• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Juni 2020
« 1 ... 77 78 79 80 81 ... 192 »
 
Antworten

 
Klausuren Juni 2020
Gast
Unregistered
 
#781
10.06.2020, 19:58
man muss doch mindestens 4 bestehen?
Zitieren
GPAHH2020
Unregistered
 
#782
10.06.2020, 21:18
Ich verstehe einfach nicht, warum die Bereicherungsabsicht abgelehnt werden sollte?! Der hatte ganz klar Bereicherungsabsicht, denn seine Einlassung ist unglaubwürdig und widersprüchlich: 

1. Er sagt, er wollte die "Daten Löschen/ Chatverlauf" etc.! Das ist unglaubwürdig, denn: Der Geschädigte hat doch nicht gechattet! Es war sein Kumpel der mit der alten am Schreiben war, aber doch nicht er!!!! Wie sollte denn sein Kumpel Zugriff auf das FB Profil haben können? Macht absolut keinen Sinn!  

2. Wenn er die Daten hätte löschen wollen, warum macht er das nicht vor Ort? Warum will er das Handy mitnehmen?! Das ist absoluter quatsch! Es handelt sich doch nur um einen Chatverlauf etc. das dauert keine 2 Min! 

3. Welche Daten will er denn löschen? Es war doch ein Fake Profil!!!! Wie soll auf einem Fake Profil ein Rückschluss auf Ihn und sein Kollegen zu schlussfolgern sein!!! Das macht doch gar keinen Sinn!!! 

Deswegen war das absolut unproblematisch! Und die Einlassung, er wüsste nicht genau was er damit gemacht hätte, vllt. bei Ebay verkauft ist absolut unglaubwürdig! Ich klaue doch kein Handy und weiss nicht was ich damit machen werde, vor allem wenn es nagelneu ist! Das weiss man!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#783
10.06.2020, 21:23
(10.06.2020, 21:18)GPAHH2020 schrieb:  Ich verstehe einfach nicht, warum die Bereicherungsabsicht abgelehnt werden sollte?! Der hatte ganz klar Bereicherungsabsicht, denn seine Einlassung ist unglaubwürdig und widersprüchlich: 

1. Er sagt, er wollte die "Daten Löschen/ Chatverlauf" etc.! Das ist unglaubwürdig, denn: Der Geschädigte hat doch nicht gechattet! Es war sein Kumpel der mit der alten am Schreiben war, aber doch nicht er!!!! Wie sollte denn sein Kumpel Zugriff auf das FB Profil haben können? Macht absolut keinen Sinn!  

2. Wenn er die Daten hätte löschen wollen, warum macht er das nicht vor Ort? Warum will er das Handy mitnehmen?! Das ist absoluter quatsch! Es handelt sich doch nur um einen Chatverlauf etc. das dauert keine 2 Min! 

3. Welche Daten will er denn löschen? Es war doch ein Fake Profil!!!! Wie soll auf einem Fake Profil ein Rückschluss auf Ihn und sein Kollegen zu schlussfolgern sein!!! Das macht doch gar keinen Sinn!!! 

Deswegen war das absolut unproblematisch! Und die Einlassung, er wüsste nicht genau was er damit gemacht hätte, vllt. bei Ebay verkauft ist absolut unglaubwürdig! Ich klaue doch kein Handy und weiss nicht was ich damit machen werde, vor allem wenn es nagelneu ist! Das weiss man!

Unterschreibe ich voll und ganz !! Allein wie der Geschädigte den Vorgang schilderte: es sollte schlicht und einfach das Smartphone herausgegeben werde . Und auch die Zeugen konnte  das bekunden. Dies bildet zusätzlich ein Indizienring um auf eine Bereicherungsabsicht zu schließen.

Zudem ist man so in Genuss gekommen den 24 StGB fein zu prüfen  Cool
Zitieren
GastTH
Unregistered
 
#784
10.06.2020, 21:30
(10.06.2020, 21:18)GPAHH2020 schrieb:  Ich verstehe einfach nicht, warum die Bereicherungsabsicht abgelehnt werden sollte?! Der hatte ganz klar Bereicherungsabsicht, denn seine Einlassung ist unglaubwürdig und widersprüchlich: 

1. Er sagt, er wollte die "Daten Löschen/ Chatverlauf" etc.! Das ist unglaubwürdig, denn: Der Geschädigte hat doch nicht gechattet! Es war sein Kumpel der mit der alten am Schreiben war, aber doch nicht er!!!! Wie sollte denn sein Kumpel Zugriff auf das FB Profil haben können? Macht absolut keinen Sinn!  

2. Wenn er die Daten hätte löschen wollen, warum macht er das nicht vor Ort? Warum will er das Handy mitnehmen?! Das ist absoluter quatsch! Es handelt sich doch nur um einen Chatverlauf etc. das dauert keine 2 Min! 

3. Welche Daten will er denn löschen? Es war doch ein Fake Profil!!!! Wie soll auf einem Fake Profil ein Rückschluss auf Ihn und sein Kollegen zu schlussfolgern sein!!! Das macht doch gar keinen Sinn!!! 

