:33
Dann wird es an der Urlaubszeit liegen!
Manche haben dieses schreiben wohl per Mail bekommen oder wurden direkt angerufen (war bei mir aber auch nicht der Fall).
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