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Klausuren April 2016
Gast
Unregistered
 
#141
11.04.2016, 20:58
http://www.ra-felsmann.de/aktuelles/stra...verletzung
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AausD
Unregistered
 
#142
11.04.2016, 21:57
Danke für deinen Link!
Da ich hier noch von keinem gelesen habe, dass er es in seiner Lösung angesprochen hätte: Wenn ihr euch vor dem Schlafengehen noch ärgern wollt (so wie ich es gerade tue :@), schaut euch § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO an...
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GPA
Unregistered
 
#143
11.04.2016, 22:26
(11.04.2016, 21:57)AausD schrieb:  Danke für deinen Link!
Da ich hier noch von keinem gelesen habe, dass er es in seiner Lösung angesprochen hätte: Wenn ihr euch vor dem Schlafengehen noch ärgern wollt (so wie ich es gerade tue :@), schaut euch § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO an...

Angesprochen. Aber nicht einschlägig, da 266.
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GPA
Unregistered
 
#144
11.04.2016, 22:27
(11.04.2016, 22:26)GPA schrieb:  
(11.04.2016, 21:57)AausD schrieb:  Danke für deinen Link!
Da ich hier noch von keinem gelesen habe, dass er es in seiner Lösung angesprochen hätte: Wenn ihr euch vor dem Schlafengehen noch ärgern wollt (so wie ich es gerade tue :@), schaut euch § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO an...

Angesprochen. Aber nicht einschlägig, da 266.

Meinte 226!
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AausD
Unregistered
 
#145
11.04.2016, 22:32
(11.04.2016, 22:27)GPA schrieb:  
(11.04.2016, 22:26)GPA schrieb:  
(11.04.2016, 21:57)AausD schrieb:  Danke für deinen Link!
Da ich hier noch von keinem gelesen habe, dass er es in seiner Lösung angesprochen hätte: Wenn ihr euch vor dem Schlafengehen noch ärgern wollt (so wie ich es gerade tue :@), schaut euch § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO an...

Angesprochen. Aber nicht einschlägig, da 266.

Meinte 226!

Ja doch gerade deswegen, weil 226 doch einschlägig ist, hätte es nicht verlesen werden dürfen, sondern er Arzt berichten müssen. Ein weiteres Problem, das sich stellt - habs eben noch in Rep. Unterlagen gesehen - ist, dass es ja gar kein Facharzt war, sondern ein Allgemeinmediziner... Voll doof, dass ich das total übersehen habe...
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GPA
Unregistered
 
#146
11.04.2016, 22:40
(11.04.2016, 22:32)AausD schrieb:  
(11.04.2016, 22:27)GPA schrieb:  
(11.04.2016, 22:26)GPA schrieb:  
(11.04.2016, 21:57)AausD schrieb:  Danke für deinen Link!
Da ich hier noch von keinem gelesen habe, dass er es in seiner Lösung angesprochen hätte: Wenn ihr euch vor dem Schlafengehen noch ärgern wollt (so wie ich es gerade tue :@), schaut euch § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO an...

Angesprochen. Aber nicht einschlägig, da 266.

Meinte 226!

Ja doch gerade deswegen, weil 226 doch einschlägig ist, hätte es nicht verlesen werden dürfen, sondern er Arzt berichten müssen. Ein weiteres Problem, das sich stellt - habs eben noch in Rep. Unterlagen gesehen - ist, dass es ja gar kein Facharzt war, sondern ein Allgemeinmediziner... Voll doof, dass ich das total übersehen habe...

Ja, nicht verlesbar, da 256 1 Nr 2 nicht einschlägig wegen 226. ist doch logisch.
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AausD
Unregistered
 
#147
11.04.2016, 22:45
Dann habe ich dich wohl missverstanden. Aber gut.
Allerseits viel Erfolg für morgen!
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Gast
Unregistered
 
#148
11.04.2016, 22:45
Wofür ist es wichtig, dass er "nur" Allgemeinmediziner ist?
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Gast
Unregistered
 
#149
12.04.2016, 12:45
Kann jemand noch was genaueres zur ÖRecht Klausur in RLP sagen? Was war genau der Fall??
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Gast
Unregistered
 
#150
12.04.2016, 15:12
Wiegesagt: FK wegen versG. Die Polizei hatte bei einer Versammlung Aufnahmen gemacht und zur befehlsstelle übertragen, ohne speicherung. Gefilmt wurde die Versammlung als Ganzes nicht bloß einzelne Teilnehmer. Die Versammlung war recht klein, es gab keine gegen-demo
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