Deswegen war das absolut unproblematisch! Und die Einlassung, er wüsste nicht genau was er damit gemacht hätte, vllt. bei Ebay verkauft ist absolut unglaubwürdig! Ich klaue doch kein Handy und weiss nicht was ich damit machen werde, vor allem wenn es nagelneu ist! Das weiss man!

Ich hoffe das sind die Ausrufezeichen, die du in den letzten Klausuren zurückhalten musstest.
Klingt vertretbar, wie du es schreibst. Es ging aber vorliegend nicht um das löschen des Chatverlaufes. Der Beschuldigte wollte vielmehr Bilder, von denen er vermutete, dass sie zwischen den Geschädigten vermeintlich ausgetauscht worden sein, von dem Handy löschen. 

Ich halte und hielt eine Bereicherungsabsicht für eher fernliegend. Aber wie immer machts hier die Argumentation. (hinreichender TV nicht absolute Gewissheit)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#785
10.06.2020, 21:34
(10.06.2020, 21:23)Gast schrieb:  
(10.06.2020, 21:18)GPAHH2020 schrieb:  Ich verstehe einfach nicht, warum die Bereicherungsabsicht abgelehnt werden sollte?! Der hatte ganz klar Bereicherungsabsicht, denn seine Einlassung ist unglaubwürdig und widersprüchlich: 

1. Er sagt, er wollte die "Daten Löschen/ Chatverlauf" etc.! Das ist unglaubwürdig, denn: Der Geschädigte hat doch nicht gechattet! Es war sein Kumpel der mit der alten am Schreiben war, aber doch nicht er!!!! Wie sollte denn sein Kumpel Zugriff auf das FB Profil haben können? Macht absolut keinen Sinn!  

2. Wenn er die Daten hätte löschen wollen, warum macht er das nicht vor Ort? Warum will er das Handy mitnehmen?! Das ist absoluter quatsch! Es handelt sich doch nur um einen Chatverlauf etc. das dauert keine 2 Min! 

3. Welche Daten will er denn löschen? Es war doch ein Fake Profil!!!! Wie soll auf einem Fake Profil ein Rückschluss auf Ihn und sein Kollegen zu schlussfolgern sein!!! Das macht doch gar keinen Sinn!!! 

Deswegen war das absolut unproblematisch! Und die Einlassung, er wüsste nicht genau was er damit gemacht hätte, vllt. bei Ebay verkauft ist absolut unglaubwürdig! Ich klaue doch kein Handy und weiss nicht was ich damit machen werde, vor allem wenn es nagelneu ist! Das weiss man!

Unterschreibe ich voll und ganz !! Allein wie der Geschädigte den Vorgang schilderte: es sollte schlicht und einfach das Smartphone herausgegeben werde . Und auch die Zeugen konnte  das bekunden. Dies bildet zusätzlich ein Indizienring um auf eine Bereicherungsabsicht zu schließen.

Zudem ist man so in Genuss gekommen den 24 StGB fein zu prüfen  Cool

Rücktritt? Ich bitte dich.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#786
10.06.2020, 21:36
(10.06.2020, 21:34)Gast schrieb:  
(10.06.2020, 21:23)Gast schrieb:  
(10.06.2020, 21:18)GPAHH2020 schrieb:  Ich verstehe einfach nicht, warum die Bereicherungsabsicht abgelehnt werden sollte?! Der hatte ganz klar Bereicherungsabsicht, denn seine Einlassung ist unglaubwürdig und widersprüchlich: 

1. Er sagt, er wollte die "Daten Löschen/ Chatverlauf" etc.! Das ist unglaubwürdig, denn: Der Geschädigte hat doch nicht gechattet! Es war sein Kumpel der mit der alten am Schreiben war, aber doch nicht er!!!! Wie sollte denn sein Kumpel Zugriff auf das FB Profil haben können? Macht absolut keinen Sinn!  

2. Wenn er die Daten hätte löschen wollen, warum macht er das nicht vor Ort? Warum will er das Handy mitnehmen?! Das ist absoluter quatsch! Es handelt sich doch nur um einen Chatverlauf etc. das dauert keine 2 Min! 

3. Welche Daten will er denn löschen? Es war doch ein Fake Profil!!!! Wie soll auf einem Fake Profil ein Rückschluss auf Ihn und sein Kollegen zu schlussfolgern sein!!! Das macht doch gar keinen Sinn!!! 

Deswegen war das absolut unproblematisch! Und die Einlassung, er wüsste nicht genau was er damit gemacht hätte, vllt. bei Ebay verkauft ist absolut unglaubwürdig! Ich klaue doch kein Handy und weiss nicht was ich damit machen werde, vor allem wenn es nagelneu ist! Das weiss man!

Unterschreibe ich voll und ganz !! Allein wie der Geschädigte den Vorgang schilderte: es sollte schlicht und einfach das Smartphone herausgegeben werde . Und auch die Zeugen konnte  das bekunden. Dies bildet zusätzlich ein Indizienring um auf eine Bereicherungsabsicht zu schließen.

Zudem ist man so in Genuss gekommen den 24 StGB fein zu prüfen  Cool

Rücktritt? Ich bitte dich.


Ja klar ? Fehlgeschlagener Rücktritt wegen aussichtsloser Situation (Ablassen wegen dem Hund und der zwei Zeugen ). Nach jedem Versuch ist ein solcher anzusprechen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#787
10.06.2020, 21:42
Darüber hinaus ist in meinen Augen das Verneinen der Bereicherungsabsicht total fernliegend.

Er sagt in der Vernehmung das er sich am Ufer dazu entschlossen hätte entweder das Smartphone zu behalten oder zu veräußern. Wann kann das denn nur gewesen sein aus logisch-stringenter Perspektive? Während der Angriff andauerte. Er wird sich dazu wohl nicht entschlossen haben nachdem er schiss vorm Hund bekommen hat. Und BGHSt sagt dass eine fortwirkende Gewaltanwendung für einen neuen plötzlichen subjektiven Finalzusammenhang / Absichtszusammenhang genügt.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#788
10.06.2020, 21:45
Hätte man eine Täuschung nach 136a annehmen können, weil der Polizist gesagt hat, dass es für versuchten totschlag auch lebenslang geben kann? Und daher Verwertungsverbot?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#789
10.06.2020, 21:47
(10.06.2020, 21:45)Gast schrieb:  Hätte man eine Täuschung nach 136a annehmen können, weil der Polizist gesagt hat, dass es für versuchten totschlag auch lebenslang geben kann? Und daher Verwertungsverbot?


Die Aussage war definitiv unverwertbar weil sonst der ganze Clou nicht aufgegangen wäre (Verwertbarkeit für den anderen BES). Bin über 136 I 2 I.V.m Art. 6 EMRK und nemo tenetur gegangen aber halte 136a 163 IV für vertretbar
Zitieren
GPAHH2020
Unregistered
 
#790
10.06.2020, 22:22
(10.06.2020, 21:30)OGastTH schrieb:  
(10.06.2020, 21:18)GPAHH2020 schrieb:  Ich verstehe einfach nicht, warum die Bereicherungsabsicht abgelehnt werden sollte?! Der hatte ganz klar Bereicherungsabsicht, denn seine Einlassung ist unglaubwürdig und widersprüchlich: 

1. Er sagt, er wollte die "Daten Löschen/ Chatverlauf" etc.! Das ist unglaubwürdig, denn: Der Geschädigte hat doch nicht gechattet! Es war sein Kumpel der mit der alten am Schreiben war, aber doch nicht er!!!! Wie sollte denn sein Kumpel Zugriff auf das FB Profil haben können? Macht absolut keinen Sinn!  

2. Wenn er die Daten hätte löschen wollen, warum macht er das nicht vor Ort? Warum will er das Handy mitnehmen?! Das ist absoluter quatsch! Es handelt sich doch nur um einen Chatverlauf etc. das dauert keine 2 Min! 

3. Welche Daten will er denn löschen? Es war doch ein Fake Profil!!!! Wie soll auf einem Fake Profil ein Rückschluss auf Ihn und sein Kollegen zu schlussfolgern sein!!! Das macht doch gar keinen Sinn!!! 

Deswegen war das absolut unproblematisch! Und die Einlassung, er wüsste nicht genau was er damit gemacht hätte, vllt. bei Ebay verkauft ist absolut unglaubwürdig! Ich klaue doch kein Handy und weiss nicht was ich damit machen werde, vor allem wenn es nagelneu ist! Das weiss man!

Ich hoffe das sind die Ausrufezeichen, die du in den letzten Klausuren zurückhalten musstest.
Klingt vertretbar, wie du es schreibst. Es ging aber vorliegend nicht um das löschen des Chatverlaufes. Der Beschuldigte wollte vielmehr Bilder, von denen er vermutete, dass sie zwischen den Geschädigten vermeintlich ausgetauscht worden sein, von dem Handy löschen. 

Ich halte und hielt eine Bereicherungsabsicht für eher fernliegend. Aber wie immer machts hier die Argumentation. (hinreichender TV nicht absolute Gewissheit)

Die Ausrufezeichen beziehen sich darauf, dass ich nicht verstehen kann warum man dem Beschuldigten glauben sollte? Welchen Grund gibt es? Keinen! 

Nicht falsch verstehen: die Ausrufezeichen sollen keine Arroganz darstellen etc. ich musste selbst sehr lange darüber nachdenken! War absolut nicht leicht! Klar kann man vielleicht auch das gegenteilige bejahen, aber nur weil der Beschuldigte etwas behauptet, muss ich es doch nicht glauben! Dann dürfte ich ein schweres Delikt ja nieee anklagen. Und vor allem welche Bilder etc.? Macht doch keinen Unterschied! Für mich fernliegend! 

Egal! Allen noch viel Erfolg! Ist ein echt mieser Durchgang! Haben es bald geschafft!!!
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 77 78 79 80 81 ... 192 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus