• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Reich durch Zinsen
1 2 3 »
Antworten

 
Reich durch Zinsen
Reichwiescheich
Unregistered
 
#1
15.05.2020, 11:31
Huhu,

habe mich gerade etwas gefragt. Nehmen wir an, A erwirkt gegen B einen Titel auf Zahlung von x Euro + 5% Zinsen hieraus über Basiszinssatz. Wenn A jetzt einfach schweigt, B nicht zur Zahlung auffordert und dann nach 3 Jahren mit dem Titel ankommt und von B Geld + 5% Zinsen für die letzten 3 Jahre fordert...geht das? Dann wäre es bei solventen Schuldnern ja immer klug hart zu chillen und sich die hohen Zinsen zu gönnen. Kann B das irgendwie verhindern?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
15.05.2020, 11:50
(15.05.2020, 11:31)Reichwiescheich schrieb:  Huhu,

habe mich gerade etwas gefragt. Nehmen wir an, A erwirkt gegen B einen Titel auf Zahlung von x Euro + 5% Zinsen hieraus über Basiszinssatz. Wenn A jetzt einfach schweigt, B nicht zur Zahlung auffordert und dann nach 3 Jahren mit dem Titel ankommt und von B Geld + 5% Zinsen für die letzten 3 Jahre fordert...geht das? Dann wäre es bei solventen Schuldnern ja immer klug hart zu chillen und sich die hohen Zinsen zu gönnen. Kann B das irgendwie verhindern?


Das ist möglich.
Deswegen werden solvente Schuldner auf rechtskräftige Titel einfach zahlen. Der Titel ist Schuldnern ja bekannt.
Zitieren
GAsst
Unregistered
 
#3
21.06.2020, 10:48
Das geht, allerdings sind die derzeit 4,12% - insbesondere inflationsbereinigt - vielleicht etwas wenig, um dadurch "reich" zu werden. In der Zwischenzeit verfügt man zudem nicht über das Geld, was möglicherweise andere Kosten mit sich bringt bzw. Investitionen verzögert
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
21.06.2020, 11:26
Je nach Zinslage macht man das auch. Momentan wird es aber keinen Sinn machen. Man muss natürlich auch die Risiken abwägen.
Zitieren
RechtsanwaltII
Unregistered
 
#5
21.06.2020, 12:23
(21.06.2020, 10:48)GAsst schrieb:  Das geht, allerdings sind die derzeit 4,12% - insbesondere inflationsbereinigt - vielleicht etwas wenig, um dadurch "reich" zu werden. In der Zwischenzeit verfügt man zudem nicht über das Geld, was möglicherweise andere Kosten mit sich bringt bzw. Investitionen verzögert


Wobei man bedenken muss, dass viele Banken aktuell sogar Strafzinsen nehmen. Daher sind gute 4/100 Zinsen immer noch ein guter Schnitt.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
21.06.2020, 17:05
in der Praxis wird das gemacht. Hab gerade einen Fall. Gläubiger hat einen Titel gegen drei Gesamtschuldner aus erster Instanz. Berufung läuft gerade. Vollstreckt wird nicht, weil Zinsen zu lukrativ sind. Von den Gesamtschuldnern ist keiner so dumm zu zahlen, weil der dann die Regressprozesse führen darf
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
23.06.2020, 17:38
Im Extremfall geht das doch sogar 30 Jahre und Zinsen 9 % über dem Basiszins, wenn kein Verbraucher beteiligt ist, oder? Das wäre dann ja schon einiges
Zitieren
NDS
Unregistered
 
#8
24.06.2020, 12:31
(23.06.2020, 17:38)Gast schrieb:  Im Extremfall geht das doch sogar 30 Jahre und Zinsen 9 % über dem Basiszins, wenn kein Verbraucher beteiligt ist, oder? Das wäre dann ja schon einiges


Auch Zinsansprüche verjähren.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
24.06.2020, 13:00
(24.06.2020, 12:31)NDS schrieb:  
(23.06.2020, 17:38)Gast schrieb:  Im Extremfall geht das doch sogar 30 Jahre und Zinsen 9 % über dem Basiszins, wenn kein Verbraucher beteiligt ist, oder? Das wäre dann ja schon einiges


Auch Zinsansprüche verjähren.

Aber kann ich nicht aus einem Titel 30 Jahre vollstrecken? Oder sind da die Zinsen nicht mehr dabei?
Zitieren
NDS
Unregistered
 
#10
24.06.2020, 14:37
(24.06.2020, 13:00)Gast schrieb:  
(24.06.2020, 12:31)NDS schrieb:  
(23.06.2020, 17:38)Gast schrieb:  Im Extremfall geht das doch sogar 30 Jahre und Zinsen 9 % über dem Basiszins, wenn kein Verbraucher beteiligt ist, oder? Das wäre dann ja schon einiges


Auch Zinsansprüche verjähren.

Aber kann ich nicht aus einem Titel 30 Jahre vollstrecken? Oder sind da die Zinsen nicht mehr dabei?


Die Zinsen, die erst nach Rechtskraft fällig werden, sind da nicht mit bei (197 Abs. 2 BGB).
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 3 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus