06.04.2016, 11:30
(06.04.2016, 11:03)AausD schrieb: Zur Klausur gestern:
Gibt es hier noch jemanden, der einen Direktanspruch aus §§ 684, 812 der S-GmbH gegenüber der AWO bejaht hat?
§ 684 S. 1 BGB passt vom Wortlaut nicht. Denn dieser besagt, dass der Geschäftsherr (also die Betreute oder der Betreuer) verpflichtet ist, dem Geschäftsführer (der S-GmbH) (...) herauszugeben.
Bei uns ging es ja um den umgekehrten Fall, also Ansprüche der S-GmbH gegen die Betreute.
06.04.2016, 11:51
(06.04.2016, 11:30)Gast schrieb:(06.04.2016, 11:03)AausD schrieb: Zur Klausur gestern:
Gibt es hier noch jemanden, der einen Direktanspruch aus §§ 684, 812 der S-GmbH gegenüber der AWO bejaht hat?
§ 684 S. 1 BGB passt vom Wortlaut nicht. Denn dieser besagt, dass der Geschäftsherr (also die Betreute oder der Betreuer) verpflichtet ist, dem Geschäftsführer (der S-GmbH) (...) herauszugeben.
Bei uns ging es ja um den umgekehrten Fall, also Ansprüche der S-GmbH gegen die Betreute.
Danke. Nur heißt es doch im 684 "Liegen die Vorssen des § 683 nicht vor, so ist der Geschäftsherr verpflichtet ..."
Und diese liegen bei meiner Lösung nicht vor, so dass die Verpflichtung zur Herausgabe des Erlangten entsteht...
Naja mal abwarten. Man sollte ja auch auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen eingehen, daher ging es ja auch um Ansprüche gegen alle.
06.04.2016, 12:29
(06.04.2016, 11:51)AausD schrieb:(06.04.2016, 11:30)Gast schrieb:(06.04.2016, 11:03)AausD schrieb: Zur Klausur gestern:
Gibt es hier noch jemanden, der einen Direktanspruch aus §§ 684, 812 der S-GmbH gegenüber der AWO bejaht hat?
§ 684 S. 1 BGB passt vom Wortlaut nicht. Denn dieser besagt, dass der Geschäftsherr (also die Betreute oder der Betreuer) verpflichtet ist, dem Geschäftsführer (der S-GmbH) (...) herauszugeben.
Bei uns ging es ja um den umgekehrten Fall, also Ansprüche der S-GmbH gegen die Betreute.
Danke. Nur heißt es doch im 684 "Liegen die Vorssen des § 683 nicht vor, so ist der Geschäftsherr verpflichtet ..."
Und diese liegen bei meiner Lösung nicht vor, so dass die Verpflichtung zur Herausgabe des Erlangten entsteht...
Naja mal abwarten. Man sollte ja auch auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen eingehen, daher ging es ja auch um Ansprüche gegen alle.
Sorry. Hast Recht. Ich hatte mich verlesen.
06.04.2016, 12:29
Habe einen Werkvertag angenommen, weil ich das Geschäft nicht unter "Vermögensangelegenheiten" subsumiert bekommen habe. Konnte damit nichts
anfangen und hab im Palandt auch irgendwie nichts gefunden. Jemand das ähnlich ?!
anfangen und hab im Palandt auch irgendwie nichts gefunden. Jemand das ähnlich ?!
06.04.2016, 13:24
Leider nein. Habe es wie Tim gemacht und das argumentativ gelöst. bin auf den trichter mit der GoA nicht gekommen, weil dort ein Paragraph auf die 812 und 823 verweist, wenn das Geschäft wegen Geschäftsunfähigkeit unwirklsam ist. Da war ich natürlich in dem Stress einfach mit dem Brett vorm Kopp versehen. mUsste auch viel im Hilfsgutachten prüfen.
Mir fiel es auch schwer einen Relationsaufbau zu machen. Habe mich daher für einen Einschichtigen Aufbau entschieden, da ja quais nix streitig war.
Mir fiel es auch schwer einen Relationsaufbau zu machen. Habe mich daher für einen Einschichtigen Aufbau entschieden, da ja quais nix streitig war.
06.04.2016, 14:54
(06.04.2016, 12:29)Gast schrieb: Habe einen Werkvertag angenommen, weil ich das Geschäft nicht unter "Vermögensangelegenheiten" subsumiert bekommen habe. Konnte damit nichts
anfangen und hab im Palandt auch irgendwie nichts gefunden. Jemand das ähnlich ?!
Ja, ebenso. Denke, dass das wohl nur mit sehr viel Wohlwollen als vertretbar gewertet werden wird.
Und: Die Frist zur Begründung des Anspruchs ist vollkommen unerheblich, da bis zu einem Terminsantrag (!) des Beklagten nichts passiert, stand auch so im T/P. Der Antrag des Betreuers, die Klage nach Abgabe abzuweisen, ist hierfür nicht ausreichend.
06.04.2016, 15:45
Tipp für morgen? Vollstreckungsgegenklage?
06.04.2016, 15:54
06.04.2016, 16:14
(06.04.2016, 14:54)Benutzername: schrieb:(06.04.2016, 12:29)Gast schrieb: Habe einen Werkvertag angenommen, weil ich das Geschäft nicht unter "Vermögensangelegenheiten" subsumiert bekommen habe. Konnte damit nichts
anfangen und hab im Palandt auch irgendwie nichts gefunden. Jemand das ähnlich ?!
Ja, ebenso. Denke, dass das wohl nur mit sehr viel Wohlwollen als vertretbar gewertet werden wird.
Und: Die Frist zur Begründung des Anspruchs ist vollkommen unerheblich, da bis zu einem Terminsantrag (!) des Beklagten nichts passiert, stand auch so im T/P. Der Antrag des Betreuers, die Klage nach Abgabe abzuweisen, ist hierfür nicht ausreichend.
Mit der Fristsache zur Begründung des Anspruchs dürftest du wohl recht haben. Habe mir zeitlich nicht erlaubt, das im Th/P Gnachzugucken;)
06.04.2016, 20:29
(06.04.2016, 12:29)Gast schrieb: Habe einen Werkvertag angenommen, weil ich das Geschäft nicht unter "Vermögensangelegenheiten" subsumiert bekommen habe. Konnte damit nichts
anfangen und hab im Palandt auch irgendwie nichts gefunden. Jemand das ähnlich ?!
Ich habe das auch so gemacht. Naja, mal gucken ob es dafür überhaupt noch einen Punkt gibt.^^ Scheint ja nur schwer vertretbar zu sein.