• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Arbeitsamt oder Lückenfüller?
« 1 2 3
Antworten

 
Arbeitsamt oder Lückenfüller?
Gast
Unregistered
 
#21
18.06.2020, 14:24
Wann lernt man denn dann?
Selbst wenn es eine geregelte 40h-Woche ist, muss man sich um den Haushalt kümmern, einkaufen, evtl. Sport treiben und schlafen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#22
18.06.2020, 14:32
(18.06.2020, 14:24)Gast schrieb:  Wann lernt man denn dann?
Selbst wenn es eine geregelte 40h-Woche ist, muss man sich um den Haushalt kümmern, einkaufen, evtl. Sport treiben und schlafen.


Halte ich auch nicht für sehr sinnvoll. Vor dem VV würde ich keiner Vollzeittätigkeit nachgehen, danach ist es aber absolut sinnvoll, sich nicht auf eine WiMi-Tätigkeit zu beschränken. Wer lernt denn nach dem schriftlichen Verfahren durchgehend vier Monate bis zur mündlichen - schon allein, weil man noch nicht sicher weiß, dass man sich verbessert hat, fehlt da doch die Motivation. Die Referendare sind ja auch alle in der Wahlstation und werden da nicht 24/7 lernen. 

Für eine Tätigkeit als Anwalt nach dem schriftlichen VV spricht allerdings:
- man sammelt Berufserfahrung
- verdient mehr Geld als ein WiMi
- hat bereits einen Job, sollte man sich nicht verbessern (und muss auch später niemandem erklären, warum man so lange als WiMi tätig war)

Auf der Contra-Seite sehe ich da nichts.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#23
18.06.2020, 14:49
(18.06.2020, 14:24)Gast schrieb:  Wann lernt man denn dann?
Selbst wenn es eine geregelte 40h-Woche ist, muss man sich um den Haushalt kümmern, einkaufen, evtl. Sport treiben und schlafen.

Also aktuell im Homeoffice läuft das ganz gut :)

Im Büro verplempert man ja auch viel Zeit...zB zwischen Meetings.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#24
18.06.2020, 14:51
(18.06.2020, 14:49)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 14:24)Gast schrieb:  Wann lernt man denn dann?
Selbst wenn es eine geregelte 40h-Woche ist, muss man sich um den Haushalt kümmern, einkaufen, evtl. Sport treiben und schlafen.

Also aktuell im Homeoffice läuft das ganz gut :)

Im Büro verplempert man ja auch viel Zeit...zB zwischen Meetings.

Und so viel muss man auch nicht mehr machen nach dem 1. bestanden Examen. Wenn die ganze Aufregung vor dem Examen weg ist, ist es nur noch halb so schlimm und es kommt einem Nicht mehr viel vor. Also die Wahrnehmung zum Stoff ändern sich total. Zumindest ist es bei mir so...

Dann schreibt man noch ein paar Klausuren und fertig.
Zitieren
GastHE
Unregistered
 
#25
18.06.2020, 17:18
(18.06.2020, 14:51)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 14:49)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 14:24)Gast schrieb:  Wann lernt man denn dann?
Selbst wenn es eine geregelte 40h-Woche ist, muss man sich um den Haushalt kümmern, einkaufen, evtl. Sport treiben und schlafen.

Also aktuell im Homeoffice läuft das ganz gut :)

Im Büro verplempert man ja auch viel Zeit...zB zwischen Meetings.

Und so viel muss man auch nicht mehr machen nach dem 1. bestanden Examen. Wenn die ganze Aufregung vor dem Examen weg ist, ist es nur noch halb so schlimm und es kommt einem Nicht mehr viel vor. Also die Wahrnehmung zum Stoff ändern sich total. Zumindest ist es bei mir so...

Dann schreibt man noch ein paar Klausuren und fertig.


Wenn das für einen so einfach wäre, dann hätte man wohl im Erstversuch schon mehr Punkte geholt :D
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#26
18.06.2020, 17:51
(18.06.2020, 17:18)GastHE schrieb:  
(18.06.2020, 14:51)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 14:49)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 14:24)Gast schrieb:  Wann lernt man denn dann?
Selbst wenn es eine geregelte 40h-Woche ist, muss man sich um den Haushalt kümmern, einkaufen, evtl. Sport treiben und schlafen.

Also aktuell im Homeoffice läuft das ganz gut :)

Im Büro verplempert man ja auch viel Zeit...zB zwischen Meetings.

Und so viel muss man auch nicht mehr machen nach dem 1. bestanden Examen. Wenn die ganze Aufregung vor dem Examen weg ist, ist es nur noch halb so schlimm und es kommt einem Nicht mehr viel vor. Also die Wahrnehmung zum Stoff ändern sich total. Zumindest ist es bei mir so...

Dann schreibt man noch ein paar Klausuren und fertig.


