08.06.2020, 10:13
Hallo,
nach heutiger Meldung des LJPA ist der weitere Prüfungsverlauf für Juli bekannt gegeben worden.
Das Zuhören in den mündlichen Prüfungen ist nach wie vor nicht erlaubt.
Findet ihr es angemessen, dass das Zuhören komplett verboten wird?
Ich finde es für die Vorbereitung sehr wichtig, sich mal eine echte Prüfung anzugucken. Man könnte doch auch die Teilnehmerzahl begrenzen etc. Ein vollständiges Verbot ist m.E. nicht verhältnismäßig.
Die Frage ist, ob ein entsprechender Eilantrag Aussicht auf Erfolg hat.
nach heutiger Meldung des LJPA ist der weitere Prüfungsverlauf für Juli bekannt gegeben worden.
Das Zuhören in den mündlichen Prüfungen ist nach wie vor nicht erlaubt.
Findet ihr es angemessen, dass das Zuhören komplett verboten wird?
Ich finde es für die Vorbereitung sehr wichtig, sich mal eine echte Prüfung anzugucken. Man könnte doch auch die Teilnehmerzahl begrenzen etc. Ein vollständiges Verbot ist m.E. nicht verhältnismäßig.
Die Frage ist, ob ein entsprechender Eilantrag Aussicht auf Erfolg hat.
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
08.06.2020, 10:18
(08.06.2020, 10:13)GastNRW. schrieb: Hallo,
nach heutiger Meldung des LJPA ist der weitere Prüfungsverlauf für Juli bekannt gegeben worden.
Das Zuhören in den mündlichen Prüfungen ist nach wie vor nicht erlaubt.
Findet ihr es angemessen, dass das Zuhören komplett verboten wird?
Ich finde es für die Vorbereitung sehr wichtig, sich mal eine echte Prüfung anzugucken. Man könnte doch auch die Teilnehmerzahl begrenzen etc. Ein vollständiges Verbot ist m.E. nicht verhältnismäßig.
Die Frage ist, ob ein entsprechender Eilantrag Aussicht auf Erfolg hat.
Hä? Du hast aber schon gesehen, dass selbst nicht mal die Prüfungskandidaten zusammengeprüft werden, oder???
08.06.2020, 10:20
Dein Recht auf Zuhören weicht leider dem Gesundheitsschutz! Ich möchte nicht krank werden, nur weil du unbedingt zuhören willst! Und die Prüfer auch nicht; die werden nämlich gebraucht!
08.06.2020, 10:22
Das habe ich gesehen.
Allerdings schließt das doch ein Zuhören nicht aus.
Die Zuhörer können doch mit Mindestabstand von den Prüfungen entfernt sitzen. Ich glaube der Wechsel dient nur dazu, dass der Mindestabstand zwischen den Prüflingen immer gewährleistet ist.
Zudem können die Zuhörer ja die ganze Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Allerdings schließt das doch ein Zuhören nicht aus.
Die Zuhörer können doch mit Mindestabstand von den Prüfungen entfernt sitzen. Ich glaube der Wechsel dient nur dazu, dass der Mindestabstand zwischen den Prüflingen immer gewährleistet ist.
Zudem können die Zuhörer ja die ganze Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
08.06.2020, 10:26
(08.06.2020, 10:22)GastNRW. schrieb: Das habe ich gesehen.
Allerdings schließt das doch ein Zuhören nicht aus.
Die Zuhörer können doch mit Mindestabstand von den Prüfungen entfernt sitzen. Ich glaube der Wechsel dient nur dazu, dass der Mindestabstand zwischen den Prüflingen immer gewährleistet ist.
Zudem können die Zuhörer ja die ganze Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Warst du mal dort? Ich schon. Die Räume sind leider nicht so groß...
08.06.2020, 10:32
Ich finds auch für die eigene Vorbereitung schwierig, aber Eilantrag bringt vermutlich eh nichts
08.06.2020, 10:34
Die örtlichen Begebenheiten sind mir nicht bekannt. Insofern kommt eine tatsächliche Unmöglichkeit in Betracht, wenn die Schutzmaßnahmen, insbesondere der Mindestabstand, nicht umsetzbar wären.
Allerdings würde ich dem Gesundheitsschutz nicht pauschal den Vorrang einräumen.
Allerdings würde ich dem Gesundheitsschutz nicht pauschal den Vorrang einräumen.
08.06.2020, 10:36
(08.06.2020, 10:34)GastNRW. schrieb: Die örtlichen Begebenheiten sind mir nicht bekannt. Insofern kommt eine tatsächliche Unmöglichkeit in Betracht, wenn die Schutzmaßnahmen, insbesondere der Mindestabstand, nicht umsetzbar wären.
Allerdings würde ich dem Gesundheitsschutz nicht pauschal den Vorrang einräumen.
Ok
08.06.2020, 10:58
08.06.2020, 11:08
(08.06.2020, 10:58)Gast schrieb:(08.06.2020, 10:32)Gast schrieb: Ich finds auch für die eigene Vorbereitung schwierig, aber Eilantrag bringt vermutlich eh nichts
Ist das Zuhören bei der mündlichen im JAG geregelt oder ist das ohnehin nur ein entgegenkommen des LJPA?
Also ich habe im JAG nichts gefunden.