Wenn das für einen so einfach wäre, dann hätte man wohl im Erstversuch schon mehr Punkte geholt :D

Ne, in der Aufregung dumme Fehler gemacht.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#27
18.06.2020, 19:05
(18.06.2020, 14:32)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 14:24)Gast schrieb:  Wann lernt man denn dann?
Selbst wenn es eine geregelte 40h-Woche ist, muss man sich um den Haushalt kümmern, einkaufen, evtl. Sport treiben und schlafen.


Halte ich auch nicht für sehr sinnvoll. Vor dem VV würde ich keiner Vollzeittätigkeit nachgehen, danach ist es aber absolut sinnvoll, sich nicht auf eine WiMi-Tätigkeit zu beschränken. Wer lernt denn nach dem schriftlichen Verfahren durchgehend vier Monate bis zur mündlichen - schon allein, weil man noch nicht sicher weiß, dass man sich verbessert hat, fehlt da doch die Motivation. Die Referendare sind ja auch alle in der Wahlstation und werden da nicht 24/7 lernen. 

Für eine Tätigkeit als Anwalt nach dem schriftlichen VV spricht allerdings:
- man sammelt Berufserfahrung
- verdient mehr Geld als ein WiMi
- hat bereits einen Job, sollte man sich nicht verbessern (und muss auch später niemandem erklären, warum man so lange als WiMi tätig war)

Auf der Contra-Seite sehe ich da nichts.

Contra die Stellen sind schwer zu kriegen oder schlecht bezahlt. Ich bin Anwalt in Teilzeit und würde als WiMi bei einer GK deutlich mehr pro Stunde verdienen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#28
18.06.2020, 19:07
Man muss ja nicht in Teilzeit arbeiten. Bei einer kleineren Kanzlei arbeitet man ja idr nicht an wochenende und vor der mündlichen nimmt man sich halt 2 Wochen Urlaub
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#29
18.06.2020, 21:58
(18.06.2020, 19:05)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 14:32)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 14:24)Gast schrieb:  Wann lernt man denn dann?
Selbst wenn es eine geregelte 40h-Woche ist, muss man sich um den Haushalt kümmern, einkaufen, evtl. Sport treiben und schlafen.


Halte ich auch nicht für sehr sinnvoll. Vor dem VV würde ich keiner Vollzeittätigkeit nachgehen, danach ist es aber absolut sinnvoll, sich nicht auf eine WiMi-Tätigkeit zu beschränken. Wer lernt denn nach dem schriftlichen Verfahren durchgehend vier Monate bis zur mündlichen - schon allein, weil man noch nicht sicher weiß, dass man sich verbessert hat, fehlt da doch die Motivation. Die Referendare sind ja auch alle in der Wahlstation und werden da nicht 24/7 lernen. 

Für eine Tätigkeit als Anwalt nach dem schriftlichen VV spricht allerdings:
- man sammelt Berufserfahrung
- verdient mehr Geld als ein WiMi
- hat bereits einen Job, sollte man sich nicht verbessern (und muss auch später niemandem erklären, warum man so lange als WiMi tätig war)

Auf der Contra-Seite sehe ich da nichts.

Contra die Stellen sind schwer zu kriegen oder schlecht bezahlt. Ich bin Anwalt in Teilzeit und würde als WiMi bei einer GK deutlich mehr pro Stunde verdienen.


Was verdienst du als Anwalt in Teilzeit? 1200 netto? Gab es keine Vollzeitstellen?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#30
18.06.2020, 22:26
(18.06.2020, 19:05)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 14:32)Gast schrieb:  
(18.06.2020, 14:24)Gast schrieb:  Wann lernt man denn dann?
Selbst wenn es eine geregelte 40h-Woche ist, muss man sich um den Haushalt kümmern, einkaufen, evtl. Sport treiben und schlafen.


Halte ich auch nicht für sehr sinnvoll. Vor dem VV würde ich keiner Vollzeittätigkeit nachgehen, danach ist es aber absolut sinnvoll, sich nicht auf eine WiMi-Tätigkeit zu beschränken. Wer lernt denn nach dem schriftlichen Verfahren durchgehend vier Monate bis zur mündlichen - schon allein, weil man noch nicht sicher weiß, dass man sich verbessert hat, fehlt da doch die Motivation. Die Referendare sind ja auch alle in der Wahlstation und werden da nicht 24/7 lernen. 

Für eine Tätigkeit als Anwalt nach dem schriftlichen VV spricht allerdings:
- man sammelt Berufserfahrung
- verdient mehr Geld als ein WiMi
- hat bereits einen Job, sollte man sich nicht verbessern (und muss auch später niemandem erklären, warum man so lange als WiMi tätig war)

Auf der Contra-Seite sehe ich da nichts.

Contra die Stellen sind schwer zu kriegen oder schlecht bezahlt. Ich bin Anwalt in Teilzeit und würde als WiMi bei einer GK deutlich mehr pro Stunde verdienen.

Ich meine natürlich eine Vollzeittätigkeit. Warum sollte man nach dem schriftlichen VV denn Teilzeit arbeiten?
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus